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General-Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der SonN- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
vierteljährlich 1.80 Mk.» monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2J0 Mk^ monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 161
ffernsprechairfchlutz Nr. 830.
Freitaa den 12. Juli
Fernspr«chanschl«tz Nr. 830, 1912
AmMcheS.
Stadt- und Candkreis Fjanau.
Eine von dem Herrn Kreisarzt in den letzten Tagen vorgenommene Besichtigung der Milchhandlungen in hiesiger Stadt ergab, daß bei einem großen Teile der hiesigen Händler die Beschaffenheit der Milchverkaufs-, Verarbeitungs- und dergl. Räume den an sie im sanitären Interesse zu stellenden Anforderungen nicht entspricht.
Nach § 11 der für. den Verkehr mit Milch für den Stadt- und Landkreis Hanau erlassenen Polizeiverord- »ung vom 10. August 1905
„müssen die Räume, in denen Milch feilgehalten, verkauft, aufbewahrt oder verarbeitet wird, stets auf das sorgfältigste rein, staubfrei und kühl gehalten und gut gelüftet werden. Sie dürfen nicht als Wohn-, Schlafzimmer oder Küche benutzt werden, auch nicht mit solchen in offener Verbindung stehen. Eine zwischen Milchverkaufs- oder Milch- verarbeitungsräumen und Wohn- oder Schlafzimmern vorhandene Tür ist stets verschlossen zu halten.
Faulende, stark riechende oder schimmelnde Gegenstände, insbesondere Petroleum und Heringe, sind aus den Verkaufs- und Derarbeitungsräumen sorgfältig fern zu halten."
Bei der großen Bedeutung der Milch als Volks-Nahrungsmittel und der dementsprechend allgemeinen Verbreitung ihres Genusses ist es Pflicht der Milchverkäufer, die Verkaufs- und Aufbewahrungsstätten der Milch den vorbezeichneten Mindestanforderungen gewissenhaft anzupaffen und diese Räumlichkeiten jederzeit so zu halten, daß sie mit diesen Anforderungen im Einklang stehen.
3m gesundheitspolizeilichen Interesse fordere ich die Interessenten daher auf, die fraglichen Räumlichkeiten anverzüglich in einen der Polizeivorschrift entsprechenden Zustand zu bringen.
Ich werde die Befolgung dieser Vorschrift durch die Cchutzmannschaft eingehend kontrollieren und scharfe Bestrafung neben zwangsweiser Schließung der Verkaufsstätten überall da eintreten laffen, wo die Vorschriften unbeachtet bleiben sollten.
Die Herren Bürgermeister und Gendarmen des Landkreises ersuche ich, auch ihrerseits die Verkaufs- und Aufbewahrungsstätten der Milch auf ihre vorgeschriebene Beschaffenheit hin eingehend fortlaufend zu revidieren und Verstöße hiergegen nachdrücklich zu bestrafen.
Hanau den 8. Juli 1912. P 7507
Der König!. Landrat und Polizeidirektor.
J. A.: Karbe.
Candkreis Hanau.
Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nach- suchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militär- pflichtjahres zu erbringen. Wer die Berechtigung nach- suchen will, hat sich bei der Prüfungskommission in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zu- lassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 9. Juli 1912. M 24
Der Königliche Landrat.
I. A.: Karbe.
Das Kurhessische Pionierbataillon Nr. 11 in Hannovrisch Münden teilt mit, daß bis Ende August 1912 Zweijährig-Freiwillige für Oktober 1912 angenommen werden. Junge Leute, die bereit sind und im Besitze eines Meldescheines zum zweijährig-freiwilligen Dienst sind, wollen denselben an das Bataillon unter Angabe der
genauen Adreffe einsenden. Handwerker, insbesondere Schneider, Schuhmacher, Schmiede, Zimmerleute, Schiffer, Bergleute, Schlosser, Klempner, Stellmacher, Tischler, Techniker aller Art usw. haben den Vorzug. Hanau den 10. Juli 1912. “ M 570
Der Königl. Landrat.
J. A.: Karbe.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Die Ferien des Stadtausschusses für den Stadtkreis Hanau beginnen am 21. d. Mts. und endigen am 31. kommenden Mts.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau den 5. Juli 1912. 16705
Der Vorsitzende des Stadtausschusses.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Friedrich Keunecke in Hanau wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen anberaumt auf
den 24. August 1912, vormittags 11 Uhr.
Hanau den 29. Juni 1912. 16735
Königliches Amtsgericht Abt. 5.
Bekanntmachung.
In Erbschaftsangelegenheiten werden gesucht die Abkömmlinge :
1. der Margareta Eichhorn, geb. 9. Februar 1806, gestorben 10. Februar 1831,
2. des Heinrich Ernst Eichhorn, geb. 3. März 1808, gestorben 8. Januar 1842,
3. der Elisabeth Eichhorn, geb. 15. Januar 1811,
4. des Friedrich Eichhorn, geb. 20. September 1813,
5. des Georg Eichhorn, geb. 10. April 1816,
6. des Christian Eichhorn, geb. 26. Januar 1819 sämtlich Kinder des Isaak Eichhorn aus Wächtersbach.
Wer auf Grund seiner Abstammung von einem der Genannten Ansprüche an den Nachlaß der am 25. August 1858 verstorbenen Ehefrau des Konrad Müller, Friederike geb. Eichhorn oder deren Kinder Lisette Eichhorn genannt Müller und Maria Katharina Müller machen zu können glaubt, wolle sich binnen 6 Wochen bei dem unterzeichneten Amtsgericht melden. (M VIII 3).
Langenselbold den 24. Juni 1912. 16791
Königliches Amtsgericht.
Notiz für die Herren Bürgermeister.
Die neuen Formulare für Leichenscheine sind vorrätig.
Waifenhausbuchhandlnirg Hanau.
Gutes Pferdeheu diesjähriger Ernte, wenn es voll, ständig trocken ist, kauft fortgesetzt das Proviantamt Hanau.
Der Strohankauf daselbst wird ebenfalls fortgesetzt. Hanau den 11. Juli 1912. V 4183
©elunöene Md ncriorene Geoenftanöc Jt.
Gefunden: 1 Kneifer mit Kettchen, 1 weißes Tuch-Kinderhütchen, 1 Kneifer mit schwarzer Einfaffung, 1 Doppelschlüffel mit Scharnier, 1 gelbes Portemonnaie ohne Inhalt.
Stehen geblieben bei Wiedersum Nachfl. : 1 schwarzer Damenregenschirm mit Silbergriff. Enlpfang- nahme auf dem Fundbureau,
Verloren: 1 weißes Tragkleidchen mit blauer Stickerei.
Hanau den 12. Juli 1912.
Politische Rundschau.
In der zweiten Württembergischen Kammer sind die Kosten für die Gesandtschaft in München abgelehnt worden.
In der belgischen Kammer, die seit ihrem Zusammentritt am Dienstag üter die Taktik der Regierungspartei während der Wahlbewegung verhandelte, kam A^efL'tn nachmittag zu großen Lärmszenen, in deren Der^, $ der Alterspräsident veranlaßt sah, die Sitzung • auy •/ Jl‘tben zu unterbrechen. Den Anlaß zu den Tumuxj^ . ''ne Aeußerung des neu gewâhltenuAbgeordneten Mrifaut ' katholischen Partei, die dieser in einer öfferAichen Versa"
hing am Sonntag in Roulers getan haben soll: „Wenn auch nicht alle Antiklerikalen Kanaillen find, so sind doch alle Kanaillen AntiklerikaleI* Der Führer der liberalen Partei, Abgeordneter Heimans verlangte eine Erklärung wegen dieser Aeußerung. In diesem Augenblick brach der Tumult los, da anscheinend mehrere Mitglieder der katholischen Partei ihren neu gewählten Kollegen in Schutz nehmen wollten. Man hörte Ausdrücke wie Schmutzfink, elender Feigling usw. Der Präsident rief zwei sozialistische Abgeordnete, die sich als Urheber der Zwischenrufe bekannten, zur Ordnung und unterbrach die Sitzung. Am Schluffe der Sitzung suchte Brifaut durch eine verklauselierte Erklärung den Zwischenfall mit Heimans zu erledigen, es wurden jedoch dadurch wiederum ungeheure Lärmszenen verursacht. Schließlich bezichtigten die Führer der Liberalen und der sozialistischen Partei Brifaut der Feigheit und Taktlosigkeit. Unter großer Erregung ’ wurde die Sitzung geschlossen. Infolge dieses Zwischenfalls hat der liberale Deputierte Delvaux dem katholischen Deputierten Brifaut seine Zeugen gesandt.
Die vom sozialdemokratischen Kongreß in Reggio ntH* Emilia ausgeschloffenen Abgeordneten haben die praktische Durchführung des Beschlusses der Bildung einer revisionistischen Partei bereits eingeleitet.
Die marokkanischen Aufständischen haben in der Gegend von Sefru von neuem einen Handstreich gegen die Stadt versucht. Die Garnison machte einen Ausfall, um der Stadt Luft zu schaffen.
Die Ablehnung der Millionenforderung des österreichisch» ungarischen Kriegsministers.
Der gemeinsame Kriegsminister Oesterreich-Ungarns, Ge» neral der Infanterie, Ritter von Auffenberg, hatte einen außerordentlichen Kredit von 275 Millionen Kronen verlangt, weil die militärischen Autoritäten eine völlige Umbewaffnung der schweren Feld-, Festungs- und Gebirgsartilleri« mit modernem Geschützmaterial und namentlich den Ersatz der in der österreichisch-ungarischen Armee eingeführter Bronzerohre durch Gußstahlrohre im Interesse der Schlag- fertigkeit der Armee als unabweisbare und unaufschiebbar« Notwendigkeit erklärt hatten. Nach einer zweitägigen, sehr erregten Beratung hat der gemeinsame österreichisch - ungarische Ministerrat die Forderung des Kriegsministers glas abgelehnt, obwohl sich alle drei gemeinsamen Minister, bei Minister deS Aeußern Graf Berchtold, der gemeinsame Finanzminister Ritter von Bilinski und selbvrrständlich auch der gemeinsame Kriegsminister mit aller Entschiedenheit für die Notwendigkeit der Bewilligung ausgesprochen hatten. Die Ablehnung ist in erster Reihe auf das kategorische „Nein" der ungarischen Regierung zurückzuführen, wenn auch di« österreichische Regierung ebenfalls Bedenken gehabt haben soll. Während aber die Bedenken der österreichischen Regierung lediglich aus finanziellen Erwägungen einer Störung bei budgetären Gleichgewichts und der geringen Aufnahmefähig- kett des österreichisch-ungarischen Rentenmarktes entsprangen, erfolgte daS „Nein" der ungarischen Regierung in erste, Linie auS innerpolitischen Gründen. Nach den schweren Kämpfen um die Wehrvorlage in Ungarn hielt eS die ungarische Regierung für unmöglich, schon wieder mit einer so kolossalen Forderung für militärische Zwecke an das Parlament heranzutreten. Die ungarische Regierung erklärte, aus dem Pakt bestehen zu müssen, der vor zwei Jahren zwischen der österreichischen und ungarischen Regierung auf der einer Seite und dem damaligen gemeinsamen Kriegsminister Frei- Herm von Schönaich auf der anderen Seite abgeschlossen worden war. Rach diesem Pakt wurden damals dem Kriegs- minister für den fünfjährigen Zeitraum bis 1915 ein außerordentlicher Kredit von 200 Millionen Kronen für Heer und Flotte überwiesen, wogegen sich der Kriegsminister verpflichten mußte, bis 1915 keinerlei Neuforderungen zu stellen, sondern mit diesem Kredit von 200 Millionen „für alle bis inklusive 1915 auftretenden, wir immer gearteten Bedürfnisse auszukommen". Insbesondere waren aus dieser Summe auch die Kosten der geplanten HeereSreform, also für die Einführung der zweijährigen Dienstzeit zu bestreiten. Freiherr von Schönaich hatte schon damals eine Summe von 475 Mill, gefordert, mußte sich aber mit 200 Millionen begnügen, weil gleichzeitig die Mittel für den Bau von vier Dreadnoughts, 300 Millionen, beschafft werden mußten. Dieser Pakt ist dem früheren Kriegsminister von höchster militärischer Seite, insbesondere vom Erzherzog- Thronfolger, sehr verübelt worden. Dieser Pakt war schließlich einer der Hauptgründe, auS denen der Thronfolger im vorigen Jahre den Rücktritt des Kriegsministers Freiherrn v. Schönaich erzwang. Der neue Kriegsminister Ritter v. Auffenberg übernahm die Erbschaft Schönaich« nur mH der RechtSwohltar des Inventars, und er erklärte schon vor den Delegierten, daß er sich an den Pakt nur solange ge. bunden erachten könne, als nicht dringende und unvvrh.r- ^bare UmLände ein Abweicken von dem Pakt nstroeudia