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JU ^gespaltene Petitzeile oder deren Naum 20 Pfg. im SiellameteU die Zelle 50 Pjg,

Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker«! bef verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Awlliilies Organ fit Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Mertesjährllch 1.80 Mk^ monatlich 60 Pfg^ für Post­bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 0 Pfg.

verantwort!. Nedakteur: 6. Schrecker In Hanau,

Nr. 11 Keruwrechankâb Nr. 230.

Amtliches.

Stadtkreis k)soLU.

Bekcuntmachung.

Nach der Bekanntmachung imHanauer Anzeiger" Nr. 287 vom 7. Dezember 1912 ist der § 1 des für die Stadt Hanau bisher gültigen Ortsstatuts, betr. die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, durch Nachtrags- Ortsstatut vom 5. November 1912 wie folgt abgeändert worden.

§ 1 (Nachtr.-Ortsstatut vom 5. Nov. 1912).

Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, insoweit nicht seitens der zuständigen Behörden Ausnahmen zugelassen werden, am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nur beschäftigt werden:

1. im Großhandel, in Fabrik- und Bankgeschäften nur an vier Sonntagen im Jahre in der Zeit von 8 bis 91/« Uhr vormittags und von ll1/* Uhr vor­mittags bis 1 Uhr nachmittags,

2. im Kleinhandel und Ladengeschäft während höchstens vier Stunden innerhalb der Zeit von vormittags

791,'* Uhr und von IP/* bis 1 Uhr.

Um jeden Zweifel zu beseitigen, mache ich die Ge­werbetreibenden im Großhandel, Fabrik- und Bankge­schäften besonders darauf aufmerksam, daß die Beschäfti­gung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an den 4 Sonntagen im Jahre in das Belieben der einzelnen Gewerbetreibenden gestellt ist.

Ich bestimme jedoch hiermit, däß die Sonntage, an welchen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden sollen, jedesmal der Polizeidirektion vorher be­kannt werden.

Bemerken will ich noch, daß außer an den 4 selbst- gewählten Sonntagen eine Beschäftigung jeglicher Art an anderen Sonntagen nicht stattfinden darf.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 146a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.

Hanau den 9. Januar 1913. P 14009/12 Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Bei eintretendem Tauwetter dürfen Eis und Schnee im hiesigen Stadtbezirk nur an folgenden Stellen abge­lagert werden:

1. am Main (auf dem städtischen Kiesausladeplatz),

2. in der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der FrankfurtBebraer Eisenbahn,

3. am Kinzigufer jenseits der Fallbachbrücke. 1399 Sofern das Abladen von Eis und Schnee an anderen Stellen und an oder auf Wegen stattfindet, wird das­selbe nach Maßgabe der Polizei-Verordnungen bestraft. Der Magistrat.

I. A.: Ehrich.

Verdingung.

Die Pflasterarbeiten zur Herstellung der Neugaffe in Kilianstädten sollen öffentlich in einem Los vergeben werden.

Verdingungsunterlagen können, so lange der Vorrat reicht, vom Kreisbauamt Hanau, Hainstr. 8, gegen post- und bestellgeldfreie Einsendung von 50 Pfg. bezogen werden.

Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Samstag den 25. d. Mts., vormittags 10 Uhr, im Dienst, zimmer des Unterzeichneten, Hainstr. 8, hierselbst fest­gesetzten Termine statt.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 13. Januar 1913. 1347

Der Kreisbaumeister.

S t ü b i n g.

Handelsregister.

1. Offene Handelsgesellschaft in Firma:

Carl Sichel & Söhne" mit dem Sitze in Hanau.

Der Kaufmann Earl Sichel ist aus der Gesell­schaft ausgeschieden.

Dem Kaufmann Max Sichel zu Hanau ist Pro­kura erteilt.

2. Firma:Franz Kohl", offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Hanau.

Der Kaufmann K a r l K o h l ist in das Geschäft als verlonlick haftender GekelUckaiter einaetreten.

Dienstag den 14. Januar smifrrtdxmMM Nr. 230. 1913

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Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1913 begonnen.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der Gesell­schafter Franz und Karl Kohl zu Hanau ermächtigt.

Einträge des Königlichen Amtsgerichts Abt. 6 in Hanau zu 1 vom 7. Januar 1913, zu 2 vom 8. Januar 1913. 1349

Das Proviantamt Hanau kauft fortgesetzt Roggen, Hafer, Heu und Stroh zu den jeweiligen Tagespreisen. Zu weiteren Auskünften ist das Proviantamt gern bereit.

Hanau den 8. Januar 1913. M 28

Der Königl. Landrat.

J. V.: K a r b e.

Bekanntmachung.

Schwarzer Deckel mit braunen Füßen, männl. Eeschl., als zugelaufen gemeldet. 1389

Langendiebach den 10. Januar 1913.

Die Polizeibehörde. Rüger.

Holzverkauf.

Königliche Oberförsterei Hanau.

Schutzbezirk Bruchköbel Lamboywald.

Am Montag den 20. Januar 1913, von vormittags 10 Uhr ab, sollen imDeutschen Hof" zu Hanau, Lamboy­straße

Eiche: 123 rm Scheit, 53 rm Knüppel, 121 rw Stöcke 1. Kl., 25,80 Hdt. Well. Reis. 3. Kl.,

Buche pp.: 35 rm Scheit, 16 rm Knüppel, 22 rm Stöcke 1. Kl., 15,70 Hdt. Well. Reif. 3. Kl., Erle, Linde: 71 rm Scheit, 88 rm Knüppel, 36 rm Stöcke 1. Kl., 22,80 Hdt. Well. Reis. 3. Kl., Kiefer: 40 rm Scheit, 64 rm Knüppel, 4,40 Hot. Well.

Reis. 3. Kl.

öffentlich meistbietend verkauft werden.

Auf Antrag erteilen Hegemeister H a u st, Bruchköbel, und Förster Hergt, Hanau, Ameliastr. 1, mündlich nähere Auskunft.

Geldzahlungen werden nach dem Termine ange­nommen. 1341

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Gefunden: 1 weiße Uhrkette, 1 etwa 5 Liter haltende Milchkanne, 6 Batisttaschentücher, 1 brauner Kapothut.

Verloren: 1 geknüpfte schwarzseidene Damen­tasche, 1 gelbes Portemonnaie mit 21 Mk. und einigen Pfennigen und 1 kleiner Schlüssel, 1 neuer brauner Kinderstrumpf.

Hanau den 14. Januar 1913.

Politische Wundschau.

Der Kaiser besuchte gestern vormittag den Reichskanzler.

Der Termin der preußischen Landtagswahlen. Im Abgeoidnetenbause ist der Präsident mit den Vertretern der bürgerlichen Parteien dahin übereingekommen, das Aeußerste aufzubieten, um bis zum 1. Mai das Nötigste fertigzustellen. Damit sind die Aussichten der Steuernovelle nicht bester ge­worden. Mitte Mai würden in diesem Falle bereits die Urwahlen zum Abgeordnetenhaus? statifinden, Anfang Juni die Hauptwahlen, so daß zum Jubiläum des Kaisers bereits das neue Abgeordnetenhaus versammelt sein könnte.

Die Sozialisten entfalten in ganz Ungarn eine rührige Werbearbeit für einen Mastenausstand, der acht Tage dauern soll.

In der portugiesischen Universitätsstadt Coimbra wollte die Menge mehrere Gefangene befreien: die republi- kani'che Garde feuerte und verletzte zahlreiche Personen.

Bei den Wahlen zum Rat für Geietzesvorichläge in Bengalen siegten die Gemäßigten über die Nationalisten, von denen nur einer gewählt wurde.

Reichsländische Skandale und Zwischenfälle.

Am Donnerstag soll in Straßburg eine große öffentliche Versammlung stattfinden zum Zwecke des Protestes gegen das friedenstöiende Gebühren des Reichstags- und elsâisischen Landlaasabg-ordnelen Dr. Wetter'ä, der zur Zeit in den französischen Städten umherreist, um dort unter stürmischen Ovationen der Revanche-Leute aller Schattierungen Vorträge über Elsaß othringm zu halten. Den Text dieser Vorträge hat der Herr Abbe, wie er erklären läßt, vorsichtigerweise schriftlich fixiert, um sich so gegen rednerische Entgleisungen zu schützen und damit zugleich gegen die Gefahr, auch im strafrechtlichen Sinne zum Landesverräter zu werden. So scheint der stärkste Ausdruck, den er gebraucht, der zu sein, daß man für Elsaß-Lothringen die Autonomie erstreben üste, ohne daß man desweaen die bekannten «Hoffnungen"

für alle Zeiten zu begraben brauchte. Es ist nun eine alte und vielfach recht schmerzliche Erfahrung, daß politische Pro­zesse zweischneidige Schwerter sind und daß man außerdem einer gewissen Sorte von Politikern nur Vorschub leistet, wenn man sie mit dem Nimbus des Martyriums krönt. Wir möchten also auch in dem gegenwärtigen Fall nicht fordern oder empfehlen, daß man Herrn Wetterlè vor Gericht stelle. Aber die Schärfe des politischen und moralischen Ver­dammn igsurteils über sein unerhörtes Gebühren wird durch solche Erwägungen nicht im mindesten abgeschwächt, und so kann man auch nur hoffen, daß die beabsichtigte Protest­versammlung nach Umfang und Zusammensetzung den Cha­rakter einer wuchtigen Kundgebung aus dem Reichslande selbst erhalten möchte. Denn darauf, daß aus dem Reichs­lande etwas gegen diesen heillosen Hetzer geschehe, kommt es vor allem an. Namentlich das elsässische Zentrum wird das Tischtuch zwischen sich und diesem unverbesserlichen Franrösling energisch und endgültig entzweischneiden müssen, wenn es nicht will, daß die Frage, ob die elsaß - lothringische Verfaffungsreform nicht wieder rück­gängig gemacht werden müsse, ernsthaft auf die Tages­ordnung gelange. Es verstand sich ja von vornherein von selbst, daß man auch jetzt wieder würde Geduld haben und Nachsicht üben müssen und dâß das demokratische Elsâffertum mit seiner ungeheuren Eigenliebe und mit seiner maßlosen Selbstüberschätzung die fortdauernden Selbständigkeit-be­strebungen immer mit einem äußerst unsympathischen Bei­geschmack durchtränken würde, aber diese- Äebâugeln mit Frankreich, dieses verräterische Sympathiespiel über die Grenze hinüber muß aufhören, koste eS, was es wolle.

Man wird die weitere Entwickelung dieses Zwischenfalls mit lebhaftem Interesse zu verfolgen habe«. Minder ernst­haft erscheint dagegen eine andere Episode, die an einen Ar­tikel desJournal d'Alsaee-Lorrainâ über die Marokkosrage und Herrn von Kiderlen Wächter an knüpft und w« be» Pariser Blättern neuerdings zu einemZwischenfall Tambon^ gestempelt wird. Der Gewährsmann, auf den einzelne An­gaben dieses für den verstorbenen Staatssekretär sehr un­freundlichen Artikels zurückgingen, sollte nämlich nach d« Kombination eines Berliner Blattes der französische Bot­schafter Cambon sein. Sah man sich den betreffenden Ar­tikel aber genauer an, so wurde man an der Richtigkeit dieser Kombination sofort zweifelhaft, und jetzt ist ziemlich einwand­frei festgestellt, daß der Gewährsmann des Blattes vielmehr der Berliner Korrespondent des PariserMatin*, also eine belanglose Persönlichkeit, ist. Herrn Cambon ist somit tat­sächlich ein gewiffes Unrecht geschehen; wenn nun aber Pariser Blätter davon sprechen, daß er damit einen Anspruch auf Genugtuung von amtlicher deutscher Seite habe, so ist da- doch außerordentlich seltsam und an den Haaren herbeigezo­gen. Daß irgend eine amtliche deutsche Stelle mit jener Kombination auch nur das mindeste zu tun hätte, ist wirk­lich ausgeschlossen. Außerdem fragt man sich unwillkürlich, was für eine stattliche Liste von Beschwerden sich wohl er­heben würde, wenn wir die Pariser Preffe in ähnlicher Weise auf jede unglückliche Kombination festnageln wollten. Viel­leicht handelt eS sich aber für die Herren in Paris auch nur darum, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem Zwischenfall Millerand abzulenken, der die Chancen deS Herrn Poinearè für die Präsidentenwahl so ernstlich beeinträchtigte.

Die Balkankrifis.

Die Kollektivnote der Mächte.

W. London, 13. Jan. Wie das Reutersche Bureau erfährt, haben sämtliche Großmächte dem Wortlaut der be­absichtigten Mitteilung an die Türken zugestimmt. Dre Note soll unverzüglich in Konstantinopel überreicht werden.

W. London, 13. Jan. Das Reutersche Bureau erfahrt aus diplomatischen Kreisen, daß der Text der Note der Mächte nach Konstantinopel telegraphiert worden sei, aver unter den günstigsten Umständen frühestens am Dien ag oder Mittwoch dort vorgelegt werden könne. Die Jcore 1 kurz, aber bestimmt und gehe ohne Umschwebe auf oa 3 los. Sie weise die Pforte klar und ernsthaft auf die Not­wendigkeit hin, Adrianopel abzutreten und die Fr 0 ägäischen Inseln der Entscheidung der machte zu Andere Fragen seien darin nicht berührt.

Rumänien und Bulgarien.

W London 13 Jan. Wie dem Reuterschen ®imau *^Ä â der rumM* W^ nach seiner heutigen Konferenz demi bulgm jf^n £>e c gierten Dr. Danew, es gebe nichts zwischen Ru. amen und Bulgarien was nicht leicht geregelt werden könne. Nach sei­ner Besprechung mit Mischu begab sich Dr. Danew m3 Auswärtige Amt und empfing später einige griechische und montenegrinische Delegierte. Letztere sind augenblicklich damit beschäftigt, eine Darstellung ihres Standpunktes hinsichtlich Albaniens vorzubreiten, die den beteiligten Regierungen dem­nächst mitaeteilt werden soll. Nicht nur in rumänischen,