Erstes Blatt.
ClnrSckungsgeVSHrr
Ms ßgthmttene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg, im NeUameteU die Zeile 60 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für AM- and Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugsprel», vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Wg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hamm,
Nr. 249 Keruspre»ans»l«K Rr. 230.
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14 Seiten.
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Amtliches
Eandkreis Ranau.
Zwecks Ausführung von Pflasterarbeiten wird die Neue S Anlage zwischen Auheimerweg und Ostbahnhofstraße vom 28. d. Mts. ab auf die Dauer von 5 Wochen für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau den 22. Oktober 1912. P. 11657
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Karbe.
Zwecks Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Mittelgasse zwischen Ankergasse und Philippsruher Allee vom 22. d. Mts. ab auf die Dauer von 5 Tagen für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau den 22. Oktober 1912. P. 11649
Königliche Polizeidirektion.
J.'A.: Karbe.
Stadtkreis Ranau.
, Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Hanau gelegenen Grundstücke Marte V Nr. 86/19 und 81/19 Abt. 19/20 und 31. sowie verschiedene Grundstücke in der Gemarkung Groß- r anheim sollen
am Donnerstag den 24. Oktober d. Z.» nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Kasse (Marktplatz 18, 1. Stock) öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden.
Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen.
Hanau den 19. Oktober 1912. 26207
Stadthauptkaffe.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 379) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
I. Beobachtungsgebiet.
§ 1. Aus den Gemeinden Neuses und Somborn wird ein Beobachtungsgebiet gebildet.
§ 2. Aus dem Beobachtungsgebiet darf Klauenvieh abgesehen von den Fällen in § 3 nicht entfernt werden. Auch ist das Durchtreiben von Klauenvieh und das Durchfahren mit fremden Wiederkäuergespannen durch das Veobach- mngsgebiet sowie der Auftrieb von Klauenvieh aus dem ^eobachtungsgebiet auf Märkte verboten.
§ 3. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke sofortiger llbschlachtung ist nur mit Genehmigung des Landrats zulässig.
Zu Nutz- und Zuchtzwecken darf Klauenvieh nur mit Genehmigung des Regierungs-Präsidenten ausgeführt werden. die beim Landratsamt zu beantragen ist.
IT. Ueber das Beobachtunasgebiet hinausgehende Beschränkungen.
§ 4. In den im § 1 aufgeführten Gemeinden sowie in >en Gemeinden Horbach, Vernbach, Altenmittlau, in den butsbezirken Hof Trages und Hüttelngesäß, in den Ee- neinden Hailer, Meerholz, Niedermittlau, Neuenhaßlau, Zondsroth, Lützelhausen und Großenhausen ist verboten:
a) die Abhaltung von Klauenviehmärkten,
b) der Handel mit Klauenvieh und Geflügel der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren durch Händler,
e) die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot findet keine Anwendung auf Vieh- versteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkauf kommen, die sich mindestens drei Monate im Besitze des Versteigerers befinden,
d) die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
Mittwoch den 23. Oktober
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HI. Allgemeines.
§ 5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs-Ges.-Bl. S. 519) bestraft.
§ 6. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Gefahr der Seuchenverschleppung für die in den §§ 1 und 4 bezeichneten Gemeinden beseitigt ist.
Gelnhausen den 19. Oktober 1912. O. 6114 Der Königliche Landrat.
Graf von Wartensleben.
Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Goldarbeiter Eugen Schmidt, geboren am 4. März 1886 in Pforzheim, evangelisch, z. Zt. in Hanau wegen Beleidigung pp. hat das Königliche Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom 15. Oktober 1912 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung pp. zu zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten pp. verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.
Stationsschaffner Gliem hat die Befugnis, die Verurteilung wegen Beleidigung einmal im „Hanauer Anzeiger" binnen 14 Tagen nach Zustellung einer Ausfertigung des Urteils auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt zu machen.
gez. Dr. Popper. Ausgefertigt.
Hanau den 17. Oktober 1912. 26387
Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts. Luckhardt
L. 8. Amtsgerichtssekretär.
LMmrlsWichkr Kreisvertiil ^onon.
Nächste Versammlung Samstag den 26. Oktober 1912, nachmittags ^B Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwen" hier.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Besprechung über die diesjährigen Ernteergebnisse.
3. Vortrag des Direktors der Landwirtschaftlichen Versuchsstation in Harleshausen Herrn Professor Hasselhoff über „Die Tätigkeit unserer Versuchsstation im Dienste der Landwirtschaft".
4. Besprechung über das diesjährige Ergebnis der Jungviehweide.
5. Besprechung über den Bezug von Saatgut. Gleichzeitig findet eine Ausstellung von Saatfrüchten seitens des Kornhauses statt.
6. Mitgliederaufnahme.
7. Sonstiges.
Die Herren Bürgermeister wollen vorstehende Bekanntmachung in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen lasten.
Hanau den 19. Oktober 1912.
De^ Vorsitzende.
Frhr. L a u r, Landrat.
Gefunden: 1 Paar Damenhalbschuhe, 1 Regenschirm. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung.
Hanau den 22. Oktober 1912. 26415
Skjmdeie mH Btflorrat WeM» n.
Gefunden: 1 roter Rosenkranz, 1 Quittungsbuch für Michael Heil der Allgemeinen Begräbniskaste in Hanau.
Verloren: 1 Eranatbrosche, 1 Portemonnaie mtt 7 Mark Inhalt, 2 Mülleimer.
Hanau den 23. Oktober 1912.
Politische Rundschau.
Deutsch-englische Berständigungsversuche. Die Deutsch- Driti'che Vereinigung teilt der „Voss. Ztg " mit, daß eine Abordnung, bestehend aus mehreren hervorragenden Mitgliedern des enflliictvn Oberhauses, sich im Aprü nach Berlin beheben werde, um mit den masig-benden Persönlichkeiten zu beraten und ihnen einen Vorschlag zu un'erbreiten, wie die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und England sich über den wlffenschafilich-gesellschaftlichen Weg verwirklichen lasten.
Zu dem bevorstehende« Abschluh der französtsch- spauischen Marokkoverbandlungen wird aus Madrid ge-
Aernsprechanschlnk Nr. 230» 1912
meldet, die Zollfrag« sei endgültig dahin geregelt worden daß die spanische Zollverwaltung in Marokko im ganze alljährlich 500 000 Pesetas an den Machsen abzuführe" haben werde und zwar 300 000 Pesetas für die Häfen der atlantischen und 200 000 Pesetas für die Häfen der mittelländischen Küste.
Der Best situierte Bundesstaat. Die Regierung von Reuß ä. 8. hat auch im Jahre 1911 wieder gut gewirtschaftet, so daß das kleine Fürstentum mit seinen 74 000 Einwohnern auch weiterhin vor seinen größeren und großen Bundesgenosten den Vorzug hat, nicht nur der einzige schuldenfreie Bundesstaat im Deutschen Reiche zu sein, sondern noch ein Kapital von 3 680 000 Mark zu besitzen, davon über zwei Millionen in barem Gelde. Dabei wurde in Greiz ein neues Justizgebäude erbaut, das ein« halbe Million gekostet hat. Daß trotz dieser glänzenden Staatsfinanzen die Steuern durchaus nicht niedrig sind, wird jeder Einwohner des Reußenlandes ohne langes Ueberlegen bestätigen. Dabei ist seit Jahren ein Steigen der Steuereinkünfte zu verzeichnen: allein 1911 wurden mit 795 000 Mark 100 000 Mark mehr eingenommen, als der Voranschlag erwartet hatte.
Das neue Stempelsteuergesetz in China. Nach einem Telegramm der „Deutschen Kabelgramm-Gesellschaft* hat die chinesische Regierung den Tarif für das neue Stempelsteuer- zesetz erlassen und hofft, damit eine Quelle reicher Einnahmen erschlossen zu haben. — Trotz der verschwenderischen Austeilung von Fürstentiteln und Rangerhöhungen an Mongolen scheint die Mongolei keineswegs beruhigt zu sein; täglich treffen von dort beunruhigende Meldungen ein. — Japan scheint entschlossen zu sein, aus dem Sechs-Mächtesyndikat auszutreten.
SlimNunMbilS m iem MgeolimMMle.
Die erste Sitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses nach der Sommerpause war zunächst dem Gedenken der während der Vertagung dahingeschiedeneu Mitglieder des Hohen Hauses gewidmet, unter denen sich bekanntlich der Präsident Dr. Frhr. o. E r f f a und der Alterspräsident SlaatSminister a. D. H o b r e ch t befanden. Der erste Viceprâfident Dr. Porsch bezeugte bei seinem Nachruf für Dr. Frhr. v. Erffa, daß nach seiner genauen Kenntnis der Sache dieser mit peinlicher Gewistenhaftigkeit bemüht gewesen sei, den schweren Anforderungen seines Amtes zu entsprechen. Dem Alterspräsidenten Hobrecht rühmte er nach, daß er trotz seine- patriarchalischen Alters von 88 Jahren noch bis in die letzte Lebenszeit durch jugendliche Frisch« seine Umgebung erfreut habe. Auch des kürzlich verstorbenen Erbauers deS Geschäftshauses des Landtages, des Geheimen BauratS Schultz, gedachte Dr. Porsch. Und nicht mit Unrecht t Denn so prunkvoll sich das Aeußere des Wallot'schen Reichs- Hauses am Königsplatz präsentiert, so steht doch in Bezug auf die praktische innere Einrichtung das Geschäftshaus des Landtages bei weitem höher als jenes.
Die Tagesordnung war sehr reichhaltig, bestand aber ausschließlich aus Petitionen. Eine ganze Reihe betraf die Erweiterung der Frauenrechte. Sie gab den Rednern der einzelnen Parteien Gelegenheit, ihren bekannten Standpunkt darzulegen. Die Kommission empfahl dem Hause, sämtliche Petitionen der Regierung als Material zu überweisen, was denn auch geschah. Auf der Tribüne hatte sich eine ganze Anzahl Frauenrechtlerinnen eingefunden, wird aber kaum auf ihre Rechnung gekommen sein, da die Aussprache jeder Lebhaftigkeit entbehrte.
Man erledigte dann noch einige Petitionen wegen Aufhebung des Hausbesttzerprivilegs bei den Stadtverordnetenwahlen usw. und vertagte um 4 Uhr die Sitzung auf Mittwoch.
Der Kriegsbrand am Balkan.
Eine türkische Niederlage an der bulgarische« Grenze?
Sofia, 22. Oktbr. Meldungen vom mazedonischen Kriegsschauplatz besagen, daß eine größere Truppenkolonne im Vormärsche auf Dschumaja im Kresna-Defilee in einen von bulgarischen Revolutionären gelegten Hinterhalt geraten und von bulgarischen Truppen und Revolutionären überfallen worden sei, wobei eine große Anzahl Gefangene gemacht wurden Drei türkische Kanonen und eine Mttrail- leuse sollen erbeutet worden sein. Vor Kirkilissa dauern die heftigen Kämpfe noch fort.
Belgrader Siegesmeldungen.
Semli«, 22. Oktbr .Vom serbisch-türkischen Kriegsschauplätze liegen heute bis mittag in Belgrad keine wesent. lichen Meldungen vor. Die serbischen Zeitungen sind natür-