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Vezugsprel», vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., sfr Post» bezug vierteljährlich 240 3RL, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer tostet 6 Pfg.
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Ä= und FaMreis San»».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecke, in Hanau,
Nr. 235 KrrnsprechanschluK Nr. 230.
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Zur Ausführung von Pflasterarbeiten wird der Grüne Weg zwischen Garten- und Waldstraße vom 8. d. Mts. ab auf die Dauer von 3 Wochen für den öffentlichen Fuhr- Verkehr gesperrt.
Hanau den 5. Oktober 1912. P. 11014
Königliche Polizei-Direktion.
Frhr. L a u r.
Bekanntmachung.
In der Badeanstalt am Steinheimertor — 1. Stock — werden täglich Kohlensäurebäder abgegeben.
Hanau den 10. September 1912. , 22781
Der Magistrat.
J. A.: Ehrich.
Städtische Sparkasse.
Das Einlagebuch Nr. 12658, ausgefertigt für Sergeant Wengler, ist angeblich abhanden gekommen. Der etwaige Besitzer dieses Buches wird aufgefordert, seine vermeintlichen Ansprüche auf das Guthaben binnen 3 Monaten beim Sparkâssenvorstand geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf der Frist ein neues Einlagebuch ausgefertigt wird. 24901
Der Borstand.
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Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen und des § 143 des Gesetzes Stier die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1883 wird in Ergänzung des Ortsstatuts vom 10. Februar 1912 über die Errichtung von Wohngebäuden an unfertigen Straßen pp. in der Gemeinde Wachenbuchen nach Beratung mit dem Gemeindevorstand folgende Polizeiverordnung erlösten:
§ 1. Straßen und Straßenteile sind im Sinne des Ortsstatuts vom 10. Februar 1912 als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau von Wohngebäuden fertiggestellt zu erachten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die Fluchtlinien der Straßen müssen in der durch das Gesetz vom 2. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise festgesetzt sein.
b) Die zu den Straßen erforderliche Grundfläche muß der Gemeinde lastenfrei übereignet sein.
c) Die Straße muß in der Plan- und Höhenlage den Ve-
Stadttheater in Hanau.
„Die Landstreicher".
Operette in 3 Akten von L. Krenn und C. Lindau. Musik von C. M. Ziehrer.
Wie siehts auf dem Gebiete der Operette aus? Man verlangt nicht mehr, als in heiterer, anregender Weise einen Abend verbringen zu können, ohne sich über mehr oder weniger schwerwiegende Probleme den Kopf zerbrechen zu müsten. Diesem Grundsätze huldigen die modernen Operettenherrscher und auch ältere Meister haben auf diesen Wegen gewandelt. Beweis: die gestern erstmalig hier zur Aufführung gekommene ältere Operette „Die Landstreicher", die allerdings einen Vorzug besitzt, indem sie sich textlich über das klägliche Durchschnittsniveau der seichten Gegen« wartsoperette beträchtlich erhebt und schon deshalb mit offenen Armen aufzunehmen ist. Es wird eine niedliche Verwechselungskomödie im Stile „Robert und Bertram" geboten, mit außerordentlich belustigenden Einfällen wirksam verbrämt. Die musikalische Einkleidung hat Ziehrer geschaffen und dabei nirgends seinen guten Geschmack verleugnet. In einer Reihe effektvoller und dankbarer Nummern hat er den echten Operettenton mit bemerkenswertem Geschick getroffen. Im Erlaufe der Darbietung dringt eine Fülle lieblicher Me^ n an unser Ohr, süße Walzer, die , längst Gemeingut geworden sind, erfreuen das Herz und finden dankbare Aufnahme. Aus all diesen Umständen finden wir den Erfolg der gestrigen Aufführung begreiflich, ein Erfolg, der sich nachhaltig gestalten und dem unterhaltenden netten Werke sicherlich eine größere Zahl von Wiederholungen bringen wird.
Direktor Steffter, der die Operette in Szene gesetzt hatte, konnte seine gesamte Operettenkerntruppe herausstellen, die sich mit Geschick ihrer Aufgaben zu erledigen verstand. Der Komponist hat es unterlasten, an die Vertreter
Montag den 7. Oktober
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stimmungen des Fluchtlinienplanes entsprechen und mit genügenden Entwästerungsanlagen versehen sein, d) Die Straße muß in Fahrdamm und Bürgersteige geteilt sein. Sie soll eine Gesamtbreite von mindestens 9 Meter, der Fahrdamm eine solche von mindestens 6 Meter, die Bürgersteige von mindestens je 1.50 Meter haben.
e) D er Fahrdamm muß je nach Bestimmung des Gemeinderats und der Polizeibehörde entweder ordnungsmäßig Haussiert oder mit Pflaster oder Asphaltdecke versehen sein. Zwischen Fahrdamm und Bürgersteig muß eine ordnungsmäßig gepflasterte Wasserrinne angelegt sein, die beim erhöhten Bürgersteig eine Breite von mindestens 30 Centimeter, bei nicht erhöhtem Bürgersteig eine Breite von mindestens 50 Zentimeter haben muß. Der Bürgersteig ist je nach Bestimmung des Eemeinderats und der Polizeibehörde als erhöhter oder nicht erhöhter Bürgersteig anzulegen und entweder mit einem geeigneten Belag oder Steinschlag oder Schlacken mit Kiesdecke zu versehen; erhöhte Bürgersteige müsten mittelst Randsteinen aus Basalt oder gleichwertigem Material von mindestens 12 Zentimeter Breite und 35 Zentimeter Eesamthöhe von der Wasserrinne getrennt werden.
f) D ie Straße muß eine genügende Verbindung mit wenigstens einem öffentlichen Fahrweg haben.
§ 2. Die Wölbung des Fahrdammes der Straße soll von der Mitte nach der Rinne bei gepflasterten Straßen 1:50, bei chaussierten 1:25 nicht überschreiten. Das Gefälle der Bürgersteige soll im Querprofil im Maximum 1:35 sein.
§ 3. Ausnahmen von den unter §§ 1 und 2 vorgeschriebenen Bedingungen können mit Zustimmung der Gemeindevertretung und des Eemeinderats zugelasten werden.
§ 4. Die Ableitung des Wassers aus den Dachabfallrohren bis zur Straßenrinne muß durch gepflasterte oder steinerne Rinnen oder mittelst gußeiserner runder oder viereckiger, in ihrer obersten Fläche (Deckel) geschlitzter oder gerippter Röhren erfolgen, die Oberfläche der Abflußröhren darf nicht über die Oberfläche des Bürgersteiges hervortreten. In Straßen mit erhöhten Bürgersteigen darf das Master von den Dachfallröhren nur mittelst eiserner Röhren nach den Rinnen geleitet werden.
Uebertretungen werden mit Geldstrafen bis zu 9 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
§ 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Wachenbuchen den 1. September 1912. 24905
Die Ortspolizeibehörde. Mankel.
und Vertreterinnen der Hauptpartien besonders starke Anforderungen zu stellen, dagegen hat er großen Wert auf gefällige Nuancen gelegt, die natürlich spielend genommen werden können. Der Sieg ist schon halb gewonnen, nachdem sich der Vorhang gehoben hat und ein neckisches Kußduett zwischen Astestor Noland und Anna (Herr Hietel und Frl. Hedi Prank) geboten wird. Tolle Verwechselungen und prächtiger Humor durchziehen die weiteren Vorgänge auf der Bühne. Die Landstreicher, welche durch Herrn E h r i st e a n und Frl. Lila Harves verkörpert wurden, beherrschen die Situation und belustigen die Zuschauer in hohem Maße. Ein weiteres interessantes Paar haben Herr Bruno Palitzsch (Fürst Adolar Eilko) und Frl. Arpe (Mimi) darzustellen, die ihre Aufgaben ebenfalls zufriedenstellend lösten. Herr Palitzsch verdient noch besonderes Lob, denn er verstand es, außerordentlich wirksam zu gestalten. Mit seinem Couplet löste er Beifallsstürme aus. Flotte Leutnants stellten Frl. Else Trauner und Frl. Krohn auf die Bühne, ihr Entreeduett wurde stürmisch applaudiert, i Ein recht ansprechendes Lied, „Wenn im Lenz die jungen I Rosen", hatte Herr Hi et el vorzutragen, das ihm reichen,
I wohlverdienten Beifall erbrachte. Auch seine Partnerin, ! Frl. Hedi P r a n k, führte sich in ihrer ersten größeren Par-
tie gesanglich und darstellerisch vorzüglich ein. Weiter waren noch hervortretend beschäftigt Herr Möller als Gerichtsdiener, Herr Wieberg als Maler, Herr Hunold als Hotelier,Frl. Wald als dessen Frau, Herr V e tz als Dirigent, Herr Brand als Wirt. Nach Schluß des zweiten Aktes fand ein allgemeines Hervorrufen der Mit- wirkenden statt, das allerdings durch „Hervorzerren" entschieden zu mißbilligende Formen annahm. Mit Geschick und Tatkraft waltete Herr Kapellmeister Kähler seines Amtes, doch hätte in dem Vorspiel etwas mehr Schwung der Sache sicherlich nicht geschadet. Im ganzen genommen wurde eine Vorstellung geboten, die unserer Bühne wiederum zur Ehre gereichte.
Fernsprechanschlittz Nr. 230.
1912
Dekanntmaryung.
Die Leihbank in Hanau gewährt zur Zeit '”"7^ Darlehen gegen Hypothek zu 4K %, Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombard) zu 5 %. 711
Der Zinsfuß für Spareinlagen beträgt 3% %, im Konto- Korrent-Verkehr für Guthaben BK %, für Schuld 5 %,
Mi*ne Md ötriotent KWWM k.
Gefunden: 1 Leberwurst, 1 rotes Kinderportemon» naie mit 2 Mark, 1 kleines schwarzes Kinderportemonnaie mit 14 Pfg. und 2 österreichischen Münzen.
Verloren: 1 schwarze Brosche mit weißer Perle, 1 Herrenportemonnaie mit etwa 2 Mark und 1 kleinen Schlüssel, 1 Kommunionbuch.
Hanau den 7. Oktober 1912.
Die Kriegsgefahr am Balkan.
, Die Haltung der Machte.
Berlin, 6. Oktbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt in ihrer Wochenrundschau: Die ruhigere Auffassung, wonach die Mobilisierungen auf dem Balkan nicht unmittelbar den Ausbruch des Krieges bedeuten, behielt vorläufig recht. Ob Aussicht vorhanden ist, das es gelingen könnte, den Krieg ganz zu verhüten, lassen wir dahingestellt. Nachdem aber ernstliche Verhandlungen der Mächte darüber im Gange sind, einen eventuellen Krieg zu lokalisieren, so ist Deutschland an der Frage nur sehr indirekt interessiert und kann mit Ruhe die gemeinsamen Entschließungen der beiden nächstbeteiligten Mächte, Oesterreich-Ungarn und Rußland, abwarten. Ihrem gemeinschaftlichen Vorgehen werden sich die anderen Mächte zweifellos anschließen.
Budapest, 6. Oktbr. An kompetenter Stelle wird versichert, daß der geforderte Militärkredit, dessen Höhe übrigens noch nicht feststeht, keineswegs für Mobilisierungszwecke benötigt wird. Es handle sich um einen solchen Kredit, den der Kriegsminister schon wiederholt gefordert habe, der aber von dem gemeinsamen Ministerrat abgelehnt worden sei, während man jetzt dessen Bewilligung, wenn auch in geringerem Ausmaß, in Erwägung ziehe. Es sei jedoch durchaus unrichtig, aus diesem Kredit Konse- quenzen für die auswärtige Politik abzuleiten.
Paris, 6. Oktbr. Ministerpräsident Poincarö und Safonow bestanden in der gestrigen Unterredung mit den Gesandten Bulgariens, Griechenlands und Serbiens auf das nachdrücklichste darauf, daß diese Länder Europa Vertrauen schenken und nichts unternehmen, was nicht wieder gut zu machen sei, um nicht die Aktion der Mächte unwirksam zu machen. Die Vertreter Griechenlands, Bulgariens und Serbiens versprachen, ihren Regierungen von der Unterredung Mitteilung zu machen.
Paris, 6. Oktbr. Sasonow erklärte einem Berichter, statter, die Forderungen der Bulgaren betr. Mazedonien seien zum Teil übertrieben und undurchführbar, z. B. die Forderung, daß Mazedonien einem belgischen oder schweizerischen Gouverneur gehorchen müsse, sei eine Sache, in die die Türkei nicht einwilligt und für welche die Großmächte in Konstantinopel keinerlei Pression ausüben werden. Ebensowenig könne man hoffen, daß sich die Türkei dazu verstehen werde, die mazedonischen Reformen durch dre Ver- treter der verschiedenen Balkanstaaten kontrollieren zu lassen.
Der französische Vorschlag.
Paris, 6. Oktbr. Eine Note der Agence Havas meldet: Ministerpräsident Poincarö hatte heute morgen eine neue Unterredung mit dem russischen Minister Sasonow. Aus die formulierten Vorschläge bezüglich der bei den Balkan- Mächten und in Konstantinopel zu unternehmenden Schrine hat das Wiener Kabinett um einige unerhebliche Aende rungen ersucht, die nach ihrer Prüfung durch^^ncarö u Sasonow angenommen und sofort den and mitgeteilt wurden.
Pori-, 6. Oktbr. MIuist°rx-osid°nt Pâar« hott« heute morgen eine Unterredung mit dem a
Der französische Botschafter Dumoin«
SmtrÄ allem zur Verhinderung
"--Kr"q-°u-b-uch- und zur Erhaltung des Statu-quo au, der Balkanhalbinsel, bezweckt. Die französische Regierung aab abermals einen Beweis ihrer friedliebenden Gefin- nung, nachdem sie sich schon seit dem Ausbruch der Balkan, trise in dankenswertester und eifriaJter WM bemüht,