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Hanauer

General-Anzeiger

Mer

EinrückungsgevShrr

Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die ZeUe 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

vierteljährlich L80 Mk., monatlich MPfg^ Mr Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

$L 129 Zyernsprechanschltch Rr. 23V.

Amtliches.

Landkreis k)anau.

Än die Herren Bürgermeister und Gutsvorstehex des Kreises.

Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekannt- machung vom 10. Februar d. Js. V. 1022 betreffend die im Landkreise Hanau zur Aufstellung gelangten Land­beschäler mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß die Abfohlungsergebniste in die Ihnen zugehenden Register genau einzutragen und letztere bis spätestens den 20. Juni dieses Jahres an die betreffenden Stationswärter portofrei zurückzusenden sind. Auch find die Züchter daran zu er­innern, daß sie die fälligen Deck- und Füllengelder alsbald an die Stationswärter zu zahlen haben.

Hanau den 4. Juni 1912. V. 1022 n

Der Königliche Landrat.

Z. A.: Scheelhaase, Kreissekretär.

An die Schulvorstände des Kreises.

Ich ersuche, mir die gemäß meiner Kreisblattbekannt­machung vom 10. April d. Js. V. 2315 zu erstattende Anzeige über Bekanntgabe der Dienstanweisung für die Schulvorstände binnen 14 Tagen zu machen, soweit es noch Nicht geschehen ist.

Hanau den 3. Juni 1912. V. 2315

Der Königliche Landrat.

Frhr. L a u r.

Stadtkreis Hanau.

Es ist wiederholt sestgestellt worden, daß noch immer fremde schulpflichtige Kinder in Betrieben im Handels- und Berkehrsgewerbr, welche als gewerbliche im Sinne der Neichsgewerbeordnung anzusehen ftnb, zum Austragen von Waren, Zeitungen und sonstigen Botengängen regelmäßig beschäftigt werden, ohne daß von dem Arbeitgeber vor dem Beginne der Beschäftigung der Polizeidirektion eine schrift­liche Anzeige gemacht, und ohne daß dem Arbeitgeber zuvor für das beschäftigte Kind eine Arbeitskarte eingehändigt worden ist.

Ich weise hiermit erneut auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz) hin und gebe bekannt, daß ftemde Kinder unter 12 Jahren über­haupt nicht beschäftigt werden dürfen. Ueber 12 Jahre alte Kindel dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittags­unterricht. Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stun­den täglich (in Ferien 4 Stunden) dauern, und nachmittags erst 1 Stunde nach dem Unterricht beginnen, über Mittag

Lauterbach.

Zu Lauterbach hab' ich meinen Strumpf verlom, und ohne Strumpf geh' ich nicht heim---"

So singt man in Lauterbach so singen auch die Be­sucher des reizenden Nestes. Aber es ist nicht wahr. Die Tradition lügt. An der Geschichte ist nichts wahres dran. Das sagen vor allem die Lauterbacher. Man verlor und verliert in Lauterbach ebensowenig die Strümpfe, wie sonst wo die Stiefeln vielleicht doch davon später.

Am letzten Sonntag traten hier die Zweigvereine des Vogelsberger Höhen-Clubs zu ihrer jährlichen Hauptver­sammlung zusammen. Man überschaute das Geleistete und entwarf den Arbeitsplan für das kommende Jahr. Es geht vorwärts tüchtig vorwärts. 44 Zweigvereine mit über 4000 Mitgliedern zählt jetzt der Verband. Der Voranschlag sieht 6000 Mark vor. 8 neue Zweigvereine wurden ausge­nommen, der Bau eines Aussichtsturmes auf der Herchen- hainer Höhe, die Gründung einer Derbandszeitung und ich bitte ein wenig aufzumerken die Abhaltung der Hauptversammlung im Jahre 1913 in Hanau wurden be­schlossen. Lich war hierfür vorgesehen. Aber dem tatkräf­tigen Eintreten des Hanauer Vertreters, dem Herrn Rech- nungsrat Holm, gelang es, die Wahl unserer Vaterstadt zu erwirken. Das ist ein Ereignis, das nicht nur die Mitglieder des V. H. C., sondern auch weitere Kreise interessiert. Denn die Hauptversammlung umfaßt zwei Tage, zu der alle jweigvereine ihre Vertreter entsenden, die aber nie allein kommen. Zahlreiche Vereine verbinden mit der Hauptver­sammlung aber auch eine ordentliche Wanderung, so daß die Zahl der Gäste in die Tausende gehen wird. Das ist sicher.

Ein reizendes Nest nannte ich Lauterbach. Das ist es auch. Am Samstag abend durchwanderte ich es, geführt von einem ortskundigen, lieben V. H. C.-Vruder. Ich schaute den ge­mütlichen Marktplatz. mit der wuchtigen Kirche, hörte ihr

Dienstag den 4. Juni

sind 2 Stunden Pause zu gewähren. An Sonn- und Fest­tagen ist die Beschäftigung im allgemeinen verboten. Ge­stattet ist nur das Austragen von Waren und die Besorgung von Botengängen, jedoch nur 2 Stunden und nicht über 1 Uhr mittags hinaus. In der letzten halben Stunde vor Beginn des Gottesdienstes und während desselben ist jede Beschäftigung verboten.

Ich habe die Schutzmannschaft angewiesen, jede Zuwider­handlung gegen die vorstehend angegebenen Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit die gericht­liche Strafverfolgung des betr. Arbeitgebers eingeleitet wer­den kann.

Hanau den 15. Mai 1912. P. 5423

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die öffentlichen Arbeitsnachweise des jetzt 3 Jahre be­stehenden Mitteldeutschen Arbeitsnachweisoerbandes, der das Großh. Hessen, die Provinz Hessen-Nassau, das Fürsten­tum Waldeck und die Kreise Kreuznach und Wetzlar umfaßt, werden in steigendem Maße von den Interessentenkreisen, besonders der Landwirtschaft und des Handwerks, in An­spruch genommen und erfreuen sich dank der Mitwirkung und Unterstützung staatlicher und kommunaler Behörden, sowie öffentlicher Körperschaften, insbesondere der Land­wirtschaftskammern, immermehr des Vertrauens der In­teressenten. Insonderheit ist es, wie die Tätigkeitsberichte des Verbcw^es und der einzelnen Arbeitsnachweise be­weisen, gelungen, den Arbeitsnachweis auf btu Lande zu organisieren und den besonderen Bedürfnissen des Landes schon jetzt in erheblichem Umfange gerecht zu werden. Wäh­rend im Jahre 1908/1909 von den Arbeitsnachweisen in Kleinstädten im Berbandsgebiet 2440 Stellen besetzt wur­den, wuchs die Zahl im Jahre 1909/10 bereits auf 10 572, das ist ein Zehntel aller besetzten Stellen im ganzen Ver­bandsgebiet. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, daß die landwirtschaftliche Vermittlung immer mehr von den Großstädten auf die Kleinstädte übergeht.

Um den verschiedenartigsten Bedürfnissen in den ver­schiedenen Teilen des Verbandsgebietes besser gerecht wer­den zu können, wurden fast in allen Kreisen Arbeitsnach­weise ins Leben gerufen. Diese haben sich durchweg sehr gut bewährt, wo der Arbeitsnachweis an verkehrsreiche Orte gelegt wurde und wo der ländliche Arbeitsnachweis die Unterstützung und die Benützung der interessierten Kreise gefunden hat. Nach den vorliegenden Erfahrungen konnten eine Reihe von Arbeitskräften der heimischen Produktion erhalten werden, während sonst der stellenlose Arbeiter bei dem Fehlen einer Organisation des Nachrichtenverkehrs

originelles Glockenspiel, durchschritt die Turmgasie mit ihrer frenelierten Vogenmauer, ging die Talstraße entlang mit ihren schiefen, altertümlichen Fachwerkhäusern, den duf­tenden Holzstößen und plaudernden, sich der Sabbatruhe er­freuenden Bewohnern vor den Türen das Ganze vom Monde bestrahlt und wie einem unsichtbaren Erzähler über Zeiten, Schicksale und Menschenlos, lauschend.

Diese Wanderung in Lauterbach fand am Sonntag vor­mittag ein prächtiges Gegenstück in einer solchen in die Umgebung Lauterbachs. Das Schloß der Herren Riedesel zu Eisenbach war das Ziel und Herr Jakob Himmler der Führer. Lautertal duftende Wiesen rauschende Bäche prächtige Waldpfade alte bizarre Eichen parkähn­liche Landschaften, darauf Viehherden mit melodischem an die Alpen und Thüringen erinnerndem Geläute und auch hier über dem Ganzen etwas schwer in Worte zu Fastendes. Vor allem tiefer Frieden, feierliche Sonntagsstimmung. Und das Schönste war eigentlich noch der Abschluß Schloß Eisen­bach, dieser selten schöne, von alten majestätischen Tannen umgebene Edelsitz. Aus ihm heraustretend, drang plötzlich die HymneAn das Vaterland" an unser Ohr. Auf der vorbeiführenden Straße, mitten im Walde, hatten 2 Ge­sangvereine, darunter ein gemischter Chor, ihre reich be­kränzten Leiterwagen verlassen und übten hier noch einznal den E^g, mit dem sie am Nachmittage in einem benach­barten Orte um die Siegespalme ringen wollten. Alles in allem Eindrücke, die mich mehr und mehr bestimmen, mein Urteil über den Vogelsberg einer Revision zu unterziehen. Er vermag wirklich nicht nur mit Spestart und Odenwald, ja auch mit Taunus und Schwarzwald in Konkurrenz zu treten. Ich kommen wieder, so sagte ich, selbst auf die Gefahr hin Schuhe und Strümpfe zu verlieren. Nämlich, als ich Sonntags früh im Easthause zur Tür hinaus nach den Stie­feln greife, erwische ich ein paar anmutige Damenschuhe. Ich war aber allein, meine Gattin zu Hause. Als ich nun sogar auf der Sohle meine Zimmernummer sehe, fahre ich

Fernsprechanschltttz Nr. 230. 1912

über die offenen Stellen im Kreffe, gezwungen worden wäre, den städtischen Arbeitsnachweis, in erster Linie den großstädtischen Arbeitsnachweis, aufPrsuche».

Bei der großen Bedeutung einer geordneten Arbeitsver­mittlung für die Stetigkeit der gesamten Produktionsver- Hältnisse, ist es notwendig, daß alle Zuterestenlen am Ar- beitsmarkt sich eines zuverlässigen und unparteiischen Or­ganes bedienen tntb das ist der öffentliche Arbeitsnachweis.

Indem wir Vorstehendes zur Kenntnis bringen, ersuchen wir die Herren Arbeitgeber, sich bei Bedarf von Arbeits­kräften jeder Art der hiesigen städtischen Arbeitsvermitte« lungsstelle Langstraße 41 bedienen zu wollen.

Besonders weisen wir noch darauf hin, daß die gedachte Stelle auch weibliches Personal, als Dienstmädchen, Pütz- und Monatsfrauen, Fabrikarbeiterinnen, Taglohnerinnen, Kochfrauen rc., für Haus-, Land- und GastwirffchastsbetrieH vermittelt und diesbezügliche Aufträge jederzeit gern «t- gegennimmt.

Die Vermittlung erfolgt kostenfrei.

Hanau den 14. Oktober 1910. 1023

« Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß vom 21. d. Mts. sind die AuSbaukosten der Scharnhorststraße von Aepfelallee bis Grundstück Kte. GG Nr. 441/13 für 1 laufenden Meter Straßen- berührungslânge der Baugrundstücke wie folgt festgesetzt worden :

a) Gründern,erb .... 34.31 Mk.

b) I. Einrichtung .... 48.09 Mk.

Die Kosten der Entwässerung betragen für dieselbe Länge ortsstatutarisch 25 Mk.

Hanau den 81. Mai 1912. 13903

Der Magistrat.

Hild. ' _______

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ludwig (Louis) Brög in Hanau ist zur Ab­nahme der Schlußrechnung des Verwalters, sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus­lagen und die Gewährung einer Vergütung an den Ver­walter Rechtsanwalt Dr. Koref in Hanau Termin auf den 21. Juni 1912, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 17, bestimmt.

Hanau den 25. Mai 1912. 13919

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 5.

erschrocken herum. Sollte gar mein Gott, es ist alles schon dagewesen! Ich werfe einen Blick unters Bett, schaue in den Schrank, aber nein, wi? sollte auch! Nichts Verdächtiges. Sichtlich wieder erstarkt, mache ich mich nun auf die Suche nach meinen Stiefeln und finde unten den Hausdiener in Verzweiflung, seinen Hekrn und mehrere Gäste in Aufre­gung in einem Berge von Stiefeln wühlend, aus dem schließ­lich auch die meinigen herauskommen. Die Schottener D. H. C.-Vrüder, die Lustigsten der Lustigen, waren als die letzten vom Kommerse ins Hotel zurückgekehrt und hatten, bevor sie sich der wohlverdienten Ruhe hingaben, alle vor den Tür.n stehenden Stiefeln vertauscht und verschleppt. Zu einem Prozeß dürfte es ja nicht kommen, aber Strafe muß sein und die Hauptversammlung 1913 in Hanau wird gewiß nicht zögern, den Schottener V. H. C.-Vrüder wegen ihres Max- und Moritzstreiches vor ihr richterliches Forum zu fordern.

Der Verkehrs- und Preßauschuß des V. H. C.

BK.

Albumvlätter.

Aus den Tälern hör* ich schallen Glockentöne, Festgesänge;

Helle Sonnenblicke fallen

Durch die dunklen Buchengänge; Himmel ist von Glanz umflossen, Heil'ger Friede rings ergossen. Wie die Blumen festlich blühen! Wie so fromm die Bäume rauschen! Eine Lerche seh* ich ziehen, Ihren Liedern muß ich lausche«; Alle streben Gott zu biene«,« lind ich bete still mit ihnen.