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Erstes Blatt.

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DU V-espaNene Petitzetl« aber bereu Naum 20 Big. in SUflanwteU Die Zeile 60 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bee

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan

Berugapreio»

Vlerkelsährktch 180 TIL, monatlich 80 W. Wr Post, bezug vterteljâhrlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer tostet 6 Psg.

verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur: E Schrecker in Hanau.

Ri. 15 Nernspr«cha«s»»,lk Nr. 230.

Samstag den 18. Januar »erntv«*anwnfj Nr. 230. 1913

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Amtlich,«.

Stadt- und Candkrels Fyanau.

Bekanntmachung.

Gemäß § 25 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:

Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1893 und ältere, denen eine endgültige Entscheidung von den Er- satzbehorden noch nicht erteilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Jannar bis 1. Februar d. I. bei dem Orts-bezw. Gutsvorstande zur Aufnahme in die Rekrutierungs­Stammrolle anzumelden.

Die Anmeldung erfolot bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum ein­jährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen. Sofern der Berechtigte den Be- Berechtigungsschein bereits in Händen hat, ist er bei Bean­tragung der Zurückstellung vorzulegen. Die Zurückstellung ist auch dann zu beantragen, wenn der Betreffende seiner Dienstpflicht bereits vom 1. Oktober ds. Js. ab zu genügen beabsichtigt.

Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand­lungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikar- beiter * und andere in ähnlichen Verhältnissen stehenden Militärpflichtige haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, an dem sie in der Lehre oder in Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehranstalt befindet. Fabrik­arbeiter usw., die auß-rhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, haben die Anmeldung am Wohnorte nicht am Beschäftigungsorte zu bewirken.

Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr­anstalten melden sich an dem Orte, an dem sich die betr. Lehranstalt befindet, vorausgesetzt, daß sie an diesem Orte wohnen.

Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufent­halt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohn­sitzes.

Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauern­den Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der

Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das standes­amtliche Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmel­dung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.

Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See be­findliche Seeleute usw.), so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.

Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vor­geschriebener Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Ent­scheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehör­den erfolgt ist Endgültige Entscheidungen werden von derOber- Ersatzkommisston unter Aushändigung eines entsprechenden Ausweises getroffen. Die kenn Musterungsgeschäft im Frühjahr getroffenen Entscheidungen sind nicht endgültig.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungs­schein vorzulegen.

Außerdem find etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes usw. dabei anzuzeigen.

Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm­rolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm­rolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem ande­ren Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

Versäumung der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.

Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geld­strafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.

In di' Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten, son­dern alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtigen ein­zutragen.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutie- rungsstammroll?n werden die Herren Orts- unb Guts-

Vorstände auf § 46 der Wehr-Ordnung, sowie auf die unterm 3. Dezember 1901 übersandte Anweisung und ferner auf meine Verfügung vom 11. Dezember 1912 M. 2726 (abgedruckt in Nr. 292 (zweites Blatt) Hanauer Anzeiger", besonders aufmerksam gemacht.

Hierzu bemerke ich noch folgendes:

In allen Fällen, in denen sich im laufenden Jahre Brüder zur Musterung zu stellen haben, ist in SpalteBe­merkungen" ein Vermerk aufzunebmen, in dem der Vor­name, das Geburtsjahr und der Gestellungsort anzugeben sind. Dienende Brüder sind ebenfalls, und zwar unter Bezeichnung deS Jahres der Einstellung und des Truppen­teils aufzuführen. Um die Aufnahme verstorbener Perso­nen in die Rekrutierungsstammrolle künftig zu vermeiden, sind die Todesfälle von männlichen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von Fall zu Fall im Geburtsregister zu vermerken.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1890, 1891, 1892 und 1893 sind mit den Anmeldevermerken versehen und vorschriftsmäßig abgeschlossen, nebst Belägen (Geburts- register-Ausrug bezw. Gebuns- und LosungSscheinen) bis zum 10. Februar 1913 einturei^en. Von den Stamm­rollen sind Auszüge zum Zwecke der Ladung der Militär­pflichtigen zur Musterung zurückzubehalten.

Die Reklamationsverhandlungen über Zurückstellung der Militärpflichtigen der Jahrgänge 1891 und 1892 werden in den nächsten Tagen übersandt. Sie sind nach Vervollständigung unter Beifügung der Reklamationsver- Handlungen des Jahrganges 1893 gleichzeitig mit den Stammrollen hierher zurückzureichen.

Hanau den 6. Januar 1913 M. 8

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission.

Z. A.: Karbe.

Stadtkreis ßanau. Einladung zur Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung am Donnerstag den 23. Senner 1913, nachmittags 5 Uhr, und Freitag den 24.

Januar 1913, nachmittags 6 Uhr.

Tagesordnung für die Sitzung am Donnerstag den 23. Januar 1913.

1. Entwässerungsstatut.

2. Fleischteuerung.

3 Teuerungszulage der ständigen städtischen Arbeiter.

4. Schaffung einer neuen Lehrerstelle bei der kaufmännischen Fortbildungsschule.

5. Einrichtung einer Handelsvorschule für Knaben und eine» Verkäuferinnenkursus.

6 Anstellung eines weiteren Beamten bei der Stadthauptkasse.

Die Arbeitsschule.

Die Nummer 50 derGegenwart" vom Jahre 1912 enthält einen Aufsatz von Professor Dr. B u d d e, Hannover, über dieArbeitsschule". In der Einleitung heißt es, in der Gegenwart mache sich eine Reihe von pädagogischen Forderungen geltend, die in früheren Jahrhunderten bereits verwirklicht gewesen, dann aber vergessen worden seien, die aber, wie der Münchener Stadtschulrat Kerschensteiner schön und treffend sage, wie Geister der Vergangenheit umherirrten und nicht eher zur Ruhe zukommen schienen, als bis die Gegenwart sie durch ihre Anerkennung erlöse. Zu diesen Forderungen gehöre auch die der Arbeitsschule, d. h. die Forderung, daß in den Schulen auch die praktische Arbeit, und zwar in den Knabenschulen die Knabesihandarbeit und in den Mädchenschulen vor allem die Haushaltsarbeit gepflegt werden solle. Beiläufig sei bemerkt, daß der Begriff der Arbeitsschule" hier als zu eng gefaßt erscheint. Kerschen­steiner will die körperliche Arbeit auch gepflegt sehen, nennt seine Schule aber deshalb Arbeitsschule, weil der Schüler auch in den wissenschaftlichen Fächern angeleitet werden soll, di? Kenntnisse durch eigene Tätigkeit zuerarbeiten"; in seiner Schule soll nichtauf gegeben" undab gehört" werben.

Uns soll aber hier nur die körperliche Arbeit beschäftigen, die, wie schon bemerkt, auch Kerschensteiner in seinerArbeits­schule" eifrig gepflegt sehen will. Der Münchener Stadt­schulrat steht mit seiner Forderung durchaus nicht allein, und er und seine Gesinnungsgenossen können sich zur Unterstütz.mg ihrer Ansicht auf die größten Pädagogen der Vergangenheit berufen. Der alte Comenius z. B. 115921670) rechnet die Ausbildung der Hand zu denprimären Studien", d. h. zu denen,die Wesen, Kern und Inhalt der Bildung um­fassen". Der englische Philosoph Locke (1632 1704) fordert als Grundlage für die Bildung die Erlernung eines Hand­werks. Rousseau (17121778) letzt in jtintm md» de-

rühmten als gekannten BlicheÉmile ou de l'Éducation" : Wenn ich ein Kind, anstatt es an Bücher zu fesseln, in einer Werkstatt beschäftige, so arbeiten seine Hände zum Nutzen des Geistes. Damit der Zögling die Abhängigkeit der Menschen von einander kennen lerne, führe ihn der Er­zieher in die Werkstätten, dulde aber nie, daß er irgend eine Arbeit sehe, ohne selbst Hand ans Werk zu legen. Der Erzieher bedenke stets, daß eine Stunde Arbeit den Zögling mehr Dinge lehren werde, als er aus einer tagelangen Aus- einandersetzung im Gedächtnis behalten kann." Hierzu sei die Anmerkung gestattet, daß man wohl geistig arbeiten kann, ohne zugleich körperlich tätig zu sein, daß man aber niemals eine körperliche Arbeit, und sei es auch die allereinfachste, verrichten kann, ohne daß zugleich der Geist mit tätig ist. Auch wagen wir zu behaupten, daß körperliche Arbeit viel erziehlicher wirkt als geistige.

August Hermann Francke (16631727), der inGlauben und Liebe" den Grund zu dem Waisenhause in Halle a. S. legte, ließ die Zöglinge seines Pädagogiums durch Hand­werksmeister im Drechseln, Pappen, Glasschleifeu und anderen Arbeiten unterrichten und zur Herstellung allerlei nützlicher Sachen anleiten, weil er in der Handarbeit ein vortreffliches Erziehuogsmittel sah. Basedow (1723 1790) beschäftigte in, seinemPhilanthropin" die Knaben im Sommer mit Gartenarbeit, im Winter mit der Herstellung von Spielsachen; im Lehrplan des Philanthrovins zu Dessau waren für die älteren Schüler Stunden im Drechseln, in Tischlerarbeit, Papparbeit und Lackieren augesetzt. Nach unserer Über­zeugung wurde dasPhilanthropin" gerade wegen der körper­lichen Arbeit alsmenschenfreundliche" Anstalt empfunden. Salzmann (17441811) hielt ebenfalls die Handarbeit für ein unentbehrliches Erziehungsmittel.Sind denn nicht", so ruft er aus,die vornehmsten Werkzeuge des Menschen seine Hände? Kann man wohl glauben, daß sein Geist vermögend sei, seine mannigfaltigen Kräfte zu äußern, wenn seine besten Instrumente verrostet, mein feine Hände na« *

brauchbar sind?" Was würde Salzmann zu unseren heutigen Schulen sagen, wo die Hände nur dazu daznsein scheinen,ruhig gehalten" oderauf den Tisch" gelegt zu werden! Wer sich über Pestalozzis (17461827) Ansichten über körperliche Arbeit unterrichten will, mögeLienhard und Gertrud" lesen, ein Buch, das wie Rousseaus Emile ebenso unbekannt wie

berühmt ist.

In der Gegenwart treten für die Handarbeit namentlich ein: der schon mehrmals erwähnte Münchener Stadtschulrat Kerschensteiner und der Leipziger Seminärdirektor Pabst, außerdem aber der verdienstvolle Begründer der Lander- ziehungsheime, Dr. Hermann Lietz, der im Hinblick auf die soziale Bedeutung der körperlichen Arbeit hervorhebt, daß die Kluft, die heute zwischen körperlicher und geistiger Arbeit be­steht, mehr als alles andere die Volks- und MeMchhei.s- gen offen voneinander trenne. Die pädagogische Bedeutung der Handarbeit liegt nach Pabst darin, daß fie die io» tive weckt und die Aufmerksamkeit, den Willen, die weten - liebsten Tätigkeiten des Geistes, in Bewegung setzt. ^ucy Friedrich Paulsen fordert in feinemSystem der Ethi körperliche Arbeit. Er sagt u. a.: Eine geschickte .)an I an sich eine schöne Sache; Ich bin überzeug^ daß unter Hun dert jungen Leuten, die unsere höheren Scbu enl e ch , mindestens neunzig mehr Freude an Werkeni er H

an Exerzitien unh Extemporalien hätten. Wir glauben hn ztifügen zu dürfen, diese neunzig wurden auch ' sich und andere viel Besseres unb Nützlicheres tun als mit derHer­stellung" der Exerzitien uud Extemporalien. Paulsen fährt sott:Hat doch'die Natur, da sie Auge und Handbildete, ihr Absehen offenbar nicht auf den Gebrauch geruh et, bet unsern Schülern fast als der einzigegelassen wird, Lesen und Schreiben Vor hundert Jahren gab es in Deutschland noch Gegenden, wo der Schiffer und Bauer (P. stammt aus in Mußestunden das Schnitzmesser zur Hand

Friesland) nahm; jetzt das einzige

ist Feder und Zigarre nebst Messer und Gabel Dina, das mancher iu handhaben verfielst. Sollt