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llotatlonsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau,
General-Anzeiger
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Amtliches Orga« für StaM= null Landkreis lanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk^ monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Rümmer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
tot, 131 Kernfprechanschlutz Nr. 230.
Donnerstag den 6. Juni
Kert^prechanschlutz Nr. 230. 1912
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Es ist wiederholt festgestellt worden, daß noch immer fremde schulpflichtige Kinder in Betrieben im Handels- und Verkehrsgewerbe, welche als gewerbliche im Sinne der Reichsgewerbeordnung anzusehen sind, zum Austragen von Waren, Zeitungen und sonstigen Botengängen regelmäßig beschäftigt werden, ohne daß von dem Arbeitgeber vor dem Beginne der Beschäftigung der Polizeidirektion eine schriftliche Anzeige gemacht, und cchne daß dem Arbeitgeber zuvor für das beschäftigte Kind eine Arbeitskarte eingehändigt worden ist.
Ich weise hiermit erneut auf die Bestimmungen des Neichsgesetzes betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz) hin und gebe bekannt, daß fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Ueber 12 Jahre alte Kinder dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht. Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stunden täglich (in Ferien 4 Stunden) dauern, und nachmittags erst 1 Stunde nach dem Unterricht beginnen, über Mittag sind 2 Stunden Pause zu gewähren. An Sonn- und Festtagen ist die Beschäftigung im allgemeinen verboten. Gestattet ist nur das Austragen von Waren und die Besorgung von Botengängen, jedoch nur 2 Stunden und nicht über 1 Uhr mittags hinaus. In der letzten halben Stunde vor Beginn des Gottesdienstes und während desselben ist jede Beschäftigung verboten.
Ich habe die Schutzmannschaft angewiesen, jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehend angegebenen Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit die gerichtliche Strafverfolgung des bett. Arbeitgebers eingeleitet werden kann.
Hanau den 15. Mai 1912. P. 5423
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: Karbe.
Bekanntmachung betreffend
den Ankauf von Körnerfrüchten, Hülsenftüchten, Heu und Stroh durch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Hanau
und von Hülsenftüchten, Blattgewürzen usw. Lurch die Armee-Konservenfabrik in Mainz.
Die Geschäftsräume dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Univerfitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfurt a. M.: Bockenheim, Kasernenstratze, Proviantamt Hanau: bei der Kavalleriekaserne an der Lamboystraße,
Armee-Konservenfabrik Mainz: Mombacherstraße Nr. 47.
1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an die obigen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders bequem und vorteilhaft; die Proviantämter und die Armee- Konservenfabrik bieten denselben jede mögliche Erleichterung bei der Einlieforung des betreffenden Naturals: sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, vermitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, verauslagen die Eisenbahnfracht — Abfuhr — sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf jede die Lieferung betreffende Anfrage.
2. Die Einlieferungen können innerhalb der bestimmungsmäßigen Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktage vormittags und nachmittags (im Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit) in die bei den obigen Geschäftszimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine geschehen, wenn das Natural folgende Beschaffenheit hat:
a) Die Körnerfrüchte müßen gut geerntet sein, dürfen keinen wilden Knoblauch und keine schädlichen Insekten oder Spuren davon enthalten, keinen dumpfigen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein; ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 g, beim Roggen 179 g, boim Hafer 112 g. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Proviantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 g) in einer reinen (nicht riechenden), starken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Matura! anbieten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühleu zu unterziehen.
b) Die Hülfenfrüchte — Erbsen, Bohnen, Linsen — müssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trotten und käferfrei sein, einen guten Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 % wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten. Die einzelnen Proviantämter vermitteln den Ankauf der Hülsenfrüchte für die Armec^-Konserven- fabrik. Letztere kauft auch Gemüse und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Po- ree) usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Be- . schaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen, c) Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe und kräftigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtelhalme, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten. Kleeheu wird gewöhnlich nicht angekauft, Grummet nur ausnahmsweise und nur dann, wenn es kräftig und tadellos geerntet ist. Die Militär-Verwaltung bevorzugt den unmittelbaren Ankauf von gut getrocknetem Heu von den Wiesen weg, der auch für die Produzenten am vorteilhaftesten ist, da die Packung und Lagerung des Heus vermieden wird.
d) Stroh muß Roggen-Langstroh sein, darf nicht schimmelig sein und nicht dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen besetzt, auch nicht mit Disteln, Vodengras usw. vermengt ödere durch Mäusefraß beschädigt sein; auch Maschinen-Langstroh wird a^efauft, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen ausge- droschen worden und ordentlich aufgebunden ist.
3. Das Gewicht wird auf Wagen, welche alljährlich vom Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder besten Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichtsabzug findet in keinem Falle statt: die Bezahlung erfolgt sofort nach der Abnahme und Gewichtsfeststellung. Mit dem Kaufpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Geldbettages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lagerräume der Proviantämter pp. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter.
4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Sttohankauf wird gewöhnlich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert.
Der Beginn und der Schluß des Ankaufs der einzelnen Naturalien sowie auch die wegen Raummangel erforderliche zeitweilige Aussetzung desselben werden durch die Zettungen und Kreisblätter sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände, Kreisbehörden usw. besannt gemacht.
5. Bei schriftlichen Angeboten muß den Proviantämtern und der Armee-Konservenfabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preis »frei Magazin- und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden.e Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird sofort erteilt.
6. In der Regel kauft die Militärverwaltung „frei Ma- gajin4*. Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzentenware von mindestens 10 Tonnen handelt, die bereits an einer mit geeigneten Abnahme-Räumen versehenen Eisenbahnstation lagern, ferner wenn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreis „frei Bahnhof Waggon- und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann ein Prooiantamtsbeamter Mr Abnahme und Absendung des Naturals auf MiNtärtarif in das Bezugsgebiet entsendet werden.
Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu ist von dem Ankauf »ftei Bahnhof Waggon- ausgeschlossen. Der für die Militär- verwaltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wiesen weg geschieht daher nur „frei Magazin-.
7. Um den Ankauf „frei Bahnhof Waggon- im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturals „frei Magazin" für die Landwirte lohnender M gestalten, wird — namentlich den Besitzern kleinerer Bestände — empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauensmannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse — zu Wagen- oder Waggonladungen gesammelt — den Proviantämtern anzustellen. Formulare 311 Vollmachten geben die Proviantämter kostenlos ab.
8- Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konservenfabrik ist es streng verboten, Geschenke, Trinkgelder usw. M fordern oder anzunehmen.
9. Landwirtt, welche an das Proviantamt Mainz liefern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Roggeulleie ans freier Hand zu kaufe».
Vorstehende Bekanntmachung empfehle ich de« Herre» Landwirten Mr Berücksichtigung.
Hanau den 3. Juni 1912. V. 3403
Der Königliche Landrat.
J. A.: Scheelhaase.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Dierjä^ig-FreiwMge» für die Matrofenartillerie-Abteilung Kiaulschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1913 bezw. 1914, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 Mir. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
Bevorzugt werden: Techniker, Elekttotechntter, Monteure, Mechaniker, Chauffeure, Schuster und Schneider.
In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung unb Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierte» Dienstjahre eine Ortszulage von täglich L50 Mk.
Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorfitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins Mm freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre M richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrosemrrtiüeri« Kiantschou, Cuxhaven.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für das 3. Seebataillon (Marine-Jusanterie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
Das 3. Seebataillon besteht aus: 5 Kompanien Marine» Infanterie (davon ist die 5. Kompanie beritten), 2 Mafchtt nengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (reitende Satte* rie), 1 Marine-Pionierkompanie in Tsingtau und dem Ost- asiatischen Marine-Detachement in Peking und Tientsin.
Die Vierjährig-Freiwilligen find in erster Linie für die 5. (berittene) Kompanie bestimmt.
In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhallen im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mark.
Meldungen mit genauer Adresie find unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Erfatzkommission ausgestellten Meldescheins. zum freiwilllgen Diensteinttttt auf drei bezw. vier Jahre M richten an:
Kommando des 3. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.
Dienstnachrichte«.
Die Maul- und Klauenseuche im Schlacht- und Viehhof M Frankfurt a. M. ist erloschen.
Hanau den 6. Juni 1912.
Sejmdm md Btrlurene SegnflBute n
2
Gefunden: 1 Geometer-Meßstab mit Mesfingplatte, Bademützen, 1 Schlüsselring mit 6 Automatenschlüfseln. Hanau den 6. Juni 1912.
Politische Rundschau.
Die Landtagswahl in Schwarzburg-Rudolstadt steht be- vor. Am Freitag wird die Entscheidung fallen, und die Frage, ob Schwarzburg-Rudolstadt, die Hochburg der So- zialdemokratie, wieder eine sozialdemokratische Landtagsmehrheit bekommen wird, beschäftigt in diesen Tagen alle politische Well, und nicht zuletzt das Heine Land selbst. Die Wahlbewegung war überaus rege. Im gesamten Fürstentum fanden vom Vaterländischen Wahlverein einberufene Wählerversammlungen statt, es ist gut vorgearbeitet mot= den und man rechnet im bürgerlichen Lager mit einem ganz erheblichen Stimmenzuwachs. Ganz besonderes Gewicht hat man auf die Kleinarbett, auf die stille Agitation von Man« zu Mann gelegt. Einige bürgerliche Kandidaten haben sich vor Annahme der Kandidatur u. a gegen die Einrichtung der Höchstbesteuertenwahl und für ein Derhällniswahlrecht ausgesprochen. Sie haben mit dieser Forderung zweifelsohae einen großen Tett der Wähler, die früher verärgert oder verbittert teilnahmslos beiseite stauben, auf ihrer Seite. Aber auch bis Gegner sind nicht untätig geblieben. Sie setze,