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Amtlichts Organ für Stabt und Fauâms Kanan
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Verein, ev. Watfenhaujes in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur: & Schrecker in Hanau.
Ferttsprechattschlutz Nr. 230. 1912
Nr. 301 smMwdKiiiMiMi Nr. Dienstag den 24. Dezember
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13 Seite».
Hierzu eine Weihnachtsbeilage.
Amtliches.
Landkreis Ranau. Bekanntmachung.
An die Herren Bürgermeister und Guisvorstcher des Kreises.
Die Polizeiverordnung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln außerhalb der Asiotheken vom 12. April 1910 (A.-Bl. S. 104) ist durch, die Polizei- verordnung vom 25. November d. Is. (A.-Dl. G. 470) den neuen Vorschriften entsprechend ergänzt worden, was ich zur Kenntnis und allgemeinen Beachtung bringe.
Hanau den 19. Dezember 1912. V 7096
Der Königliche Landrat.
F r b 1- L a u r.
Nach § 16 der am 1. Januar 1913 in Kraft tretenden Satzung der Hessischen Brandversimerungsanstalt ist vorgesehen, daß, wenn in einzelnen Gemeinden die Brandschäden einen außergewöhnlichen Umfang annehmen und zugleich anzunehmen ist, daß diese Erscheinung auf Brand- stistung oder schlechter Löschhilfe ober Vernachlässigung der Löschanstalten beruht, durch Beschluß des Landesausschusics die ordentlichen Brandsteuern für diese Gemeinden bis zu 50 Prozent erhöht werden können.
Demnach belicht ein erhebliches finanzielles Interesse der Gemeinden daran
1. daß Brandstiftungen vermieden werden,
2. daß im Falle eines Brande« auf eine energische Bekämpfung deS Feuers hingewirkt,
3. daß die notwendigen Feuerlöschgeräte beschafft und in Ordnung gehalten, auch auf die ständige Schlagfertig, fett der Feuerwehr hingewirkt wird.
Indem ich diese neuen Bestimmungen zur allgemeinen Kenntnis bringe, ersuche ich die Herren B ü r g er m e i st e r, > die ortsübliche Bekanntmachung derselben in ihren Grinden Sorge zu tragen.
Hanau den 19. Dezember 1912. V 7139 Der König!. Landrat.
Frhr. Baut,
Stadtkreis F)anau. Bekanntmachung.
Der Bürgerschaft hat sich infolge der bei dem 1. Ba
taillon des Eisenbahn-Regiments Nr. 3 oorgekoinmenen Ty- pH o s e r k r a n k u n g e n eine gewiße Beunruhigung bemächtigt.
Zu einer solchen liegt aber kein Grund vor, da die Erkrankungen auf die Kaserne des 1. Bataillons beschränkt geblieben sind, sodaß sowohl die außerhalb der Kaserne wohnenden Unteroffiziere und Einjährigen dieses Bataillons, als auch die Angehörigen des 2. Bataillons von der Krankheit völlig verschont geblieben sind.
Auch die übrige Militär- und Zivilbevölkerung ist völlig un- berührt von der Krankheit geblieben. Da die weitgehendsten Bor- sichtsmaßregeln ergriffen sind, besteht keinerlei Ansteckungsgefahr für die außerhalb der Kaserne lebenden Personen.
Hanau den 28. Dezember 1912.
Der Magistrat.
Dr. E e b e s ch u s.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 188 des Versicherungsgesetzes für Angestellte werden hiermit die säumigen Angestellten, die noch nicht im Besitze einer Versicherungskarte sind, aufgefordert, sich umgehend eine solche auf der Ausgabestelle — Neustädter Rathaus, Zimmer 42 — ausstellen zu lassen, widrigenfalls Bestrafung erfolgen müßte. Hanau den 17. Dezember 1912. 31317
Der Magistrat.
I. A.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Die Wohnung im 2. Obergeschoß des Hauses Nordstraße 42 (Vordergebäude), bestehend aus 2 Zimmern, Küche und Zubehör, ist sofort zu vermieten.
Angebote sind auf Zimmer 35 des Rathauses von 10 bis 12H Uhr vormittags anzubringen.
Hanau den 5. Oktober 1912. 25077
Der Magistrat.
Silk
Dienstnachrichten.
1. In der Gemarkung Hüttengesäß ist die Schweine, seuche festgestellt worden. V 7199
2. Unter dem Schweinebestande des Landwirts Friedrich Boß II. in Frankfurt a. M. - Preungesheim, Oberwiesenstraße 4, ist die Schweinepest und Schweineseuche festgestellt worden. V 7183 Hanau den 23. Dezember 1912.
Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Milchhändler August Morauer in Hanau, geboren daselbst am 22. September 1858, evangelisch, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom 19. November 1912 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von dreißig Mark, ersatzweise sechs Tagen Gefängnis verurteilt und trägt die Kosten des Ver, fahrens.
Hilfsnachtwächter Friedrich Knoche hat die Befug» nis, das Urteil auf Kosten des Angeklagten einmal im „Hanauer Anzeiger" binnen 14 Tagen nach Zustellung einer Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen.
gez. Dr. Popper.
Ausgefertigt
Hanau den 16. Dezember 1912. 31645
Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
Luckhardt, Amtsgerichtssekretär.
Windm M uertorene MMM n.
Gefunden: 1 braungelber lederner Damenhand» schuh (rechter).
Stehen- bezw. Liegengeblieben in der Turnhalle beim Echülerfest des Gymnasiums: 1 Damen» schirm mit rundem Griff, 1 weißer Schal und 1 Paar Gummischuhe; Empfangnahme beim Schuldiener des Eym- nasiums.
Zugelaufen: 1 deutscher Schäferhund, etwa 8 bis 9 Monate alt, 1 dcsgl. schwarzgelber mit Halsband.
Hanau den 24. Dezeinber 1912.