Erstes Blatt.
SlnrSSungsgebllhrr
Dtr Kgespalrene Petttzetle oder deren Raum 20 Pfg. im SeUameteU die ZeU« 60 Psg,
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. eo. Waisenhauses in Hanan.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Faudkreis Kanan.
Bezugspreior
Vierteltahrlich 1.80 Mk., monatlich 80 Pfg., fSr Poff, bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet ü Pfg«
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Ns. 280 fferirsprechaitschlufz Nr. 230.
Freitag den 29. November
Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912
Die heutige Himmer mW sühn dem MnhM»«BM
14 Seiten.
Amtliches.
B-s»I«k Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Großauheim belegenen, im Erundbuche von Großauheim zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsvermerkes auf den Namen des 1. Bäckermeister Georg Heeg, 2. dessen Ehefrau Eva geb. Erick, früher in Großauheim, jetzt in Candusky-Ohio Nr. 1328 Jeffersonstraße II. S. v. A. je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:
Krtbl. 0 Nr. 699/297» a) Wohnhaus Hauptstraße
Nr. 43 mit 4,68 ar
Krtbl. 0 Nr. 296 Hofraum und 2,52 ar Krtbl. 0 Nr. 297 Hausgarten 2,39 ar
Krtbl. 0 Nr. 599/297» b) Scheuer mit Stall (B) . 6) Waschküche mit Stall und Abtritt (A)
d) Schlachthaus
e) Wurstküche mit Wohnung darüber, links (D)
Krtbl. 0 9ic. °96 f Restaurationshalle , jährl. Nutzungswert 865 Mark am 24. Januar 1913, nachmittags 4 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in Großauheim East, wirtschaft „zum Engel" versteigert werden. Hanau den 18. November 1912. 29291
Königliches Amtsgericht, Abt. 2.
Ueber das Vermögen des Landwirts Karl Braun von Ostheim ist am 27. November 1912, nachmittags 12 Uhr 10 Minuten der Konkurs eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann August Wilhelm Ströbel von Windecken. Anmeldefrist bis 3. Januar 1913. Wahl eines Gläubigerausschuffes 20. Dezember 1912, vormittags 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin
17. Januar 1913, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist bis 31. Dezember 1912.
Windecken den 27. November 1912. 29241
Der Eerichtsfchreiber des Königlichen Amtsgerichts
Mnöene m »etlorene ßegenüänhe it
Gefunden: 1 Taschenmesser, 1 grauer Damenhandschuh (rechter, Wildlederimitation), 1 Pfandschein Nr. 5164.
«WL» . —
Konzert des LehrersnngerArs.
Ein interessantes, abwechselungsreiches Programm war es, mit dem der Lehrersängerchor gestern abend in der Tentralhalle seine Zuhörer fesselte. Die Allmacht Gottes, die Herrlichkeit der Natur, den Zauber der Heimat priesen seine Chöre. Franz Schubert stand mit einem Gesang aus der „deutschen Messe" an der Spitze, dem sich die Nägel'sche Motette „Der Mensch lebt und besteht nur eine kleine Zeit" inhaltlich verwandt anschloß. Außer dem matten ersten Einsatz („Heilig") konnte man damit zufrieden sein. Joachim Raff war — vielleicht zum Gedächtnis seines 30. Todesjahres — als nächster ausersehen worden. Sein „Hirtenlied" und „Alpenjägerlied", stimmungsvolle Vertonungen der Schiller'schen Dichtungen, kamen sehr schön heraus. Mehr noch sprich das wundersame H e g a r'sche „Morgenlied im Walde" an, das, fein nuanciert, all seine süßen Schauer und Ahnungen ausströmen konnte. Das „Esthnische Volkslied" nahm sich in der geschickten, gut klingenden Bearbeitung Bruno Pfeifers recht vorteilhaft aus und auch beim „Minnelied", einer aus dem 13. Jahrhundert stammenden Weise des Troubadours Adam de la Hale, eines jener Gesänge, die dem Ueberwuchern des Kontrapunktes heilsame, gesunde Volks- tümlichkeit gegenübersetzten, machte sich emsiges, gewissenhaftes Studium bemerkbar. Von letzten wohlgelungenen Chören Mie's daheim war" und „Jn^r Fremde" von W o h l g e m u t h ist der zweite herzlich unbedeutend, den ersten aber, aus die gemütstiefe cornelianifche Lyrik, hörten wir nach seiner neulichen Darbietung durch den Weins'schen Gesangverein gerne noch einmal, ist er doch, wenn auch nicht eigenartig, in seiner melodischharmonischen Simplizität warm zu Herzen gehend.
Als Gesangssolist war Herr Dr. Hermann Brause aus Görlitz erschienen. Ein großer Vortragskünstler, mit keiner voluminösen aber wohlgeschulten, sehr sympathischen Barttonsttmme. Die Loewe'schen Balladen „Erlkönig", „Gutmann und Gut- wetb" und -Hockzeitslied" schlugen Sofort die Brücke autn Dubli-
Liegen geblieben bei M. L. Berlizheimer u. Söhne: 1 Rockhalter, 2 Paar und 2 einzelne Damenhandschuhe und 3/< Meter grüne Franzen. Empfangnahme auf dem Fundbureau.
Verloren: 1 Fahrscheinblock von der elektrischen Straßenbahn (in der Hospitalstraße).
Entlaufen: 1 schwarzer Rehpinscher mit braunen Abzeichen m. Eeschl., 1 wolssfarbiger deutscher Schäferhund.
Hanau den 29. November 1912.
Politische Rundschau.
Der Kaiser in Donaueschingen. Der Kaiser, der Fürst zu Fürstenberg und die Jagdgesellschaft begaben sich Donnerstag mittag zur Jagd nach Brugger. Das Frühstück wurde im Freien eingenommen.
Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung über die Ausführung des Jesuitengesetzes folgenden Beschluß gefaßt : Da Zweifel über die Bedeutung des Begriffs der verbotenen Ordenstätigkeit im Sinne der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Juli 1872 (Reichsgesetzblatt Seite 254) entstanden sind und die bayrische Negierung eine authentische Auslegung dieses Begriffs beantragt, beschoß der Bundesrat: Verbotene Ordenstätigkeit ist jede priesterliche oder sonstige religiöse Tätigkeit gegenüber anderen sowie die Erteilung von Unterricht. Unter die verbotene religiöse Tätigkeit fallen nicht, soweit nicht landesherrliche Bestimmungen entgegenstehen : Das Leien stiller Messen, die im Rahmen einer Familienfeier sich haltende Primizfeier und das Spenden der Sterbesakramente. Nicht untersagt sind wissenschaftliche Vorträge, die das religiöse Gebiet nicht verrühren. Die schriftstellerische Tätigkeit wird durch das Verbot nicht betroffen.
Zu den württembergischen Landtagswahlen meldet der „Vorwärts", daß die Nationalliberalen mit den Sozialdemokraten eine Vereinbarung getroffen haben, wonach sie sich gegenseitig in den Kreisen Waiblingen und Brackenheim unterstützen. Nach der offiziellen Wahlparole haben die württembergischen Nationalliberalev jedes Zusammengehen mit der Sozialdemokratie abgelehnt. Es ergibt sich hier also ein Widerspruch, deffen Aufklärung notwendig ist.
Zur Durchführung der Angestelltenversicherung.
Durch Beschluß vom 29. Juni d. Js. hat der Bundesrat gemäß § 9 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 bestimmt, welche Gehaltskiaffe der Berechnung des Mindestbetrages im Sinne dieser Vorschrift zugrunde 'zu legen ist. Auf Grund des § 320 des angezogenen Gesetzes werden vom Minister des Innern die nunmehr gemäß § 9 Abs. 3 zu treffenden Entscheidungen für die in Betrieben oder im Dienst eines Gemeindeverbandes tum. Wie er in der ersten die Stimmen des Gespenstes, Vaters und Kindes auseinander hielt (hier unheimlich — gleichförmig, da beruhigend, dort ängstlich und schließlich wildentsetzt), ver zweiten zum Schalk verhalf, in der dritten Stimmung und Silben gerecht wurde, das war so groß, so bedeutend, daß es ihm sicher nur ganz Wenige nachmachen werden. Wüllnersche Kunst, unterstützt durch wirkliche Stimme. Auch in den Brahm e'schen „Erinnerung" und „Ständchen" war er Meister. Ueber je In, zum Unterschied von Frl. Uhr, eine Spur schalkhaft gefärbtes „Vergiß nicht mein" läßt sich nicht streiten. Hochamüsant gelang Hermanns „Einst und jetzt", gar ehrbar-zopfig sein „Alter Herr", „Drei Wanderer" zeigte wieder Dr. Brauses großzügige Balladenkunst. Wie fein schied er die Spieler, wie erschütternd kam das „Trumpf As! — Ich bin der Tod!" heraus. Die Andacht der Zuhörer wuchs von Lied zu Lied. Hatte der prächtig interpretierte „Tom der Reimer" bereite starken Applaus gesundem so stellte „Archibald Douglas" den Höhepunkt dar. Hier muß ich dem Sänger, dem ich M seinem ersten Auftreten hinsichtlich seiner Aussprache („der ^h ö w e den Riegel vor" u. a. m.) nicht überall bestimmen konnte, in jeder Beziehung bewundernde Anerkennung zollen. Das Gedicht ward zum Bild, das Bild zur plastischen greifbaren Handlung, die Handlung zum unmittelbaren Miterlebnis, man stand den Personen Auge in Auge gegenüber, hörte üe sprechen und sah sie sich bewegen. Reifste Kunst eines Hochbegabten, von dem noch viel Großes gemeldet werden wird.
Robert Schumanns op. 46 Andante und Variationen für zwei Klaviere hatten sich die Pianistinnen Fräul. Auguste und Johanna Dilger aus Frankfurt a. M. als Eingangsnummer erwählt. Das 1848 vollendete Werk, zuerst mit Begleitung von zwei Violoncells und Horn geschrieben, wurve dann, jedenfalls auf Mendelssohns Rat, in die jetzige Form umgear- beitet. Uebrigens liegt es seit 1903 auch in ursprünglicher Gestalt vor. In Schumanns produktivster Zeit, kurz vor „Paradies und Peri" entstanden, ist es ein wunderlich-phantastisches, echt Schu- mann'sches Stück jedoch etwas stark elegisch, sodaß nicht jeder Hörer Sofort mitgerissen wird. Es aelana den beiden Damen bester
oder einer Gemeinde beschäftigten Beamten oder sonstigen Angestellten auf die Kommunalaufstchlsbehorden übertragen. Die Entscheidung ist nach folgenden Gesichtspunkten zu treffen:
1. Bei den auf Lebenszeit Angestellten gilt die Anwartschaft als gewährleistet, wenn ihnen kraft Gesetzes oder auf Grund eines Ortsstatutes oder eines Beschluffes des zuständigen kommunalen Organes oder nach dem Inhalt ihrer Anstellungsurkunde oder ihres schriftlichen Dienstvertrags die im ^rwâbnten DundrsratSbeschluß festgesetzten Mindestbelräge an Ruhegeld und Hinterbliebenenrente zustehen.
2. Bei den auf Kündigung Angestellten gilt die Anwartschaft gewährleistet, wenn außer den unter 1 benannten Voraussetzungen noch folgende Bedingungen erfüllt find:
a) Die Kündigung muß vom Vorhandensein eines wichtigen Grundes (vgl. § 626 B. G. B.) abhängig gemacht sein.
b) Falls für die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der Rechtsweg ausgeschloffen ist, muß . in anderer Weise dafür gesorgt sein, daß diese Entscheidung nicht lediglich dem Ermeffen des zur Kündigung berufenen kommunalen Organes entgültig überlassen bleibt. Es muß vielmehr dem Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, durch Anrufung einer außerhalb der Kommune stehenden Justauz eine Nachprüfung zu erreichen.
3. Bei den auf Probe Angestellten gilt die Anwartschaft als gewährleistet, wenn die Anstellung auf Grund oder nach den Grnndsâtzen des § 10 des Kommunalbeamtengesetzes und für eine bestimmte, die Voraussetzungen der Versicherungs- freiheit erfüllende Stelle (vergl. zu 1 und 2) erfolgt ist.
Auf Lehrpersonen m kommunalen Unterrichtsanstalten erstreckt sich diese Verfügung nicht.
Der Kriegsbrand am Balkan.
Die Verhandlungen.
Konstantinopel, 28. Novbr. Ein maßgebender türkischer Staats- mann erklärte dem Vertreter des Wolffschen Bureaus, daß bisher von Friedensverhandlungen nicht die Rede sein könne. Die bulgarischen und türkischen Unterhändler hüten nur den Auftrag, über die Bedingungen für den Waffenstillstand zu verhandeln. Türkischerseits werde dabei der Standpunkt vertreten, daß der Waffenstillstand auf dem gesamten Kriegsschauplatz eintreten müsse, währenddessen alle Truppennachschübe und Munitionstransporte zu unterbleiben hätten, die Verpflegungszufuhr und der Abtransport der Kranken und Verwundeten aber erlaubt sein solle. Dahin gehöre auch die Erlaubnis des Eintritts des Roten Kreuzes in Adrianopel. Erst wenn der Waffenstillstand effektiv sei könne man über die Vorschläge zu Friedensverhandlungen beraten. — Bis Mittag waren die Verhandlungen anscheinend noch als die „Fünf Walzer" op. 39 von Brahms und das Allegro brillante Adur von Mendelssohn, wo schülerhafte Scher und Unfreiheit uns gar Manches vorenthielt. Technik, Sauberkeit des Spiele und Exaktheit des Zusammengehens war da, das übrige muß aber erst noch kommen.
Herr Wilhelm Hamburger, der rührige Dirigent des Vereins, hat auch gestern wieder bewiesen, daß er Chöre einzu- studieren versteht. Mit Befriedigung kann er auf den Abend zurückblicken. Als äußerst feinsinniger Begleiter, deffen Instrument oft geradezu orchestral anmutete, ist Herr Alfred Fischer aus Hersfeld zu nennen, der die Eefangsfoli auf das Verständnisvollste unterstützte.
Stadtthester in Mu.
Nach dem großen Erfolge, den am Mittwoch die klassische, lvundervolle Operette „Der Zigeunerbaron" mit Herrn Hermann Schramm von der Frankfurter Oper erzielte, dürfte sich die heutige Wiederholung, verbunden mit dem letzten Gastspiel des geschätzten Künstlers, größten Interesses zu erfreuen haben. Die Partie der „Saffi" wird wieder von Frl. Hildegard Wegner gesungen. Morgen Samstag wird „Autoliebchen" bei volkstümlichen Preisen gegeben, weitere Aufführungen der Poffe dürften kaum zu ermöglichen sein. Am Sonntag geht nachmittags bei kleinen Preisen die Posie,, Der Walzerkönig" in Szene und abends im Abonnement A zum ersten Male der neueste Lustspielschlager von Richard Skowronneck „Die Eeneralsecke", in Szene gesetzt von Herrn Direktor Steffter. Ueber den Erfolg des prächtigen Stückes bei der Uraufführung in Berlin schreibt der
„T a g". Richard Skowronneks dreiaktiges Lustspiel „Die Generalsecke" fand im Komödienhaus ein enthusiasmiertes Publikum, das in Lachen und Beifall schwelgte und den Autor unzählige Male aus die Bühne rief. Richard Skowronnek ist der Meister in der behaglichen Schilderung militärischer, jagdlicher und feudaler Milieus, sein treffsicherer Witz und sein köstlicher Humor haben ihn längst zu einem Lieblingsdichter des deuhickre» yun^t