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Kotationsdruck und vertag der Buchdrucker«! ber

General-Anzeiger

AntWes Organ für Stabb und fanbhrrig Hanan.

verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Vezugspr«!»«

vierteljährlich 1 80 3RL, monatlich 60 Pfg., für Poft» bezug vierteljährlich 110 ML, monatlich 7Q PsA Die einzelne Nummer kostet 6 Psg.

Verantwort! Redakteur: G Schrecker in Hanau,

Nr. 22 Nernkvrechansâk Rr. 230. MlUltllg btH 27. Januar F-rnspr-chanschlutz Nr. 230. 1913

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AmtNch<S.

Eandkreis hanau.

Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für das 8. Seebataillon in Tfingtau und das Ostasiatische Marine- Detachement in Peking und Tiensin (China).

Einstellung: Oktober 1913, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar oder Frühjahr 1914, Heimreise: Frühjahr 1916 bezw. 1917. Bedingungen: Mindestens 1.65 Meter groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1894 geboren (jüngere Leute nur bei besonder» guter körperlicher Entwicklung).

Das 3. Seebataillon besteht aus: 5 Kompanien Marine­infanterie (davon ist die 5. Kompanie beritten), 2 Maschi­nengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Batte­rie), 1 Marine-Pionierkompanie.

Die Vierjährig-Freiwilligen sind in erster Linie für die 5. (berittene) Kompanie bestimmt.

In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mark.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausge­stellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:

Kommando des 3. Stamm-Seebataillons in Wilhelmshaven, vom 1. Februar 1913 ab in Cuxhaven.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 24. Januar 1918. M. 170

Der Königliche Landrat.

J. A.: Karbe.

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Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Closetpapierfabrik Hanau Lang & Co. mit dem Sitz in Hanau wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins gemäß § 163 der Konkursordnung aufgehoben. Hanau den 20. Januar 1913. 2495

Königliches Amtsgericht, Abt. 5.

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Heu wird nicht mehr angenommen.

2509 Proviantamt Hanau.

Politische Rundschau.

27. Januar

Der soeben veröffentlichte Entwurf eines preußischen Woh­nungsgesetzes fordert von den Gemeinden über 100 000 Einwohnern die Errichtung eines Wohnungsamtes zur Durchführung der örtlichen Wohnungsaufsicht.

Zwischen dem Kriegsministerium und der Luftschiffwerft Schütte-Lanz in Mannheim ist ein Vertrag abge­schloffen worden, wonach die Werft für die Rechnung der Reichsregierung Luftschiffe bauen soll.

Das Hochwasser der Ruhr hat durch die starke Schneeschmelze gefahrdrohende Dimensionen angenommen.

Am Samstag hat in Bukarest unter dem Vorsitz des Königs ein Ministerrat stattgefunden, in dem man sich für eine rasche Lösung des bulgarischen Problems ausgesprochen hat.

Der Belagerungszustand in Konstautinopel soll in gemil­derter Form aufrecht erhalten werden. Der nächtliche Straßenverkehr ist wieder gestattet worden.

Nach Meldungen aus Petersburg will Rußland unter allen Umständen den Gang der Ereignisse auf dem Balkan abwarten, bevor er selbst die Initiative ergreift. Ins­besondere wird vielfach darauf hingewiesen, daß Oester­reich seine Truppenmacht verstärkt hat.

Die Delegierten der Balkanstaaten in London warten augenblicklich neue Instruktionen ab, die in diesen Tagen eintreffen werden.

Ein Gesandter des Dalai Lama ist nach Petersburg ab­gereist, um bei Rußland und England die Anerknnung der Unabhängigkeit Tibets zu erwirken.

Die Erkrankung des Prinzen Adalbert. Ueber das Befinden deS Prinren Adalbert wird folgendes Bulletin aus- gegeben : Prinz Adalbert hat die letzte Nacht Samstag auf Sonntag nach kurzen Unterbrechungen gut geschlafen. Er fühlte sich morgens frischer. Die Temperatur war morgens 8 Uhr 36,3, Puls 72. Die Lungenerscheinungen nahmen einen weiteren Rückgang. Dr. Weispfennig.

Der Entwurf eines Wohnungsgesetzes.

DT. Berlin, 26. Januar. Der gestern imReichsan­zeiger" veröffentlichte Entwurf eines Wohnungsgesetzes für Preußen bestimmt über die Einführung der Wohnungsauf­sicht: § 1. Die Aufsicht über das Wohnungswesen liegt, un­beschadet der allgemeinen gesetzlichen Befugniffe der Orts­polizeibehörden, dem Gemeindevorstand ob. Er hat sich von den Zuständen im Wohnungswesen fortlaufend Kenntnis zu verschaffen, auf die Fernhaltung und Beseitigung von Mißständen, sowie auf die Verbefferung der Wohnungsver­

hältnisse, namentlich der Minderbemittelten, hinzuwirken und die Befolgung der Vorschriften der Wohnungsordnung zu überwachen. Für Gemeinden mit mehr als 100 000 Ein­wohnern ist ein Wohnungsamt zu errichten, das mit den erforderlichen in geeigneter Weise vorgebildeten Personal, insbesondere mit einer genügenden Anzahl beamteter Woh- nungeaufseher, besetzt sein muß. Dem Wohnungsamt kön­nen auch ehrenamtlich tätige Personen als Mitglieder an­gehören. Für kleinere Gemeinden kann durch Anordnung der Aufsichtsbehörde die Errichtung eines den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden Wohnungsamtes oder die An­stellung besonderer in geeigneter Weise vorgebildeter be­amteter Wohnungsaufseher vorgeschrieben werden. Mehrere Gemeinden können sich mit Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde zur Errichtung eines gemeinsamen Woh­nungsamtes für ihre Bezirke vereinigen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein weiterer KommunalverbanL für seinen Bezirk oder Teile seines Bezirks ein gemeinsames Wohnungsamt errichten. Dem Wohnungsamt können von der Gemeinde, sofern sich mehrere Gemeinden zur Errich­tung eines gemeinsamen Wohnungsamtes vereinigt haben, durch übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinden und, so­fern die Errichtung durch einen weiteren Kommnualver- band erfolgt, durch dessen Beschluß andere verwandte Auf­gaben übertragen werden. Auf Anordnung des Regierungs­präsidenten ist die Tätigkeit des Wohnungsamts auf die Nachweisung kleinerer Wohnungen zu erstrecken. Durch Po­lizeiverordnung kann den Vermietern solcher Wohnungen die Pflicht zur Anmeldung verfügbarer Wohnungen aufer­legt werden. § 2. Die mit der Wohnungsaufsicht be­trauten Personen find berechtigt, bei Ausübung der Woh­nungsaufsicht all« zum dauernden Aufenthalt von Menschen dienenden Räume, sowie die dazu gehörigen Nebenräume. Zugänge, Aborte zu betreten. Sie haben den Wohnungs­inhaber oder deffen Vertreter bei dem Beginne der Besichti­gung mit dem Zweck bekannt zu machen und sich über ihre Berechtigung auszuweisen. Die Besichtigung muß so vor­genommen werden, daß eine Belästigung der Beteiligten tunlichst vermieden wird. Sie darf nur von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, bei Wohnungen, in die Einlieger oder Schlafgänger ausgenommen werden, nur von 5 Uhr morgens bis 10 Uhr abends erfolgen. Der Wohnungsinhaber oder sein Vertreter ist verpflichtet, über die Art der Benutzung der Räume wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. § 3. Soweit sich bei Ausübung der Wohnungsaufsicht er­gibt, daß die Wohnung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder Benutzung den an sie zu stellenden Anforderungen nicht entspricht, ist Abhilfe in der Regel zunächst durch Rat, Be­lehrung oder Mahnung zu versuchen, nötigenfalls polizei­liches Einschreiten zu veranlaffen.

Zum 27. Januar.

Winterliche Stürme jagen Durch die Lande hin und her; Doch die Herzen höher schlagen Von dem Fels bis zu dem Meer, Schlagen hoch in fester Treue Für den Kaiser lieb und wert. Ja, Gott segnet ihn aufs neue, Weil des Segens er begehrt.

In dem Glanz von Gottes Gnade Leuchtet seine Krone schön. Ueber Dunst und Wolkenpfade Steigt sein Aar zu Sonnenhöhn. Laßt uns um sein Bildnis schlingen Eichenlaub und Lorbeerzweig, Weil er kämpft in heißem Wmgen Um die Wohlfahrt für sein Reich l Seht ihm auS dem Auge sprühen Mut, zum höchsten Ziel gewandt! Seines edlen Herzens Glühen Glüht für Gott und Vaterland. Von dem, was im Kamps errungen, Tritt er ob nicht einen Stein.

. Sing' es drum mit neuen Zungen: Vaterland, magst ruhig sein l" Winterliche Stürme jagen Durch die Lande hin und her Doch die Herzen höher schlagen Don dem Fels bis zu dem Meer. Und die Glocken von den Türmen Läuten'S feierlich und klar: Herr, Du wallst den Kaiser schirmen, Gib ihm ein gesegnet Jahr i

Stadttheater in HanaA.

Der liebe Augustin".

Die gestrige Nachmittagsvorstellung, in der zum 13. Male Der liebe Augustin* bei völlig ausverkauftem Hause über die Bretter ging, nahm einen sehr erfreulichen Verlauf es lag Stimmung im ganzen, die Zuhörer waren animiert, es wurde wiederholt bei offener Szene applaudiert, was be­lebend und anfeuernd auf die Darsteller wirkte, der Kontakt zwischen Bühne und Publikum schloß sich immer enger und der überaus reiche Beifall verriet unverkennbar Begeisterung. Besonders waren eS wieder die Herren Hietel, Palitsch, C h r i st e a n und Hunold, sowie die Damen Arpe und Trauner, die für ihre hübschen Leistungen reichen Beifall» ernten konnten und ihr Bestes taten, um eine abgerundete Vorstellung herauszubringen. p.

Festvorstellung zur Feier des GeburtStageS Sr. Maj. des Kaisers. Sie Quitzows."

Ein Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch.

Vor Beginn der Vorstellung betrat Herr Direktor S t e f f t e r die geschmackvoll, der Feier entsprechend herge­richtete Bühne, um einen kernhafien, eindrucksvollen Prolog tu spiechen, der durch die Kraft und Wucht des Vortrages seine Wirkung nicht verfehlte. Hierauf folgte das Schau­spiel. Am 3. Februar werden 68 Jahre verflossen sein, daß Ernst von Wildenbruch (der leider so früh Dahin- geschiedene), ein Enkel des Prinzen Louis Ferdinand von Preußen, das Licht der Welt erblickte. Wilvenbruch's Stärke liegt in der großen Kunst, seine dramatischen und lyrischen Gemälde, unterstützt durch die vorwiegend vaterländiich ge­wählten Suj ts, mit einer selten hinreißenden Wucht der Sprache und Klangmalerei wirken zu lassen. Wir wollen ferner hier an seine gewaltigen HeldenliederSedan" und Vionville" erinnern, die bei dem Leser in der Fantasie

förmliche Schlachtenbilder hervorzuzaubern imstande sind. Schon in frühester Jugend hatte Wildenbruch durch dezz Ge­sandtschaftsposten seines Vaters Gelegenheit, seinen Kunstsinn und Wissensdrang nach Schönem und Edlem hinreichend zu nähren, bis er sich schließlich nach Aufgabe seiner militärischen Laufbahn, seiner Zeit, vollständig der Wissenschaft und Schriftstellerei widmete, Wirkungskreise, die ihm als Trophäen zweimal den Schillerpreis und andere Auszeichnungen einbrachten. In seinem gestern zur Aufführung gelangten SchauspielDie QuitzowS", das, wie unS noch erinnerlich ist, vor einer sehr langen Reihe von Jahren, in guter dar- fteüerifdjer Besetzung an unserer Bühne in Szene ging, zeigt sich eine derartige gewaltige Dichterkraft, eine solche unver­kennbare Glut der Leidenschast in den gewaltigen heroischen Gestalten, daß sich Wildenbruch, trotz einzelner der Romantik entstammenden Momente, durch dieses Werk schon allein ein nie zu verwitterndes Denkmal in der deutschen Literatur selbst errichtet bat. Zug für Zug, bald die ge- gegebenen Momente der Historie plastisch gestaltend und da mit, frischer Empfindung daS Gesamtbild der Begebenheit be­lebend, nimmt der Dichter untere Teilnahme bis zum Schlup« de? gewaltigen Werkes vollständig gefangen. ,

Was die Darstellung anbelangt, möchten wir in allererster Linie WalterBrandt alsDietrich von Quitzow er° wähnen. Der geschätzte Darsteller brachte die Gespräch jenes trotzigen, tatendurstenden märkischen Edelmannes mit einer überraschenden kraftvollen Bedeutsamkeit hervo, auch die geistige Durchleuchtung des Textes Zum eigentlichen Kern des Genusses wurde. Von den künstlerischen Leistungen, die wir von Walter Brandt in dieser Spielzeit kennen lernten, dürfte wohl derDietrich von Qrutzow als die erfolgreichste zu bezeichnen sein. Erne fernerhin recht glückliche Darbietung bot uns Wilhelm Holtz (Konrad von Quitzow). Seine bis auf jede Nuance durchstudiertt Darbietung fesselte in hohem Grade durch fein ausgeklügelt, Einzelzüge, sie ließ in jeder Weise Stimmungen der