«inrSckungsgeSührr
Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rettametetl die Zeile 60 Pfg.
Ilotationsdruck und Verlag der Buchdrucker«! des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Gckeral-Anzeigcr
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugsprets:
Vierteljährlich 1.80 SUtt, monatlich 66 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 SIL, monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Nr. 210
^-ernsprechanschlutz Nr. 230
Ae heutige Nummer umw außer dem lluterhaltungzhlatt
1(> Seiten.
Amtliches.
Der Herr Unterrichtsminister hat mit Erlaß vom 5. Juni 1912 — u; III. E. Nr. 759II — auf Grund des § 48,2 L.-B.-E. vom 26. Mai 1909 für das Rechnungsjahr 1912 zur Bestreitung der Mehrausgaben für die Gewährung eines Alterszulagen-Einheitsfatzes von 100 Mark für die Lehrer- stellen des Bezirks den Betrag von 25 718 Mark überwiesen. Davon entfallen auf eine Lehrerstelle 11 Mark (bis zur Höchstzahl von 25 Stellen in einem Schulverbande).
Die Beträge werden auf die von den Schulverbänden im Rechnungsjahre 1912 zu zahlenden Kassenbeiträge angerech- vet werden. (E. II. 3301.)
Cassel am 1. August 1912.
Königliche Regierung
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.
Stadtkreis kjanau.
Zwecks Sielanschluß eines Grundstückes wird die Hintergasse in Hanau-Kesselstadt auf die Dauer von drei Tagen, von Montag den 9. d. Mts. ab für den schweren Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau den 7. September 1912.
Königliche Polizeidirektion.
J. B.: Karbe.
Ausschreiben.
Der Tagelöhner Franz Heinrich Schmidt, geboren am 17. August 1874 zu Hanau, entzieht sich der Unterhaltpflicht für sein am 27. Februar 1906 geborenes Kind namens Karl, das infolge dessen hier aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden muß.
Wir ersuchen uns von dem Aufenthalt des Schmidt Nachricht geben zu wollen.
Hanau den 30. August 1912. 22083
Der Magistrat, Armen- und Waisenamt.
Glaser.
Ausschreiben.
Der Tagelöhner Johann Valentin Pippert, geboren am 3. April 1862 in Neuenhaßlau hat am 16. Februar 1910 seine Familie bestehend aus Frau und 4 minderjährigen Kindern verlaffen, sodaß diese der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ist.
Wir ersuchen uns von dem jetzigen Aufenthalt des Pippert Nachricht geben zu wollen.
Hanau den 28. August 1912. 22085
Der Magistrat, Armen- und Waisenamt.
Glaser.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende: 1 Maschinenschlosser, 1 Bauschlosser, 1 Schuhmacher, 1 Schweizer, 1 Silberschmied, 1 Weiß- binder, 1 Tigarrenmacher, verschiedene Hausburschen, Fahrburschen, landw. und sonstige Tagelöhner. Für 1 Gärtner wird Stellung nach auswärts gesucht.
Offene Stellen. Gesucht werden: 1 Bäcker u. Konditor, 1 Bauschlosser, 3 Dienstmädchen, 1 Eisendreher, 1 Garten- arbeiterin, 2 Knechte, 2 Modellschreiner, 1 Monalsfrau, 1 Schreiber, 1 Schreiner, 1 Schneider, 2 Schuhmacher, 1 Tapezierer und Polsterer, 1 Tagelöhner.
3m Monat August erhielten Stellen zugewiesen: 3 Bauschlosser, 1 Dienstmädchen, 1 Fabrikarbeiterin, 1 Former, 1 Friseur, 1 Eußfeiler, 9 Hausburschen, 1 Hilfs- arberter, 1 Maschinenschlosser, 4 Monats- und Putzfrauen, 1 Sattler, 1 Schmied, 3 Schneider, 4 Schreiner, 4 Schuhmacher, 1 Spengler, 13 landw. und 19 sonstige Tage- löljTier, 2 Weißbinder und 1 Echreinerlehrling.
Hanau den 7. September 1912. 22087 Stäöt siche Arbeitsvermittelungsstelle.
Bekanntmachung.
Nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 989) sind von den versicher- - ten Angestellten und ihren Arbeitgebern Vertrauensmänner au wählen. Diese Vertrauensmänner wählen Beisitzer für
Slimstag den 7. September
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den Verwaltungsrat, die Rentenausschüffe, die Schiedsgerichte und das Oberschiedsgericht und können von der Reichsversicherungsanstalt oder den Re-ntenausschüffen bei Erledigung ihrer Geschäfte zur Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Sie sind also die Vertreter der Beteiligten b^i der Ausführung und Handhabung des Versicherungsgesetzes für Angestellte.
Die Wahlen der Vertrauensmänner werden voraussichtlich im Herbste ds. Js. stattfinden. Hierbei gilt als Ausweis für die versicherten Angestellten die Versicherungskarte, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten. Die Versicherungskarten werden von den Ausgabestellen der Ange- stelltenversicherung für die versicherten Angestellten ausgestellt, insoweit sie nicht Mitglieder von Ersatzkaffen sind. Voraussetzung für die Ausstellung der Versicherungskarte ist, daß der versicherte Angestellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme- und Versicherungskarle, welche bei den Ausgabestellen unentgeltlich erhältlich sind, ausgefüllt und der Ausgabestelle eingereicht hat.
Alle versicherten Angestellten werden aufgefordert, sich schleunigst von der Ausgabestelle, in deren Bezirk sie beschäftigt find, oder von ihrem Arbeitgeber, sofern er im Besitze der Vordrucke ist, die Vordrucke einer Aufnahme- und einer Versicherungskarte verabreichen zu lassen und unter Einreichung der ausgefüllten Vordrucke bei dür Ausgabestelle ihres Beschästigungsortes die Ausstellung der Ver- ficherungskarte zu beantragen. Ueber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken auszuhändigende Belehrung Auskunft.
Als Ausweis ist der Ausgabestelle der Steuerzettel und gegebenenfalls die Quittungskarte der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung vorzulegen.
Versicherte Angestellte, welche bei den Wahlen nicht im Besitz einer Versicherungskarte sind, gehen ihres Wahlrechts verlustig.
Die Arbeitgeber, welche versicherte Angestellte beschäftigen, werden aufgefordert, bis zur Wahl sich von der Gemeindebehörde eine Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten ausstellen zu laffen. Ohne diese Bescheinigung können sie zur Wahl nicht zugelaffen werden.
Die Ausgabestelle der Angestelltenversicherung für den Stadtkreis Hanau befindet sich im Rathaus, Marktplatz 16, 2. Stock.
Hanau den 20. August 1912. 20765
Der Magistrat.
J. A.: Bartmuß.
Beknnntmachnng betr. Sansirbeitgeseh.
(Lohntafeln, Arbeitszettel).
Nach § 3 des Hausarbeitgefetzes vom 20. Dezember 1911 muß in denjenigen Räumen, in welchen Arbeit für Hausarbeiter ausgegeben oder abgenommen wird, durch offene Auslage von Lohnverzeichnissen oder durch Aushängen von Lohntafeln den Hausarbeitern ermöglicht werden, sich über dis für die einzelnen Arbeiten jeweils gezahlten Löhne zu unterrichten, und nach § 4 desselben Gesetzes müssen den Hausarbeitern Lohnbücher oder Arbeitszettel geltet werden, welche Art und Umfang der Arbeit sowie die dafür festgesetzten Löhne oder Preise enthalten. Beide Bestimmungen gelten nicht für das Ausarbeiten neuer Muster, und auf Antrag Beteiligter kann der Bundesrat für einzelne Gewerb- zweige rc. Ausnahmen gewähren.
Inwieweit solche Ausnahmen erforderlich erscheinen, bedarf vor dem Inkrafttreten jener beiden Paragraphen näherer Prüfung. Dabei wird mit dem Hinweis, daß die Befolgung der Vorschrift dem Unternehmer gewisse Schwierigkeiten bereite oder den Hausarbeitern wesentliche Vorteile nicht bringe oder daß bei den Hausarbeitern Unklarheit über den Arbeitsverdienst ohnehin nicht bestehe, die Zulassung von Ausnahmen nicht ausreichend zu begründen sein.
Die unterzeichnete Handelskammer ist bereit, den beteiligten Kreisen weitere Auskunft zu erteilen und etwaige Anträge entgegenzunehmen.
Hanau den 2. September 1912. 22033
Die Handelskammer zu Hanau.
Alb. Deines.
Der Syndikus.
- Dr. phil. Grambow.
Fernsprechanschlntz Nr. 230
1912
Aus Hana« Stobt und Land.
Hana«, 7. September.
Warum ist das Mädchenturnen so wichtig?
In einer Zeit, wo man sich Rechenschaft zu geben sucht über Ursachen und Wirkungen auf allen Gebieten des Lebens, wo man mit der Fackel der Erkenntnis hineinzuleuchten bemüht ist in die dunkelsten Schachte menschlichen Daseins, in die Unterströmungen menschlichen Lebens, die so wesentlich mitbestimmend wirken auf unsere Lebensentscheidungen und Lebenshaltung, in einer solchen Zeit wird es jedem denkenden Menschen von vorn herein selbstverständlich sein, daß das „Wie" in der Erziehung der Mädchen bis in seine zartesten Verästelungen hin von ungemeiner Bedeutung ist für den ganzen Kulturstand eines Volkes, ja der Menschheit überhaupt. Die Volksgesundheit hängt im wesentlichen ab von der Gesundheit seiner Frauen und Töchter, Aas ist ein Kapital, das hundertfältig Zinsen trägt. Der Staat und die Kommunen haben das feit lange erkannt, als sie mit vielen Opfern und in heftigem Widerspruch gegen die öffentliche Meinung das Turnen auch in den Mädchenschulen ein» führten und so auch den Mädchen die Segnungen unseres Vaters Jahn und seiner Vorkämpfer zugänglich machten. Kaum kann man sich einen Begriff machen bei dem Anblick der schonen Turnhallen, die jetzt jede Stadt aufzuweisen hat und die besonders unsere Stadt zieren, daß noch vor fünfzig Jahren Männer wie Frauen der besten Schichten Mädchen» turnen für unweiblich, ja unanständig erklärten; „man beschäftige die Töchter im Haushalt?, am Waschfaß, daS sei gesunder und nützlich zugleich". Und nun gar Turn- kteidung war etwas Unerhörtes! Unseren Aerzten gebührt das Verdienst, hier krâfüg Wandel geschaffen zu haben. Ja, 50 Jahre bedeuten oft einen völligen Umschwung der Begriffe ! — Wie freuen wir uns jetzt über die schmucken Turnerinnen in Schulen und Vereinen, die, elastisch und gelenkig, schwierige Uebungen vollführen und so den Körper stählen und geschmeidig machen für die weiteren Aufgaben deS Lebens. Daß auch der Geist dabei in straffe Zucht genommen wird, gesammelt und zielbewußt die gestellten Aufgaben prompt zu lösen, ist eine nicht unwichtige Errungenschaft, die dem späteren Gatten des so geschulten Mädchens gemeinschaftliche Arbeit, rationelle, gemeinsame Einteilung des Haushaltes nach seiner ökonomischen Seite hin wesentlich erleichtern wird. DaS Denken wird geschärft sein, ebenso das Verantwortlichkeitsgefühl und das Bewußtsein für die Bedeutung kameradschaftlichen Handelns. Wer wollte diese absichtslos gewonnenen Wirkungen unterschätzen! Gewiß begrüßt sie jeder Menschenfreund mit Freuden, der die traurigen Verwicklungen mancher moderner Ehen mit Schmerz beobachtet. Trifft auch bei solchen Verwicklungen die Schuld vielfach die Männer, so ist doch die Frau zur Hüterin der Häuslichkeit bestimmt und die Gesamtlage deS Hauses kann nie eine ganz hoffnungslose werden, wenn sie in rechter Weise auf ihrem Platze steht und stehen kann: g e - sammelt, ruhevoll, zielbewußt, gesund und tüchtig für ihre Aufgaben. Die Aerzte wissen, waS ei heißt, wenn das Kind, das der Mutter geschenkt wird, gesund zur Welt kommt, und wenn die Mutter der großen Aufgabe und den schweren Lasten gewachsen ist, die das junge Menschenleben an sie stellt. Spielend vollzieht sich oft bei einem durch Turnen geschulten Körper, waS sonst häufig viel Not und Kummer mit sich führt. Daher, bei dem jetzt wieder nahenden Winterhalbjahr, wo die Bewegung im Freien wesentlich eingeengt wird : A u f zum Turnen, wo eS nur geht! Stadt und Menschenfreunde wollen sich zusammenschließen, Turngelegenheit zu verschaffen der Jugend, die vom Leben weniger begünstigt, schon scharf in die Lasten des Lebens eingespannt, doppelt nach frohem Tummeln ihrer Glieder verlangt. Aller unbemittelten Jugend ist das zu wünschen, in erster Linie aber den Töchtern unseres Volkes; ihr Wohl wirkt bestimmend auf Gegenwart und Zukunft derselben. In 10 Jahren, oft früher schon sind die jetzt schulentlassenen Mädchen zum großen Teil verheiratete Frauen, die Mütter eines neu beraufblühenden Geschlechtes. Wer bemittelt ist, wer Einfluß hat, sollte ernstlich mithelfen, den eigenen heran- wachsenden Kindern einen besseren Resonanzboden im Volke zu schaffen als die jetzigen Verhältnisse mit ihren krassen Standesunterschieden und ihrer traurigen Zerklüftung vermögen. *•
* Katholischer Männerverein. Die Mitglieder werden ersucht, sich an dem morgen im „Deutschen Haus" stattstn- denden Jugendfest vollzählig einzufinden.