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Die Sgefpaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. tm ReklameteU die Zeile 50 Pfg.
Râtionsdruâ und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis-
vierteljährlich 1.80 DL, monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 8 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hamm.
Nr. 208
Fernfprechaitfchlittz Nr. 230.
Donnerstag den 5. September
Fernsprechattfchkttz Nr. 230. 1912
Amtliches.
Ungültigkeits-Erklärung.
Der auf den Namen des Jakob Nauch IV. aus Dörnigheim unterm 23. November v. I. .für das Jahr 1912 zum Handel mit Messern, Gabeln, Kurzwaren und Seife erteilte Wandergewerbeschein Nr. 2041 ist angeblich verloren. Er wird hierdurch mit dem Bemerken für ungültig erklärt, daß dem Rauch IV. ein Ersatz-Wandergeroerbeschein erteilt worden ist.
Dassel den 27. August 1912. 21829 Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten A.
I. A.: Schütz e.
Stadtkreis fianau.
Der Entwurf des Lageplanes für eine Kleinbahn Hanau—Büdingen liegt während 14 Tage und zwar vom 5. bis einschließlich 19. d. M. auf der hiesigen Königlichen Polizeidirektion Zimmer Nr. 3 zu jedermanns Einsicht offen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfang seines Interesses Einwendungen gegen den Entwurf erheben.'
Die Einwendungen sind schriftlich bei der unterzeichneten Behörde einzureichen oder mündlich im Polizeisekretariat Zimmer 3 zu Protokoll zu geben.
Hanau den 4. September 1912. P. 8756
Königliche Polizeidirektion.
J. V.: Karbe.
Bekanntmachung.
Wegen bevorstehender Auflösung des städtischen Siel- bau-Bureaus sind alle noch ausstehenden Rechnungen für Lieferungen und Arbeiten, die durch diese Dienststelle vergeben wurden, umgehend, spätestens aber bis zum 7. September d. Js. dorthin einzureichen.
Hanau den 27. August 1912. 21253
Der Oberbürgermeister.
J. B.: Hild.
Haferankauf ist ausgenommen, Noggenangebote sind erwünscht. Alle Angebote muffen Muster mit Preisangabe enthalten. 21409
Proviantamt Hanau.
Gefundene uni oedorene Gegenstände 2t
Gefunden: 1 rotes Portemonnaie mit 1.26 Mark,
1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln, 1 Sack Weizen.
Verloren:1 weiße Pelzdecke (aufder Straße Hanau—
Berechtigungen?)
Eine ganz wesentliche Frage muß übrigens im voraus wenigstens im allgemeinen geordnet werden. Das ist die Stelle, wo der Organismus der Schule mit dem Gesamt- organiSmus deS Staates und des Volkswirtschaft zusammenhängt, und wo dieser Zusammenhang bisher wirklich nur in recht mechanischer Weise hergestellt wird. Das ist das B e- rechtigungswesen. Die Zurücklegung bestimmter Strecken im herkömmlichen Unterricht gibt nach den bestehenden Bestimmungen irgendwelche Berechtigung, sei eS nun zum Eintritt in bestimmte wirtschaftliche oder politische Verhältniße, sei es zur Verkürzung der.Dienstzeit.
ES ist natürlich, daß Staat und Volkswirtschaft derartige Anforderungen an die Schule stellen, daß sich die Schule diesem Berechtigungswesen anpaßt. Für die Schule selbst ist eS aber eine große Unbequemlichkeit; ja mehr noch: ein sehr schwerwiegender Nachteil. Die Schule müßte eigentlich durchaus fordern, daß sie in sich souverän wäre für die Art und Weise, wie sie die Entwicklung der ihr anvertrauten Kinder fördern )oU. Alles, was von außen hineinwirkt, ist eine Verfälschung der reinen Schultätigkeit, Lie sich eigentlich nur aufbauen sollte auf der Beobachtung d e r vor- hänfenen Fähigkeiten der Schüler und der praktischsten Art und Weise, diese Fähigkeiten zu Fertigkeiten und zu nützlichen
*) Mit Bezug auf den in Nr. 207 unseres Blattes cn^ge- aommenen Artikel des „ReichLboten" „Gegen die Eiujährrg-Frel- wrlllgen" drucken wrr hier einen Abschnitt aus dem Buche von Berthold Otto „Dre Reformation der Schule" ab, der sich ebenfalls mit dem Einjährigen befaßt. Wir empfehlen unseren Leseren das angeführte Buch Berthold Ottos angelegentlich, namentlich das Kapitel „Examina". B. O. ist Leiter einer Privatschule, der „Hauslehrerschule" in Berlm-Lichterfelde, so genannt nach dem „Haus- - lehrer", eine Wochenschrift für den geistigen Verkehr mit Kindern, auf die wir Ellern hiermit Hinweisen möchten.
Langendiebach), 1 silberne Brosche, darauf die heilige Elisabeth (vom Markt bis zum Schloß).
Hanau den 5. September 1912.
Politische Rundschau.
Prinz Heinrich von Preußen ist an Bord des Panzerkreuzers „Scharnhorst" mit dem Kreuzergeschwaderchef und dem Gefolge wohlbehalten in Tsingtau eingetroffen. Der Panzerkreuzer „Scharnhorst" wirb von dem kleinen Kreuzer „Leipzig" begleitet. Dem Prinzen wurde ein sehr festlicher Empfang bereitet, wobei deutsche und chinesische Ansprachen gehalten wurden. Prinz Heinrich begab sich auf der mit Ehrenpforten geschmückten Straße bei strömenden Regen in das Gouverneurhaus, wo er Wohnung nahm. Dort findet heute ein offizielles Diner statt. Heute reist der Prinz mit dem Kreuzer „Scharnhorst" nach Japan weiter.
Der Lotterievertrag in der Kammer der bayerischen Reichsräte. Die Kammer der Reichsräte genehmigte die neue von der Kammer der Abgeordneten bereits angenommene Lokalbahnvorlage mit einem Gesamtaufwand von acht Millionen Mark und begann darauf die Beratung über den Lotterievertrag mit Preußen. Berichterstatter war Graf Crailsheim Bekanntlich hatte die Kammer der Abgeordneten den Lotterievertrag mit Preußen abgelehnt und der Regierung empfohlen, eine eigene bayerische Klasienlotterie einzurichten. Im Ausschuß der Kammer der Reichsräte wurde jedoch der Vertrag mit Preußen genehmigt. Der Berichterstatter ersuchte das Plenum, dem Beschuß des Ausschusses beizutreten. Auch der Finanzmiirister trat nochmals für die Vorlage ein. Nach ihm sprach Reichsral v. Schanz gegen die Vorlage. Sodann würdigte Ministerpräsident Frhr. v Hertling in eingehender Weise die politfche Seite der Vorlage, die wie die finanzielle zu ihrer Annahme bestim- men muffe. Darauf wurde die Vorlage mit allen gegen drei Stimmen angenommen. Die anwesenden Prinzen des königlichen Hauses hatten ebenfalls für die Annahme gestimmt.
Der Rudolstadter Landtag wurde gestern mittag 12 Uhr von dem Staatsminister v. 8er Recke im der Verlesung der Thronrede eröffnet. Die Thronrede kündigt die Vorlage des Staatshaushaltsetats für die Finanzperiode 1912/14 an. Ferner wird die nachträgliche Genehmigung von vier bereits erlassenen Gesetzen, darunter der bekannten Teurungszulage, erbeten.
Der Siiltr in der Schweiz. Die Manöver.
Zürich, 4. Septbr. Heute morgen lag ziemlich dichter Nebel über Ler Stabt, doch schon gegen 7 Uhr klärte sich das
Eigenschaften zu entwickeln. Da kommt nun der Staat hinein und verlangt ohne weitere pädagogische Rücksichten diese oder jene bestimmten Fertigkeiten oder Kenntnisse von den Schülern und zwingt die Schule dazu, selbst das herzustellen, was fie für pädagogisch unzulässig hält.
Aber das mit einem Schlage und allgemein zu ändern, ist gänzlich aussichtslos. Da werden wir uns in recht weitem Umfange fügen müssen. Pädagogisch genommen ist zum Beispiel die Berechtigung zum einjährigen Dienst geradezu eine Ungeheuerlichkeit. Die Schule kann gar nicht die Verantwortung übernehmen, dem Militär junge Leute zu liefern, die nachher sich zu Reserveoffizieren eignen. Keine einzige Schule ist irgendwie pädagogisch dazu eingerichtet; es bleibt also eine rein äußerliche, ganz mechanische Anpassung, daß man sagt: wer die Reife für Obersekunda einer höheren Bildung 3 an st alt erlangt hat, der ist wissenschaftlich geeignet, später einmal Reserveoffizier zu werden. Das ist reinweg konventionell staatlich festgesetzt; pädagogisch ist es einfach Unsinn. Pädagogisch müßte gefordert werden, daß die jungen Leute sämtlich gleichmäßig in den Militärdienst eintreten und daß die militärischen Vorgesetzten selber, vielleicht unter Mitberücksichtigung der w is s.ens ch af tli ch en Vorbildung, die Entscheidung träfen, wer zum militärischen Vorgesetzten geeignet ist. Und wer nun zu nicht geeignet ist, der hat eigentlich nicht im mindesten die sittliche Berechtigung, in Beziehung auf die Länge der Dienstzeit vor den übrigen Volksgenossen bevorzugt zu werden. Ja auch der, der Reserveoffizier werden kann, hat diese Berechtigung eigentlich nicht. ^ Es ist das Recht eigentlich ein privilegium odiosum. Wenn es eine Ehre ist, in des Könias Rock bei der Fahne zu dienen. wet-
Wetter auf. Von der Villa Rietberg zum Bahnhof fuhr der Kaiser über die Quaibrücke, den Limmat-Quai unb die Bahnhofsbrücke. Mannschaften vom Schützen-Bataillon Nr. 6 unb Polizeimannschaften waren ausgestellt. Der Eingang zum Bahnhof gegen das Landesmuseum war durch eine starke Abteilung abgesperrt. Gegen 5 Uhr 20 Min. erschien der Kaiser, begleitet vom Oberst v. Sprecher. Er wurde auf dem Bahnsteig vom BundesprSswenten Forrer und den Bundesräten Hoffmann und Motta empfangen, nahm mit ihnen im Salonwagen Platz, und um 6 Uhr 25 Min. fuhr 8er Zug nach Wil ab. In allen Ortschaften hatte sich eine zahlreiche Menge ausgestellt und grüßte mit Zurufen und Tücher- schwenken. Der Kaisert ragt heute die Uniform der Earde- Maschinengewehr-Abteilung Nr. 2. Das Wetter ist sehr schön.
Kirchberg, 4. Septbr. Der Kaiser begab sich mit dem Bundespräsidenten und dem gesamten Gefolge von Wil im AutomobU nach Kirchberg. Hier hatte sich die Rote Partei (6. Division) auf den Hügeln südlich von Kirchberg im Halbkreise eingsg^aben, während die Blaue Partei (5. Division) von Süden her erwartet wurde. Hier hielt auch Oberst Wilbr und die gesamte Manöverleitung sowie die fremden Militärattaches. Von den Hohen aus bot bei hellem Sonnenschein ein weiter Blick ins Manövergelände ein herrliches Bild über die grünen Hügel und Matten hinweg bis zu den Alpen mit dem Santis im Hintergründe. Der Kaiser unternahm baun im Automobil eine größere Rundfahrt über Dietswil, Fischingen und Eachwil, wobei er den rechten Flügel von Rot und den linken Fli^el von Blau im Marsche sah. Der Kaiser stieg auch unterwegs aus und begab sich in die Schützengräben, wo er die Gewehre der Leute in die Hand nahm und diese ansprach. Die ö^Division eröffnete den Jn- fanterieangriff auf die Rote Partei um halb 9 Uhr durch ein gut unterhaltenes Feuer auf ihrer ganzen Linie. Die blauen Kampflinien haben sich über Nacht ebenfalls eingegraben. Bei beiden Parteien haben die Besatzungen der Schützengräben über Nacht in ihnen biwakiert. Die Entfernung der blauen von der roten Feuerlinie beträgt bei Muselbach nur etwa 500 Meter. Das Publikum war überall in hellen Haufen herbeigeströmt und brachte dem Kaiser allenthalben die herzlichsten Kundgebungen dar. Gegen 10 Uhr kehrte der Kaiser auf die Höhen bei Kirchberg zurück, beobachtete hier die weitere Entwicklung des Gefechtes und unterhielt sich lange Zeit mit dem Obersten Wille, dann mit dem Bundespräsidenten. Gegen mittag kam es zu heftigem Gewehrfeuer. Blau stürmte nach einem größern Umgehungs- marfch die Höhen. Um halb 1 Uhr fuhr man in den Automobilen nach Frauenfeld.
Frauenfeld, 4. Septbr. Der Kaiser traf mit Gefolge und den übrigen Persönlichkeiten um 1 Uhr 45 Min. in der «&>«aBnC^WJB»»!UMH»«MB««»WmH«!«^*^H.«^i»iMMs^^ ■■-—■■ ■ MM» halb soll dann gerade den jungen Leuten, die wissenschaftlich weiter fortgeschritten sind, als die anberen, diese Ehre um zwei Drittel oder um die Hälfte beschnitten werden? Daß der Durchschnitt der Einjährigen militärisch begabter wäre als der Durchschnitt der übrigen Rekruten, ist, glaube ich, eine Meinung, die von den ausbildenden Offizierskreisen nicht geteilt wird. Wenn die Sache nur vom pädagogischen Standpunkt aus beurteilt werden sollte, dann müßte man durchaus den Wegfall der Einjährigenberechtigung fordern.
Run, daS geht nicht an, weil diese Sache eben nicht nur pädagogisch behandelt werden soll. Da spricht politisch allerlei mit, worüber die Pädagogen nichts zu sagen haben. Allerdings wäre eS wünschenswert, daß sich die Herren Politiker in dieser Hinsicht etwas von den Pädagogen belehren ließen. Aber solange sie dazu keine Neigung haben, haben wir wiederum in unserer Ablehnung jedes Zwanges alle Veranlassung, uns zurückzuhallen. Wenn die Herren eS nicht besser haben wollen, so müssen sie es eben so haben, wie sie eS wollen.
Dagegen können wir eines, meine ich, mit großer Entschiedenheit verlangen, nämlich, daß niemals eine unabgeschlossene Ausbildung die Grundlage zu irgendwelchen Berechtigungen sein soll. Das bedeutet, daß das Einjährigenexamen aus der Sekunda, also bei der Versetzung von Unter- nach Obersekunda, unter allen Umständen wegzufallen hat. Wer einmal eine höhere Schule besucht, der soll die Berechtigung zum einjährig »n Dienst erst dann erwerben, wenn er wirklich die volle Ausbildung erhalten hat, die diese Schule gewährt. Wenn er sich eine unvollkommene Ausbildung aneignet an einer Schule, die eine höhere Ausbildung gewährt, so ist das nicht der mindeste Grund. ihn zu bevorzugen vor einem der eine an und für