ElmLckungsgebShri
Me ygefpaNene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rellawetetl die Zeile 50 Pfg,
HotaNonsdruâ und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Watfenhaufes in Hanan.
Gencral-Anzeiger
Amtliches Organ für Äa-t- und Fanâreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg.. für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer tostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redatteur: 6. Schrecker in Hanau
Ms. 214 Aernsprechanschltttz Nr. 230.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 Lis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3^prozentigen Staatsanleihe von 1892, 1893, 1895 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1922 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 3. September d. Js. ab ausgereicht und zwar ' '
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46a,
durch die Preußische Zentralgenoffenschaftskaffe in Berlin C. 2, Am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkaffen, Kreiskaffen, Oberzollkaffen, Zollkaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkaffen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kaffeneinrichtung versehene Reichs- banknebenstellen, sowie
durch diejenigen Oberposikaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichniffen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) den'Ausreichungsstellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen ftnb.
Berlin den 23. August 1912. I 2316
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. B i s ch o f fs h a u s e n.
Candkreis Fyanau.
Gemäß § 1 der Kreispolizeiverordnung vom 5. Dez. 1888 ist in den nachbenannten Gemeinden der Tag des Beginns der diesjährigen Aepfelernte wie folgt festgesetzt:
1. Windecken 25. September,
2. Bergen, von der Festsetzung eines Termins ist abgesehen worden,
3. Bischofsheim 23. September,
4. Bruchköbel 25. September,
5. Vutterstadt 23. September,
6. Dörnigheim 16. September,
7. Eichen 25. September,
8. Erbstadt 25. September,
9. Fechenheim 26. September, •
K). Gronau 23. September,
11. Großauheim 25. September,
12. Großkrotzenburg 25. September.
13. Hochstadt 25. September,
14. Hüttengesäß 25. September,
15. Kilianstädten 25. September,
16. Langendiebach 26. September,
17. Langenselbold 23. September,
18. Marköbel 24. September,
19. Mittelbuchen 25. September,
20. Neuwiedermuß 26. September,
21. Niederdorfelden 1. Oktober.
22. Niederissigheim 26. September,
23. Niederrodenbach 1. Oktober,
24. Oberdorfelden 25. September,
25. Oberissigheim 23. September,
26. Oberrodenbach 25. September,
27. Ostheim 30. September,
28. Ravolzhausen 25. September,
29. Noßdorf 26. September,
30. Rückingen 27. September,
31. Rüdigheim 25. September,
32. Wachenbuchen 30. September.
Hanau den 9. September 1912. V 4804III
Der Königliche Landrat.
__J. V.: Karbe.
Stadtkreis F)anau. Jugend- und Turnfest.
Infolge der ungünstigen Witterung kann das Fest nicht in der geplanten Weise in Wilhelmsbad abgehalten werden. Es werden deshalb die Wettkampfe am Samstag und
Donnerstag den 12. September
Sonntag in den Turnhallen der Turngemeinde und des Turn- und Fechtklubs stattfinden.
Am Sonntag den 15. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, werden dann die gemeinsamen Freiübungen (etwa 1500 Knaben und Mädchen), der Stafettenlauf, Turnspiele usw. auf dem Paradeplatz vorgeführt werden. Auch die Turnvereine werden sich daran beteiligen. Die Musik zu den Freiübungen stellt die Kapelle des Eisenbahnregiments Nr. 3, die auch während der übrigen Veranstaltungen spielen wird.
Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Die bereits gelösten Einlaßkarten werden auf Verlangen zurückgenommen.
Der Ausschuß der Heraeus'schen Stiftung für Jugendspiele.
J. A.: Hild.
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuchs von Hanau Band 39 Artikel 2508 in Abteilung I unter Nr. 8 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Weißbinders Philipp Schütz in Hanau eingetragene Grundstück:
Kartenblatt EE Parzelle Nr. 460/22, die Waldeselswiesen vor dem Mühltor, Wiese, 2 ar 65 qm, eingetragen in der Grundsteuermutterrolle , von Hanau unter Artikel 147
am 15. November 1912, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Eerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 13 — versteigert werden.
Hanau den 2. September 1912. 22411
Königliches Amtsgericht 2.
Hafer, Heu und Stroh kauft fortgesetzt Proviantamt Hanau. 22427
(Mimtae und oerlorene ®egen#iinöe it.
Gefunden: 1 schwarzes Notizbuch mit dem Namen Heinr. Merk, 1 israelitisches Gebetbuch mit dem Namen Alice Lang, 1 Schlüffelring mit 6 kleinen Schlüffeln.
Liegengeblieben bei Singer, Marktplatz 3: ein Portemonnaie mit 80 Pfg.; Empfangnahme daselbst. Desgl. bei M. L. Berlizheimer & Söhne: 1 lila Perlentäschchen mit 1 kathol. Gebetbüchelchen, einem Paar schwarze Handschuhe und ein weißes Taschentüchelchen; Empfangnahme auf dem Fundbureau. Desgl. in der Wirtschaft zum Neubau, Nord- straße 53: 1 Uniformrock vom Eisenbahnregiment Nr. 3; Empfangnahme daselbst.
Verloren: 1 kleine goldene Brosche, 1 silb. Damenuhr, 1 Remontoiruhr (Nr. 12781), 9 Marken von der Lebensversicherung „Iduna" in blauem Briefumschlag.
Abhandengekommen: 1 kleiner runder Mülleimer.
Entlaufen: 1 schwarze Dobermannrüde mit braunen Abzeichen.
Hanau den 11. September 1912.
Politische Rundschau.
Die Reichs-Befitzsteuer. Der Hansabund teilt mit, daß sicherem Vernehmen nach die neue Besitzsteuervorlage nach Beendigung der Etatsberatungen, d. h. also zu Anfang des nächsten Jahres dem Reichstag zur Beratung vorgelegt werden soll. Die Einführung irgendwelcher Sonderbelastungen kommen dabei nicht in Frage. Dagegen biete sich bei diesem Anlasse Gelegenheit, die besonders störend und drückend empfundenen Steuergesetze von 1909 den Wünschen von Industrie, Handwerk und Handel entsprechend abzuändern. Der Hansabund hat die notwendigen Vorarbeiten hierzu bereits eingeleitet.
Die Waffergesetzkommission des preußischen Abgeordnetenhauses begann in ihrer Sitzung am Mittwoch mit einer allgemeinen Besprechung über die Behördenorganisationen. Es wurde u. a. die Frage berührt, welcher Behörde die Wasserpolizei übertragen werden und welche Behörde die Wafferbücher führen soll. In der Hauptsache aber drehte sich die Diskussion darum, welchen Behörden die Verleihung übertragen werden soll. ' Von fast allen Seiten wurde betont, daß die Minister auch bei Wafferläufen erster Ordnung nicht in letzter Instanz zuständig sein sollen. Nur von selten des Zentrums wurde die Ministerzuständigkeit zugestanden, weil von dieser Seite zugleich beantragt war, die Gebühren nach § 54 des Gesetzes fortfallen zu lassen und bei Annahme dieses Antrages das fiskalische Interesse. also
Ferrrsprechanschluf; Nr. 230. 1912
die Entscheidung in eigener Angelegenheit, fortfiele. Von mehreren Seiten wurde andererseits betont, daß die Einführung von drei Instanzen in dem Verleihungsverfahren nicht ohne Bedenken sei, weil damit viel Zeit verloren ginge. Es wurde auch der Vorschlag erörtert, für die zweite Instanz eine besondere Zentralinstanz, ein Landeswasser- gericht, zu schaffen. Von feiten der Regierung mürbe hauptsächlich gegen die Einführung des Oberverwaltungsgerichts und die Ausschaltung der Minister polemisiert; freilich wurde von der Verwaltung des Innern und der Land
wirtschaft die Schaffung einer Zentralinstanz in dem Verleihungsverfahren nicht abgelehnt, wenn diese Zentralinstanz als 2. Instanz in Sachen der Wafferläufe zweiter und dritter Ordnung fungieren sollen. Nachdem die Gene- raldiskussion über den Punkt „Vehördenorganisation" beendet war, kam die Kommission dahin überein, von Be- schlüffen, auch von provisorischen, in diesem'Stadium der Verhandlungen abzusehen. Die Kommission will in den folgenden Sitzungen in der Eeneraldiskussion über das „Eigentum an den Wafferläufen", über „Begriff und Arten der Wafferläufe" und „die Unterhaltungspflicht" fortzufahren. Die nächste Sitzung wurde auf Donnerstag nachmittag 4 Uhr anberaumt.
Die Regierung und die Fleischteuerung. Der Reich-- fanget v. Bethmann-Hollweg ist nach Berlin zurückgekehrt und hat am Mittwoch nachmittag den preußischen Minister der Innern und den Landwirtschaft-minister empfangen, die ihm über die Fleischteuerung Vortrag gehalten haben. Im Reichsamt des Innern war am Mittwoch zu diesem Zweck eine beratende Konferenz voraufgegangen, die sich mit allen Vorschlägen beschäftigte, die in der Oeffentlichkeit zur Linderung der Fleischnot erörtert worden find. Namentlich mag hier Groß-Berlin einen starken Druck auf die Regierung ausgeübt und die Beratung der wichtigen Frage beschleunigt haben. Die gemischte Deputation des Berliner Stadtparlaments hat sich im Einvernehmen mit den Stadt- parlamenten und Magistraten der Vororte auf den Standpunkt gestellt, daß die Einfuhr gefrorenen Fleisches unter allen Umständen verlangt werden müsse. Groß-Berlin ist bereit, alle Einrichtungen zu treffen, die für die Aufnahme solchen Fleisches notwendig sind. Die Aufhebung des Paragraphen 12 des Fleischbeschaugesetzes, der die Beratung im Reichsamt des Innern galt, ist, wie der „Lokalanzeiger" meldet, nicht beschlossen worden, vielmehr ist die Regierung der Ansicht, daß die deutsche Industrie die gefrorenen Viehleiber auch dann wird importieren können, wenn diejenigen Bestandteile noch darin enthalten sind, die eine Untersuchung des Tieres auf seine Gesundheit hin in Deutschland ermöglichen. Die Regierung glaubt also, daß sich das gefrorene Fleisch mit allen Eingeweiden wird nach Deutschland importieren lassen. Im Hansabund wurde am Mittwoch unter Beteiligung von Reichs- und Landtagsabgeordneten, sowie Vertretern des Hansabundes aus allen Teilen des Reiches ebenfalls eine Sitzung abgehalten, die sich mit der Fleischteuerung beschäftigte. Es wurde u. a. beschlossen, mit allen Mitteln die Viehzüchtung im Deutschen Reiche zu fördern, was nach Ansicht des HansabundeS am besten durch eine umfassende und zielbewußte innere Kolonisation zugunsten der mittleren und kleineren Bauern, der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe und Ansiedlungen geschehen kann.
Die Fleischteuerungskonferenz beim Reichskanzler in Berlin dauerte bis in die späte Abendstunde. Es bestätigt sich dem Vernehmen nach, daß die Regierung die Einfuhr argentinischen unb australischen Fleisches trotz § 12 des Fleischbeschaugesetzes für möglich hält, nachdem die Probeeinfuhr von 50 Hämmeln gelungen ist,
Maßnahmen gegen die Teuerung in Hessen. Wie die „Darmstädter Zeitung" hört, lud das Ministerium des Innern die Vertreter der Landwirsschaftskammer, der Handelskammer, deS Fleischergewerbes der fünf größten Städte, dreier Landgemeinden und je einen aus drei Provinzen, sowie die Vertreter der hessischen Viehhändler zu gemeinsamen Verhandlungen ein, darüber, auf welchen Ursachen die gegenwärtig auch in Hessen sich bemerkbar machende Teuerung beruht, welchen Umfang sie besitzt und welche Mittel zur Abhilfe tu
Betracht kämen. , „ . .
Zur Ausführung des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Wege, das am 1. April 1913 in Kratt tritt, sind vom preußischen Ministerium eingehende Anweisungen ergangen. Das neue Gesetz soll auf keinen Fall höhere A«. forderungen für die polizeimäßige Reinigung der Wege verursachen,' besonders auch nicht im Interesse der Automobile. Die Polizei soll überall nur das Notwendige verlangen. Wo in Gemeinden und Gutsbezirken bisher kein Bedürfnis zur polizeimäßigen Reinigung öffentlicher Wege bestand, soll diese auch künftig nicht verlangt werden. Diese Remtaurrg