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EinrückungsgeSSHr:

Die 6ßef patten c Petitzsile oder deren Raum 20 Pfg. im Rettameteil die Zelle 50 Pjg.

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DierteffShrlich 1.80 AL. monatlich 60 Pfg., ßk W bezug vierteljährlich 2.10 DL, monallich 70 Psg- Die einzelne Nummer kostet 5 PU.

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ füt Stadt- and Fandkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Derantworll. Redakteur: E. Schrecker in Hanas,

Nl. 137 ^ernsppechattschltch Nr. 230.

Freitag den 14. Juni

Fernsprechanfchltttz Nr. 230. 1912

ST

Amtliches.

Eandkreis Ranau.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die WilhelmsbaSerstratze für die Zeit vom 14. bis einschl. 15. und vom 17. bis einschl- 20. d. M. für Lastfuhrwerke, sowie für Kraftfahrzeuge jeglicher A^t polizeilich gesperrt.

Hanau den 12. Juni 1912. V. 3567

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur. '

Das diesjährige Ober-Ersatz-Eeschäft für die Aushe­bungsbezirke Hanau Stadt und Land findet in der Zeit vom 1. bis 6. Juli d. J. im GasthausZur schönen Aussicht" (Kaisers Brauerei) in Hanau-Keffelstadt statt und beginnt an jedem Tag morgens 8% Uhr.

Die Militärpflichtigen haben sich pünktlich 7^ Uhr morgens einzuftnden.

Die Eltern und über 14 Jahre alten Geschwister (Schwestern wie VriLer) der? Militärpflichtigen, von denen Reklamationen eingereicht sind, haben im Aushebungster­min behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Erwerbs- bezw. Auflichtsunfähigkeit nicht ge­mäß § 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung, durch Zeugnisse beamteter Aerzte (Kreisarzt und dergl.) nachgewiesen wird.

Militärpflichtige, die ohne genügeirde Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder beim Aufruf ihres Namens nicht anwesend sind, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechende Haft zu gewärtigen.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau wird bei gleicher Strafe verboten.

Die Herren Ortsvorstände haben streng darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen in nüchternem Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.

Die Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu ver­öffentlichen. Die Militärpflichtigen sind darauf hinzu- weisen, daß sie die Losungsscheine mitzubringen haben.

Die den Ortsvorständen in den nächsten Tagen im Um­schlag zugehenden besonderen Ladungen sind den einzelnen Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen: über die er­folgte Behändigung ist bis spätestens zum 25. Juni d. J. eine Bescheinigung hierher einzusenden.

Die Herren Ortsvorstände haben zur Erteilung etwa­iger Auskunft an den Tagen, an denen sich Militärpflichtige aus ihren Gemeinden stellen, bei dem Geschäft anwesend zu sein und dürfen sich vor heften Beendigung nicht entfernen; auch haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheirateten Schwestern der Reklamierten, sowie die Mannschaften, die infolge Reklamation zur Disposition der Ersatzbehörden entlasten und über deren spätere Dienstpflicht noch nicht ent­schieden ist, in ihrem eigenen Jntereste zur Stelle sind.

Hanau den 12. Juni 1912.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau. Der K "nigliche Landrat.

- Frhr. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Die in dem früheren Forskhaus Neuhof eingerichtete und am 1. April v. Js. in Betrieb genommene Wander- arbeitsstätte ist bis zum 1. Februar 1912 von insgesamt 6200 Wanderern ausgesucht worden.

Ueber die Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung derselben ist bereits unterm 9. Juli d. Js. imHanauer Anzeiger" eingehend berichtet worden. Wir weisen er­neut darauf hin, daß die Wanderarbeitsstätte mittellosen, arbeitsfähigen, außerhalb ihres Wohnortes arbeitsuchenden Männern Unterkunft und Verpflegung gewährt gegen Ar­beitsleistung. Die Beschäftigung besteht in Holzzerkleinern, Garten- und Feldarbeiten usw. Durch den mit der An­stalt verbundenen Arbeitsnachweis werden Wanderer in dauernde Arbeitsstellen untergebracht.

Mittellose, arbeitsfähige oder arbeitslose Arbeiter haben also auf der Landstraße nichts mehr zu suchen und keine Veranlassung sich durch Vetteln zu unterhalten. Wir bitten dringend keinem Wanderer mehr Geschenke (Geld, Kleider usw.) zu verabfolgen, da hierdurch die Neigung vieler Wanderer zum Vagabundenl^ben und zum Land­streicher nur gefördert wird. Von der Anstaltsleitung wer­den Karte« zur Verab jolaunL cm die bettelad vorjpreâeu-

den Wanderer gegen Zahlung eines geringen Betrages abgegeben. Diese zur Abweisung der Wanderer sehr zweck­entsprechenden Karten gewährleisten denselben Aufnahme in die Wanderarbeitsstätte und sollten in keinem Haushalte fehlen.

Da die Wanderer, jetzt täglich 4050 Mann, hauptsäch­lich nur mit Zerkleinern von Holz beschäftigt werden können, welches wieder an Private verkauft werden muß. so bitten wir zur Unterstützung der Wohltätigkeitseinrich­tung das im Haushalt erforderliche Brennholz von der Wanderarbeitsstätte zu beziehen. Die Abgabe des Holzes erfolgt in jedem beliebigen Quantum frei ins Haus zu billigen Preisen.

Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß die Wander- arbeitsstätte z. Zt. 20 Arbeiterkolonisten beschäftigt, die zu allen Arbeiten im Haushalt und Gewerbe auf Stunden, Tage und Wochen zur Verfügung stehen, wenn keine ein­heimischen Arbeiter zu bekommen sind.

Wir bitten weiter, unbrauchbar gewordene Gegenstände jed^r Art, welche in den Haushaltungen nur Platz weg­nehmen und als unnützer Ballast herumstehen oder liegen, sogenannte Brocken, wie alte Kleider, Schuhe und Zeitschrif­ten 2C. der Wanderarbeitsstätte zu überweisen. Dieselben werden jederzeit gern und mit Dank angenommen und bei Benachrichtigung sofort abgeholt. Die überwiesenen Gegen­stände finden zur Beschäftigung und Unterstützung arbeits- und mittelloser Wanderer Verwendung.

VestelH igen auf Lieferung von Brennh^, Gestellung von Arbeitern. Abholen von Gegenständen usw. können auch durch Televhon Nr. 291 aufgegeben werden.

Eine Besichtigung der Einrichtung der Wanderarbeits­stätte ist gern gestattet und kann an jedem beliebigen Tage bis 5 Uhr nachmittags erfolgen. Vorherige Anmeldung ist jedoch erwünscht. 531

Der Magistrat.

Hild.

Handelsregister.

1. Offene Handelsgesellschaft in Firma:

Solger & Co.â mit dem Sitze in Hanau.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

2. Offene Handelsgesellschaft in Firma:

Wilhelm Schaack Söhne" mit dem Sitze in Hanau.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu 1 und 2 vom 7. Juni 1912. 14637

Handelsregister.

Offene Handelsgesellschaft in Firma:

W. Behrens mit dem Sitze in Hanau.

Der Kaufmann Hermann Behrens, früher in Hanau, jetzt Rentner in Wiesbaden ist aus der Gesell, schaft ausgeschieden.

Das Handelsgeschäft wird von den Gesellschaftern:

1. Kaufmann Wilhelm Behrens,

2. Kaufmann Carl Behrens, beide in Hanau, betrieben.

Dem Kaufmann Ferdinand Schneider in Hanau ist Prokura erteilt.

Eintrag des Königl. Amtsgerichts 5 in Hanau vom 5. Juni 1912. 14639

Zwangsversteigerung.

3m Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Blatt 3785 und 3862 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver- merkes auf den Namen der:

Blatt 3785 : a) Privatmann Bonum Nußbaum in Frank­furt a. Main,

b) Kaufmann Selig Nußbaum in Frank­furt a. Main,

c) Kaufmann Leopold Bachrach in Frank­furt a. Main,

je zur i/8 Anteil,

Statt 3862: a) Privatmann Bonum Nußbaum in Frank­furt a. Main,

b) Kaufmann Gottfried Roosen in Gonzen- heim,

c) Kaufmann Leopold Bachrach in Frank­furt a. Main,

te r» »st Anteil

eingetragenen Grundstücke:

Matt 3785:

Abt. I Nr. 1: Kartenblatt VV Nr. 70, Acker im Bems« see 19,97 ar,

Abt. I Nr. 10: Kartenblatt W Nr. 72, Wese im Venussee = 259,86 ar,

Blatt 3882t

Abt. I Nr. 1: Kartenblatt B Nr. 46, Garten, die Milch- gärten 51,07 ar,

Abt. I Nr. 2: Kartenblatt CC Nr. 1, Wiese, die Wald- eselswiesen = 95,46 ar,

Abt. I Nr. 3: Kartenblatt CC Nr. 193/86, Holzung, bas neue Mühlfeld 4,97 ar,

Abt. I Nr. 4: Kartenblatt CC Nr. 194/86, Wiese, bot neue Mühlfeld 11,02 ar,

Abt. I Nr. 5 : Kartenblatt EE Nr. 9, Wiese, die Wald» eselswiesen = 96,42 ar,

Abt. I Nr. 6: Kartenblatt 00 Nr. 21, Wiese im obersten Bruch 309,65 ar,

Abt. I Nr. 7: Kartenblatt TT Nr. 45, Wiese, die Kohl» brunnenwiese 184,48 ar,

Aot. I Nr. 8: Kartenblatt UU Nr. 25, Wiese bei bet dürren Horst = 157,17 ar,

eingetragen in der Grundsteuermutterrolle:

zu Blatt 3785: in Art. 2959, Grundsteuerreirrertrag 123,60 Mk.,

zu Blatt 3862: in Art. 3087, Grundsteuerreinertrag 420,69 Mk.,

am 2. August 1912, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 13 versteigert werden. 14659

Hanau den 4. Juni 1912.

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

Das Heften der Akten bei dem Königlichen Amts­gericht Hanau soll vergeben werden. Angebote werde« im Justizgebäude, Zimmer 5, entgegengenommen.

Hanau den 7. Juni 1912. 14641

Der aufsichtführende Amtsrichter.

Die diesjährige Generalversammlung des Zweig- Vereins vom Roten Kreuz findet

Montag den 17. Juni d. Js., nachmittags 5l/t Uhr. im Sitzungssaals des Kreishauses hier statt.

Tagesordnung:

1. Erstattung des Jahresberichtes für das Jahr 1911. 2. Erstattung des Kassenberichtes für das Jahr 1911.

3. Bericht des Rechnungsprüfers über die Prüfung der letzten Jahresrechnung und Entlastung des Vor­standes, insbesondere des Schatzmeisters.

4. Vorschlag eines Reseroe-Lazarett-Delegierten.

5. Wahl der Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 1912.

6. Antrag des Vorstandes auf Beschaffung eines Akten» schrankes, eines Stempels, von Formularen zu Mit­gliedskarten.

7. Angelegenheiten der dem Zweigvereine angeschloffen« Sanitätskolonnen.

8. Sonstige Mitteilungen.

Die Mitglieder des Zweigvereins aus dem Stadt» und Landkreise werden hiermit zur Generalversammlung eingeladen.

Hanau den 10. Juni 1912. J^-Nr. 69

Namens des Vorstandes.

Der Vorsitzende.

Frhr. Lanr.

Bekanntmachung.

Gutes Pferdeheu, diesjähriger Ernte, wenn es vollstän­dig trocken ist, kaust schon jetzt das Proviantamt Hanau.

Der Strohankauf wird fortgesetzt. V. 3526

kesmUM Md mimt WesWM L

Gefunden: 1 Paar hellgraue Damen-Glacehand­schuhe, 1 Geldbeutel mit 8.44 Mark, 1 goldener Dameurtng mit 2 roten Steinchen und einigen weißen Perlen.

Verloren: 1 braunes Portemonnaie tnrit etwa 58 Mark (bestehend aus zwei 20 Markstücken, einem 10 Mark­stück, das übrige Kleingeld), 1 Wc^enschild mit dem Name» Heinrich Heyd.

Hamm des 14. Juni 1912,