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Erstes

TinrückungsgeSührr

Dir «gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rettametetl die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Auzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Faudüreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: (5. Schrecker in Hanau,

^ 162 ^ernsprechanschlttft Nr. 230.

Sstmstag den 13. Juli

Fernlprechanschliitz Nr. 230. 1912

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14 Seiten.

Amtliches.

Eandkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten "wird der Landweg Nr. 4 von Station 0,00,8, d. i. von Abgang der Hanau Fuldaerstraße in der Richtung nach Langendiebach vom 11. bis einschl. 15. Juli d. Z. für Fuhrwerke und Kraft­fahrzeuge jeglicher Art, sowie für Reiter polizeilich gänz­lich gesperrt. Der Verkehr nach Langendiebach und zurück muß in dieser Zeit über die Ortschaft Rückingen geleitet werden.

Hanau den 11. Juli 1912. V. 4151

Der König!. Landrat.

F r h r. Laur.

Die nach § 36 der Reichsverstcherungsordnung bei den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämtern usw.) zu errichtenden Abteilungen für Arbeiterversicherung

Versicherungsämter treten nach dem Erlaß des Herrn Ministers für Handel- unL Gewerbe vom 14. Mai d. J. am

L Juli d. ins Leben.

Vorsitzender des bei dem Landratsamt Hanau zu errich­tenden Dersicherungsamts für den Landkreis Hanau ist ge­mäß § 39 a. a. O. der Unterzeichnete

Landrat Freiherr Laur von Münchhofen.

Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden ist der

Regierungsaffeffor Karbe, zum 2. Stellvertreter der

Magistratsassessor Bartmuß und zum 3. Stellvertreter der

Kreissekretär Scheelhaase vom Herrn Regierungs-Präsidenten bestellt worden.

Hanau den 28. Juni 1912. V. 3521

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen wor­den, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterser, Sodawasser u. a. m., an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Masters, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Er­krankungen befördere.

Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unter­richts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke hiermit an­gewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera droht oder nicht, nur in einem der Trinkwaster-Temperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10 Grad Celsius ab­zugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genuste eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.

Castel den 15. Mai 1911. A H. 4347/11

Der Regierungspräsident.

Rieß von Scheuernschloß.

Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch wie» verholt in Erinnerung.

Hanau den 30. Mai 1912. V. 3108

Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.

Bekanntmachung betreffend

den Ankauf von Körnerfrüchten, Hülsenfrüchten, Heu und Stroh durch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Hanau

und von Hülsenfrüchten, Blattgewürzen usw. durch die Armee-Konservenfabrik in Mainz.

Die Geschäftsräume dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Universitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfurt a. M.: Bockenheim, Kasernenstraße, Proviantamt Hanau: bei der Kavalleriekaserne an der

Lamboystraße,

Armee-Konservenfabrik Mainz: Mombacherstraße Nr. 47.

1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an die obigen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders be­quem und vorteilhaft; die Proviantämter und die Armee- Konservenfabrik bieten denselben jede mögliche Erleichte­rung bei der Einlieferung des betreffenden Naturals: sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, ver­mitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, veraus­lagen die Eisenbahnfracht Abfuhr sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf jede die Lieferung betreffende Anfrage.

2. Die Einlieferungen können innerhalb der bestim- mungsmäßigcn Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktage vormittags und nachmittags (im Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit) in die bei den obigen Geschäfts­zimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine ge­schehen, wenn das Natural folgende Beschaffenheit hat:

a) Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen keinen wilden Knoblauch und keine schädlichen In­sekten oder Spuren davon enthalten, keinen dumpfi­gen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein: ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 g, beim Roggen 179 g, beim Hafer 112 g. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Proviantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenig­stens 250 g) in einer reinen (nicht riechenden), star­ken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Natr^al anbieten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühlen zu unterziehen.

b) Die Hülsenfrüchte Erbsen, Bohnen, Linsen müssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trocken und käferftei sein, einen guten ^Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 % wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten. Dir einzelnen Proviantämter vermitteln den An­kauf der Hülsenfrüchte für die Armeö-Konserven- fabrik. Letztere kauft auch Gemüse und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Po- ree) usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Be­schaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen, c) Heu muß gut gewonnen sein, eine ftische Farbe und kräftigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtelhalme, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten. Kleeheu wird gewöhnlich nicht an- gekauft, Grummet nur ausnahmsweise und nur dann, wenn es kräftig und tadellos geerntet ist. Die Mi­litär-Verwaltung bevorzugt den unmittelbaren An­kauf von gut getrocknetem Heu von den Wiesen weg, der auch für die Produzenten am vorteilhaftesten ist, da die Packung und Lagerung des Heus ver­mieden wird.

d) Stroh muß Roggen-Langstroh sein, darf nicht schim­melig sein und nicht dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen besetzt, auch nicht mit Di­steln, Bodengras usw. vermengt obere durch Mäuse- fraß beschädigt sein; auch Maschinen-Langstroh wird angekauft, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen ausge­droschen worden und ordentlich aufgebunden ist.

3. Das Eèwicht wird auf Wagen, welche alljährlich vom Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder dessen Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichts­abzug findet in keinem Falle statt: die Bezahlung erfolgt sofort nach der Abnahme und Gewichtsfeststellung. Mit dem Kaufpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Eell>- betrages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lagerräume der Proviantämter pp. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter.

4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Strohankauf wird gewöhn­lich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert.

Der Beginn und der Schluß des Ankaufs der einzelnen Naturalien sowie auch die wegen Raummangel erforderliche zeitweilige Aussetzung desselben werden durch die Zeitungen und Kreisblätter sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände Kreisbehörden usw. bekannt gemacht.

5. Bei schriftlichen Angeboten muh den Proviantämtern und der Armee-Konservenfabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preisfrei Magazin" und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden.e Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird so­fort erteilt.

6. In der Regel kauft die Militärverwaltungfrei Ma­gazin". Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzentenware von mindestens 10 Tonnen handelt, die bereits an einer mit geeigneten Abnahme-Räumen ver­sehenen Eisenbahnstation lagern, ferner wenn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreisfrei Bahn­hof Waggon" und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann ein Proviantamtsbeamter zur Abnahme und Absendung des Naturals auf Militärtarif in das Be­zugsgebiet entsendet werden.

Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu ist von dem Ankauf frei Bahnhof Waggon" ausgeschlossen. Der für die Militär­verwaltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wie­sen weg geschieht daher nurfrei Magazin".

7. Um den Ankauffrei Bahnhof Waggon" im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturalsfrei Magazin" für die Landwirte lohnender zu gestalten, wird namentlich den Besitzern kleinerer Be­stände empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauens­mannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse zu Wagen- oder Waggonladungen gesammelt den Proviant­ämtern anzustellen. Formulare zu Vollmachten geben bi« Proviantämter kostenlos ab.

8. Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konservenfabrik ist es streng verboten, Ge­schenke, Trinkgelder usw. zu fordern oder anzunehmen.

9. Landwirte, welche an das Proviantamt Mainz lie­fern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Noggenkleie aus freier Hand zu kaufen.

Vorstehende Bekanntmachung empfehle ich den Herren Landwirten zur Berücksichtigung.

Hanau den 3. Juni 1912. V. 3403

Der Königliche Landrat.

J. A.: Scheelhaase.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Die Urliste derjenigen hiesigen Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, ist vom 15. d. Mts. ab eine Woche lang auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 85, ausgelegt.

Innerhalb dieser Frist können Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei uns ange­bracht werden.

Hanau den 11. Juli 1912. 1711)

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende: 1 Glaser (Rahmenmacher), 1 Haus, bursche, 2 Monatsfrauen, 1 Metzger, 1 Schlaffer, 2 Schreiner, 1 Schmied, 1 Schuhmacher, 1 Spengler und Installateur, 1 Polsterer und Tapezierer und mehrere Tagelöhner.

Offene Stellen. Gesucht werden: 2 Dienstmädchen, 23 Eisendreher, 1 Kupferschmied, 1 Maschinenschlosser, 1 Möbelschreiner, 1 Schuhmacher, 1 Schneider, 2 Schleifer (Silber), 1 Spengler, 1 Tapezierer, 1 Weißbinder.

Hanau den 12. Juli 1912. 17137

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in bet Gemarkung Langenselbold belegenen, im Erundbuche von Langenselbold Blatt 2125 und 2807 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen I. der Ehefrau des Heuhändlers und Weißbinders Fried­rich Hamburger, Anna Katharina geb. Schlegel, in Langenselbold zur ideellen Hälfte, II. der Kinder des Weißbinders und Heuhändlers Friedrich Hamburger in Langenselbold : a) Johannes, b) Wilhelm, c) Marie, d) Konrad Hamburger zusammen zur ideellen Hälfte

eingetragenen Grundstücke:

1. Krtbl. 70 Nr. zu 243/56 rc., Hintergaffe Nr. 10 2,07 ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum,

160 Mk. j. Nutzungswert,

b) Stall,

2. Krtbl. 70 Nr. en 243/56 rc., Hofraum im Oberdorf = 1,30 ar,

am 6. September 1912, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 10. Juli 19.12. ' 17138

Königliches Amtsgericht«