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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
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ANllilhes Organ für ShN= und Lauâreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahmeder Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post« bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,
Mx 203 Mernsprechanfchlutz Nr. 330.
Freitan den 30. August
Fernsprechanschltttz Nr. 230.
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1912
AmMches.
Landkreis izsnaa.
An die Herren Bürgermeister des Veranlagungsbezirks.
Die Herren Bürgermeister erinnere ich an die Verfügung vom 26. August 1909 — St. 2576 —, abgedruckt in Nr. 201 des „Hanauer Anzeigers" für 1909, betr. Einholung von Auskünften über das Arbeitseinkommen. Angesichts der Lage des Arbeitsmarktes ist in diesem Jahre im allgemeinen, jedenfalls dann von 5er Befugnis des § 23 Eink.- Eef. (E.-S.S. 139 von 1907) Gebrauch zu machen, wenn im vorigen Jahre von der Einziehung von Auskünften abgesehen worden ist, oder Lohnbewegungen in letzterer Zeit stattgefunden haben.
Ich hebe noch folgendes hervor:
L den Arbeitgebern ist gesetzlich zur Auskunfterteilung eine Mindestfrist von 2 Wochen zu gewähren; .^ i
2. soweit auswärtige Arbeitgeber in Frage kommen, muß die Anfrage an den Gemeinöevorstand der gewerblichen Niederlassung gerichtet werden; eine unmittelbare Befragung des Arbeitgebers ist in diesem Falle nicht statthaft;
3. die Anfragen an andere Gemeindeoorstände dürfen nicht über den 15. September hincms verzögert werden; diejenigen an den Magistrat in Frankfurt a. M. müssen bis zum 31. d. Mts. dem Nechnei-Amt daselbst zugehen.
4. die Auskunftseinholung hat sich in der Regel auf das Einkommen zu erstrecken, welches der dauernd beschäf- kigte Arbeitnehmer seit dem 1. Januar des Auskunftsjahres oder seit dem späteren Beginn seiner Beschäftigung bis 30. September desselben Jahres tatsächlich an Barverdienst und Naturalien bezogen hat,
5. bei der Vorbereitung der Veranlagung durch den Gemeindevorstand (Art. 40 ff. Ausf.-Anw. vom 25. 7. 1906/1. 7. 1909) können nicht in allen Fällen 8er Veranlagung lediglich 4 Dritteile des für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September ermittelten Verdienstes zu Grunde gelegt werden, sondern es ist zu prüfen, ob sich das Einkommen infolge besonderer Verhältniße wie z. B. Krankheit, Arbeitsmangel, andererseits durch Saisonbetrieb und dergl. für das letzte Vierteljahr etwa abweichend gestaltet hat.
Die eingezogenen Auskünfte, die Sie mit den übrigen Deranlagungsvorarbeiten dem Vorsitzenden der Voreinschätzungskommission zustellen wollen und nach der Sitzung von diesem zurückzugeben sind, sind bei den diesseitigen Bereisungen der Voreinschätzungskommissionen zur Vorlage zu bringen.
Hanau den 27. August 1912. St. 1975
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
J. V.: K a r b e.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langenselbold belegene, im Grundbuchs von Langenselbold Blatt 2483 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schuhmachers Philipp Schäfer und Ehefrau Katharina geb. Waller in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstück:
Krtbl. 44 Nr. 207/116, Wilhelmstraße Nr. 13 = 2,64 ar 240 Mk. jährlicher Nutzungswert,
a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,
b) Stallgebäude,
gu de t dem Ehemann Philipp Schäfer zustehenden ideellen Halste
am 29. Oktober 1912, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle versteigert werden.
Langenselbold den 16. August 1912. 21319
Königliches Amtsgericht.
Gesundem und verlorene Gegenstände 2l
Gefunden: 1 silberner Kinderring mit rotem Steinchen, 1 desgl. (Stein ausgebrochen) 1 eiserner Haken mit Niemen.
Zugelaufen: 1 langhaariger junger hellgrauer kleiner Hund m. Eeschl.
Hanau den 30. August 1912.
Die Krise in der Türkei.
Die Kriegsgefahr am Balkan.
Neue Zwischenfälle an der montenegrinischen Grenze.
Budapest 29. August. Nach hier eingetroffenen Meldungen haben reguläre montenegrinische Truppen gestern neuerdings an zwei Stellen die türkische Grenze überschritten und sind mit türkischem Militär in ein Feuergefecht geraten. Bei Karkat dauert der Kampf jetzt noch an. Auf beiden Seiten sind viele Tote und Verwundete. Zufolge dieser Ereignisse ist der baldige Ausbruch des türkisch-montenegrinischen Krieges zu erwarten. Montenegro legt alles darauf an, die Türkei zum Kriege zu zwingen. Gestern hat ein reger Depeschenwechsel zwischen dem König Nikita von Montenegro und dem russischen Zaren stattgefunden.
Wenn sich diese letzte Nachricht bewahrheitet, so ist zu hoffen, daß der Zar seinem einzigen Freunde von anno dazumal den väterlichen Rat gegeben hat, die Balkanfrage erst dann aufzurollen, wenn Rußland ein schlagfertiges Heer und eine neue Flotte haben wird.
Ein jungtürkischer Putsch in Konstantinopel.
Es schien fast so, als habe sich die jungtürkische Partei mit der Wendung der Dinge abgefunden, als habe sie darauf verzichtet, mit Gewalt gegen die neue Regierung vorzugehen, und als habe sie ihre Hoffnung auf Lie Neuwahlen zum Parlamente gesetzt. Wenn nun auch die Partei als solche Ruhe hält, so zeigt doch ein überraschender Putsch in der Hauptstadt selber, daß der Funke noch unter der Asche glimmt. Es wird nämlich vom Donnerstag aus Konstan- tinopel berichtet:
In der vergangenen Nacht ist bei den Gendarmen einiger in den Stadtteilen Ealata und Kassim Pascha garnisonierender Truppenteile eine Meuterei ausgebrochen, der Versuch ist jedoch vollkommen fehlgeschlagen. Die Bewegung brach kurz nach Mitternacht los. Einzelheiten über die Ereignisse sind unbekannt, da die Kommandantur alle näheren Nachrichten verweigert. Es sind ausgebreitete Schutzmaßnahmen getroffen. Infanterie und Kavallerie sind nach den wichtigsten Punkten der Stadt entsandt worden, eine Kavalleriepatrouille bewacht die Vanque Ottomane. Ebenso werden alle anderen Banken bewacht. Heute morgen herrschte in der ganzen Stadt vollständige Ruhe. Vor dem Kriegsministerium stehen drei Schwadronen Kavallerie. Im Kriegsministerium wurde die Auskunft erteilt, daß sich bei dem Zwischenfall die Treue der Regierungstruppen erwiesen habe. Die Meuterer sind angeblich von der jungtürkischen Partei angestiftet.
Anscheinend ist es also gelungen, die Revolte niederzuschlagen. Aber es ist doch sehr bedenklich, Laß in der Hauptstadt selber der revolutionäre Geist wieder auflodert, während die Schiffe des Feindes vor der Küste kreuzen.
Neue Friedensgerüchte.
Das „Echo de Paris" behauptet nach Auskünften, die es von einer besonders gut unterrichteten Persönlichkeit erhalten habe, daß der Friede viel näher sei, als es die italienische offiziöse Presse zugeben wolle. Die offiziösen Unterhändler der beiden Länder, die sich in Evian und Lausanne getroffen haben, hätten in den schwierigsten Punkten des Friedensproblems eine Verständigung erreicht, nämlich: L Italien werde darauf verzichten, daß das itatie- yische Annexionsdekret im Friedensvertrag erwähnt werde, 2. die Türkei werde noch eine spezielle Anerkennung ihrer Suzeränität über Tripolis verlangen, 3. Italien werde dareinwilligen, daß die Türken sich in einer Gegend der Cyre- naika konzentrieren, wo sie nach dem Waffenstillstand bis zur definitiven Regelung der Angelegenheit verbleiben können, 4. Italien werde eine hohe Entschädigung für die sogenannten Dominialländer in Tripolis bezahlen, 5. Italien würde nach Beendigung der Feindseligkeiten die Inseln, welche die Italiener im Aegäischen Meer okkupiert haben, räumen, wenn die Bedingungen für diese Räumung und die Bedingungen betreffend Lie Besetzung des Hinterlandes von Tripolis festgestellt sein werden.
Die Untersuchung der Konstantinopeler Zwischenfälle.
Konstantinopel, 29. August. Die Untersuchung über die nächtlichen Zwischenfälle wird durch eine Sonderkommission geführt. Nach einer Version haben drei Gendarmerieoffi- ziere und etwa 50 Gendarmen regierungsfeindliche Kundgebungen unternommen, um Unruhe hervorzurufen. Alle wurden verhaftet und dem Kriegsgericht zugeführt.
Aus Hana« Stadt und Land.
Hana«, 30. August.
Lejfeiltlichè Sigits der AMmsrdnktenèrMMug
vsm 29. August 1912.
Anwesend die Herren: Vorsteher Justizrat Uth; Backes, Birkner, August Brüning, Daßbach, Deines, Dißmann, Fischer, Förster, Franz, Hoch, Dr. Hoffmann, Honzen, Kitt- steiner, Koburger, Loßberger, Lückhardt, Rechtsanwalt Müller, PH. Müller, Philips, Röse, Schroeter, Sommer, Spatz, Stephan, Stüb'ing, Dr. Wagner, Wolff. Vom Magistrat: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Bürgermeister Hild.
Wahlen.
Als Vertrauensmänner für den Ausschuß zur Wahl der Schöffen und Geschworenen wurden die Herren Alberti, Craß und Deines wiedergewählt. — Als Armenpfleger für Herrn Hock wurde Herr Wilh. Weismüller, für Herrn Naas Herr August Kämmerer gewählt. — In das Kuratorium des Lyzeums wurden die Herren Schroeter und S t ü b i n g wiedergewählt. — Zum
Besuche der Städteausstellung in Düssel« darf,
welche vom Juni d. Js. bis Ende Oktober in Verbindung mit dem anfangs Oktober tagenden Preußischen Städtetag stattfindet, sollen seitens des Magistrats die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Bürgermeister Hild und Stadtbaurat Ehrich, seitens der Stadtverordnetenversammlung die Herren Justizrat llth, Schroeter, Schwabe unb Dißmann entsendet werden.
Mietvertrag betreffend das Gymnasium.
Dem zwischen dem Magistrat der Stadt Hanau als Vermieter einerseits und dem preußischen Fiskus, vertreten durch das Königl. Provinzialschulkollegium in Cassel, als Mieter andererseits abgeschlossenen Mietsvertrag, nach welchem der Fiskus für das Königl. Gymnasium in Hanau die Räume des ehemaligen Landgerichts für einen jährlichen Mietpreis von 5000 Mark mietet, wurde zugestimmt. Das Mietverhältnis, das am 11. Jimi d. Js. begonnen hat, ist unkündbar bis zum 31. März 1916. Von da ab kann es beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf den 1. April jeden Jahres, erstmals sonach am 1. April 1916 auf den 1. April 1917, gekündigt werden.
Anträge Birkner und Dr. Wagner betreffend Lernmittelfreiheit der Volks« schulkinder.
Gelegentlich der Etatsberatung hatte Stadtv. Dr. W a g- n e r den Antrag gestellt, die Lernmittelfreiheit für die drei unteren Klassen der Volksschulen einzuführen, seinen Antrag jedoch mit Rücksicht auf einen erweiterten Antrag des Stadtv. Birkner zurückgezogen, welcher freie Lernmittel für alle Schüler und Schülerinnen der Volksschule auf Antrag Ler Eltern ohne weitere Prüfung der Verhältnisse, jedoch nur einmalig, forderte. Dieser Antrag war auch vom Finanzausschuß zum Beschluß erhoben worden. — In der heutigen Sitzung beantragte Stadtv. Birkner, seinen Antrag zur nochmaligen Prüfung in den Finanzausschuß zurÄckzuverweisen, weil dessen finanzielle Tragweite eine größere sei, als angenommen worden wäre. — Nach einer Mitteilung des Oberbürgermeisters erfordert die Gewäh- rung freier Lernmittel im Sinne des Antrags Birkner einen Kostenaufwand von etwas über 21000 Mark. — Die Stadtv. Dißmann und Dr. Wagner widersprechen der Ansicht des Antragstellers und fordern, den Antrag zum. Beschluß zu erheben. — Stadtv. Hoch ist für nochmalige Ueberweisung in die Finanzkommission, da der finanzielle Effekt des Antrages noch der Aufklärung bedürfe. — Der Antrag wird hierauf an die Finanzkommission zurückverwiesen. I
Einführung von Fö rder- bezw. Abschluß- kl a s s e n.
Beschluß der Stadlschuldeputation vom 15. Februar 1912: Die Stadtschuldeputation hält die Einführung von Förderklassen nach dem Mannheimer System nicht für notwendig mit Rücksicht darauf, daß begabten Schülern hier ermöglicht wird, die Mittelschulen zu besuchen. Dagegen ist sie für Einrichtung von Abschlußklassen und Herabminderung der Klassenfrequenz. — Beschluß des Magistrats vom 26. März 1912: Die Einrichtung von Förderklassen wird abgelehnt, die Einrichtung von Abschlußklassen und Herabminderung der Klassenfrequenz genehmigt. — In der Begründung heißt — ^te Abstufung der Lehrziele der Begabung entsprechend