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Ernrückungsgebühtt

Die kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Psg. im ReklameteU die Zeile 50 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

ArMches Organ für Stak- und Ankreis Sanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

BezugsMeis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60Pfg.» für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg« Die einzelne Nummer kostet 8 Psg.

Veranttvortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanan.

Nr. 134

^erttsprechanschlttß Nr. 230.

Montag den 10. Juni

Fernsprechanschlutz Nr. 230.

1912

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuld­verschreibungen der preußischen konsolidierten 3 %igen Staatsanleihe von 18921894 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1912 bis 31. März 1922 nebst den Er- -neuerungsscheinen für die folgende Reihe werden

vom 1. März d. J. ab

ausgereicht und zwar

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats­bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46a,

durch die Preußische Zentralgenoffenschaftskasse in Ber­lin C. 2, Am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis­kassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkaffen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kaffeneinrichtung versehene Reichs­banknebenstellen, sowie

durch diejenigen Oberpostkaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Derzeichniffen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsfcheinreihe berechtigenden Erneue- rungsscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungs­stellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin den 10. Februar 1912. I. 303

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

v. Bischoffshausen.

Stadtkreis Ranau.

Während des diesjährigen Lamboywaldfestes am Mitt­woch den 12. und Donnerstag den 13. Juni d. I., wird die Nordstraße von 1 llhr mittags ab für den Fuhrverkehr gesperrt.

Der Fuhrverkehr wird an diesen Tagen vom Paradeplatz aus durch die Marktstraße, Altstädter Markt, Schloßstraße, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstraße und vom Steiger­turm aus durch den Schloßhof, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstraße nach der LamborHtraße geleitet.

Versuchsweise will ich jedoch, wie auch im Vorjahre ge­statten, daß die leeren Personenfuhrwerke von der Wil­helmsbrücke durch die Nordstraße bis zur Königlichen Kreis­kaffe Nordstraße Nr. 61 fahren dürfen.

Ich mache jedoch die Lenker der Fuhrwerke darauf auf­merksam, daß bei entstehenden Anzuträglichkeiten diese letz­tere Vergünstigung Hort rückgängig gemacht wird.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 63 der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Hanau den 3. Juni 1912. P. 6075 Königliche Polizeidirektion.

I. A.: Karbe.

Stadt- und Eandkreis Ran au.

Bekanntmachung.

Während des diesjährigen Lamboywaldfestes am Mitt­woch den 12. und Donnerstag den 13. Juni d. Js. wird die Lamboystraße an jedem dieser Tage von 8 llhr abends ab für den Fuhrverkehr gesperrt.

A. Ausgenommen hiervon sind nur die ausschließlich zur Personenbeförderung dienenden Fuhrwerke unter nach­stehenden Bedingungen:

1. Alle Personen- und Drofchkenfuhrwerke haben in kurzem Trabe zu fahren und stets die äußerste Fahr­bahn einzuhalten.

2. Das Ueberholen eines Fuhrwerks ist strengstens untersagt.

3. Von der Vrüning'schen Villa in der Wilhelmstraße über die Wilhelmsbrücke bis zur Nordstraße und umgekehrt, darf nur im Schritt gefahren werden.

B. Mit Fahrrädern darf die Lamboystraße an den beiden Tagen von 8 Uhr abends ab nicht mehr befahren wer­den. Alle Fahrräder sind von diesem Zeitpunkte ab in benannter Straße zu schieben und zwar auf der Mitte des Fahrdamme».

C. Kinderwagen, welche als solche benutzt werden, dürfen am 12. und 13. Juni d. Js. von 8 Uhr abends ab aus­nahmsweise den Bürgersteig (Futzgängersteig) längs des Exerzierplatzes nach der Stadt befahren, unter ent­sprechender Rücksichtnahme auf die Fußgänger.

D. Für Kraftfahrzeuge jeder Art sind die Hainstraße von der Vorstadt an, die Wilhelmstraße und die Nordstraße vom Gymnasium an nach der Wilhelmsbrücke, sowie die Lamboystraße am Mittwoch den 12. und Donnerstag den 13. Juni d. I., von mittags 12 Uhr ab, gesperrt.

Sollten durch den hiernach noch gestatteten Fuhrverkehr in der Lamboystraße dennoch Unzuträglichkeilen für das Publikum entstehen, so behält sich die Polizeidirektion vor, denselben sofort ganz zu untersagen.

Den Anweisungen der Polizeibeamten und Gendarmen ist jedermann unverzüglich nachzukommen verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach anderen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund der Regierungs- Polizeioerordnung vom 15. April 1909 und der §8 63 und 65 der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfall mit ent­sprechender Haft bestraft.

Hanau den 1. Juni 1912. P. 6188 n

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Der V rkauf von Holz- und Papierklatschen, Papier­schlangen, Konfetti und Federwischer (sogen. Kitzelmaschi­nen) auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. und 13. Juni d. Js. wird hiermit strengstens untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft, sowie sofortiger Ausschließung von dem Feste bestraft.

Gutsbezirk Kgl. Oberförsterei Hanau den 28. Mai 1912. Der Eutsvorsteher.

Effenberger.

Eandkreis Ranau.

An die Schulvorstände des Kreises.

Diejenigen Schulvorstände, welche mit der Vorlage der Anträge auf Anfetznng der Sommer- und Herbstferien für dieses Jahr noch rückständig sind (vergl. meine Kreisblatt­bekanntmachung vom 3. v. Mts. V. 2811 in Nr. 104 desHanauer Anzeigers") ersuche ich um sofortige Ein­reichung der Anträge, damit ich die mir bestimmungsgemäß vorbehaltene Entscheidung hierüber im Einvernehmen mit den Herren Kreisschulinspektoren noch rechtzeitig treffen kann.

Hanau den 7. Juni 1912. V. 3482

Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.

Wegen Vornahme von Dampftoalzarbeiten wird die so­genannte Lindenstraße in Dörnigheim vom 11. bis einschl. 12 ds. Mts. für Kraftfahrzeuge, sowie für Fuhrwerke jeg­licher Art polizeilich gesperrt.

Hanau den 8. Juni 1912. V. 3470

Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.

Zum Zwecke der Wal^ng sind von dem Eroßherzoglichen Kreisamt in Büdingen für jeden Fuhrwerksverkehr gesperrt worden: Himbacher KreuzLangenbergheim vom 16. Juni bis 4. Juli, Altenstadt-Rommelhausen vom 1. bis 12. Juli und Ortsdurchfahrt Altenstadt vom 9. bis 20. Juli l. Js.

Hanau den 11. Mai 1912. V. 1800

Der Königliche Landrat.

Frbr. Laur.

Da bei dem Abmähen von Grünfutter, sowie bei der demnächst beginnenden Heuernte die Sensen und Sicheln wieder in Gebrauch genommen werden, mache ich darauf aufmerksam, daß nach den am 1. Januar 1908 in Kraft ge­tretenen Unfall-Verhütungsvorschr.ften für landwirt Haft- liche Geräte u. a. angeordnet ist, daß jede Sense auf dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an den Stiel festgewundener Schneide getragen werden muß. Ab­geschlagene Sensenklingen in Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Itliuaen Stroh zu schneiden, ist verböte».

Sicheln müssen bei der Beförderung von und zur Ar» beitsstätte mit. der Spitze nach unten getragen werben- Werden sie auf Wagen mitgeführt, so muffen sie mit der Spitze nach unten festgesteckt werden.

Heu- und Mistgabeln müssen mit nach unten gerichteter Spitze, Ae^e, Berle und Hacken mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf beladenen Wagen befördert werden.

Ich bringe dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die obige» Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer, als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.

Hanau den 3. Juni 1912. U. 811

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes Hanan-Land der Heffen-Naffauifchen landwirtschaftl. Verufsgenoffenschaft.

J. A.: Karbe.________________

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Arbeitsuchende: 1 Sattler, 1 Schlaffer, 1 Schreiner, 2 Mo« natsfrauen, mehrere Hausburschen, Taglöhner, FabrÄ- arbeitet, Fahrburschen und Gartenarbeiter.

Offene Stellen. Gesucht werden: 2 jüngere Fabrikarbeite­rinnen, 1 Küfer, 1 Schmied, 1 Schneider, 1 Schreiner nach auswärts, 2 Schuhmacher und 4 Dienstmädchen.

Im Monat Mai erhielten Stellen zu gewiesen: 1 Bäcker, 3 Dienstmädchen, 1 Fahrbursche, 2 Fabrikarbeiter, 2 Fa­brikarbeiterinnen, 1 Gartenarbeiter, 5 Hausbursche«, 1 Schneider, 1 Schlaffer, 5 Schreiner, 4 Schuhmacher, 4 landw. Taglöhner, 11 sonstige Taglöhner und 1 kauf­männischer Lehrling.

Hanau den 8. Juni 1912. 1435fr Städtische Arbeitsoermittelungsstelle.

Gutes Pferdeheu diesjähriger Ernte, wenn es vollständig trocken ist, kauft schon jetzt 14347

Proviantamt Hanau.

Politische Rundschau.

Der Besuch König Ferdinands in Potsdam.

Neues Palais bei Potsdam, 8. Juni. Bei der Galatafel zu Ehren der bulgarischen Majestäten erwiderte auf die Ansprache des Kaisers in deutscher Sprache König 3rerbU nand:Der ebenso glänzende als herzliche Empfang, der uns hier zu Teil wurde und der aufrichtige Willkommengrutz, mit dem Eure kaiserliche und königliche Majestät uns empfingen, haben mich lebhaft gerührt, unb ich halte es vor allem für meine Pflicht, in meinem und im Namen Ihrer Majestät der Königin und meiner Söhne unseren herzliche« Dank dafür ausMsprechen. Glücklich zu vernehmen, daß mein erster Besuch hier als unabhängiger Monarch ein neues Unterpfand sei für die bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Häusern und Staaten, kann ich Euerer Majestät versichern, daß die Pflege dieser Be­ziehungen meinem aufrichtigsten Wunsche entspricht. Die unvergleichliche Armee Euerer Majestät hat stets für meta Heer vorbildlich gewirkt. Deshalb erfüllt mich die Ver­leihung eines Ihrer Majestät Thüringischen Regimenter mit besonderer Freude und Stolz, und ich bitte Euere Maje­stät, den Ausdruck meiner innigen Erkenntlichkett für diese, sowohl für mich, wie für meine Armee so schmeichelhafte hohe Auszeichnung entgegennehmen zu wollen. Euere Majestät hatte die Güte, mich der aufrichtigen Anteilnahme zu ver­sichern, mit der Deutschland mein Lebenswerk, dem ich meine ganzen Kräfte gewidmet, sowie den kulturellen Fort­schritt verfolgt, welchen Bulgarien während meiner 25jähr. Regierung erreichte. Ich unb das bulgarische Volk schätzen hoch diese Beweise der Sympathie eines Landes, dem ein großer Teil unserer Jugend seine Bildung verdankt, welche in so hohem Maße dem fortschrittlichen Aufschwung Bulga­riens zum Segen gereicht hat. Indem ich Euerer Majestät meinen warmen Dank sage für die mich so sehr beglückende« Wünsche, daß es mir vergönnt sein möge, noch lange meinem Lande und dem Frieden dienen zu können, leere ich meta Glas zum Wohle Euerer Majestät und der ganzen kaiser­lichen Familie." Der Kaiser und der König der Bulgare» machten vor der Frühstückstafel noch Besuche bei den ta Potsdam wohnenden Fürstlichkeiten.

Ein bulgarisch-serbischer Alllanzvertrag? DerKAa. Ztg." wird aus Berlin telegraphiert, der ^emps" wolle aus sicherer Quelle erfahren haben, daß zwischen Bulgarien unb Serbien ein Allianzvertrag im Hinblick auf die Aust