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EinrvckvngsgebShr:

Die Ogefpattene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zelle 50 Pfg.

llotatlonsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau,

General-Anzeiger

Bezugspreis:

Amtliches Orga« für StaM= null Landkreis lanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Rümmer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

tot, 131 Kernfprechanschlutz Nr. 230.

Donnerstag den 6. Juni

Kert^prechanschlutz Nr. 230. 1912

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Es ist wiederholt festgestellt worden, daß noch immer fremde schulpflichtige Kinder in Betrieben im Handels- und Verkehrsgewerbe, welche als gewerbliche im Sinne der Reichsgewerbeordnung anzusehen sind, zum Austragen von Waren, Zeitungen und sonstigen Botengängen regelmäßig beschäftigt werden, ohne daß von dem Arbeitgeber vor dem Beginne der Beschäftigung der Polizeidirektion eine schrift­liche Anzeige gemacht, und cchne daß dem Arbeitgeber zuvor für das beschäftigte Kind eine Arbeitskarte eingehändigt worden ist.

Ich weise hiermit erneut auf die Bestimmungen des Neichsgesetzes betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz) hin und gebe bekannt, daß fremde Kinder unter 12 Jahren über­haupt nicht beschäftigt werden dürfen. Ueber 12 Jahre alte Kinder dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittags­unterricht. Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stun­den täglich (in Ferien 4 Stunden) dauern, und nachmittags erst 1 Stunde nach dem Unterricht beginnen, über Mittag sind 2 Stunden Pause zu gewähren. An Sonn- und Fest­tagen ist die Beschäftigung im allgemeinen verboten. Ge­stattet ist nur das Austragen von Waren und die Besorgung von Botengängen, jedoch nur 2 Stunden und nicht über 1 Uhr mittags hinaus. In der letzten halben Stunde vor Beginn des Gottesdienstes und während desselben ist jede Beschäftigung verboten.

Ich habe die Schutzmannschaft angewiesen, jede Zuwider­handlung gegen die vorstehend angegebenen Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit die gericht­liche Strafverfolgung des bett. Arbeitgebers eingeleitet wer­den kann.

Hanau den 15. Mai 1912. P. 5423

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung betreffend

den Ankauf von Körnerfrüchten, Hülsenftüchten, Heu und Stroh durch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Hanau

und von Hülsenftüchten, Blattgewürzen usw. Lurch die Armee-Konservenfabrik in Mainz.

Die Geschäftsräume dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Univerfitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfurt a. M.: Bockenheim, Kasernenstratze, Proviantamt Hanau: bei der Kavalleriekaserne an der Lamboystraße,

Armee-Konservenfabrik Mainz: Mombacherstraße Nr. 47.

1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an die obigen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders be­quem und vorteilhaft; die Proviantämter und die Armee- Konservenfabrik bieten denselben jede mögliche Erleichte­rung bei der Einlieforung des betreffenden Naturals: sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, ver­mitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, veraus­lagen die Eisenbahnfracht Abfuhr sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf jede die Lieferung betreffende Anfrage.

2. Die Einlieferungen können innerhalb der bestim­mungsmäßigen Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktage vormittags und nachmittags (im Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit) in die bei den obigen Geschäfts­zimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine ge­schehen, wenn das Natural folgende Beschaffenheit hat:

a) Die Körnerfrüchte müßen gut geerntet sein, dürfen keinen wilden Knoblauch und keine schädlichen In­sekten oder Spuren davon enthalten, keinen dumpfi­gen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein; ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 g, beim Roggen 179 g, boim Hafer 112 g. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Proviantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenig­stens 250 g) in einer reinen (nicht riechenden), star­ken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Matura! anbieten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühleu zu unterziehen.

b) Die Hülfenfrüchte Erbsen, Bohnen, Linsen müssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trotten und käferfrei sein, einen guten Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 % wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten. Die einzelnen Proviantämter vermitteln den An­kauf der Hülsenfrüchte für die Armec^-Konserven- fabrik. Letztere kauft auch Gemüse und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Po- ree) usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Be- . schaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen, c) Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe und kräftigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtelhalme, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten. Kleeheu wird gewöhnlich nicht an­gekauft, Grummet nur ausnahmsweise und nur dann, wenn es kräftig und tadellos geerntet ist. Die Mi­litär-Verwaltung bevorzugt den unmittelbaren An­kauf von gut getrocknetem Heu von den Wiesen weg, der auch für die Produzenten am vorteilhaftesten ist, da die Packung und Lagerung des Heus ver­mieden wird.

d) Stroh muß Roggen-Langstroh sein, darf nicht schim­melig sein und nicht dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen besetzt, auch nicht mit Di­steln, Vodengras usw. vermengt ödere durch Mäuse­fraß beschädigt sein; auch Maschinen-Langstroh wird a^efauft, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen ausge- droschen worden und ordentlich aufgebunden ist.

3. Das Gewicht wird auf Wagen, welche alljährlich vom Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder besten Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichts­abzug findet in keinem Falle statt: die Bezahlung erfolgt sofort nach der Abnahme und Gewichtsfeststellung. Mit dem Kaufpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Geld­bettages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lagerräume der Proviantämter pp. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter.

4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Sttohankauf wird gewöhn­lich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert.

Der Beginn und der Schluß des Ankaufs der einzelnen Naturalien sowie auch die wegen Raummangel erforderliche zeitweilige Aussetzung desselben werden durch die Zettungen und Kreisblätter sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände, Kreisbehörden usw. besannt gemacht.

5. Bei schriftlichen Angeboten muß den Proviantämtern und der Armee-Konservenfabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preis »frei Magazin- und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden.e Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird so­fort erteilt.

6. In der Regel kauft die Militärverwaltungfrei Ma- gajin4*. Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzentenware von mindestens 10 Tonnen handelt, die bereits an einer mit geeigneten Abnahme-Räumen ver­sehenen Eisenbahnstation lagern, ferner wenn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreisfrei Bahn­hof Waggon- und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann ein Prooiantamtsbeamter Mr Abnahme und Absendung des Naturals auf MiNtärtarif in das Be­zugsgebiet entsendet werden.

Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu ist von dem Ankauf »ftei Bahnhof Waggon- ausgeschlossen. Der für die Militär- verwaltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wie­sen weg geschieht daher nurfrei Magazin-.

7. Um den Ankauffrei Bahnhof Waggon- im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturalsfrei Magazin" für die Landwirte lohnender M gestalten, wird namentlich den Besitzern kleinerer Be­stände empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauens­mannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse zu Wagen- oder Waggonladungen gesammelt den Proviant­ämtern anzustellen. Formulare 311 Vollmachten geben die Proviantämter kostenlos ab.

8- Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konservenfabrik ist es streng verboten, Ge­schenke, Trinkgelder usw. M fordern oder anzunehmen.

9. Landwirtt, welche an das Proviantamt Mainz lie­fern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Roggeulleie ans freier Hand zu kaufe».

Vorstehende Bekanntmachung empfehle ich de« Herre» Landwirten Mr Berücksichtigung.

Hanau den 3. Juni 1912. V. 3403

Der Königliche Landrat.

J. A.: Scheelhaase.

Bekanntmachung.

Einstellung von Drei- und Dierjä^ig-FreiwMge» für die Matrofenartillerie-Abteilung Kiaulschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar 1913 bezw. 1914, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 Mir. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).

Bevorzugt werden: Techniker, Elekttotechntter, Mon­teure, Mechaniker, Chauffeure, Schuster und Schneider.

In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung unb Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark ge­währt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierte» Dienstjahre eine Ortszulage von täglich L50 Mk.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorfitzenden der Ersatzkommission ausge­stellten Meldescheins Mm freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre M richten an:

Kommando der Stammabteilung der Matrosemrrtiüeri« Kiantschou, Cuxhaven.

Bekanntmachung.

Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für das 3. Seebataillon (Marine-Jusanterie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).

Das 3. Seebataillon besteht aus: 5 Kompanien Marine» Infanterie (davon ist die 5. Kompanie beritten), 2 Mafchtt nengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Satte* rie), 1 Marine-Pionierkompanie in Tsingtau und dem Ost- asiatischen Marine-Detachement in Peking und Tientsin.

Die Vierjährig-Freiwilligen find in erster Linie für die 5. (berittene) Kompanie bestimmt.

In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark ge­währt; die Vierjährig-Freiwilligen erhallen im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mark.

Meldungen mit genauer Adresie find unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Erfatzkommission ausge­stellten Meldescheins. zum freiwilllgen Diensteinttttt auf drei bezw. vier Jahre M richten an:

Kommando des 3. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.

Dienstnachrichte«.

Die Maul- und Klauenseuche im Schlacht- und Viehhof M Frankfurt a. M. ist erloschen.

Hanau den 6. Juni 1912.

Sejmdm md Btrlurene SegnflBute n

2

Gefunden: 1 Geometer-Meßstab mit Mesfingplatte, Bademützen, 1 Schlüsselring mit 6 Automatenschlüfseln. Hanau den 6. Juni 1912.

Politische Rundschau.

Die Landtagswahl in Schwarzburg-Rudolstadt steht be- vor. Am Freitag wird die Entscheidung fallen, und die Frage, ob Schwarzburg-Rudolstadt, die Hochburg der So- zialdemokratie, wieder eine sozialdemokratische Landtags­mehrheit bekommen wird, beschäftigt in diesen Tagen alle politische Well, und nicht zuletzt das Heine Land selbst. Die Wahlbewegung war überaus rege. Im gesamten Fürsten­tum fanden vom Vaterländischen Wahlverein einberufene Wählerversammlungen statt, es ist gut vorgearbeitet mot= den und man rechnet im bürgerlichen Lager mit einem ganz erheblichen Stimmenzuwachs. Ganz besonderes Gewicht hat man auf die Kleinarbett, auf die stille Agitation von Man« zu Mann gelegt. Einige bürgerliche Kandidaten haben sich vor Annahme der Kandidatur u. a gegen die Einrichtung der Höchstbesteuertenwahl und für ein Derhällniswahlrecht ausgesprochen. Sie haben mit dieser Forderung zweifelsohae einen großen Tett der Wähler, die früher verärgert oder verbittert teilnahmslos beiseite stauben, auf ihrer Seite. Aber auch bis Gegner sind nicht untätig geblieben. Sie setze,