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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis!
Vierteljährlich 1.80 Mk.. monatlich SVPfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: QL Schrecker in Hanau.
$f |ß4 ^ernsprechanschlutz Nr. 230.
Dienstag den 16. Jnli
@emfp«»anf<6lu8 Nr. 230. 1912
Amtliches.
Stadt- und Candkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Das Eisenbahnregiment Nr. 3 wird vom 16.—24. und am 31. d. Mts., jedesmal von 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, Sprengübungen abhalten. Die Sprenggrube liegt am Ende der Feldbahn im Bruchköbelerwald zwischen der Sammelwasenmeisterej und dem Waldweg nach Langendiebach und Reußerhof. Das Gelände wird im Umkreis der Grube 500 Meter weit abgesperrt und darf während der llebungsstunden nicht betreun werden.
Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden ersuche ich, diese Bekanntmachung sofort in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen.
Hanau den 15. Juli 1912. M. 1786
Der Kgl. Landrat und Pollzeidirektor.
I. A.: Karbe.
Candkreis banau.
Zur Ausführung der §§ 783 bis 842 der Reichsversicherungsordnung wird bestimmt:
1. Die Unternehmer längerer Bauarbeiten (§ 798 Ziff. i) und die Unternehmer der nach § 836 Abs. 1 und 2 versicherten Betriebe haben die durch die §§ 799 und 839 vorgeschriebenen Nachweise dem Gemeindevorstande (Ziffer 5 des Erlaßes vom 7. Dezember 1911, H. M. Bl. S. 447) einzureichen.
Erstrecken sich Bauarbeiten eines Baubetriebs über mehrere Gemeinden, so ist der Gemeindevorstand des Betriebsfitzes zuständig.
Die Ortspolizeibehörde hat den Gemeindevorstand bei Sen zur Ausstellung der Bescheinigung (§ 801 Abs. 2, § 840 Abs. 2) und zur Prüfung, Aufstellung oder Ergänzung der Nachweise (§§ 800, 839 Abs. 3) nötigen Ermittelungen zu unterstützen.
2. Die Vergütung an die Gemeinde für die Einziehung der Prämien (§§ 810, 842) wird im Einvernehmen mit dem Reichsversicherungsamt auf vier vom Hundert des abzuführenden Betrags festgesetzt. Dabei bleiben die Prämien für einige Bauarbeiten der Gemeinden und für das nicht gewerbsmäßige Halten von Reittieren und Fahrzeugen durch diese außer Ansatz.
Die Gemeinde kann die Vergütung und das Poftgeld (§§ 809, 842) von dem einzusendenden Betrag abziehen. Eine Berechnung ist beizufügen.
3. An Stelle der Gemeinden übernehmen die Kreise die Last, die aus der Unfallversicherung kurzer Bauarbeiten bei der Zweiganstalt erwächst. Die Mittel werden nach den für Kreisabgaben geltenden Grundsätzen aufgebracht (§ 798 Ziff. 2, 8 828).
Ich ersuche, diesen Erlaß im Regierungsamtsblatte zu veröffentlichen.
Berlin W. 9, Leipzigerstraße 2, den 24. Mai 1912.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. V.: Schreiber.
An die Herren Regierungspräsidenten, den Herrn Ober- Präsidenten in Potsdam und den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin.
Vorstehenden Erlaß bringe ich zur Kenntnis der Herren Bürgermeister des Kreises.
Er betrifft die Unfallversicherung der Personen, die bei Unternehmern nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten und bei nicht gewerbsmäßigem Halten von Reittieren oder Fahrzeugen beschäftigt pnb; er ist in Nr. 25 des Regierungsamtsblattes vom 19. d Mts. abgedruckt worden. Da die Bestimmungen (vergl. die §§ 783 bis 842 der Reichsver- sicherungsardnung) manche Neuerungen bringen und für die Allgemeinheit besonderes Interesie bieten, erscheint es angebracht, sie rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des 3. Buches der Reichsversicherungsordnung (Unfallversicherung in wirksamer Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Hanau den 13. Juli 1912. V. 4001
^er Königliche Landrat.
Arhr. Laur.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 4 von Station 5,4—6,9, d. i. zwischen den beiden Ortschaften Langendiebach und Ravolzhausen, vom 16. bis einschl. 23. d. Mts. für Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge jeglicher Art sowie für Reiter polizeilich gesperrt.
Der durchgehende Verkehr muß über Langenselbold geleitet werden, während der Ortsverkehr bei dieser Jahreszeit auf den Feldwegen stattfinden kann.
Hanau den 16. Juli 1912. V. 4216
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die Besitzer von Katzen werden darauf aufmerksam gemacht, daß wir die im Schloßgarten und in den städtischen Anlagen wildernden Katzen fangen und töten laßen werden. Hanau den 10. Juli 1912. 18029
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Bekanntmachung.
Die öffentlichen Arbeitsnachweise des jetzt 3 Jahre bestehenden Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverbandes, der das Großh. Heßen, die Provinz Heßen-Naßau, das Fürstentum Waldeck und die Kreise Kreuznach und Wetzlar umfaßt, werden in steigendem Maße von den Intereßentenkreisen, besonders der Landwirtschaft und des Handwerks, in Anspruch genommen und erfreuen sich dank der Mitwirkung und Unterstützung staatlicher und kommunaler Behörden, sowie öffentlicher Körperschaften, insbesondere der Landwirtschaftskammern, immermehr des Vertrauens der Interessenten. Insonderheit ist es, wie die Tätigkeitsberichte des Verbandes und der einzelnen Arbeitsnachweise beweisen, gelungen, den Arbeitsnachweis auf dem Lande zu organisieren und den besonderen Bedürfnißen des Landes schon jetzt in erheblichem Umfange gerecht zu werden. Während im Jahre 1908/1909 von den Arbeitsnachweisen in Kleinstädten im Verbandsgebiet 2440 Stellen besetzt wurden, wuchs die Zahl im Jahre 1909/10 bereits auf 10 572, das ist ein Zehntel aller besetzten Stellen im ganzen Verbandsgebiet. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, daß die landwirtschaftliche Vermittlung immer mehr von den Großstädten auf die Kleinstädte übergeht.
Um den verschiedenartigsten Bedürfnißen in den verschiedenen Teilen des Verbandsgebietes bester gerecht werden zu können, wurden fast in allen Kreisen Arbeitsnachweise ins Leben gerufen. Diese haben sich durchweg sehr gut bewährt, wo der Arbeitsnachweis an verkehrsreiche Orte gelegt wurde und wo der ländliche Arbeitsnachweis die Unterstützung und die Benützung der interessierten Kreise gefunden hat. Nach den vorliegenden Erfahrungen konnten eine Reihe von Arbeitskräften der heimischen Produktion erhalten werden, während sonst der stellenlose Arbeiter bei dem Fehlen einer Organisation des Nachrichtenverkehrs über die offenen Stellen im Kreise, gezwungen worden wäre, den städtischen Arbeitsnachweis, in erster Linie den großstädtischen Arbeitsnachweis, aufzusuchen.
Bei der großen Bedeutung einer geordneten Arbeitsvermittlung für die Stetigkeit der gesamten Produktionsverhältnisse, ist es notwendig, daß alle Intereßenten am Arbeitsmarkt sich eines zuverlässigen und unparteiischen Organes bedienen und das ist der öffentliche Arbeitsnachweis.
Indem wir Vorstehendes zur Kenntnis bringen, ersuchen wir die Herren Arbeitgeber, sich bei Bedarf von Arbeitskräften jeder Art der hiesigen städtischen Arbeitsvermittelungsstelle — Langstraße 41 — bedienen zu wollen.
Besonders weisen wir noch darauf hin, daß die gedachte Stelle auch weibliches Personal, als Dienstmädchen, Putz- und Monatsfrauen, Fabrikarbeiterinnen, Taglöhnerinnen, Kochfrauen :c., für Haus-, Land- und Gastwirtschaftsbetrieb vermittelt und diesbezügliche Aufträge jederzeit gern entgegennimmt.
Die Vermittlung erfolgt kostenfrei.
Hanau den 14. Oktober 1910. 1023
Der Magistrat.
.Hild.
Bekanntmachung.
Nachdem die Postanstalten Ende Juni d. Is. den Verkauf der allen Beitragsmarken zur Invalidenversicherung eingestellt haben, werden diese Marken von der Versiche
rungsanstalt selbst ausgegeben werden. Die Anttage auf Überlastung von Marken sind unter Einsendung des Nennwertes an die Provinzial-Hauptkaße für Heßen-Naßau in Kassel zu stellen.
Die Uebersendung erfolgt bei Beträgen unter 10 Mark mittels einfachen unfrankierten Briefes, bei Beträgen darüber hinaus in eingeschriebenen unfrankierten Briefen.
Hanau den 11. Juli 1912. 18031
Der Magistrat.
I. A.: Bartmuß.
Nottz für die Herren Bürgermeister.
Die neuen Formulare für Leichenscheine sind vorrätig.
Waisenhausbuchhandlung Hanau.
Sefnnbene uni »nimm Seoenltinit it
Gefunden: 1 Herrenschirm.
Verloren: 1 weißer Schuppen-Damengürtel mit fild. Schnalle.
Zugelaufen: 1 schwarzbrauner Rehpinschrr mit Halsband m. Geschl.
Hanau den 16. Juli 1912.
Politische Rundschau.
Reichskanzler Dr. v. Bethmann Hollweg ist gestern ftüh in Berlin wieder eingetroffen.
Daß der Reichshaushaltsetat für 1913 demnächst im Reichsschatzamt angefertigt werden wird, ist bereits gemeldet. Alle dabei in Betracht kommenden Reßorts werden sich bemühen, schnell zu arbeiten, damit der Etat gerade in diesem Jahre möglichst frühzeitig an den Bundesrat kommt. Da mit der nicht rechtzeitigen Verabschiedung der Etats während der letzten Jahre auch eine Reihe wenig angenehmer Erfahrungen gemacht worden sind, und Regierung und Reichstag in der Beurteilung dieser Vorgänge einig sind, soll versucht werden, diesmal den Etat vor dem 1. April des nächsten Kalenderjahres fertig zu stellen. Gerade diesmal stellt sich der Absicht eine besondere Schwierigkeit in den Weg, weil das Osterfest 1913 in die zweite Hälfte des März fällt und demgemäß damit gerechnet werden muß, daß der Reichstag in der Mitte März seine Osterferien beginnt. Bis dahin müßte also der Etat durchberaten sein, wenn er rechtzeitig verabschiedet werden soll. Der Schwierigkeit steht aber auch ein Vorteil gegenüber und zwar insofern, als der Reichstag schon Ende November seinen nächsten Tagungsabschnitt beginnt. Es ist also die Möglichkeit vorhanden, daß mit der zweiten Etatsberatung noch vor den Weihnachtsferien begonnen werden kann. Voraussetzung dafür ist natürlich zunächst, daß der Reichstag bei seinem Wiederzusammentritte den nächstjährigen Etat vorfindet. Hierauf wird seitens der Verwaltungsstellen und seitens des Bundesrates hingearbeitet werden. Man wird auch mit ziemlicher Gewißheit schon heute sagen können, daß der Reichstag, wenn er am 26. November wieder in Berlin seine Beratungen aufnehmen wird, unter den ihm inzwischen zugegangenen Entwürfen den Reichshaushaltsetat für 1913 vorfinden wird.
Der Senat in Washington hat gestern die Wahl des Senators Lorimer aus Illinois wegen Wahlbestechung für ungültig erklärt, seit 115 Jahren der erste derartige Fall.
Der Aufstand in Marokko.
Aus Fez wird unter dem 12. Juli gemeldet: General Gouraud ist Freitag ftüh hier eingetroffen. Seine Kolonne sollte am 14. Juli morgens in Fez einziehen, um an der zu Ehren des Nationalfestes veranstalteten Truppenschau teilzunehmen.
Der Bahnbau Tanger-Fez.
Nach einer Meldung aus Madrid enthält der ftanzösisch- spanische Verständigungsentwurf über die Eisenbahn Tanger-Fez u. a. folgende Bedingungen: Die beiden Regierungen werden die Punkte bezeichnen, an welchen die Bahnlinie in ihre Zone eintreten soll. Beiden Mächten wird die Befugnis zuerkannt, die Teilstrecke ihrer Zone anzukaufen, sobald die Bahnlinie vollendet ist. In der zum Bau und Betrieb der Bahn zu gründenden französisch-spanischen Gesellschaft wird das französische Kapital mit 60 Prozent, das spanische Kapital mit 40 Prozent vertreten sein, doch wirb 1 dem ausländischen Kapital mit Rücksicht auf die in der nationalen Zone von Tanger geplante Bahnstrecke eine Be- ^oll« teiligung von 8 Prozent reserviert. Die Arbeiten Werbezielen oder