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EinrvckungsgebShr:

Die Sgefpaltene Petltzeile oder deren Raum 20 Pfg. Im Reklameteil die Zeile BO Pfg.

Bezugspreis!

vierteljährlich 1.80 Ml.» monatlich 66 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet B Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses tn Hanau.

Geveral-Anzciger

Amtlilhes Organ für Mt- und Faudkreis Ssnas.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« unh Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Ms 158 ffernsprechanschlttß Nr. 230.

Dienstag den 9. Juli

F«rnsprecha«schlutz Nr. 230. 1912

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den 3k proz. Prioritäts-Obligationen in. Serie Lit. B. der Bergisch- Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Juli 1912 bis 30. Juni 1922 nebst den Erneuerung»« scheinen für die folgende Reihe werden

vom 1. Juli d. J. ab ausgereicht und zwar

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats­bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46a,

durch die Preußische Zentralgenoffenschastskaffe in Ber­lin C. 2, Am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische Regierungshauptkaffen, Kreis­kaffen, Oberzollkaffen, Zollkaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkaffen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kaffeneinrichtung versehene Reichs­banknebenstellen, sowie durch diejenigen Oberpostkaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichniffen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneue- rungsscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungs­stellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin den 19. Juni 1912. I. 1711

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

v. Bischoffshausen.

Warnung.

Seit mehreren Jahren ist durch Anzeigen in deutschen Zeitungen von der Firma Harriett Meta Smith in Paris, Nr. 7 Rue Auber, für ein SchönheitsmittelXriplej System", ferner von der Firma Dr. Turner Company in Paris, Nr. 7 Rue Auber, für ein EntfettungsmittelDr. Turners Triplex System" in ausgedehnter Weise Reklame gemacht worden. Beide Firmen sind Zweigniederlassungen der in 1906 in Syracuse (Staat Newyork) zym Zwecke der gewerblichen Ausbeutung solcher Mittel gegründeten To- Kalon Manufacturing Company". Die Leiter dieses Unter­nehmens sind durch rechtskräftiges Urteil der 10. Kammer des Pariser Zivilgerichts erster Instanz vom 15. Dezember 1911 wegen unerlaubter Ausübung der ärztlichen Praxis je zu einer Geldstrafe von 500 Franken und der Pariser Arzt Dr. A. Basquier (dieser unter Strafaufschub) wegen Beihilfe dazu zu einer Geldstrafe von 200 Fr. verurteilt worden. Trotz dieser Verurteilung wird der Vertrieb des Entfettungsmittels in Deutschland von den Leitern dieses Unternehmens durch Vermittelung eines Apothekers namens Arsène Hocquette in Paris, Nr. 17 Boulevard de la Made­leine fortgesetzt. Letzterer sucht auch für ein Schönheit-mittel unter der MarkeVenus Carnis" Reklame zu machen.

Caffel den 24. Juni 1912. A. H 5581

Der Regierungspräsident.

I. V.: v. Wussow.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Ich warne wiederholt anläßlich der hier mehrfach auf­getretenen Fälle von Typhuserkrankungen insbesondere vor dem Genusse ungekochter Milch und bitte das Publikum in seinem eigenen Interesse, besonders bei Genuß von Milch in den öffentlichen Milchschankstellen sich nur solche Milch verabreichen zu lassen, die in seinem Beisein auch tatsächlich aufgekocht worden ist.

Hanau den 4. Juli 1912. P. 7452

Der Kgl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

Eandkreis Hanau.

^N die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Ich mache hiermit auf die am 1. d. M. in Kraft ge­tretenen neuen Bestimmungen über die Leichenschau, welche in Nr. 23 des diesjährigen Regierungs-Amtsblattes abge­druckt sind, noch besonders aufmerksam. Die Vorschriften sind außerdem in der Hof- und Waisenhausbüchdruckerei in Caffel in einer für den praktischen Gebrauch geeigneten handlichen Form gedruckt worben und können von dem ge­

nannten Verlag bezogen werden. Die Beschaffung dieses Druckheftes, insbesondere für die nichtärztlichen Leichenbe­schauer wird empfohlen. Das neue Formular zu den Leichen- scheinen ist ebenfalls in der genannten Druckerei erhältlich. Hanau den 5. Juli 1912. V. 3723

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die HanauFuldarrstraße für Fuhrwerke mit über 20 Ztr. .Ladegewicht sowie für Kraftfahrzeuge jeglicher Art wie folgt polizeilich gesperrt:

1. Vom 4. Juli bis einschließlich 9. Juli d. Js. von Station 7,3 bis 8,3 d. t. von der Einmündung des Landweges von Langendiebach nach Rückingen bis ober­halb des Ortes Rückingen.

2. Vom 9. Juli bis einschließlich 10. Juli d. Js. die Landwegestrecke Station 0,0 bis 0,2 des Landweges Nr. 20 von der Fuldaerstraße nach dem Orte Rückingen.

Hanau den 27. Juni 1912. V 8791

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Auf Grund der Anweisung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 20. November 1911, betreffend die Ausgabe von Quittungskarten in Gemäßheit der §8, 1415 und 1421 der Reichsversicherungs-Ordnung hat die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten sowie die Erneuerung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten vom 1. Januar 1912 ab durch die Ortspolizeibehörden, in Gemeinden mit König­licher Polizeiverwaltung auch durch die Gemeindevorstände, zu erfolgen.

In Ausführung der vorstehenden Anweisung bringe ich nach Vereinbarung mit dem hiesigen Magistrat hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß vom 15. März d. Js. ab zwei Quittungskarten-Ausgabestellen bestehen und zwar:

1. Im Kreishans Polizeidirektion, Zimmer 4 für die Bewohner des gesamten Stadtbezirks rechts der Kinzig, einschließlich Kesselstadt; ferner auf dem lin­ken Kinzigufer für die Bewohner des Stadtbezirks, der abgegrenzt wird durch die Katharina Velgika- straße, Nußallee bis zur Bleichftraße, Sternstraße, Pa­radeplatz, Mühlstraße, Mühltorweg, Sandeldamm, Jahnstraße, Rhönstraße (verlängert) bis zur Kinzig.

2. Im Rathaus städtische Polizeiverwaltung Lang­straße 41 für die Bewohner des übrigen Stadt­bezirks.

Zur Vermeidung von Irrtümern weise ich noch ausdrück­lich darauf hin, daß nach vorstehender Einteilung die nörd­lichen Häuserreihen der unter 1 bezeichneten Grenzstraßen zum Bezirk der Ausgabestelle im Kreishaus, die südlichen Häuserreihen zum Bezirk der Ausgabestelle im Rathaus ge­hören.

Als GefchSftsstunden für die Ausgabe der Quittungs­tarten im Kreishaufe bleiben wie bisher die Tagesstunden von 1012 Uhr vormittags und von 35 Uhr nachmittags bestehen. Im Rathaus werden die Quittungskarten von 1012k Uhr vormittags und von 35 Uhr nachmittags ausgegeben.

Hanau den 15. Februar 1912. P. 1690 Königliche Polizei-Direktion.

J. A.: Karbe.

Verdingung.

Die zum Umbau des Hauses Marktplatz 14 erforder­lichen Bau arbeiten sollen unter Zugrundelegung der Be­vingungen für die Ausführung von Arbeiten und Liefe­rungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen werktäglich während der Sprechstunden von 10 bis 12K Uhr vormittags im Rat­haus, Zimmer Nr. 48, aus und können von dort zum Preise von 0.50 Mk. bezogen werden.

Verschloßene und mit entsprechender Außchrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Dienstag den 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa er­schienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 2. Juli 1912. 16455

Der Magistrat.

Silk

Der auf den 26. Juli d. Js. anberaumte Termin zum Zwecke der Zwangsversteigerung der im Grund­buchs von Niederrodenbach Bd. VI Blatt Nr. 325 auf den Namen des Weißbinders Peter Mook in Nieder­rodenbach zu einem ideellen Anteil eingetragenen Grundstücke, ist aufgehoben worden.

Hanau den 22. Juni 1912. 16705

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

Bekanntmachung.

Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für das 3. Seebataillon (Marine-Infanterie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem L Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).

Das 3. Seebataillon besteht aus: 5 Kompanien Marine- Infanterie (davon ist die 5. Kompanie beritten), 2 Maschi­nengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Batte­rie), 1 Marine-Pionierkompanie in Tsingtau und dem Ost­asiatischen Marine-Detachement in Peking und Tientsin.

Die Vierjährig-Freiwilligen find in erster Linie für die 5. (berittene) Kompanie bestimmt.

In den Standorten in Ostafien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Orkzulage von täglich 0.50 Mark ge­währt; die Vierjährig-Freiwilligen erhallen im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mark.

Meldungen mit genauer Adreffe find unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersa^kommiffion ausge­stellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando des 3. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.

Bekanntmachung.

Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für die Matrosenartillerie-Abteilung Kiautschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar 1913 bezw. 1914, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem L Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).

Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker, Mon­te ure, Mechaniker, Chauffeure, Schuster und Schneider.

In den Standorten in Ostafien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark ge­währt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienstjahr« eine Ortszulage von täglich 1.50 Mk.

Meldungen mit genauer Adreffe find unter Beikügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausge- * stellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando der Stammabteilung der Matrosenartillerie Kiautschou, Cuxhaven.

Mndm Md verlorene EegMWe zl

Gefunden: 1 schwarze Weste mit einem Radier» messerchen in der Tasche, 1 Paar schwarze gestrickte Halb- handfchuhe, 1 Doppelschloß an einem Scharnier.

Verloren: 1 brauner Damenhalbhandschuh, 1 Pfand» schein Nr. 17482, 1 goldener Kneifer mit Kettchen, 1 Por­temonnaie mit 2 Mark und einem Schlüssel, 1 goldener Trauring (gez. J. N. R. S. 1. 12. 09).

Entlaufen: 1 Foxterrier; m. Geschl.

Hanau den 9. Juli 1912.

Politische Rundschau.

Kaisermanöver-Dispofitionen. Während der dies­jährigen KaisermanSver werden der Kaiser und die Kaiserin vom 26. bis 28. August im Königlichen Schloß zu Merse» bürg Aufenthalt nehmen. Das Kronprinzenpaar wird bei Herrn v. Throta in dessen Schloß Scopau wohnen, und der König von Sachsen erhält Wohnung im Provinzial-Gtânde- Haus. Die übrigen zur Parade eintreffenden Fürstlichkeiten werden in Halle wohnen.

Der Ausbau der norwegischen Flotte. Der Flottenplan wurde nach der Vorlage der Militärkommisfion in Höhe von 20 Millionen Kronen vom Storthing angenommen. Danach werden zwei Küstenpanzerschiffe, die in Bergen stationiert werden sollen, gebaut und die wichtigsten Stelle» der Küste stärker befest^t.

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