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TinrückungsgeSührr
Dir «gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rettametetl die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Auzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Faudüreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: (5. Schrecker in Hanau,
^ 162 ^ernsprechanschlttft Nr. 230.
Sstmstag den 13. Juli
Fernlprechanschliitz Nr. 230. 1912
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14 Seiten.
Amtliches.
Eandkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten "wird der Landweg Nr. 4 von Station 0,0—0,8, d. i. von Abgang der Hanau — Fuldaerstraße in der Richtung nach Langendiebach vom 11. bis einschl. 15. Juli d. Z. für Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge jeglicher Art, sowie für Reiter polizeilich gänzlich gesperrt. Der Verkehr nach Langendiebach und zurück muß in dieser Zeit über die Ortschaft Rückingen geleitet werden.
Hanau den 11. Juli 1912. V. 4151
Der König!. Landrat.
F r h r. Laur.
Die nach § 36 der Reichsverstcherungsordnung bei den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämtern usw.) zu errichtenden Abteilungen für Arbeiterversicherung
— Versicherungsämter — treten nach dem Erlaß des Herrn Ministers für Handel- unL Gewerbe vom 14. Mai d. J. am
L Juli d. ins Leben.
Vorsitzender des bei dem Landratsamt Hanau zu errichtenden Dersicherungsamts für den Landkreis Hanau ist gemäß § 39 a. a. O. der Unterzeichnete
Landrat Freiherr Laur von Münchhofen.
Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden ist der
Regierungsaffeffor Karbe, zum 2. Stellvertreter der
Magistratsassessor Bartmuß und zum 3. Stellvertreter der
Kreissekretär Scheelhaase vom Herrn Regierungs-Präsidenten bestellt worden.
Hanau den 28. Juni 1912. V. 3521
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterser, Sodawasser u. a. m., an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Masters, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.
Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera droht oder nicht, nur in einem der Trinkwaster-Temperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10 Grad Celsius abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genuste eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.
Castel den 15. Mai 1911. A H. 4347/11
Der Regierungspräsident.
Rieß von Scheuernschloß.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch wie» verholt in Erinnerung.
Hanau den 30. Mai 1912. V. 3108
Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.
Bekanntmachung betreffend
den Ankauf von Körnerfrüchten, Hülsenfrüchten, Heu und Stroh durch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Hanau
und von Hülsenfrüchten, Blattgewürzen usw. durch die Armee-Konservenfabrik in Mainz.
Die Geschäftsräume dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Universitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfurt a. M.: Bockenheim, Kasernenstraße, Proviantamt Hanau: bei der Kavalleriekaserne an der
Lamboystraße,
Armee-Konservenfabrik Mainz: Mombacherstraße Nr. 47.
1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an die obigen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders bequem und vorteilhaft; die Proviantämter und die Armee- Konservenfabrik bieten denselben jede mögliche Erleichterung bei der Einlieferung des betreffenden Naturals: sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, vermitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, verauslagen die Eisenbahnfracht — Abfuhr — sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf jede die Lieferung betreffende Anfrage.
2. Die Einlieferungen können innerhalb der bestim- mungsmäßigcn Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktage vormittags und nachmittags (im Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit) in die bei den obigen Geschäftszimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine geschehen, wenn das Natural folgende Beschaffenheit hat:
a) Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen keinen wilden Knoblauch und keine schädlichen Insekten oder Spuren davon enthalten, keinen dumpfigen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein: ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 g, beim Roggen 179 g, beim Hafer 112 g. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Proviantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 g) in einer reinen (nicht riechenden), starken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Natr^al anbieten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühlen zu unterziehen.
b) Die Hülsenfrüchte — Erbsen, Bohnen, Linsen — müssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trocken und käferftei sein, einen guten ^Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 % wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten. Dir einzelnen Proviantämter vermitteln den Ankauf der Hülsenfrüchte für die Armeö-Konserven- fabrik. Letztere kauft auch Gemüse und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Po- ree) usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Beschaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen, c) Heu muß gut gewonnen sein, eine ftische Farbe und kräftigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtelhalme, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten. Kleeheu wird gewöhnlich nicht an- gekauft, Grummet nur ausnahmsweise und nur dann, wenn es kräftig und tadellos geerntet ist. Die Militär-Verwaltung bevorzugt den unmittelbaren Ankauf von gut getrocknetem Heu von den Wiesen weg, der auch für die Produzenten am vorteilhaftesten ist, da die Packung und Lagerung des Heus vermieden wird.
d) Stroh muß Roggen-Langstroh sein, darf nicht schimmelig sein und nicht dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen besetzt, auch nicht mit Disteln, Bodengras usw. vermengt obere durch Mäuse- fraß beschädigt sein; auch Maschinen-Langstroh wird angekauft, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen ausgedroschen worden und ordentlich aufgebunden ist.
3. Das Eèwicht wird auf Wagen, welche alljährlich vom Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder dessen Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichtsabzug findet in keinem Falle statt: die Bezahlung erfolgt sofort nach der Abnahme und Gewichtsfeststellung. Mit dem Kaufpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Eell>- betrages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lagerräume der Proviantämter pp. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter.
4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Strohankauf wird gewöhnlich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert.
Der Beginn und der Schluß des Ankaufs der einzelnen Naturalien sowie auch die wegen Raummangel erforderliche zeitweilige Aussetzung desselben werden durch die Zeitungen und Kreisblätter sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände Kreisbehörden usw. bekannt gemacht.
5. Bei schriftlichen Angeboten muh den Proviantämtern und der Armee-Konservenfabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preis „frei Magazin" und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden.e Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird sofort erteilt.
6. In der Regel kauft die Militärverwaltung „frei Magazin". Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzentenware von mindestens 10 Tonnen handelt, die bereits an einer mit geeigneten Abnahme-Räumen versehenen Eisenbahnstation lagern, ferner wenn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreis „frei Bahnhof Waggon" und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann ein Proviantamtsbeamter zur Abnahme und Absendung des Naturals auf Militärtarif in das Bezugsgebiet entsendet werden.
Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu ist von dem Ankauf „frei Bahnhof Waggon" ausgeschlossen. Der für die Militärverwaltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wiesen weg geschieht daher nur „frei Magazin".
7. Um den Ankauf „frei Bahnhof Waggon" im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturals „frei Magazin" für die Landwirte lohnender zu gestalten, wird — namentlich den Besitzern kleinerer Bestände — empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauensmannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse — zu Wagen- oder Waggonladungen gesammelt — den Proviantämtern anzustellen. Formulare zu Vollmachten geben bi« Proviantämter kostenlos ab.
8. Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konservenfabrik ist es streng verboten, Geschenke, Trinkgelder usw. zu fordern oder anzunehmen.
9. Landwirte, welche an das Proviantamt Mainz liefern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Noggenkleie aus freier Hand zu kaufen.
Vorstehende Bekanntmachung empfehle ich den Herren Landwirten zur Berücksichtigung.
Hanau den 3. Juni 1912. V. 3403
Der Königliche Landrat.
J. A.: Scheelhaase.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Die Urliste derjenigen hiesigen Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, ist vom 15. d. Mts. ab eine Woche lang auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 85, ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei uns angebracht werden.
Hanau den 11. Juli 1912. 1711)
Der Magistrat.
J. A.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende: 1 Glaser (Rahmenmacher), 1 Haus, bursche, 2 Monatsfrauen, 1 Metzger, 1 Schlaffer, 2 Schreiner, 1 Schmied, 1 Schuhmacher, 1 Spengler und Installateur, 1 Polsterer und Tapezierer und mehrere Tagelöhner.
Offene Stellen. Gesucht werden: 2 Dienstmädchen, 2—3 Eisendreher, 1 Kupferschmied, 1 Maschinenschlosser, 1 Möbelschreiner, 1 Schuhmacher, 1 Schneider, 2 Schleifer (Silber), 1 Spengler, 1 Tapezierer, 1 Weißbinder.
Hanau den 12. Juli 1912. 17137
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in bet Gemarkung Langenselbold belegenen, im Erundbuche von Langenselbold Blatt 2125 und 2807 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen I. der Ehefrau des Heuhändlers und Weißbinders Friedrich Hamburger, Anna Katharina geb. Schlegel, in Langenselbold — zur ideellen Hälfte —, II. der Kinder des Weißbinders und Heuhändlers Friedrich Hamburger in Langenselbold : a) Johannes, b) Wilhelm, c) Marie, d) Konrad Hamburger — zusammen zur ideellen Hälfte
— eingetragenen Grundstücke:
1. Krtbl. 70 Nr. zu 243/56 rc., Hintergaffe Nr. 10 — 2,07 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum,
160 Mk. j. Nutzungswert,
b) Stall,
2. Krtbl. 70 Nr. en 243/56 rc., Hofraum im Oberdorf = 1,30 ar,
am 6. September 1912, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.
Langenselbold den 10. Juli 19.12. ' 17138
Königliches Amtsgericht«