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SlnrSckungsgevvhr:

Die kgespaltene Petitzetle oder deren Raum 20 Pfg. im RellameteU die Zeile 50 Pfg.

RotaHonsbrud und Verlag der Buchdruckeret des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk.. monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Bit, monatlich 70 Pfg Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

'Verantwort!. Redakteur: C. Schrecker in Hanau.

Ms 192 ffernsprechanschlich Nr. 230.

Samstag den 17. August

Fernsprechanschl«tz Nr. 830. 1912

Die Mt Hummer «mW roter iw MnWuWM 14 Seiten.

Amtliches.

Landkreis Ranau.

Nachdem in Fechenheim Masern-Erkrankungen in letzter Zeit nicht mehr vorgekommen sind, werden die nach­genannten anderweiten Impftermine anberaumt:

1. JnderTurnhalledexSchillerschule am 3. und 4. September 1912, nachmittags 3 Uhr, Erst­impfung,

am 10. und 11. September 1912, nachmittags 3 Uhr, Nach­schau der Erstimpfung.

2. In der evangelischen Schule (Schiller- schule)

am 5. September 1912, nachmittags 2 Uhr, Wiederimpfung, am 12. September 1912, nachmittags 2 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung.

3. Zn der katholischen Schule

am 6. September 1912, nachmittags 2 Uhr, Wiederimpfung, am 13. September 1912, nachmittags 2 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung.

t Hanau den 16. September 1912.

Der Königliche Landrat.

Z. D.: Karbe.

* ............... ........

Der Bürgermeister Kaspar Drodt zu Ostheim ist auf eine weitere achtjährige Amtsperiode zum Bürgermeister der Ee- l 'meinbe Ostheim gewählt und bestätigt worden.

Hanau den 14. August 1912. A. 2673

Der König!. Landrat.

F r hr. £ aut.

Bekanntmachung.

Die Hanauerlandstrahe in Großauheim wird wegen Ein­legung eines Zementrohrkanals vom Uebergang der Eber­bacher Bahn bis Ecke Steinheimerstratze für Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge jeglicher Art vom 19. bis einschließlich 31. August d. Z. hiermit polizeilich gesperrt.

Der Verkehr mit Fahrzeugen mutz durch die Bahn-, Kinzig- und Steinheimerstratze geleitet werden.

Hanau den 17. August 1912. V. 4806

Der Königliche Landrat.

J. V.: Karbe.

Stadtkreis Ran au.

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende: 2 Fabrikarbeiter, 1 Fahrbursche, 3 Hausbur­schen, 2 Monatsfrauen, 1 Silberschleifer, 1 Schlosser, 2 Schuhmacher, 1 Spengler, 5 Taglöhner, 1 Waschfrau.

Offene Stellen. Gesucht werden: 1 Bauschlosser, 3 Dienst­mädchen, 1 Friseurlehrling, 1 Monatsfrau, 2 Schuh­macher, 1 Poliseuse, 2 Taglöhner für Landwirtschaft, 1 Gärtnerlehrling.

Hanau den 17. August 1912.

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Holzversteigerung.

Königliche Oberförsterei Wolfgang.

Montag den 26. August 1912, vormittags halb 10 Uhr, kn der GastwirtschaftZum Schützenhof" (W. Bach) in Nie­derrodenbach aus den Schutzbezirken Oberrodenbach, Jag. 20, 21, 2729, 34, 3740, 45, Niederrodenbach, Jag. 49, 50, 55, 61, 76, 78, 88, 97, 98, Neuwirtshaus, Jag. 14, 16, 19, 82, 83 unb Lamboybrück, Jag. 109 112, 122 und 124.

A. Nutzholz.

7 Stämme B. 1., 4. u. 5. Kl. mit 4,92 Fstm., 1 Rm. Nutzscheit 2. Kl. (2,2 Mtr. lang, in Rollen),

Buchen: 1 Rm. Nutzscheit 2. Kl. Hainbuchen: 1 Rm. Nutzscheit 2. Kl. (2 Mtr. lang in Rollen),

Kiefern: 1 Sägeblock 1. Kl. mit 2,34 Fstm., 50 Bauhölzer 2.-4. Kl. mit 37,69 Fstm.

Fichten: 190 Bauhölzer 4. Kl. mit 32,94 Fstm. 200 Stangen 1.-4. Klasse.

B. Brennholz.

Eichen: 1,5 Rm. Scheit. Erlen: 10 Rm. Knüppel,

Buchen: 4 Rm. Scheit 32 Rm. Knüppel 3,60 Hdt. Wellen- Reir,

Kiefern: 10 Rm. Scheit, 33 Rm. Knüppel, 37,30 Hdt. Wellen-Reis.

Fichten: 49 Rm. Knüppel, 8 Rm. Reis 3. Kl.

Das Nutzholz kommt zuerst zum Ausgebot.

Die betreffenden Förster erteilen über das zum Verkauf kommende Holz auf Ansuchen mündlich nähere Auskunft.

Fenner. 20293

ßelrobenc mb verlorene WEnde it.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 2.25 Mark Inhalt, 1 Trauring.

Verloren: 1 Paar graue Turnschuhe.

Entlaufen: 1 schwarzer Rehpinscher, m. Eeschl.

Hanau den 17. August 1912.

Politische Rundschau.

Rußland und Frankreich. Ein russisches Kommunique. Die Petersburger Telegraphenagentur veröffentlicht folgen­des Kommunique:Der französische Ministerpräsident hatte während seines Aufenthaltes in Petersburg mehrere lange Unterredungen mit dem russischen Ministerpräsidenten und dem russischen Minister des Aeutzern. Den Unterredungen war große Herzlichkeit ausgeprägt, wie sie immer die persön­lichen Beziehungen zwischen den russischen und den französi­schen Staatsmännern charakterisiert hat. Diese hat u. a. den Regierungen der beiden befreundeten und verbündeten Nationen gestattet, im Geiste vollständigen Vertrauens und aufrichtiger Freundschaft alle großen Fragen behandeln, betreffs deren sie nicht nur ihre Meinungen auszutauschen, sondern auch ihre Handlungsweise in praxi in Einklang zu setzen pflegen. Beide Regierungen haben konstatiert, daß die Uebereinstimmung zwischen ihnen vollständig ist und daß die beide Nationen vereinigenden Bande niemals fester gewesen sind. Sie wurden sich abermals bewußt, daß die Entente der beiden befreundeten und verbündeten Länder, die auf bleibendem Interesse fußt, durch unveränderliche Gefühle geheiligt und fortschreitend allen Bedürfnissen an* gepaßt ist, die ein Bündnis berücksichtigen muß, eine wert­volle Garantie für die Erhaltung des Friedens und des europäischen Gleichgewichts ist und bleibt."

WeiterePolitische Rundschau" im zweiten Blatt.

Aus Hanau Stadt und Land.

Hanan, 17. August.

Sielt Werntetermine!

Vom Vorstand des Hanauer Kreisobstbauvereins wird uns geschrieben:

Ein Fall, in dim eine Gemeindevertretung unseres Kreises die Festsetzung eines Termins für den Beginn der Obsternte ablehnte, zwingt uns, immer wieder davor zu warnen, in den alten Fehler zu verfallen, die Zeitbestimmung der Obst­ernte jedem einzelnen Baumbesttzer selbst zu überlassen.

Wenn auch seit Jahren das Königl. Landratsamt, von der Wichtigkeit der Sache überzeugt, in dankenswerter Weise die einzelnen Gemeinden zur Festsetzung von Obsternteterminen anhält, so wird doch leider in vielen Fällen nicht danach gehandelt. Ja, die über Obstbäume verfügenden Behörden selbst, die hier mit gutem Beispiel vorangehen könnten, ver­öffentlichen schon Ende Juli in den Tagesblättern ihre recht frühen Verpachtungstermine.

Die Erntezeit des Obstes ist je nach der Lage des Ortes verschieden und ihre Beurteilung bedarf jahrelanger Be­obachtungen, die aber heute zweifellos in jedem einzelnen Falle vorhanden sind und so der Ernteterminfestsetzung nütz­lich sein können.

Worin liegt nun der Wert einer Hinausschiebung der Ernte?

Es ist eine bekannte Tatsache, daß eine zu frühe Ernte Nachteile mit sich bringt. Dadurch, daß das Obst nicht aus­gewachsen ist, verliert es an Gewicht, denn bekanntlich nimmt gerade in den letzten Wochen das Obst an Schwere zu. Werden die Wintersorten zu früh geerntet und nament­lich die rauschaligen Aepfel (Renetten), so schrumpfen die Früchte auf dem Lager zusammen, verlieren ihren erfrischenden Geschmack und werden dadurch im Werte bedeutend herab­gemindert.

Die Ernte soll daher im allgemeinen auf Ende September bis Mitte Oktober fallen.

Selbstverständlich gilt dieser Termin nur für das Herbst­und Winterobst, denn bei Frühobst kann eine verspätete Ernte auch von Nachteil sein; daS sei besonders von zu

spät gepflückten Frühbirnen gesagt, die dadurch sehr an Wohl' geschmack einbüßen.

Die einheitliche Durchführung der Ernte in der vorher angegebenen Zeit, ist, wie die Erfahrung lehrt, nicht nur von großem Interesse für den Obstzüchter, sondern eben­sosehr für den Obstverbraucher, der rechtzeitig geerntetes Obst auch viel lieber kauft, da eS ihm Garantie für Halt­barkeit bis spät ins Frühjahr hinein bietet. Ja, der Obst- käufer müßte es direkt zur Bedingung machen, daß daS von ihm gekaufte Obst nicht vor einem gewissen Termin abgt« erntet sein darf. ,

Auch die Hersteller von Aepfelwein sollten darauf be­dacht sein, nur solches Obst zu verwenden, das anfangs Oktober geerntet ist, da sie erst dann ein vollwertiges Pro­dukt erhalten.

Gründe, gewichtig genug sind eS also, die für Fest­setzung eines Erntetermins sprechen. Streb« jeder Freund eines verständigen Obstbauer danach, in seiner Gemeinde die Notwendigkeit der Handhabe der Erntetermine begreiflich zu machen.

* Gesellen- und Gehilfinnenprüfunge«. In nächster Zeit finden wieder Gesellen- und Gehilfinnenprüfungen statt. An denselben können sämtliche in der Zeit vom 1. Juli bis 81. Dezember d. Js. auSlernende Lehrlinge und Lehrmädchen teilnehmen. Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 1. September d. Js. an die Vorsitzenden der Prüfungs­ausschüsse, die.bei der Handwerkskammer zu erfahren find, direkt eingereicht werden. Denselben find beizufügen: 1. ein kurzer selbstgeschriebener Lebenslauf des Lehrlings, 2. daS Lehrzeugnis des Lehrmeisters, 3. sonstige Zeugnisse auS der Volks-,' Fortbildungs- oder Fachschule, 4. der Lehrvertrag bezw. der Nachweis über die erfolgte Eintragung in die Lehrlingsrolle der Kammer oder der zuständigen Innung oder Vereinigung. Besondere Aufforderungen sei­tens der Kammer an die Lehrmeister, die Lehrlinge zur Prüfung anzuhalten, er- 1 gehen, wie immer noch angenommen wirb, nicht meßt, weil im § 131c Abs. 1 der Reichsgewerbe­ordnung diese Pflicht bei Vermeidung der Bestrafung nach § 148 Ziffer 9b R.-G.-O. (Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 4 Wochen) allen Lehrmeistern und Lehr­herrinnen auferlegt worden ist. Die Kammer wird daher 1 jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen verfolgen. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß denjenigen Lehrlingen, die sich der Prüfung entziehen, empfindliche Nach­teile in ihrem Fortkommen erwachsen, da bekanntlich in Zu­kunft die Zulassung zur Meisterprüfung, durch welche nur noch daß Recht der Anleitung von Lehrlingen erworben werden kann, von der Ablegung der Gesellenprüfung ab­hängig ist. Sie können auch nach dem Lehrvertrage zur Ablegung der Prüfung angehalten werden.

* Meisterkurs. Wir weisen die Interessenten wieder­holt auf den von der Handwerkskammer in Aussicht genom­menen Vorbereitungskursus auf die Meisterprüfung hin, zu dem die Anmeldungen baldigst an den Direktor der hiesigen gewerbl. Fortbildungsschule, Herrn Geißler, zu richten sind. Die an den Kursus anschließende Meisterprüfung wird die letzte sein, an der noch Handwerker ohne vorherig« Ge­sellenprüfung zugelassen werden. Im Jahre 1913 tritt der Nachtrag der Gewerbeordnung in Kraft, nach welchem nur Handwerker mit bestandener Gesellenprüfung zur Meister­prüfung zugelassen werden können.

* Posaunenfest. Wir weisen nochmals auf daS Posaunen­fest hin, welches morgen nachmittag 4 Uhr im Evangelischen Vereinshause unter Mitwirkung mehrerer Posaunenchöre, verbunden mit Ansprachen, Gesangs', Klavier- und Violin- Vorträgen, stattfindet. Eintritt 15 Pfg. Jedermann ist freundlichst eingeladen.

* Lichtspièl-Theater. Wiederum ist eS ein Meister- werk der deutschen Bioskoop-Gesellschaft, das zu Anfang des dieswöchigen Programms steht:In letzter Stunde". Ein hochinteressanter dramatischer Inhalt, glänzendes Spiel', vor­nehme Ausstattung und herrliche Naturaufnahmen geben diesem Film eine erste Stelle unter den Kinoaufnahmen der letzten Zeit. Es ist ein rührerides Liebesdrama, ohne jede Sensation, aus vornehmen Gesellschaftskreisen. Eine Legende aus dem MittelalterDos Goldschmieds Meisterwerk" wird in prächtig kolorierten Photographien dargestellt. Der be­rühmte französische Mime Severin ist eS, der hier die Haupt­rolle spielt. Ein Bild aus der mexikanischen Revolution bringt das DramaEin mexikanischer Patriot". Die Kampfesszenen machen diesen Film äußerst interessant. In das malerische Katalonien führt eine herrliche Naturaufnahme, während das Tonbild ein reizendes Tanzduett ausPrinzeß Rosine" bringt. Eine interessante Naturaufnahme ist auch Jagd auf wilde Enten". Neben dem Wochenbericht er­scheinen noch mehrere komische Nummern.