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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei der verein. eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stabt und Landkreis H
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 247
ffernsprechanschlutz Nr. 23V.
Mölltüff den 21. CftOitr ^emf|>re(h<«tf(hM Nr. 23V. 1912
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Amtliches.
Landkreis kjanau.
Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der krledigung meiner Verfügung vom 23. September d. I., Z.-Nr. 1688 ü, betreffend Vorlage der Nachweisungen Iber die im laufenden Jahre eingetretenen landw. Ve- riebsveränderungen noch im Rückstände sind, werden mfgefordert, dieselbe binnen 5 Tagen zu erledigen, an- rernfalls die Veränderungen nicht mehr berücksichtigt verden können.
Hanau den 19. Oktober 1912. ü 1688
Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes.
J. A.: Karbe.
Stadtkreis F)anau. Bekanntmachung.
Der Entwurf zu dem Haushaltsplan der Stadtaffe II A — Stiftungen — für das Rechnungsjahr 1913 iegt vom 22. d. Mts. an 8 Tage lang im Stadt- ekretariat, Rathaus Zimmer Nr. 35, zur Einsicht der bemeindeangehörigen offen.
Hanau den 18. Oktober 1912. 26189
Der Magistrat.
Dr. E e b e s ch u s.
Bekanntmachung.
Der Entwurf zu dem Haushaltsplan der Stadtaffe II B — Stiftungen — für das Rechnungsjahr 1913 iegt vom 22. d. Mts. an 8 Tage lang im Stadt- ekretariat, Rathaus Zimmer Nr. 35, zur Einsicht der bemeindeangehörigen offen.
Hanau den 18. Oktober 1912. 26191 Der Magistrat.
Dr. Eebeschus.
Bekanntmachung
Am Donnerstag den 24. d. Mts., vormittags 9^3 Uhr, kndet im unteren Saal des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt. Hanau den 18. Oktober 1912. 26187
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Z. V.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Die Wahl der derzeitigen Beisitzer und Ersatzbeisitzer bes Gewerbegerichts zu Hanau läuft am 31. Dezember dieses Zahres ab.
Die Neuwahl der Beisitzer des Gewerbegerichts findet Nittwoch den 4. Dezember 1912, während der Stunden von ! 10 Uhr vormittags bis 3 Uhr und von 4 Uhr nachmittags ns 8 Uhr abends, im Rathaus, gleicher Erde, Zimmer Rr. 1 (Magistratssitzungssaal) statt.
Es sind zu wählen: 9 Beisitzer aus dem Stande der Arbeitgeber von den Arbeitgebern und 9 aus dem Stande der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern.
Die Wahlzeit läuft bis zum 31. Dezember 1915.
- Zum Mitglied des Gewerbegerichts können nicht berufen werden:
1. Personen weiblichen Geschlechts,
2. Ausländer,
3. Personen, welche die Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Aemter infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben,
4. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann,
5. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Zum Mitglied des Gewerbegerichts soll nur berufen ) werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet und in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die. empfangene Armenunterstützung er- I stattet hat.
Als Beisitzer soll nur berufen werden, wer in dem Bezirke des Gerichts seit mindestens 2 Jahren wohnt oder beschäftigt ist. , *
Zur Teilnahme an den Wahlen ist nur berechtigt, wer das 25. Lebens:abr vollendet bat und in dem Bezirke des
Gewerbegerichts Wohnung oder Beschäftigung hat. Zur Teilnahme an den Wahlen sind nicht berechtigt die oben unter 1—5 aufgeführten Personen.
Als Arbeitgeber wahlberechtigt und wählbar gelten diejenigen sebständigen Gewerbetreibenden, welche mindestens einen Arbeiter regelmäßig das ganze Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen. Den Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, sofern sie nicht nach § 3 Abs. 2 des Gewerbegerichtsgesetzes als Arbeiter gelten.
Die Hausgewerbetreibenden find, soweit sie gemäß § 14 der Gewerbeordnung den Gewerbebetrieb angemeldet haben und mindestens einen Arbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigen, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeitnehmer wahlberechtigt und wählbar.
Als Arbeitnehmer wahlberechtigt und wählbar find auch Vetriebsbeamte, Werkmeister und mit höheren technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mark nichè übersteigt.
Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim und erfolgt schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der gesamte Bezirk des Gewerbsgerichts bildet einen Wahlbezirk. Die in Großauheim wohnenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen jedoch an der Wahl der Gewerbe- gerichtsbeifitzer nicht teil.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis zum 13. November d. J. getrennt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an mich einzureichen. Wird von den Arbeitgebern oder Arbeitnehmern nur eine Vorschlagsliste abgegeben, so findet ein« Wahl der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht statt, es gelten die Borgeschlagenen vielmehr als gewählt.
Jede Vorschlagsliste muß so viel Namen enthalten, als Beisitzer aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu wählen sind. Sie muß diese Beisitzer genau bezeichnen und von mindestens 20 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung und unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Unterschriften, die auf mehreren Vorschlagslisten stehen, werden nur auf der Merst eingereichten Liste gezählt. Vorschlagslisten, die den gegebenen Vorschriften nicht entsprechen oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, find ungültig; vorschriftswidrige werden jedoch zunächst zur Berichtigung, die binnen einer von mir zu setzenden Frist zu erfolgen hat, an den bevollmächtigten Vertreter zurückgegeben.
Die Abstimmung am Wahltage ist bei Vermeidung der Ungültigkeit der Stimme auf eine der unveränderten Vorschlagslisten beschränkt.
Die an der Wahl sich beteiligenden Personen haben sich vor dem Wahlausschuß, insoweit diesem ihre Wahlberechtigung nicht bekannt ist, auf Erfordern auszuweisen. Hierzu genügt für die Arbeitgeber die Bescheinigung über die nach § 14 der Gewerbeordnung erfolgte Anmeürung des Ee- werbetriebes oder die letzte Quittung über die Zahlung der Gewerbesteuer, für die Arbeitnehmer ein Zeugnis ihres Arbeitgebers oder dèr Polizeibehörde, durch welches bestätigt wird, daß der Arbeiter in dem Gemeindebezirk Hanau wohnt oder in Arbeit steht. Formulare zu diesem Zeugnis werden auf dem Rathause, Zimmer Nr. 42, verabfolgt. Di« Anerkennung anderer Ausweise bleibt dem Ermeßen Les Wahlausschußes überlaßen.
Das Wahlrecht kann nur in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt werden. Gültig sind nursolche Stimmzettel, die die sämtlichen Namen einer der Vorschlagslisten und in gleicher Reihenfolge enthalten. Die Stimmzettel müßen ferner von weißem Papier sein, dürfen keine äußeren Kennzeichen haben, auch nicht unterschrieben sein oder einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahllokals handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung mit der deutlichen Bezeichnung, der in den Wahlvorschlagslisten enthaltenen Kandidaten zu versehen und dem Vorsitzenden zusammengefaltet zu übergeben.
Hanau den 17. Oktober 1912. 26193
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
J^ V.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Hanau gelegenen Grundstücke Karte V Nr. 86/19 und 81/19 Abt. 19/20 und 31, sowie verschiedene Grundstücke in der Gemarkung Großauheim sollen am Donnerstag den 24. Oktober b. &, nachmittags 3 Uhr.
im Geschäftslokale der unterzeichneten Kaffe (Markt, platz 18, 1. Stock) öffentlich an die Meistbietenden ver. pachtet werden.
Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen.
Hanau den 19. Oktober 1912. 26207
Stadthauptkaffe.
LMmrtMlichtt Kreisverein ton.
Nächste Versammlung Samstag den 26. Oktober 1912, nachmittags ^33 Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwen" hier.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Besprechung über die diesjährigen Ernteergebnisse»
3. Vortrag des Direktors der Landwirffchaftlichen Versuchsstation in Harleshausen Herrn Professor Hasselhoff über „Die Tätigkeit unserer Versuchsstation im Dienste der Landwirtschaft".
4. Besprechung über das diesjährige Ergebnis der Jungviehweide.
5. Besprechung über den Bezug von Saatgut. Gleich» zeitig findet eine Ausstellung von Saatfrüchten seitens des Kornhauses statt.
6. Mitgliederaufnahme.
7. Sonstiges.
Die Herren Bürgermeister wollen vorstehende Be» kanntmachung in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen laßen.
Hanau den 19. Oktober 1912.
Der Vorfitzende.
Frhr. Laur, Landrat.
SeMem ust oeriorm MnlM ic.
Gefunden: 1 Granatbrosche, 1 schwarzer Kleider» rock und 1 schwarz-seidene Bluse, 1 Kreuz zum Rosen, kranz, 1 Portemonnaie mit 1,60 Mk. Inhalt.
Zugelaufen: 1 kleiner gelber langhaariger Hund männl. Geschl.
' Verl o'r en: 1 mattgoldenes Panzerketten-Armband. Hanau den 21. Oktober 1912.
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Der Kriegsbrand am Balkan.
Sofia, 20. Oktbr. Die bulgarischen Truppen besetzten um 5 Uhr nachmittags die beiden Ufer der Maritza bei Mustafa Pascha und zogen in die Stadt ein, wo sie große' Mengen Lebensmittel und Futter vorfanden. Die Brücke über die Maritza, die von den Türken leicht beschädigt wurde, wird nichtsdestoweniger zur Passage für den Train benutzt. Der Bahnhof und die Telegrazchenstation find von den Türken unbeschädigt gelaßen worden. Die während des gestrigen Tages gegen Adrianopel operierenden Truppen trieben den Feind bis vor die Fortifikationslinien zurück und machten gegen hundert Gefangene. Die Truppen rücken in allen Stellungen vor, mehrere Höheupofitionen find mit dem Bajonett genommen worden. — Wie man meldet, nahmen die Türken in den Dörfern bulgarische Rotabeln gefangen, für welche sie Lösegeld verlangen. In den Dörfern Batschevo, Sakuraba, Dolno-Traglischte und Kaza-Pazlog wurden über 400 bulgarische Bauern geschlagen und mißhandelt. Das Dorf Malkotschlaw wurde von den Türken während ihres Rückzuges angezündet.
Sofia, 20. Oktbr. Ueber 50 ausländische Kriegskorre» spondenten werden in Sofia noch zurückgehalten. Sie sollen erst, nachdem der allgemeine Vormarsch vollzogen sein wird, nach dem Kriegsschauplatz abgehen.
Belgrad, 19. Oktbr. Amtlichen Berichten zufolge be» gann heute ftüh um 6 Uhr der Vormarsch der serbischen Armee an der ganzen serbisch-türkischen Grenze. — Der Kronprinz hat heute ftüh Risch verlaßen und das Kommando der Morawa-Armee übernommen.
Belgrad, 20. Oktbr. Die Konstantinopeler Meldungen über das Vordringen der türkischen Truppen auf serbischem Gebiet werden von amtlicher serbischer Stelle als phantastische Erfindungen bezeichnet. Seit den bei Ristowatz und Prepolatz noch vor der Kriegserklärung zurückgewiesenen Grenzeinfällen hätten die türkischen Truppen serbisches Gebiet nicht mehr betreten können.
Bon der montenegrinischen Grenze.
Konstantinopel, 20. Oktbr. Das Preßebureau teilt über die Lage bei Tuzi mit: Tuzi ist ein kleines Dorf, entblößt von allen Verkehrsmitteln und unbefestigt. Es beherbergt nur eine Kompanie. Die Montenegriner griffen die Kom-