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eu Vgefpaltene Petitzetie oder deren Raum 20 Pfg.
Im RellameleU DU Zelle 60 Pjg,
Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker«! der verein. ev. Waisenhauses tn Hanau.
Genkral-Anzeiger
Amttllhts Organ für Statt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis!!
viertelfZhrNch 1.80 Mk^ monatlich 60 Pfg.. für Post»
bezug oiertelsährlich 2.10 SRL, monatlich 70 Pfg.
Die einzeln« Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort! Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 299
AernsprechanschlttK Nr. 230
Samstag den 21. Dezember gmifrredwnwug n». 230
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1912
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26 Seiten.
Amtliches.
Stadtkreis Ranau.
Beim 1. Batl. des Eisenbahnregiments Nr. 3 sind Typhuserkrankungen festgestellt. Da die Befürchtung besteht, daß der Main mit Typhus verseucht sein könnte, bringe ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis und warne die Bevölkerung, insbesondere die Bewohner der am Main gelegenen Orte, eindringlichst vor dem Genuß und Gebrauch deS Mainwaffers.
Hanau den 20. Dezember 1912.
Königliche Polizeidirektion.
- 13973. J. A.: Karbe.
Adlösuug der Neuiahrs-Eralulatione«.
Zur Ablösung der hier üblichen und gewiß ebenso wie an anderen Orten lästig empfundenen gegenseitigen Nen- jahrsgratulationen sind Listen ausgelegt in der (5. M. Alberti'schen und F. R. Königs Hofbuchhandlung, der Buchhandlung von August Zippelius, der Expedition des ^Hanauer Anzeigers" und der „Hanauer Zeitung", dem Stadtsekretariat, dem Meldeamt, dem Standesamt sowie tuf dem Armenamt. s
In diese Listen kann jedermann seinen Namen und Den von ihm gezahlten Betrag selbst eintragen.
Der Erlös soll für die von der Stadt und dem hiesigen evangelischen Waisenhaus unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder verwendet werden. Insbesondere soll dadurch ein Grundstock für außerhalb der engeren Armenpflege liegende Aufwendungen, z. B. zu Weihnachtsbescherungen und dergl. geschaffen werden.
Die Namen der Zeichner werden rechtzeitig vor und nötigenfalls unmittelbar nach Neujahr in den hiesigen Zeitungen, jedoch ohne Angabe des gezahlten Betrages veröffentlicht werden, sodaß ein vollständiger Ersatz für die gegenseitigen Neujahrsgratulationen vorhanden ist.
Da diese Einrichtung sich an anderen Orten sehr bewährt hat, bitten wir auch hier recht regen Gebrauch davon zu machen.
Allen Gebern im voraus besten Dank. Hanau den 17. Dezember 1912. 31411
Der Magistrat, Armen- Die Verwaltung des ev.
und Waisenamt. Waisenhauses.
Glaser. Ewald.
Oesfentliche Bekanntmachung.
Steuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1913.
Auf Grund des § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über fein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular m der Zeit vom 4.61*5 till|(§l!f|ilil6 20.300110? 1913 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Ablabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen ine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht ugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Soft ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders mb deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Münd- iche Erklärungen werden im Bureau der Steuer-Ver- oattung — Marktplatz 14, 1 Treppe hoch — während er Stunden von 10 bis 121/» Uhr zu Protokoll entegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer- rklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 des Ein- smmenlteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und
Rechtsmittelverfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 vom Hundert zu derselben zu entrichten.
Wiffentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 72 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Gemäß § 7,1 des Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie, veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur auf solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen Ee- schäftsgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäftsgewinns aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
Hanau den 10. Dezember 1912. 30257
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Stadtkreis Hanau.
Dr. G e b e s ch u s.
ßelüiiötne und »nimm EegenIIöiide k.
Gefunden: 1 Theaterkarte, 1 Patentfeuerzeug, 1 weiße Patentwagenkapsel.
Liegen geblieben bei K. I. Eahn: 1 Portemonnaie mit 10 Pfg.; Empfangnahme auf dem Fundbureau.
Verloren: 1 Portemonnaie von • Krokodilleder mit 9.50 Mk, 1 Patentwagenkapsel von Messing.
Hanau den 21. Dezember 1912.
Politische Rundschau.
Das silberne Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms n. Die Vorbereitungen zur Feier des 15. Juni 1913 in Berlin sind — wie aus Hofkreisen berichtet wird — schon in vollem Gange. Sie liegen in der Hand des Königl. Ober-Hof- und Hausmarschalls Grafen August von Eulenburg und des Kommandanten des Hauptquartiers Eenral-Obersten v. Plesten. Die höfischen Festlichkeiten werfen mit gelegentlichen Toiletten- und Kostüm- Farbenproben ihre Schatten voraus. Sie werden bestehen in einer Defiliercour im Weißen Saal, in einer Hof- und Marschalltafel und einer Festvorstellung im Königl. Opernhause, zu der Josef Laufs, Wiesbaden, die Dichtung eines Festspiels übernommen hat. Die militärische Feier soll nach der Art der Kaiser- gcburtstagsveranstaltungen sich erstrecken auf einen Zapfenstreich mit Konzert im Lustgarten am Abend des 14. Juni, auf ein Wecken am Iubiläumsmorgen und eine große Paroleausgabe. Es nehmen hieran teil die Offiziere der Berliner Garnison und Abordnungen aller deutschen und ausländischen Truppenteile, deren Chef der Kaiser ist. Nach eingegangenen Anfragen scheinen fast alle riegerenden deutschen Fürsten die Absicht zu haben, zum kaiserlichen Ehrentage nach Berlin zu kommen. Auch wollen die europäischen Höfe und Staaten sich durch Sondergesandtschaften vertreten lasten. Eine eifrige Tätigkeit entfaltet bereits seit einiger Zeit das preußische Ministerium des Innern und das königliche Heroldsamt. Es dürfte zum 15. Juni n. I. eine große Zahl von Standeserhöhungen und Adelsverleihungen erfolgen. Außer einem wahrscheinlich reichen Titel- und Ordenssegen wird, ähnlich wie 1897 die Zentenarmedaille, eine qm Bande zu tragende Denkmünze in weißem Metall an etwa eine Million Angehörige des Heeres und der Flotte, an Beamte und an solche Personen, auch an Frauen verliehen werden, die zum preußischen Königshause in besonderen Beziehungen stehen. Wegen einer vom Kaiser selbst gewünschten umfassenden Amnestie sind das Kriegs- und Justiz, nistorium mit Ermittelungen befaßt. Im Hinblick auf die kaum fünf Monate später zu begehende Jubiläumsfeier nimmt man an, daß die üblichen Auszeichnungen am nächsten 27. Januar sich in engeren Grenzen als sonst halten werden.
Unberechtigte Vorwürfe. Gegenüber den lauten Anklagen russischer Blätter gegen Oesterreich-Ungarn bezüglich der Aufwendung großer Summen für „durch die politische Lage nicht gebotene Vereitschaftszwecke" muß einmal kestaeftellt werden, daß
Rußland in den letzten sechs Jahren zur Hebung seiner Wehrkraft zu Lande und zu Master die enorme Summe von 4 Milliarden Rubel aufgewendet hat und für 1913 — ganz abgesehen von dem sog. kleinen Flottenprogramm und den Mehraufwendungen für strategische Bahnen — wieder 143,9 Millionen Rubel mehr für diese Zwecke ansetzte. Diese Zahlen sprechen eine für den Dreibund genügend deutliche Sprache.
Das Turnen der berittenen Truppen. An Stelle der Turnvorschrift für die berittenen Truppen vom 16. November 1898 ist jetzt der Entwurf einer neuen Vorschrift getreten, die ebenso wie die vor einiger Zeit erschienene Turnvorschrift für die Infanterie das Turnen der berittenen Truppen in neue freiere, sportliche Bahnen (Lauf und Spiel) lenkt, ohne von den als gut erkannten und bewährten Grundlagen abzuweichen. Um die Leistungen der Unteroffiziere als Lehrer zu fördern, kann ihnen vom Eskadron- oder Batteriechef die gelegentliche Beteiligung an Uebungen leistungsfähiger Vereine der deutschen Turnerschaft gestattet werden, die alsdann- als Dienst gilt.
Polizeikonferenz. Ueber den ersten Tag der gestern im Herrew Haus zusammengetretenen Ersten Polizeikonferenz der deutschen Bundesstaaten wird berichtet, daß zunächst über die einheitliche Regelung des Erkennungsdienstes und demnächst über die Einführung eines einheitlichen Telegraphenschlüssels für Personalbeschreibungen verhandelt wurde.
Die Duma-Kommission, die den Text der Antwort-Adresse an den Kaiser ausarbeiten soll, hat nacheinander eine Anzahl der von den Fraktionen eingereichten Entwürfe verworfen und beschlosten, der Plenarversammlung mitzuteilen, daß keiner der eingebrachten Entwürfe eine Stimmenmehrheit erzielt habe.
Das neue französische Kaoalleriegeschütz. Gin deutscher Feld» artillerist schreibt uns: Die vom französischen Kriegsminister soeben bei Schneider-Creuzot zur Lieferung im Frühsommer 1913 bestellten 80 Geschütze für 20 (wovon heute 16 vorhanden) reitende Batterien der 10 Kavallerie-Divisionen lösen das Problem der Erleichterung mit nur 1350 Klg. gegen 1645 Klg. des bisherigen Geschützes, so daß auf jedes der sechs Zugpferde noch nicht einmal 250 Klg. Zuglast entfallen. Das ist ein großer Vorteil. Ihm stehen aber auch schwere Nachteile gegenüber. Die neuen Geschütze haben nämlich 1. nicht die für das Feststellen der Räder beim Schuß nötigen Hemmschuhe, also keine „abattâge“; 2. in den Geschützprotzen keine Munition, sondern nur einige Geschirr- und Ceschützersatzteile und Fernsprechgerät — Dinge, die dort nicht so brennend nötig sind wie gerade für die rasch verlaufenden Momente des Kavalleriekampfes die Munition. Das Geschütz ist also für seine Feuertätigkeit absolut abhängig vom Eintreffen seines Munitionswagens, der schwerer ist als das Geschütz selbst. Diese Abhängigkeit kann namentlich bei Vorbewegung auf längeren Strecken in stärkerer Gangart und bei der Verfolgung das Geschütz zur zeitweisen völligen Untätigkeit verdammen, denn die Kanone ohne Munition ist wertlos. Auch das französische 7,5-Ctm.-Geschütz der fahrenden Batterien ist ja inbezug auf den Transport von zwei Mann seiner Bedienung vom Munitionswagen abhängig, kann aber doch im Notfall mit der Protzmunition und drei Mann Bedienung das Feuer beginnen. Bei dem neuen Geschütz der reitenden Artillerie ist dies einfach ausge- schlosten, wenn der Munitionswagen nicht sofort zur Stelle ist
Südwestafrikanische Diamantförderung. In der Presse des Schutzgebietes finden sich Angaben über die gesamten seit dem Jahre 1908 bis Ende September 1912 von der Diamantregie verwerteten südwestafrikanischen Diamanten. Im Jahre 1908, wo bekanntlich im Juli die ersten glitzernden Steine bei Lüderitzbucht gefunden wurden, verkaufte die Regie rund 16 000 Karat 31 m Preise von 343 000 Mark, sodaß der Erlös durchschnittlich 21.75 auf den Karat betrug . Im Jahre 1909—1910 wurden verkauft 709 000 Karat für insgesamt 21 049 000 Mark, was einem Durchschnittserlös von 29.67 Mark entspricht. Im Jahre 1910 bis 1911 wurden verkauft 793 000 Karat im Werte von etwas über 20% Millionen Mark, sodaß der Durchschnittserlös nur wenig über 26 Mark betrug. Er sank im nächsten Berichtsjahr auf 25,81 Mark, denn die Verkaufsmenge ging herab auf 766 000 Karat im Werte von 19 785 000 Mark. Das letzte Jahr hat eine wesentliche Verbesserung gebracht. Zwar war die Ausbeute des Monats Mai mit 61 000 Karat geringer als der Durchschnittsmonat der Vorjahre, aber der Durchschntttserlös war höher, und die folgenden Monate haben noch Bessere Erträge ergeben, tnsbe« sondere, seitdem vom September ab die Pomonagrube in Angriff genommen worden ist. So wird der Eesamterlös dies« Monats in der erwähnten Nachweisung mit 2,8 Millionen Mark geschätzt. Insgesamt sind also seit Juli 1908 bis Ende September 1912 in Deutsch-Südwestafrika für rund 73 000 000 Mark Diamanten gefördert und oorkanft worden.