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Erstes Blatt.

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Einrückungsgebühr:

vie Sgespaktene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rellameteil die Zeile 60 Pfg.

Amtliches Organ für Stadt- und FandKreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Atk. 149 ffernsprechanschlich Nr. 2.30.

Freitag den 28. Juni

Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912

Dit Mt Wummer mW unter 6em Ni!!e:HMvM

14 Seiten.

Amtliches

Eandhreis Ranau.

Es ist in früheren Jahren öfters vorgekommen, daß die Angehörigen von Militärpflichtigen, deren Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst beantragt worden war, sich zum Aushebungstermin (Ober-Ersatzgeschäft) nicht ein­gefunden hatten, weil ihre Reklamation von der Ersatzkom- misfion beim Musterungsgeschäst für unbegründet erklärt worden waren.

Da über alle Anträge dieser Art erst Leim Aushebungs- gefchäft von der verstärkten Ober-Ersatz-Kommission eine endgültige Entscheidung getroffen wird, so ersuche ich die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher dafür zu sorgen, daß die Angehörigen (Eltern und über 14 Jahre alten, unverheirateten Geschwister) sämtlicher zum Erscheinen vor der Ober-Crsatz-Kommission verpflichteter Mannschaften, soweit von ihnen Reklamationen vorliegen und aufrecht erhalten werden sollen, im Aushebungstermin mit zur Stelle sind, oder aber ein ihr Fernbleiben entschuldigendes kreisärztliches Zeugnis über den Grad ihrer Erwerbsbe­schränkung spätestens im Aushebungstermin vorlegen lassen. Die Reklamierenden find ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß bei unentschuldigtem Fernbleiben ihre auf Zurück­stellung oder Befreiung gerichteten Anträge von der Ober- Ersatz-Kommisston^verworfen werden müssen und daß spätere Einträge, soweit nicht die Veranlassung hierzu erst nach dem Aushebungstermin entstanden ist, sich gesetzlich nicht begründen lasten. .

Hanau den 27. Juni 1912. M. 1712

Der Königliche Landrat.

I. A.: Karbe.

Stadtkreis Ran au.

Bekanntmachung.

Der städtische Friedhof ist am Samstag den 29.

0. Mts., von 6 bis 7 Uhr nachmittags, für den öffent­lichen Verkehr geschlossen. 15811

Die Friedhofskommission.

l/Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf­manns Ludwig (Louis) Vrög in Hanau wird, nachdem der angenommene Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt ist, und der Verwalter Schlußrechnung gelegt hat, aufgehoben. 2. Die Vergütung des Verwalters, Rechtsanwalts Dr. K o r e f in Hanau wird auf 400 Mk., die ihm zu erstattenden Auslagen werden auf 16.15 Mk. festgesetzt.

Hanau den 21. Juni 1912. 15793

Königliches Amtsgericht, Abt. 5.

Politische Rundschau.

Ueber die Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem Zaren meldet dieKölnische Zeitung":Der Kaiser wird am 4. Juli vor Reval eintreffen und am 5. Juli zurückkehren. Voraussichtlich werden die beiden Kaiser in Valttschport an Land gehen und das Leibregiment Wiborg besichtigen. Zu den Vermutungen der Presse über politische Bedeutung des Zusammentteffens erklärt das Blatt, daß, soweit Ver- Mtungen von neuen Bündnisten und Gruppierungen in Frage kommen, diese Vermutungen in das Reich der Fabel verwiesen werden könnten. Richt unwahrscheinlich fei es aber, daß neben der Versicherung gut nachbarlicher Be­ziehungen von deutscher Seite anerkannt werden wird, daß das Stre ben Sasonows und seiner Gesinnungsgenossen nach einer stetigen Polittk und ihre Stellung zum italienisch­türkischen Krieg, die die Erhaltung des statua quo bezweckt, mit den deutschen Anschauungen zusammenttifft.

Die englischen Stimmrechtsweiber scheinen wirklich nicht ganz bei Verstände zu sein. Aus dem Londoner Gefängnis wurden Frau Pankhurst und Frau Pethik Lawrence ent­lasten, weil auch sie durch die fünftägige Hungerkur gesund­heitlich ganz und gar heruntergekommen waren. In einer i Versammlung derWomens Sozial an Politika! Union" wurde ferner erklärt, daß nichts unversucht bleiben dürfe, ' His alle Gefangenen wieder freigelaffen wären. Von irgend­welchen Zusicherungen, daß sie keine Fenster wieder ein­werfen würden, wie dies der Minister Mac Kenna verlangt, könne leine Siebe Jein. Eine Rednerftr griff die Regierung

als einen Haufen von Snobs und eine Heuchlerbande an, die man zwingen müßte, die Gefangenen wieder freizulasten. Diese Rednerin sagte, die gegenwärtige Agitation sei nichts mehr unL nicht weniger als ein Krieg der Geschlechter.

Der Spionagefall Rostewitsch.

Der verhaftete russische Kapitän Rostewitsch sollte 'sich in Deutschland staatliche Fabriken ansehen. Nach einer Peters­burger Meldung angeblich solche,in denen Chemie zur An­wendung kommt." Chemie kommt ziemlich überall zur An­wendung, also braucht man die ihm aufgetragenen harm­losenChemiestudien" wohl nicht so ängstlich zu umgrenzen. Denn Chemie studiert man schließlich bester an Universi­täten als gerade ausgerechnet in staatlichen Waffen- und Pulverfabriken. In der Meldung, die LasVerl. Tgbl." ver­öffentlicht und die aus angeblichoffizieller Quelle" stam­men soll, heißt es dann, die Bitte der russischen Regierung sei von der deutschen Regierunghöflich aber bestimmt ab­geschlagen" worden.Da Rostewitsch' Aufenthalt in Berlin der deutschen Regierung offiziell bekanntgegeben worden sei und desgleichen sein Zweck, so habe die russische Regie­rung die Forderung der sofortigen Freilastung Rostewitsch gestellt, und gleichfalls eine Entschuldigung der deutschen Regierung gefordert, falls diese nicht imstande sei, die kon- spirative Tätigkeit Rostewitsch' zu beweisen. Schließlich stellt die russische Regierung Rostewitsch frei, die Schaden­ersatzklage nach dem Völkerrecht gegen die deutsche Regie­rung wp n der Verhaftung einzuleiten." In der russischen Presse regen sich außerdem einige schriftstellernde Offiziere auf und fordern, daß als Antwort auf die Verhaftung Roste­witsch' einige deutsche Offiziere, von denen sich zur Erler­nung der russischen Sprache immer einige in Rußland auf­halten, zu arretieren und ihnen in Zukunft die größten Schwierigkeiten in den Weg zu legen seien. Uns dünkt, man hätte in Rußland keine Ursache, allzu laut aufzutreten. Zu­nächst ist schlechthin unglaubhaft, daß offiziell von Rußland aus in der Oeffentlichkeit eine solche Sprache geführt wird, wie die angeführte Meldung sie zeigt. In Berlin jedenfalls wahrt man zurzeit völliges Schweigen nach außen hin. Das ist auch das einzig Richtige. Der russische Militärattache Oberst Basiarow hat sich, wie weiter gemeldet wird, am Donnerstag in dienstlichen Angelegenheiten auf Reisen be­geben, offenbar in Verbindung mit der Spionageaffäre. Be­merkenswert ist eine Nachricht derVosi. Ztg." aus Düssel- dorf, nach der der dort verhaftete Oberleutnant Nikolski mit dem verhafteten Hauptmann Rostewitsch nicht nur wegen de: Einführung in verschiedene rheinische Maschinenfabriken in Verbindung stand, sondern ihm auch wichtige Zeichnungen über Geschützteile nach Berlin geschickt haben soll.

Die Affäre in ftanzösischer Beleuchtung.

Petersburger und Berliner Depeschen der Pariser Blätter stellen den Zwischenfall des russischen Hauptmanns Rostewitsch in düsteren Farben dar, ohne jedoch vorerst Kommentare daran zu knüpfen. Doch läßt dasEcho de Paris" versteckterweise durchblicken, daß das deutsche Vor­gehen gegen Rostewitsch unb Nikolski möglicherweise ein politisches Druckmittel gegenüber Rußland vor der Zusam­menkunft des Kaisers mit dem Zaren in den finnischen Schären sein könne. Falls Deutschland auch keine schlagen­den Beweise für die Spionage Rostewitschs haèe, könne sich die Affäre doch in ernstester Weise komplizieren.

Ein deutscher Offizier in Rußland verhaftet?

Eine auffallende Meldung veröffentlicht dieBraun­schweiger Landeszeitung". Sie läßt sich aus Wolfenbüttel melben:

Ein neuer Fall aus jüngster Zeit' wird nicht ver­fehlen, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, zumal er einen nach Rußland abkommandierten deutschen Offizier betrifft. Herr Leutnant Dahm vom Niedersächs. Feldartillerieregiment Nr. 46 in Wolfenbüttel, der in militärischen Angelegenheiten nach Rußland abkomman- diert ist, wurde am Montag in Alexandrowo von der russischen Polizei ohne Grund plötzlich verhaftet und trotz seines Protestes nach Warschau transportiert, wo man ihn im Militärgefängnis internierte. Dem Offizier ist der Grund dieser Maßregel verschwiegen worden, und er sah sich genötigt, seinem Regiments Mitteilung zu machen. Man wird annehmen dürfen, daß es sich wieder um einen jener unerhörten Mißgriffe handelt, deren sich die russische Polizei in ihrem Uebereifet gegenüber deutschen Militärs schon wiederholt schuldig gemacht hat. Das Regiment hat, wie wir hören, fofdrt Schritte unternommen, die die An­gelegenheit aufzuttären geeignet sind und auf die sokor- tige HafteMaffung heg OMIM a&iefcn,*,

Sollte es sich da'vielleicht um eine Eegenmaßregel Lei russischen Regierung handeln? Das würde jedenfalls allen Anschauungen vom Völkerrecht direkt Hohn sprechen.

Aus Hanau Stadt und Land.

Hanau, 28. Juni.

ÄonWoW - Flugzeug ..Messen"

Bei der Redaktion desHanauer Anzeigers" (Sammel- stelle für ein Flugzeug Kurhessen) sind weiter eingegangen/ Als National-Flugspende des Offizier­korps Thüring. Ulanen-Regiments Nr. 6 in Hanau . 150. Mk.

Voriger Betrag 2651.90

Zusammen 2801.90 Mk.

* Postscheckoerkehr. Zur weiteren Förderung des bar» geldlosen Zahlungsausgleiches wird das Postscheckamt tr Hannover am 1. Juli der daselbst bestehenden Abrechnung?' stelle der Reichsbank als Mitglied beitreten. In dem Ab- rechnungsverfahren werden auch Postschecks ausgeglichen, einer der Abrechnungsstelle angehörenden Bank zur Ein­ziehung übergeben werden. Die Schecks müssen mit den quer über die Vorderseite gesetzten VermerkeNur zur Ver­rechnung" versehen sein und dürfen auch über höhere Beträge als 10 000 Mk. lauten.

* Jubiläumsfeier. Bei den Samstag und Sonntag statt­findenden Festlichkeiten der Turngemeinde ist folgendes zu beachten: Der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen ist nur gegen Vorzeigung der Eintrittskarten gestattet. Kinder haben zum Kommers und zum Festak keinen Zutritt, zu den sonstigen Festlichkeiten nur in Begleitung ihrer Eltern. Pen Anweisungen des Ordnungsausschusies (rotweise Schleife) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei der Feier auf dem Friedhof, die an der Nordseite der Kapelle stattfinLet, sind die Eintrittskarten gleichfalls vorzuzeigen. Der Festakt in der w a l l. K i r ch e beginnt präzis ll^ Uhr, die Kirche darf jedoch vor 11 Uhr nicht betreten werden. Der Vorstand bittet die männlichen Mitglieder möglichst auf den Emporen Platz zu nehmen, welche nur über die beiden Turmtreppen zugänglich finL, das Schiff der Kirche ist den Gästen und Damen vorbehalten. Selbstverständlich sind Bei- fallskundgebungen der Würde des Ortes entsprechend aus­geschlossen.

* Jubiläumsfeier der Turngemeinde. Zur Feier am Friedhof wird eine Abteilung mit Fahne teilnehmen. Der Abmarsch ist pünktlich um 6 Uhr von der Turnhalle au- festgesetzt und Turnanzug dazu vorgeschrieben. Mitglieder, welche gesonnen sind mitzugehen, können sich auch der Ge- sangsabteilung anschließen. (Anzug schwarz). Für Sonntag den 30. Juni gilt dasselbe zum Gang nach der Wallonischen Kirche. Abmarsch pünktlich um 11 Uhr von der Turnhalle. Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß die Eltern der beim Schauturnen mitwirkenden Kinder insofern eine Be­günstigung haben, als ihnen gegen Vorzeigung der für die Tage vom 6.-8. Juli gültigen Dauerkarten freier Zutritt zum Schauturnen gestattet ist.

* Zur Sonderfahrt am 28. Juli anläßlich bet Schlotzbeleuchtung in Heidelberg teilt uns die Abteilung Hanau dyS Vereins der Hochspessartfreunde Rothenbuch mit, daß der Sonderzug um 7.42 die Station Hanau-Ost ver- und gég&t 10 Uhr in Neckarsteinach eintrifft. Nach PLsilch der herrlichen Umgebung Weitermarsch nach Neckar- gèmünd. (Wanderzeit l1/* Stunde). Hier nimmt der Sondttzug die Teilnehmer wieder auf und trifft um 12.58 in Heidelberg ein. Zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten stellt dèr Verein vlèt Führer zur Verfügung. Nach Be­leuchtung hes. Schlosses verläßt der Sonderzug Heidelberg abends um 11.08. Ankunft in Frankfurt - Süd 12.53, Offenbach 1.04, Mühlheim 1.14, Hanau-Ost an 1.26. Die Teilnehmerkarte kostet ML 5.80 und berechtigt zur Fahrt

3. Klasse mit Sonderzug HanauNeckarsteinachNeckar­gemünd Heidelberg über DarmstadtHanau, Neckarüber­fahrt, Besichtigung des Schlosses inkl. Friedrichsbau, Faß u. f. w. Die Fahrt 3. Klasse nach Heidelberg und zurück inkl. Besichtigungen kann man sonst mit 8 Mark berechnen und ist es nicht möglich bei einer Schloßbeleuchtung am fraglichen Abend wieder nach der Heimat zurückzureisen. Die Begünstigungen, wie oben angeführt, sind daher nur zu begrüßen. Anmeldungen nehmen entgegen: Jos. Söhnlein, Rosenstraße, K. Seitz, Bogenstraße 15, W. Jung, Gustav Adolf-Straß«, Albertissche Hofbuchhandlung sowie im Vereinslokal -gut Sonne".

Ihren 80. Geburtstag feiert morgen in voller Rüstig­keit die Pfründneri« Ehefrau Marie Pfenning im Alt- ^uquerHMt^