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Erstes Blatt.

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Dle ßgefpaTfene Petitzeile oder deren Naum 20 Pfg, im SUUametetl DU Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and ßandkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis,

Bkerteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 210 ML, monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.

Nr. 260 frn.^^mlf|«l.w8 Nr. 330.Dienstag den 5. November N-r^ttP^ttchl^ M2

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Jagdordnung vom 9. September 1909, wonach bis auf weiteres die Schonzeit für Rehkälber im Regie­rungsbezirk Cassel mit Ausnahme des Bezirks der Oberförsterei Haste im Kreise Grafschaft Schaumburg auf das ganze Jahr ausgedehnt ist, wird in Erinnerung gebracht.

Cassel den 12. Oktober 1912. B-A 1364 a/12 L. 8. Der Bezirksausschuß zu Cassel.

Graf v. Bernstorff, v. Holtzendorff. Pfannstiel.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Rüdig­heim belegene, im Grundbuch von Rüdigheim Artikel 184 Abt. I Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Ver­steigerungsvermerkes auf den Namen des Spenglers Johannes Elsässer, Konrads Sohn, in Rüdigheim einge­tragene Grundstück:

Krtbl. 16 Nr. 737/80 a Wohnhaus mit Erker und Stall nebst Hofraum, Weg nach der Tiefe­bornmühle, Haus Nr. 651/», 2 ar 11 qm, Nutzungswert 105 Mark, Gebäudesteuerrolle 112, Grund­steuermutterrolle 332

am 10. Januar 1913, nachmittags 3 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in der Gastwirtschaft non Uhrig versteigert werden.

Hanau den 29. Oktober 1912. 27455

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

Bekanntmachung.

Das Proviantamt Hanau kauft fortgesetzt Roggen, Hafer, Heu und Stroh zu den jeweiligen Tagespreisen.

Nachrichten über den Eintritt in Unteroffiziervorschulen.

1. Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, junge Leute für den Unteroffizierstand kostenfrei auszu­bilden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort ihre Schulkenntnisse soweit ergänzen, wie dies für den militä­rischen Beruf und für ihre spätere Verwendbarkeit im Be­amtenstande wünschenswert ist. Daneben wird der körper­lichen Entwickelung und Ausbildung besondere Aufmerk­samkeit zugewendet.

2. Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14% Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem gesetzlichen Vertreter, bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Vezirks- kommando oder bei einer Unteroffizierschule (in Biebrich, Ettlingen, Marienwerder, Potsdam, Treptow a. R. und Weißenfels) oder Unteroffiziervorschule (in Annaburg, Dartenstein, Greifenberg i. Pomm., Jülich, Neubreisach, Weilburg und Wohlau) vorzustellen und hierbei folgende Schriftstücke vorzulegen:

a) ein Geburtszeugnis, .

b) den Konfirmationsschein ober einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,

c) ein Unbescholtenheitszeugnis der Polizeiobrigkeit,

d) etwa vorhandene Schulzeugnisse,

e) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Bo- schäftigungsweise, über früher überstandene Krank­heiten oder etwaige erbliche Belastung.

Das Bezirkskommando usw. veranlaßt die ärztliche Untersuchung, die schulwissenschaftliche Prüfung und die Aufnahme einer schriftlichen Verhandlung über die unter erwähnte Verpflichtung, die vom gesetzlichen Vertreter an zu unterzeichnen ist. ,

3. Die Aufzunehmenden dürfen nicht unter 15, aber nicht über 17 Jahre alt sein und sollen eine Körpergröße von mindestens 151 Ctm. und einen Brustumfang von 7076 Ctm. haben.

Sie müssen sich tadellos geführt haben, vollkommen ge­sund, im Verhältnis zu ihrem Alter kräftig gebaut sowie frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren An­lagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache $ Sie müssen leserlich und im allgemeinen richtig schreiben, Gedrucktes (in deutscher und lateinischer Druckschrift) ohne Anstoß lesen können und in den vier Grundrechnungsarten hewandert sein.

Bettnässer dürfen nicht ausgenommen werden.

4. Insoweit Stellen frei find, erfolgt die Einberufung durch Vermittlung der Bezirkskommandos, nachdem der An­

wärter das 15. Lebensjahr vollendet hat. Haupteinstellungs­tage sind der 15. April und der 15. Oktober.

5. Die Ausbildung in der Unteroffiziervorschule dauert im allgemeinen zwei Jahre.

6. Die Zöglinge der Unteroffiziervorschulen gehören nicht zu den Militärpersonen des Reichsheeres. " Ihnen stehen daher bei vorkommenden Dienstbeschädigungen keine Ansprüche auf Jnvalidenwohltaten zu.

Aus der Unteroffiziervorschule muß der Zögling in die hierfür bestimmte Unteroffizierschule übertreten.

Für jeden vollen oder begonnenen Monat des Aufent­halts auf der Unteroffizieroorschule muß er zwei Monate, im ganzen höchstens vier Jahre, für den Aufenthalt auf der Unteroffizierschule ebenfalls vier Jahre nach seiner Ueber- Weisung an einen Truppenteil im Heere dienen.

Wenn ein Zögling dieser Verpflichtung nicht oder nicht völlig nachkommt, sind die für ihn in der Unteroffiziervor­schule ausgewendeten Kosten zu erstatten. Wird ein Zög­ling dagegen als ungeeignet aus der Unteroffiziervorschule entlassen oder wird bei einem Truppenteil die Dienstver­pflichtung im dienstlichen Interesse aufgehoben, so find die Kosten nicht zu erstatten.

7. Bei dem Uebertritt in die Unteroffizierschule leistet der Freiwillige den Fahneneid und steht dann wie jeder andere Soldat des Heeres unter den militärischen Gesetzen.

8. Nach der im allgemeinen zwei Jahre dauernden Aus­bildung in der Unteroffizierschule werden die Unteroffizier- schüler in erster Linie der Infanterie überwiesen, können aber auch den Maschinengewehr-Abteilungen, der Feld- und Fußartillerie, den Pionieren, den Bezirkskommandos und der Marineinfanterie zugeteilt werden.

9. Die Einberufenen müssen für die Reife zu der Unter­offizierschule ausreichend mit Schuhzeug, Kleidung und Wäsche versehen sein. M. 2318

Nachrichten über die Einstellung in Unteroffizierschulen.

1. Die Unteroffizerschulen haben die Bestimmung, junge Leute, die das wehrpflichtige Alter erreicht haben und die sich dem Militärstande widmen wollen, kostenfrei zu Unter­offizieren heranzubilden.

2. Wer in einer Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommando feines Aufenthaltsortes oder bei einer Unteroffizierfchule (in Biebrich, Ettlingen, Jülich, Marienwerder, Potsdam, Trep- teow a. R. und Weißenfels) oder Unteroffiziervorschule (in Annaburg, Dartenstein, Greifenberg i. Pomm., Neubrei­sach, Weilburg und Wohlau) persönlich zu melden und hier­bei folgende Schriftstücke vorzulegen:

a) einen von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,

b) den Konfirmationsschein oder einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,

c) etwa vorhandene Schulzeugnisse,

d) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be­schäftigungsweise, über früher überstandene Krank­heiten und etwaige erbliche Belastung.

3. Der Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Er muß mindestens 154 Ctm. groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wahrnehmbaren An­lagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und in den vier Grundrechnungsarten bewandert sein.

4. Der Eintritt in einer Unteroffizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor schriftlich verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffi­zierschule an einen Truppenteil noch vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.

5. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen so­wie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so wird zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorge­schriebene längere aktive Dienstzeit (Ziller 4) ausgenommen.

6. Eine Einstellung findet im Oktober nur bei den Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder, im April nur bei der Unteroffizierschule in Ettlingen statt.

Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine dieser Unteroffizierschulen werden, soweit angängig, berücksichtigt.

Wer zu diesen Zeitpunkten nicht e^rberufen werden kann, darf in freiwerdende Stellen der Unterofsizrerschulen in Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember, in Ett­lingen bis Ende Juni eingestellt werden.

7. Die Einberulenen müllen für die Reffe ZU der Unter­

offizierschule ausreichend mit Schuhzeug, Kleidung und Wäsche versehen sein.

8. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert im allgemeinen drei Jahre. Die jungen Leute erhalten gründ­liche militärische Ausbildung und Unterricht, der sie beson­ders befähigt, die bevorzugteren Stellen des Unteroffizier­standes (Feldwebel usw.) und des Beamtenstandes (Zahl­meister usw.) zu erlangen.

9. Die llnteroffizierschüler gehören zu den Militärper» sonen des Friedensstandes, stehen daher wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

10. Mährend ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule erhalten die Unteroffizierschüler, die sich gut geführt hüben, bei Urlaub in die Heimat eine einmalige Reiseentschädi­gung,' auch haben die Unteroffizierschüler bei Beurlaubun­gen gleich wie die Kapitulanten Anspruch auf Löhnung.

11. llnteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte Füh­rung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unter­offizierschulen entlassen.

12. Die Unteroffizierschüler treten im allgemeinen als Gefreite in die Front und werden bei guter Führung sehr bald zu Unteroffizieren befördert.

Die besten Unteroffizierschüler können jedoch bereits auf den Unteroffizierschulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert werden und treten bei ihrem Ausscheiden in das Heer sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.

13. Die llnteroffizierschüler werden in erster Linie der Infanterie überwiesen, können aber auch der Maschinen­gewehr-Truppe, der Feld- und Fußartillerie, den Pionieren, dem Lustschiffer-Bataillon, den Bezirkskommandos und der Marine-Infanterie zugeteilt werden. Die Wünsche der einzelnen um Zuteilung an bestimmte Truppenteile werden nach Möglichkeit berücksichtigt. M. 2318

WMem null wrlorene @wnMt it.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 55 Pfg., 1 Damen­portemonnaie mit 1.63 Mark, 1 Kinderhandschuh, 1 Gummi­reifen von einem Kinderwagen.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 21.65 Mark.

Zugelaufen: 1 Foxterrier.

Hanau den 5. November 1912.

Politische Rundschau.

San Giuliano in Berlin.

Berlin, 4. Novbr. Zu Ehren San Giulianos findet heute abend bei dem Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter ein Diner statt, zu dem außer den Begleitern deS Ministers, dem Gesandten di Marlino und dem Sekretär deS italienischen Ministeriums des Aeußern Biancheii, Einladungen erhielten: der italienische Botschafter Pansa nebst dem Botschaftsrat Martin-Franklin, Mililârattachâ Oberst Calderari di Ra- lazzolo, der österreichisch-ungarische Botschafter, der rumä­nische, der bayerische, der württembergische, der sächsische und der badische Gesandte, das Mitglied der ägyptischen Schulden- verivaltung Wirkl. Geheimer Legationsrat v. Mohl, Schloß­hauptmann Graf v. Hutten-Czapski, der kaiserliche General­konsul in Kapstadt Frhr. v. Humboldt, Unterstaatssekretär Zimmermann, Direktor Kriege und andere Herren deS aus- wârtigen Amt«.

Der Kriegsbrand am Balkan.

Nachdem man vier Tage lang die öffentliche Meinung geflissentlich über den Ausgang des Kampfes im Unklaren gelassen oder vielmehr getäuscht hat, ist folgende Beruhigung aufdas unbeständige Kriegsglück" eigentlich etwas mager. Aue Konstantinopel wird nämlich berichtet:

Sonntag abend hat die Pforte ein amtliches Kommu­nique veröffentlicht, das besagt, daß das Kriegsglück un­beständig und daß es unmöglich sei, überall sofort den Sieg zu gewinnen. Die Nation, die den Krieg angenom­men habe, müsse mit voller Festigkeit alle seine Konse­quenzen tragen. Es würde nicht gerecht sein, einerseits über die Maßen stolz zu sein über gewonnene Siege ung sich andererseits von Kummer und Unruhe wegen einiger Nichterfolge überwältigen zu lassen, wie zum Beispiel in den Kämpfen, die mit den vier Staaten stattfinden. Die ottomanischen Truppen verteidigen mit Erfolg Skutari und Janina: es sei natürlich, daß man entschlossen sei, bis zum letzten Grade der Möglichkeit die Interessen de» Vaterlandes au verteidigen.