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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bet verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Aiütliihes Organ für AM- und FandKreis Kana».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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vierteljährttch 1.80 ML, monatlich 60 W. Mr Post.
Oeauß vierteljährlich 210 Mt^ monatlich 70 Wg.
Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 275
^ernsprechanschltttz Nr. 230
Samstag den 23. November
Fernsprechanschlutz Nr. 230
1912
MM»
Amtliches.
Eandkreis Hanau.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Der § 2 meiner Diehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 31. August 1912 — A III. 4789b, Amtsblatt Nr. 36, S. 403 — betr. Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche, wird hierdurch wie folgt abgeändert:
Die Vorschriften des § 1 finden Anwendung auf das aus folgenden Regierungsbezirken oder diesen gleichstehenden Verwaltungsbezirken eingeführte Vieh: Potsdam, Frankfurt, Stettin, Breslau, Liegnitz, Merseburg, Erfurt, Münster, Minden, Düsseldorf, Köln, Aachen, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Mittelfranken, Schwaben, Leipzig, Schwarzwaldkreis, Donaukreis, Braunschweig, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Lippe, Hamburg.
Cassel den 12. November 1912. A III. 6576 ^t Re-^rungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Viehseuchenpolizeiliche Anordnung bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß gleichzeitig die z. Zt. gebildete Untersuchungsstelle Mainkur-Fechenheim für die Einfuhr von Klauen- I vieh aus der Provinz Starkenburg und dem Regierungsbezirk Wiesbaden (vergl. meine Bekanntmachung vom 14. Juli — V. 4255 — in Nr. 163 des „Hanauer Anzeigers" t ' vom 15. f. Mts., 2. Bl.) aufgehoben wird.
Die in Betracht kommenden Herren Bürgermeister ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Hanau den 15. Novembsr 1912. V. 6540
Der Königliche Landrat.
Frhr. La«r.
Meine Anordnungen vom 29. Januar 8. I., J.-Nr. V. 452, und vom 2. Februar d. J., J.-Nr. V. 452 I, betr. Untersuchung von eingeführtem Klaunevieh für die Gemeinden Cronan, Niederdorfelden und Kilianstädten (vgl. Nr. 25 und Nr. 30 des „Hanauer Anzeigers" vom 30. Januar und 5. Februar d. Js.) werden hiermit aufgehoben.
Hanau den 15. November 1912. V. 6534
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung über die Neuwahl der Beisitzer des Gewerbegerichts mache ich darauf
In Mein des Sudan im M mit den . Sroniofen.
RuS: Dom Kongo zum Niger und Nil. Von Adolf Friedrich Herzog
1 in Mecklenburg. Zwei reichillustrierte Bände, geb. 20 Mk. (Brockhaus, Leipzig.)
Die Gebiete nördlich von Fort Archambault, in welche die Expedition jetzt ein trat, haben durch die entscheidenden schweren Kämpfe der Franzosen mit dem Eklavenjäger Rabeh historische Bedeutung erlangt.
Rabeh war der Sohn eines gewissen Fadel Allah, der aus dem Djebel Idris in Sennar stammte und dort als freier Mohammedaner, wie man glaubte, geboren wurde. Fadel Allah aber war ein Neger und kein Araber, wie sein Sohn Rabeh gern behauptete. Von den ägyptischen Soldaten bei einem Streifzuge erbeutet, wurde Fadel Allah einem Sudanbataillon zugeleilt. Auch fein. Sohn wurde zum Militärdienst bestimmt, aber nach Stellung von zwei Sklaven freigelaffen. Er wandte sich darauf nach dem Bahr-el- Ghazal und trat dort in die Dienste Ziber Paschas, in denen er bis zum, Jahre 1879 blieb. Ziber, einer der am meisten genannten großen Sklavenjäger im Bahr-el- Ghazal, hatte es dort zu solcher Macht gebracht und über-
Herzog ?ldolf Friedrich zu Mecklenburg, der gegewärtig als Gouverneur der Kolonie Togo tätig ist, überrascht uns durch ein von ihm und den Teilnehmern seiner Expedition verfaßtes, prächtig auS
I gestattetes Werk über seine im vorigen Jahre beendete Reise durch Zentralafrika. Das Buch erscheint soeben in zwei reichillustrierten Bänden unter dem Titel „Vom Kongo zum Niger und Nil" (gebunden 20 Mk.) bei Brockhaus, dem Verleger, der dem deutschen Volk schon so viele klassische Werke über Forschungsreisen geboten hat. Wir sind m der erfreu tiefen Lage, unseren Lesern einen interessanten Abschnitt aus dem durch Wort und Bild hervorragenden Werke zu bieien. Wir nnpfehlen daS Buch besten», insbesondere als Weihnachtsgeschenk für alle Kreise, die für lebendige Schilderung« merkwürdiger Länder and Büller interessieren.
aufmerksam, daß Arbeitnehmer, die in Großauheim wohnen, aber in Hanau in Beschäftigung stehen, wahlberechtigt sind. Nur die Personen die in Großauheim wohnen und dort beschäftigt sind, dürfen an der Wahl nicht teilnehmen.
Hanau den 19. November 1912. 28819
Der Vorsitzende des Eewerbegerichts.
I. V.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Die Wohnung im 2. Obergeschoß des Hauses Nordstraße 42 (Vordergebäude), bestehend aus 2 Zimmern, Küche und Zubehör, ist sofort zu vermieten.
Angebote sind auf Zimmer 35 des Rathauses von 10 bis 12% Uhr vormittags anzubringen.
Hanau den 5. Oktober 1912. 25077
Der Magistrat.
Hild.
LeihÄank mit Landesrenterei
Hanau, Steinheimerstraße 16/18
Mündelsicher, unter Garantie des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Cassel.
Reichsbankgirokonto. Postscheckkonto Frankfurt a. M.
Nr. 4220.
Ausgabe von 4°/o Schuldverschreibungen der Lan- deskreditkasse zu Caffel, AnnahmevonSpar-Einlagen zu 3*/4°/o Zinsen Konto-Korrent-Derkehr, Scheck, und Ueberweisungs- Verkehr,
Annahme von Wertpapieren zur Verwahrung und Verwaltung.
Der Pfänderverkehr ist j bei der Leihbank und Lo getrennt.
Darlehen gegen Hypotheken, Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombarddarlehen).
Die Landeskreditkasse zu Casiel ist amtliche Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen.
^t von dem übrigen Verkehr ldes - Renterei völlig ab- 16111
Politischer Wochenbericht.
Der erste Wahlgang der württembergischen Landtagswahlenhat der Rechten starke Erfolge gebracht. Konservative und Bund der Landwirte, die im vergangenen Landtage 15 Abgeordnete hatten, haben schon im ersten Wahlgange 10 Bezirke besetzt, darunter drei neue, denen kein Verlust gegenübersteht. Dazu kommt eine ganze Zahl sicherer und aussichtsreicher Nachwahlen, so daß eine ragte die ebenfalls dort ansässigen großen Händler so weit, daß er bald als der alleinige Beherrscher des genannten Gebietes angesehen werden konnte.
Da Ziber waffenkundige Leute gebrauchen konnte, wurde es dem aufgeweckten Rabeh, der an Energie und Geistesschärfe seine Genossen übertraf, nicht schwer, sich vom einfachen Soldaten zum Offizier und Abteilungsführer aufzuschwingen. Ziber war damals vom Khedive Ismail Pascha zum Gouverneur der Provinz Bahr-el-Gbazal ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging Ziber nach Darfur, daS er vollständig eroberte. . Dieser Erfolg stimmte indessen den Khedive bedenklich, so daß er sich veranlaßt sah, Ziber nur mit dem Paschatitel zu belohnen, durch Ejub-Pascha aber Hussein-Pascha als Statthalter einzusetzen. Um sich zu beschweren, wanderte Ziber mit großem Gefolge nach Kairo zum Khedive, von wo er aber vorläufig nicht zurückkehren sollte. Erst 25 Jahre später sah er seine alte Heimat wieder. Als Statthalter in Dem Ziber, der Hauptstadt deS Dahr-el-Ghazal, ließ er Idris waud Defler, in Darfur seinen Sohn Soliman zurück. Dieser halte als Sohn des mächtigen Ziber, dem alles zugetan war, sich bald auch im Bahr-el-Ghaml Einfluß zu verschaffen gewußt und drohte der Regierung mit offener Empörung, falls sein Vater nicht von Kairo zurückkehre. Zu dieser Zeit wurde Gordon Gouverneur des Sudan und ihm gelang es, Soliman zu beruhigen. Dieser wurde 1877 sogar Gouverneur des Bahr-el-Ghazal. Sofort verdächtigte Idris waud Defler den neuen Gouverneur bei Gordon, der dessen Einflüsterungen glaubte und Idris an Solimans Stelle zu Gouverneur einsetzte. Hierauf ging Soliman gegen Idris vor und besiegte ihn zu Anfang des Jahres 1878^ Diese offenkundige Auflehnung zu bestrafen, wurde Gessi-Pascha, der bekannte Italiener, beauftragt. Im Bahr-el-Ghazal wurde Soliman geschlagen und zwei Monate hindurch von Gesst herumgehetzt. Auf Befehl Gordons wandte sich Gesst gleichzeitig gegen die sklavenbandelnden Kaufleute, die ohne Umstände gefangen und nach
beträchtliche Vermehrung der Fraktion der Rechten, in der Konservative und Landbündler gemeinsam organisiert sind, zu erwarten sein dürfte.
Im Balkankriege scheint die konstantinopolitanische Frage oder, deutlicher gesprochen, die Frage, ob die Bulgaren in Konstantinopel einziehen werben und ob der Besitz von Konstantinopel den Türken verbleiben wird oder nicht, gegenwärtig ihre Schärfe verloren zu haben. Mächtiger als Bulgaren und Türken, die noch immer an der Tschataldschalinie miteinander ringen, erweist sich jener entsetzliche Würgengel der Menschheit, der so häufig im Gefolge des Krieges einherschreitet: die C h o l e r a. Die über die Meerengen eingedrungene asiatische Seuche, die das ganze Gelände zwischen dem Marmarameer und dem Schwarzen Meer furchtbarer Verheerung unterworfen hat, gebietet Frieden. Wie ve>lautet, sind denn auch schon von Sofia nach Konstantinopel Bedingungen für einen Waffenstillstand zugleich mit den Hauptfriedensbedingungen übermittelt worden. In den Friedensbedingungen wird der Türkei die Stadt Konstantinopel, sowie ein europäischer Küstenstreifen belassen. Es wäre dringend zu wünschen, daß die Friedensverhandlungen- zwischen Türken und Bulgaren zu einem baldigen gedeihlichen Abschlusse gelangen und dem entsetzlichen Völkermorde, an dem sich das Schlachtschwert und die Cholera gemeinsam beteiligen, Einhalt tun möchten.
Wesentlich drohender gestaltet sich der Konflikt zwischen Serbien und Oe st erreich. Durften wir in unserem vorigen Wochenbericht von einer Entspannung der Lage berichten, so ist gegenwärtig eine erhöht« Spannung eingetreten. Schuld hieran trägt einzig und allein Serbien, das nicht nur unberechtigte Ansprüche erhebt, sondern neuerdings auch durch die wider alles Völkerrecht erfolgte Drangsalierung der österreichischen Konsuln in Priz- rend und Mitrowitza eine unerhörte Herausforderung Oesterreichs begangen hat. Die Entrüstung, die sich darüber der öffentlichen Meinung Oesterreichs bemächtigt hat, muß als durchaus berechtigt erachtet werden. Trotzdem wird von offizieller österreichischer Seite, wie die Aeußerungen des Grafen Berchtold in der österreichischen Delegation am 15. November beweisen, die größte Reserve beobachtet und eine außerordentliche Langmut an den Tag gelegt. Offenbar will Graf Berchtold nicht eher eingreifen, als bis die serbischen Provokationen eine unerträgliche Form angenommen haben. Die österreichische Regierung handelt mit dieser Haltung im allgemeinen Friedensinteresse und die ganze zivilisierte Welt wird ihr hierfür Dank wissen.
Die Storthingwahlen in Norwegen haben mit einem entschiedenen Siege der Radikalen geendigt, die künftig über die unbedingte parlamentarische Mehrheit verfügen werden. Dieser Zustand bedeutet für Norwegen nichts neues, vielmehr hatte das Storthing schon wiederholt das- ■■esggygfguj_!______u____ - -'..'.. 1 ^^—^— *^ Chartum abgeführt wurden, in der Hoffnung, dem Sklavenhandel so ein Ende zu bereiten. Dies nahm Soliman die Möglichkeit, sich weiter mit Waffen und Munition zu versorgen, so daß er endlich der Aufforderung Gessis, sich zu ergeben, nachkam. Rabeh war unter denen, die Soliman vor diesem verhängnisvollen Schritt warnten. Aber Soliman vernsarf seinen Rat. Als Rabeh darauf unter dem Klange der Pauken das Lager Solimans auf immer verließ, folgten ihm einige Tausend der besten Krieger seines ehemaligen Herrn, die ebenfalls das unruhige Leben des Krieges der schmählichen Unterwerfung vorzogen. Von diesem Augenblick an begann Rabcss Bedeutung.
Es genügt hier, anzugeben, daß dieser kühne Eroberer sich zunächst nach Süden wandte und die Herrschaft über Dar-Banda an sich riß, ja seine Eroberungen selbst bis an den Mbomu ausdehnte. Er erschien in den Sultanaten Bangaffu, Rafai und Semio, -deren letztere beide er sich tributpflichtig machte. Dann wandte er sich nach Dar-Kuti, wo er Sultan Mohammed Senussi unterwarf. Weiter ging er nach Bagirmi, dessen jetzt noch regierender Sultan Garuang vor ihm floh und in Mandjafa fünf Monate belagert wurde. Der Hunger zwang Garuang, diese Stadt preiszugeben und den Schari aufwärts, nach Kusseri, zu gehen, während Rabeh an den Logone zog. Der Hunger im Lager von Mandjafa soll so groß gewesen sein, daß, wie wir von Augenzeugen hörten, das Stroh der Hütten, die Blätter der Bäume, Hunde und Pferde zur Nahrung dienten.
Rabeh machte selbst vor den gefürchteten Wadai nicht halt. Er schlug sie völlig und trieb die Ueberreste des zersprengten Heeres in die gebirgigen Gebiete deS Nordens. Vorher schon hatte er sich Kuka untertänig gemacht. So hatte sich dies seltene Feldherrntalent ein Reich geschaffen, das von Sokoto im Westen, nach Süden über Adamaua, in südöstlicher Richtung bis an den Ubangi sich erstreckte, im Osten das ägyptische Madhistenreich und im Norden Wadai und Kanem zur Grenze hatte. Man nannte ihn den Napo»