EinrSckungsgebLhr!
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GenerKi-Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
Amiliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.
9it* 139 Aernsprechanschlich Nr. 230»
Montag den 17. Juni
Kernfprechanschlutz Nr. 280» 1912
Amtliches.
Stadtkreis kjanau.
Zwecks Pflasterung wird die Steinheimerlandstraße zwischen Wallweg und Neue Anlage vom 18. d. Mts. auf die Dauer von 14 Tagen für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.
Hanau den 17. Juni 1912.
Königliche Polizeidirektion.
Frhr. L au r.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Anweisung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 20. November 1911, betreffend die Ausgabe von Quittungskarten in Gemäßheit der 8§ 1418, 1415 und 1421 der Neichsversicherungs-Ordnung hat die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten sowie die Erneuerung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten vom 1. Januar 1912 ab durch die Ortspolizeibehörden, in Gemeinden mit Königlicher Polizeiverwaltung auch durch die Gemeindevorstände, zu erfolgen.
In Ausführung der vorstehenden Anweisung bringe ich nach Vereinbarung mit dem hiesigen Magistrat hiermit M^ öffentlichen Kenntnis, daß vom 15. März d. Js. ab zwei Quittungskarten-Ausgabestellen bestehen und groat: 7
1. Im Kreishaus — Polizeidirektion, Zimmer 4 -» für die Bewohner des gesamten Stadtbezirks rechts der Kinzig, einschließlich Kesselstadt; ferner auf dem linken Kinzigufer für die Bewohner des Stadtbezirks, der abgegrenzt wird durch die Katharina Delgika- straße, Nußallee bis zur Vleichstraße, Sternstraße, Paradeplatz, Mühlstraße, Mühltorweg, Sandeldamm, Jahnstraße, Rhönstraße (verlängert) bis zur Kinzig.
2. Im Rathaus — städtische Polizeiverwaltung Langstraße 41 — für die Bewohner des übrigen Stadtbezirks.
Zur Vermeidung von Irrtümern weise ich noch ausdrücklich darauf hin, daß nach vorstehender Einteilung die nördlichen Häuserreihen der unter 1 bezeichneten Grenzstraßen zum Bezirk der Ausgabestelle im Kreishaus, die südlichen Häuserreihen zum Bezirk der Ausgabestelle im Rathaus gehören.
Als Geschäftsstunden für die Ausgabe der Quittungskarten im Kreishause bleiben wie bisher die Tagesstunden von 10—12 Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags bestehen. Im Rathaus werden die Quittungskarten von 10—12^ Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags ausgegeben.
Hanau den 15. Februar 1912. P. 1690
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Karbe.
Eandkreis Fjanati.
In Karl Heymanns Verlag ist „Das Viehseuchengesetz" für das Deutsche Reich und Preußen von F. Backhaus, Rechnungsrat im Ministerium für Landwirtschaft, erschienen. Die übersichtliche Anlage des Werkes, die durch ein umfangreiches Sachregister unterstützt wird, die ausführlichen Erläuterungen und der Preis von 5 M. für das gebundene Exemplar lassen das Werk zur allgemeinen Anschaffung für Die mit der Ausführung des Gesetzes befaßten Behörden besonders geeignet erscheinen. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, etwaige Bestellungen auf diesen Kommentar unter Angabe der gewünschten Zahl bis zum 1. k. Mts. an mich zu richten, damit ich die Gesamt- Hestellung übernehmen kann.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Hanau den 10. Juni 1912. V 8519
Der Königs. Landrat.
Frhr. Laur.
Da bei dem Abmähen von Erünfutter, sowie bei der demnächst beginnenden Heuernte die Sensen und Sicheln wieder in Gebrauch genommen werden, mache ich darauf aufmerksam, daß nach den am 1. Januar 1908 in Kraft getretenen Unfall-Verhütungsvorschriften für landwirtschaftliche Geräte u. a. angeordnet ist, daß jede Sense auf dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an den Stiel festgewundener Schneide getragen werden muß. Ab
geschlagene Sensenklingen in Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden, ist verboten.
Sicheln müssen bei der Beförderung von und zur Arbeitsstätte mit der Spitze nach unten getragen werden. Werden sie auf Wagen mitgeführt, so müssen sie mit der Spitze nach unten feftgesteckt werden.
Heu- und Mistgabeln müssen mit nach unten gerichteter Spitze, Aexte, Beile und Hacken mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf beladenen Wagen befördert werden.
Ich bringe dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, bc$ bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer, als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.
Hanau den 3. Juni 1912. U. 811
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes Hanau-Land der Hesten-Nastauischen landwirtschaftl. Berufsgenostenschaft.
* J. A.: Karbe.
Stadtkreis Fyanau. Bekanntmachung.
Die Arbeiten zur Pflasterung der Wilhelmstraße zwischen Wilhelmsbrücke und Eisenbahnübergang sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathause, Zimmer Nr. -, zur Einsicht aus und können von dort gegen Einsendung von 1 Mark bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Austchrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin, am Freitag den 21. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 11. Juni 1912. 14929
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Vervingung.
Die zur Herstellung einer Niederdruck-Dampfheizungsanlage für die Bezirksschulen I, II, III erforderlichen Erd- und Maurerarbeiten sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus Zimmer Nr. 47 aus und können von dort zum Preise von 50 Pfg. bezogen werden.
Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin Samstag den 22. Juni, vormittags 11 Uhr, in vorgenanntem Dienstzimmer einzurrichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Bieler.
ZuschlagSfrist 3 Wochen.
Hanau den 17. Juni 1912. 14943
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Bekanntmachung.
Die Badeanstalt in Vangertstrahe Nr. 2 ist vom Mont- tag den 17. d. Mts. wieder geöffnet.
Hanau den 14. Juni 1912. 14811
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung der in der Gemarkung Langendiebach belegenen, im Grundbuche von Langendiebach Blatt 976 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkee auf den Namen
1. des Ferdinand Schwindt und Ehefrau Anna Maria Margaretha geb. Viel zu Rückingen und zwar: der Ehemann zu ^ie, die Ehefrau zu i1/«,
2. der Kinder der Ehefrau des Johannes Ruth, Katharina Sophie geb. Viel:
a) Anna Katharina
b) Wilhelm Friedrich
e) Elisabeth Ruth zu Ruckmge»
d) Maria öu /e
e) Ferdinand
3. der Kinder des Wilhelm Schwindt:
a) Maria
b) Maria Katharina k Schuündt
c) Karoline J '8
4. des Wilhelm Viel IX. zu Rückingen zu '/«,
5. der Ehefrau des Weißbinders Friedrich Hauck, Katharina Louise geb. Viel zu Rückingen zu
6. des Heinrich Viel zu Rückingen zu ^ eingetragenen Grundstücke:
1. Krtbl. 16 Nr. 48, Ueber der Straße, Acker, 6,48 ar 0,45 Tlr. Reinertrag,
2. Krtbl. 16 Nr. 49, Ueber der Straße, Acker, 6,48 ar 0,46 Tlr, Reinertrag,
3. Krtbl. 16 Nr. 50, Ueber der Straße, Acker, 6,42 ar 0,47 Tlr. Reinertrag,
4. Krtbl. 16 Nr. 51, Ueber der Straße, Acker, 6,42 ar 0,49 Tlr. Reinertrag,
5. Krtbl. 16 Nr. 52, Ueber der Straße, Acker, 6,42 ar 0,49 Tlr. Reinertrag,
6. Krtbl. 16 Nr. 46, Ueber der Straße, Acker, 6,4$ af 0,50 Tlr. Reinertrag,
7. Krtbl. 16 Nr. 45, Ueber der Straße, Acker, 6,42 ar 0,49 Tlr. Reinertrag,
8. Krtbl. 16 Nr. 44, Ueber der Straße, Acker, 6,42 ar 0,49 Tlr. Reinertrag,
besteht, sollen diese Grundstücke
am 27. August 1912, nachmittags 4 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in der Dückhardt'schen Gastwirtschaft in Langendiebach versteigert werde«.
Langenselbold den 12. Juni 1912. 14901
Königliches Amtsgericht.
Wegen Umzug bleibt das Geschäftslokal der Leihbank mit Landesrenterei für den 19. und 20. d. M. geschloffen. Vom 21. Juni ab befinden sich die Geschäftsräume Stein- Heim erstraße Rr. 16/18. 14903
' Leihbank und Landesrenterei.
politische Rundschau.
Der deutsche Geschwaderbesuch in Amerika. Die „RoÄ- deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt in ihrer Wochenrundschau: Die Festlichkeiten zu Ehren des deutschen Geschwâr- besuches in Amerika erreichten mit dem Empfang der Offiziere und Mannschaften in Newyork ihren Abschluß. Dies war zugleich der Höhepunkt der großartigen Gastsreund- schaft. Das Verhalten der amerikanischen Behörden, wie aller an dem Empfang Beteiligten ließ keinen Zweifel, daß man in den Vertretern unserer Flotte Deutschland selbst zu ehren wünschte. Die freundlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika ruhen auf der gesunden Grundlage der wechselseitigen und willigen Anerkennung der beiden Völker, die sich in ihren tüchtigen Eigenschaften mehr und mehr kennen lernen. Der Anteil des deutschen Elements in den Vereinigten Staaten an dieser erfreulichen Entwickelung ist in den Newyorker Festtagen gebührend hervorgetreten. Die Herzlichkeit der unseren Schiffen erwiesenen Gastfreundschaft war in allen amerikanischen Kreisen außerordentlich aufrichtig. Dankbar blicken mit auf den schönen Verlauf dieses Flottenbesuches zurück und hoffen, daß die Erinnerung an die Tage gemeinsamer Freude im Sinne wachsender Wertschätzung und Verständigung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten fortwirken wird.
Die „Norddeutsche Allgemeine" und die Luxemburger Großherzogin. Die „Norddeutsche Allgemrine" schreibt anläßlich deS Regierungsantritts der Großherzogin Maria Adelheid: Wir bringen der jungen Fürstin zu diesem Ereignis herzliche Glückwünsche dar und verknüpfen damit den Ausdruck der Hoffnung, daß unter der Regierung der Großherzogin Maria Adelheid Luxemburg, mit dem Deutschland durch alte geschichtliche und durch lebhafte wirtschaftliche Beziehungen verbunden ist, weiterhin blühen und gedeihen werde."
Englische Flottenmanöver. Die nächsten englischen Flottenmanöver werden die größten fein, dir bisher überhaupt abgehalten worden sind. Die Mobilisation der Flotte wird am 2. Juli in Plymouth und anderen Nordseehäfen stattfinden. Die Schiffe begeben fich dann nach Spithead, wo sie am 9. Juli von den Parlamentsmitgliedern besichtigt werden. Dann werden die Schiffe, in eine „rote" und eine „blaue" Flotte geteilt, in See stechen. Die Manöver find« in der Nordsee statt.