Einzelbild herunterladen
 

Zweites Blatt.

anaue

X

/

SiarSckungsgebvhrr

Hie gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im ReUameteU die Zeile 60 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses tn Hanau.

General-Auzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahmeder Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

nger

Bezugspreis?

viertelsShrlich 1.80 Bit, monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 240 Mk^ monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 6 Psg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.

Nr. 240

Fernsprechanschlittz Nr. 230

^ --!!._ II .......... U

Samstag bcii 12. Oktober

Fernsprechanschlittz Nr. 230

1912

AmMches.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Wir weisen darauf hin, daß alle im Schloßgarten gefundenen Gegenstände an den Kastellan Brecht (Stadt- schloß, Fürstenbau, Eingang 3) oder an die Armenver­waltung in der Langstraße 43 abzugeben sind.

Gegenstände die auf den Friedhöfen gefunden werden, find an den Friedhofsaufseher Mull oder ebenfalls an die Armenverwaltung abzugeben.

Hanau den 7. Oktober 1912. 25317

Der Magistrat.

Glaser.

Bekanntmachung

Am 16. Oktober d. 3» wird zwecks Veranlagung 8er Ein­kommensteuer für das Steuerjahr 1913 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorge­nommen. Zu diesem Zwecke werden jedem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter in jedem Hause die erforderlichen Hauslisten ejngehändigt, um deren genaue und gewissen­hafte Ausfüllung hinsichtlich aller in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 16. Oktober d. I. ich ersuche.

Zu den Bewohnern gehören auch die vorübergehend ab­wesenden Zimmerabmieter und Familienangehörigen, so­fern sie nicht an einem anderen Orte erwerbstätig sind und Wohnsitz haben. Schlafstelleninhaber find als solche kenntlich zu machen, auch sind, wenn sie auswärts wohnen, ihre Wohnsitzgemeinden mit Straße und Hausnummer an- zvgeben.

Personen, die am 16. Oktober ihren Umzug beendet haben, gehören zu den Bewohnern des neuen Hauses.

Auf richtige und deutliche Schrift der Namen sowie auf Schonung der Listen bitte ich besonders zu achten. Zur Aus­füllung aller Spalten der Listen besteht die gesetzliche Ver­pflichtung. Zur Vermeidung von Nachfragen und Fest­stellungen ersuche ich, überall den Arbeitgeber, die Art des Berufs namentlich auch, ob selbstständig, Gehilfe, Lehr­ling usw. unter Angabe der Branche, bei allen über 14 Jahre alten Personen und Angehörigen ersichtlich zu machen. Diese Angaben sind auch bei erwerbstätigen Frauen und Kindern über 14 Jahre zu machen. Die Eintragungen Ehe­frau, Sohn, Tochter usw. gehören nur in die SpalteFa­milienverhältnis". Wenn die obigen Angehörigen ohne eigenes Einkommen und auch nicht im eigenen Gewerbe tätig sind, so ersuche ich dies wegen der Abzüge für solche Angehörigen ersichtlich zu machen. Bei steuerpflichtigen, be­vormundeten Personen ist die Angabe des gesetzlichen Ver­treters erwünscht.

Da die Kirchensteuerlisten nach den Personenstandslisten

amtlich aufzustellen sind, empfiehlt es sich, neben der Reli­gion auch die Kirchengemeinde ersichtlich zu machen.

Unter Hinweis auf die auf den Hauslisten abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen bitte ich alle Beteiligte und ganz besonders die Hausbesitzer und deren Stellvertreter, sowohl im eigenen Interesse als auch zur Förderung der Sache, dahin zu wirken, daß am Morgen des 17. Oktober die voll­ständigen Hauslisten vollzogen in derjenigen Wohnung zur Abholung bereit liegen, in der sie bei der Abgabe abgegeben wurden. Vorherige Einsendung von Listen ist nicht er­wünscht.

Hanau den 7. Oktober 1912. 25401

Der Oberbürgermeister.

J. A.: Bartmuß.

Bekanntmachung.

Nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. De­zember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 989) sind von den versicher­ten Angestellten und ihren Arbeitgebern Vertrauensmänner zu wählen. Diese Vertrauensmänner wählen Beisitzer für den Verwaltungsrat, die Rentenausschüsse, die Schieds­gerichte und das Oberschiedsgericht und können von der Neichsversicherungsanstalt oder den Rentenausschüssen bei Erledigung ihrer Geschäfte zur Mitwirkung in Anspruch ge­nommen werden. Sie sind also die Vertreter der Beteiligten bei der Ausführung und Handhabung des Versicherungs­gesetzes für Angestellte.

Die Wahlen der Vertrauensmänner werden voraussicht­lich im Herbste ds. Js. stattfinden. Hierbei gilt als Aus­weis für die versicherten Angestellten die Versicherungs­karte, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten. Die Ver­sicherungskarten werden von den Ausgabestellen der Ange­stelltenversicherung für die versicherten Angestellten aus­gestellt, insoweit sie nicht Mitglieder von Ersatzkassen sind. Voraussetzung für die Ausstellung der Versicherungskarte ist, daß der versicherte Angestellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme- und Versicherungskarle, welche bei den Aus­gabestellen unentgeltlich erhältlich sind, ausgefüllt uni) der Ausgabestelle eingereicht hat.

Alle versicherten Angestellten werden aufgefordert, sich schleunigst von der Ausgabestelle, in deren Bezirk sie be­schäftigt sind, oder von ihrem Arbeitgeber, sofern er im Be­sitze der Vordrucke ist, die Vordrucke einer Aufnahme- und einer Versicherungskarle verabreichen zu lassen und unter Einreichung der ausgefüllten Vordrucke bei der Ausgabe­stelle ihres Beschäftigungsortes die Ausstellung der Ver- ficherungskarte zu beantragen. Ueber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken auszuhändigende Belehrung Aus­kunft.

Als Ausweis ist der Ausgabestelle der Steuerzettel und gegebenenfalls die Quittungskarte der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung vorzulegen.

Versicherte Angestellte, welche bei den Wahlen nicht im Besitz einer Versicherungskarte sind, gehen ihres Wahlrechts verlustig.

Die Arbeitgeber, welche versicherte Angestellte beschäfti­gen, werden aufgefordert, bis zur Wahl sich von der Ge­meindebehörde eine Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten ausstellen zu lassen. Ohne diese Bescheinigung können sie zur Wahl nicht zugelassen werden.

Die Ausgabestelle der Angestelltenversicherung für den Stadtkreis Hanau befindet sich im Rathaus, Marktplatz 16, 2. Stock.

Hanau den 20. August 1912. 20765

Der Magistrat.

J. A.: Bartmutz.

Bekanntmachung.

Die Wohnung im 2. Obergeschoß des Hauses Nord- straße 42 (Vordergebäude), bestehend aus 2 Zimmern, Küche und Zubehör, ist sofort^zu vermieten.

Angebote sind auf Himmer 35 des Rathauses von 10 bis 12% Uhr vormittags anzubringen.

Hanau den 5. Oktober 1912. 25077

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Am 1. April 1913 sind 8000 Mark Stiftungsgelder zu 4%% gegen erststellige Hypothek auszuleihen.

Näheres Stadthauptkasse Markt Nr. 18.

Stadtkasse. 25153

Leihbank mit Landesrenterei

Hanau, Steinheimerstraße 16/18 Mündelficher, unter Garantie des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Cassel. Reichsbankgirokonto. Postscheckkonto Frankfurt a. M.

Nr. 4220.

Ausgabe von 4°/o Schuld­verschreibungen der Lan­deskreditkasse zu Cassel, Annahme oonSpar-Einlagen zu 3/4®/o Zinsen Konto-Korrent-Verkehr, Scheck- und Ueberweisungs-

Verkehr,

Annahme von Wertpapieren zur Verwahrung undVer-

Darlehen gegen Hypotheken, Darlehen gegen Verpfän­dung von Wertpapieren (Lombard-Darlehen).

Die Landeskreditkasse zu Cassel ist amtliche Hinter­legungsstelle für Mündel­vermögen.

waltung.

Der Pfänderverkehr ist jetzt von dem übrigen Verkehr bei der Leihbank und Landes - Renterei völlig ab. getrennt. 16111

Sanaaer Teppich-Fabrik Hailensleben, 0. in, b. H

hat mit dem heutigen Tage den Alleinverkauf resp. Verkaufsniederlage ihrer Fabrikate für den Stadt- und Landkreis Hanau der

Firma Heinrich Kling, Möbelfabrik Hanau, Krämerstrasse 31

übertragen.

Zum Verkauf gelangen nur

Tes aha - Smyrna -Teppiche

in 3

Qualitäten zu nachstehend billigst verzeichneten Preisen;

70x140 100x180 140x200 200x300 250X350 300x400

Qualität III

cm cm cm cm cm cm

. Mk.

. Mk.

. Mk.

. Mk.

. Mk.

8.00 10 30 2540 54 30 7950

. Mk. 1618.75

70x140 100x180 140x200 200x300 250x350 300x400

Qualität II

cm cm cm cm cm cm

. Mk. . Mk. . Mk. . Mk.

13-

25-

39.

84.

. Mk. ITT

. Mk. 168.

70x140 100x180 200x300 250x350 300x400

Qualität I

cm cm cm cm cm

Mk. 16.

Mk. 30

Mk. lOO.

Mk. 147.

Mk. 201 248918

5