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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
Amtlilhes Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
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verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahmeder Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 148
Aernsprechanschlutz Nr. 230.
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Donnerstag den 27. Juni
Fernsprechanschlich Nr. 230.
1912
Amtliches.
Candkreis Hanau.
Bekanntmachung. .
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die Hanau^-Fuldaer-Straße für Fuhrwerke mit über 20 Ztr. Ladegewicht sowie für Kraftfahrzeuge jeglicher Art wie folgt polizeilich gesperrt:
L Dom 28. Juni bis einschließlich 3. Juli d. Zs.:
von Station 6,4 bis 7,3, d. i. von der Weiche unterhalb von Rückingen bis zur Einmündung des Landweges von Langendiebach nach Rückingen.
L. Bom 4. Juli bis einschließlich 9. Juli d. Js.:
von Station 7,3 bis 8,3, d. i. von der Einmündung des Landweges von Langendiebach nach Rückingen bis oberhalb des Ortes Rückingen.
S. Bom 9. Juli bis einschliehlich 10. Juli d. Zs.: die Landwegstrecke Station 0,0 bis 0,2 des Landweges Nr. 20 von der Fuldaer-Straße nach dem Orte Rückingen.
Hanau den 27. Juni 1912. V. 3791
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für die Aushe- -ungsbezirke Hanau Stadt und Land findet in der Zeit von» L bis 6. Zuli d. Z. im Gasthaus „Zur schönen Aussicht" (Kaisers Brauerei) in Hanau-Kesselstadt statt und beginnt an jedem Tag morgens 8^ Uhr.
Die Militärpflichtigen haben sich pünktlich 7^ Uhr morgens einzufinden.
Die Eltern und über 14 Jahre alten Geschwister (Schwestern rote Brüder) der Militärpflichtigen, von denen Reklamationen eingereicht sind, haben im Aushebungstermin behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Erwerbs- bezw. Aufsichtsunfähigkeit nicht gemäß § 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung, durch Zeugnisse beamteter Aerzte (Kreisarzt und dergl.) nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, die ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder beim Aufruf ihres Namens nicht anwesend sind, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechende Haft zu gewärtigen.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau wird bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben streng darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen in nüchternem Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Die Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die Militärpflichtigen sind darauf hinzuweisen, daß sie die Losungsscheine mitzubringen haben.
Die den Ortsvorständen in den nächsten Tagen im Umschlag zugehenden besonderen Ladungen sind den einzelnen Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen: über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 25. Juni d. J. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Die Herren Ortsvorstände haben zur Erteilung etwaiger Auskunft an den Tagen, an denen sich Militärpflichtige aus ihren Gemeinden stellen, bei dem Geschäft anwesend zu sein und dürfen sich vor dessen Beendigung nicht entfernen; auch haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheirateten Schwestern der Reklamierten, sowie die Mannschaften, die infolge Reklamation zur Disposition der Ersatzbehorden entlasten und über deren spätere Dienstpflicht noch nicht entschieden ist, in ihrem eigenen Jntereste zur Stelle sind.
Hanau den 12. Juni 1912.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau.
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Es sollen vergeben werden:
a) die Ausführung der Pflaster- und Chausierungs- arbeiten für einen Zufahrtweg zum Pumpwerk an bei Gipsmühle und
b) die Einfriedigung dieses Pumpwerkes^ bestehend aus einfacher Eisenkonstruktion mit starkem Drahtgeflecht.
Ausschreibungsbedingungen und Zeichnungen können während der Eeschüftsstunden im Städt. Sielbau-Bureau Hanau-Kestelstadt, Hauptstraße 3, eingesehen und zum Betrage von je 1 Mark in Empfang genommen werden.
Die Eröffnung der eingegangenen Angebote erfolgt am 28. Juni 1912, vormittags 10 Uhr.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 19. Juni 1912. 15303
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Ausgebot.
Der Ackermann Friedrich Hittel, Lukas Sohn und der Goldarbeiter Theobald Frank, beide von Obèrrodenbach, haben das Aufgebot des Erundschuldbriefes beantragt, der gebildet ist für die im Grundbuch von Oberrodenbach in Artikel 345 in Abteilung III unter laufender Nr. 9 und in
Artikel 445 in Abteilung III unter laufender Nr. 1 eingetragenen Erundfchuld von 372.— Mark — Dreihundertzweiundsiebzig Mark — für den Metzger Juda Heilmann in Lieblos, jährlich verzinslich mit 5 % vom 25. Oktober 1890 ab, das Hauptgeld zahlbar in sechs gleich großen, den 11. November der Jahre 1891 bis mit 1896 fälligen Jahreszielen, auf Grund der Bewilligung vom 2. Januar 1891 eingetragen am 12. Januar 1891.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 9. Januar 1913, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hanau den 22. Juni 1912. 15695
Königliches Amtsgericht, Abteilung 5.
Dienstnachrichten.
In Dietzenbach, Dreieichenhain und Hainhausen ist btt Maul- und Klauenseuche ausgebrochen»
Hanau den 26. Juni 1912. V. 3806
LasdmrtslWicher Kreisverein Hm».
Am 30. d. Mts. findet eine Besichtigung der Domänen Kinzigheimerhof und Wilhelmsbaderhof statt. Nach der Eüterbesichtigung finden sich die Teilnehmer in den Anlagen in Wilhelmsbad zu gemütlichem Beisammensein und Anhörung des Militärkonzerts zusammen.
Die Mitglieder des Vereins mit ihren Damen werden hierzu mit dem Ersuchen freundlichst eingeladen, die Teil» nehmerzahl gefälligst bis zum 28. d. Mts. bei dem Schriftführer des Vereins, Herrn Domänen-Rentmeister Rein- Hardt, anzumelden.
Zusammenkunft am 30. d. Mts., nachmittags 2 Uhr, auf der Domäne Kinzigheimerhof.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wieder, holt bekannt zu machen.
Hanau den 17. Juni 1912.
Der Vorsitzende.
Frhr. Laur, Landrat.
(BeMene und oerlorene EkgenWude rc.
Gefunden: 1 schwarzes Kinderportemonnaie mit 17 Pfennig, 1 goldener Damenring mit 4 roten Steinchen.
Verloren: 1 Korallenkettchen, 1 Portemonnaie mit 1 Mark.
Zugeflogen: 1 Kanarienhahn mit Ring am Fuß.
M den Wanderungen Mai Wandelungen her Rase.
Von Hermann Georg Richter.
(Nachdruck verboten.)
Der muß schon von aller Fähigkeit sich zu freuen und zu bewundern verlassen sein, der nicht, wenn er in diesem schönen Rosenmonate einen blühenden Rosenstrauch oder . auch eine einzelne, in eine Vase gebetete Edelrose betrachtet, von ehrfürchtigem und frohem Staunen über dies Wunderwerk der Natur erfüllt wird. Suum quique — man mag gern zugeben, daß andere Blumen an einzelnen Schönheiten der Rose vorangehen; aber worin sie unerreicht unb unvergleichbar bleibt, das ist die vollendet harmonische Vereini- grung so vieler seltener Reize: die Vereinigung von wahrhaft königlicher Vornehmheit mit verführerischer Anmut, die Vereinigung von Schönheit der Form und der Farbe, endlich die Vereinigung der köstlichen äußeren Erscheinung mit jenem süßen Dufte, den man so hübsch die Seele der Rose genannt hat. Ja, ein Wunderwerk der Natur ist die Blumenkönigin — und doch ist sie wohl in noch höherem Grade bewundernswert als ein Wunderwerk des Menschen. Der feinsinnige Breslauer Botaniker Ferdinand Cohn hat mit besonderem Nachdrucke darauf hingewiesen, daß unsere heutige Rose als ein Erzeugnis anzusehen ist, das erst der Intelligenz, der Beharrlichkeit, dem Fleiße des Menschen seine Entstehung verdankt. Was die Natur weit entlegenen Zonen anvertraut hatte, das hat der Mensch vereinigt und dadurch zu neuer gesteigerter Leistung erzogen; ein von Hause aus unscheinbares Kind Florens hat er zur anerkannten Königin aller Vlumenschönheit entwickelt. Wenn heute ein Römer aus der Zeit jenes Imperators Helios gabal, der durch seinen Rosenluxus mehr als durch irgend etwas anderes in der Geschichte fortlebt, oder wenn gar ein frommer Abt aus dem 10. Jahrhundert, der mit Liebe
und Eifer sein Rosengärtlein betreut hat, wenn sie unsere modernen Edelrosen zu Gesichte bekämen: sie wären darob wohl baß verwundert. Denn himmelweit waren die Rosen, die sie kannten, von diesen auf nahezu meterlangem Stiele schwankenden Wunderblumen in Glocken- und Becherform, deren Farben von einer geradezu märchenhaften Reinheit sind." Ist doch die im Altertume so geschätzte Zentifolie heut beinahe auf den Rang einer Bauernblume zurückgefallen!
Und doch waren die Römer in Rosendingen weder Ignoranten noch Stümper. Davon legt schon unsere Sprache Zeugnis ab, die die Ausdrücke für Okulieren und Pfropfen von'den Römern geerbt hat und so bekundet, daß diese der Kunst der Veredelung der Rose bereits ganz mächtig waren. ! Und so verfügten sie denn auch über einen Rosenkatalog, der nicht zu verachten ist und eine schöne Mannigfaltigkeit der Formen, Farben und Blütezeiten aufweist. Eine Frührose war die kampanische Zentifolie, die späteste Sorte war die Rose von Präneste, aber aus der Cyrenaica erhielt die Hauptstadt des Luxus und der Mode das ganze Jahr über frische Rosen. Die milesische Rose war brennend-rot, die trachinische blaßrot, die aus Alabanda weißlich; gelbe Rosen aber waren dem Altertume unbekannt. Was die Form anlangt, so schwankten die Rosen der Römer von 5 zu 100 Blumenblättern. Auch eine zweimal blühende Rosensorte stand ihnen zur Verfügung: es war die von Pästum. In dieser Rose von Pästum darf man vielleicht eine Damaszenerrose, also wahrscheinlich eineji Bastard der Provencerose (der Zentifolie) mit der Hundsrose erblicken; im übrigen aber gehören alle Rosenarten des Altertums, so weit man sie bestimmen kann, allein dem Formenkreise der Provencerose (Rosa gallicä.) an; und eben hierin liegt der hauptsächliche Unterschied der römischen von unserer modernen Rosenkultur, deren Formen- und Zuchtbereich sich so ungemein erweitert hat.
Die Römer haben die Rose und ihre Zucht von den
Griechen, und zwar aus der Hand der griechischen Kolonien in Unteritalien erhalten, denen sie so viele Elemente feinerer Kultur zu verdanken hatten. Wie kam aber nun die Rose zu den Griechen? Die alte Streitfrage ist jetzt wohl als gelöst zu betrachten. Die vergleichende Sprachkunde hat uns darüber belehrt, daß das Wort Rose iranischen Ursprungs ist. Dort auf dem Hochlande von Iran (wo ja noch später Persien ein hochberühmtes Rosenland gewesen ist) ist aus einer nahen Verwandten der^Provencerose zuerst Sie Zentifolie gezüchtet worden, und Sage und Geschichte erlauben uns sogar, den Weg zu erkennen, den die Rose gewandert ist, bis sie zu den schönheitsfrohen Hellenen gelangte. Sie wanderte über Phrygien, Thracien und Makedonien, also von Norden her, in Griechenland ein. In den gri^ischen Rosenmythen klingt noch der phrygische, mit dem Adonis verknüpfte Naturöienst nach; in Thracien finden wir das „Rosengebirg", Rhodope, und Macedonien bezeichnet u. a. Theophrast geradezu als das Land der Zentifolie. Aber die Rose hat Zeit zu dieser Wanderung gebraucht. Erst gegen 600 v. Chr. ist sie in der griechischen Welt bekannt gewesen, während Homer, wie schon der römische Philologe Eellius angemerkt hat, trotz seiner rosenfingerigen Eos die Blume selbst mch nicht gekannt hat. Sie ist auch dem hebräischen Altertume fremd gewesen, denn die „Rose im Tale" des Hohen Liedes ist eine Feuerlilie oder eine Art Kaiserkrone gewesen und nicht, wie Luther irrig übersetzt hat, eine wirkliche Rose.
Also ist sie zur europäischen Kultur gelangt, und fie hat sich auch, trotz des großen Kulturzusammenbruches, ins Mittelalter hinübergerettet. Karl der Große empfahl ihre Anpflanzung; ihre Beliebtheit ist nicht, wie die anderer Eartenblumen, z. B. der Nelke, verhältnismäßig jungen Datums, sondern gehört schon dem frühen Mittelalter an, und wie viel die mittelalterliche Sage und Kulturgeschichte von Rosengärten, Rosenfesten und dergleichen mehr zu et* öählèa weiß, das ist ja allbekannt. Dagegen hat die Edel-