Einzelbild herunterladen
 

Einrückungsgebühr:

Die Sgefpaltene PetitzeUe oder deren Raum 20 Pfg. im ReklameteU die Zeile 50 Pfg.

General-Anzeiger

XotoHonsbrnd und Verlag der Buchdruckerei des

Amtliches Organ für Lindt- und Landkreis Kanan.

verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 210 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Nr. 125

Kernsprechanschlich Nr. 230»

Donnerstag den 30. Mai

Fernsprechanschlutz Nr. 230* 1912

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Es ist wiederholt festgestellt worden, daß noch immer fremde schulpflichtige Kinder in Betrieben im Handels- und Verkehrsgewerbe, welche als gewerbliche im Sinne der Reichsgewerbeordnung anzusehen sind, zum Austragen von Waren, Zeitungen und sonstigen Botengängen regelmäßig beschäftigt werden, ohne daß von dem Arbeitgeber vor dem Beginne der Beschäftigung der Polizeidirektion eine schrift­liche Anzeige gemacht, und ohne daß dem Arbeitgeber zuvor für das beschäftigte Kind eine Arbeitskarte eingehändigt worden ist.

Ich weise hiermit erneut auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz) hin und gebe bekannt, daß fremde Kinder unter 12 Jahren über­haupt nicht beschäftigt werden dürfen. Ueber 12 Jahre alte Kinder dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und Nicht vor dem Vormittags­unterricht. Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stun­den täglich (in Ferien 4 Stunden) dauern, und nachmittags erst 1 Stunde nach dem Unterricht beginnen, über Mittag sind 2 Stunden Pause zu gewähren. An Sonn- und Fest­tagen ist die Beschäftigung im allgemeinen verboten. Ge­stattet ist nur das Austragen von Waren und die Besorgung von Botengängen, jedoch nur 2 Stunden und nicht über 1 Uhr mittags hinaus. In der letzten halben Stunde vor Beginn des Gottesdienstes und während desselben ist jede Beschäftigung verboten.

Ich habe die Schutzmannschaft angewiesen, jede Zuwider­handlung gegen die vorstehend angegebenen Bestimmungen unnachslchMch Mr Anzeige M bringen, damit die gericht­liche Strafverfolgung des betr. Arbeitgebers eingeleitet wer­den kann.

Hanau den 15. Mai 1912. P. 5423

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Steuererhebung.

Die Zustellung der Steuerzettel für das laufende Rech­nungsjahr hat begonnen.

Steuerpflichtige, welchen infolge Wohnungswechsels und dergleichen der Steuerzettel bis zum 15. n. Mts. nicht zugeht, werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, dies unter An­gabe ihrer Adresse alsbald der Steuerkasie mitzuteilen.

Der Richtempfang des Steuerzettels begründet kein Recht jur Hinausschiebung der Steuerzahlung, halt auch die kosten- pflichttge Zwangsbeitreibung nicht auf.

Es wird auf die auf der Rückseite der Steuerzettel auf- gedruckten Bestimmungen, insbesondere auf das unter Nr. 3 derselben Gesagte aufmerksam gemacht.

Die Steuerkasie befindet sich jetzt Marktplatz 18 (früheres Amtsgericht) erstes Obergeschoß und ist für Einzahlungen täglich vormittags von 8 bis 12^ Uhr geöffnet.

Im Interesse einer schnellen Abfertigung sind drei Zahl­stellen errichtet und zwar find zu zahlen:

Die Beträge der weißen Steuerzettel bei Kasie I,

die der blauen Steuerzettel bei Kaste II und

die der gelben Steuerzettel bei Kasse III (Hebestelle Kestelstadt).

Das 1. Vierteljahr ist innerhalb 14 Tagen nach Empfang des Steuerzettels zahlbar.

Fristgefuche können in dringenden Fallen nur dann Be- tückfichtigung finden, wenn sie v o r Ablauf des Fälligkeits­termins eingegangen und gehörig begründet sind.

Hanau den 28. Mai 1912.

Stadtkaste.

Bekanntmachung.

Nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungsverhäMisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränk­tem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Be­dingungen für die Wiederlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschene In­validenversicherung wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher mindestens schon 500 Wochenbetträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außerdem nochmals 500 Marken ver­wenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung «Laer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf das Lebens­

alter das Vorhandensein von Erwerbsfähigkeit voraus­gesetzt erfolgen, und die Anwartschaft aus der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Wochenbeiträgen wieder auf.

Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung die Uebergangsbestimmung getroffen, daß noch bis zum 31. Dezember 1912 die bis­herigen milden Vorschriften über die Versicherungserneue­rung und das Wiederaufleben der Anwartschaft Anwendung zu finden haben. Es bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Versicherungen unter den günstigen Bestimmungen des Jnvalidenversicherungs- gesetzes wieder ins Leben zu rufen. Hierauf seien insbe­sondere alle selbständigen Handwerker und Landwirte und deren Ehefrauen, die früher in versicherungspflichtigem Ar- beitsverhältnis gestanden und mindestens 100 Wochenbei­träge entrichtet haben, .aufmerksam gemacht. Durch frei­willige Verwendung von wenigstens 200 Marken der nie­drigsten Lohnklasie wird nicht nur wie bisher, die Anwart­schaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch auf die neue Hinterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisen­rente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner Anwartschaft auf Witwengeld und Waisenaussteuer erworben. Außerdem übernimmt die Landesversicherungs­anstalt die Kosten der Heilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesund­heit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschaft durch Lei­stung von 200 Wochenbeiträgen (mithin in knapp 4 Jochren) wieder cp gelebt ist, genügt es zur Aufrechterhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindestens 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist es allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.

Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, muß seine letzte Karte oder letzte Aufrechnungsbescheinigung bei der Quittungskartenausgabestelle (Königliche Polizei-Direk­tton) mit dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe Quittungs- karte (Formular A) ausgefertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die auf die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.

Eassel den 5. Dezember 1911.

Der Vorstand

der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau.

Frhr. Riedesel, Landeshauptmann.

Wird hiermit zur Kenntnis gebracht.

Hanau den 29. Mai 1912. 13449

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

Bekanntmachung.

Die Stadthauptkasse und Steuerkasie befinden sich jetzt im Hause Markt 18,1 Treppe hoch.

Hanau den 28. Mai 1912. 13465

Der Magistrat.

Dr. G e b e s ch u s.

Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Neuen An­lage zwischen Ostbahnhofstraße und Steinheimerlandstraße, in der Steinheimerlandsttaße zwischen Wallweg und Neue ,Anlage unb in der Ostbahnhofstraße zwischen Neue Anlage und Akademiestraße soll unter Zugrundelegung der Be­dingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau, in getrennten Losen, öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus (Stadt­bauamt) zur Einsicht aus und können von bort gegen Ein­sendung von je 1 Mark bezogen werden.

Verschlossene. mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermine am Dienstag den 4. Juni, vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa er­schienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 28. Mai 1912. 13425

Der Stadtbaurat.

Ehrich.

Wmdm md oeklmme EMiWde x.

Gefunden: 1 Fahrrad (Marke Brentano), 1 silberne Herrenuhr.

Verloren: 1 Herren-Brillantring.

Hanau den 30. Mai 1912.

Politische Rundschau.

In der portugiesischen Deputiertenkammer kam es gestern bei der Beratung eines Antrages betreffend die Ein­setzung eines Ausschusses zur Untersuchung der Haltung der Justizbehörden in dem Verschwörerprozeß zu einem großen Tumult und Prügelszenen zwischen den Abgeordneten, wo­durch auch das Publikum zu Kundgebungen veranlaßt wurde. Die Sitzung wurde darauf aufgehoben und die Galerie durch eine Abteilung Soldaten geräumt. Nach Wiederaufnahme der Sitzung nahm die Kammer mit 66 gegen 36 Stimmen ein Vertrauensvotum für die Regierung an.

Vom Hansabund. Die Tagesordnung für die Tagung des Gesamtausschusses des Hansabundes am 12. Juni 1912 in Berlin enthält folgende Punkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden des Präsidiums des Hansabundes, Herrn Ge­heimrat Prof.' Dr. Rieffer. 2. Erstattung des Geschäfts­berichts. 3. Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen. 4. Bericht der Revisionskommission. 5. Zuwahlen in das Direktorium und Kooptation in den Gesamtausschuß des Hansabundes. 6. Die Einzelforderungen des Hansabundes auf Grundlage einer Neu-Fassung der Richtlinien vom 4. Oktober 1909. Ueber die'e Einzeisorderungen werden refe­rieren die Herren: Geheimrat Prof. Duisberg (für In- dustrie), Hermann Hecht, t. Fa. Hecht, Pfeiffer u. Co. (für die E^ort-Jntereffen), Dr. Cöthner, Vorsitzender des Zentral­ausschusses für die Gesamtinteressen des deutschen Einzel­handels im Hansabund (für den Detailhandel), Obermeister Kniest (für das Handwerk), Henry Schaper, Vorstands­mitglied des 58er Vereins (über Angestelltenfragen). Am Abend findet ein Bankett statt.

Der Londoner Transportarbeiterstreit.

London, 29. Mai. Eine Massenversammlung der Aus- ständigen, an der sich etwa 40 000 Personen beteiligten, lckurde heute nachmittag in Tower Hill abgehalten. Der an­wesende Arbeiterführer Gosling erklärte, Sir Edward Clarke hätte in seinem Gutachten entschieden, daß die organisierten Arbeiter nicht berechtigt seien, ein Zusammenarbeiten mit den Nichtorganisierten zurückzuweisen. Trotzdem würden sie dies tun. Die Transportarbeiter wären die fchlechtest bezahlte Klasse der Gesellschaft; sie ersuchten die Regierung, einen Mindestlohn festzulegen, um für die Zukunst Schwierigkeitev zu vermeiden.

London, 29. Mai. Handelsminister Buxton hatte heute nachmittag mit dem Streikkomitee im Handelsministerium eine Besprechung, wobei die Bedingungen, unter welchen die Kon­ferenz am Freitag sich abspielen soll, erörtert wurden. Wie es heißt, verlangen die Arbeiter die Zusicherung, daß Arbeit­geber jeder Art vertreten seien und ein etwaiges Abkommen für alle Arbeitgeber im Transportwesen bindend sein soll.

London, 29. Mai. Die Vertreter der Schiffseigner lehnten es ab, an der Konferenz des HandelsamteS am Frei­tag teilzunehmen, da die früheren Vereinbarungen von den Arbeitern nicht eingehalten worden seien.

London, 29. Mai. Einige hundert Nichtorganisierte Ar­beiter luden ohne Belästigung an den Kais Lebensmittel auS, die nach Smithfield transportiert wurden.

Gio Mino oul dar Badapeiter VaklMentrgebällde.

Am Dienstag in später Abendstunde explodierte auf der Treppe des Budapester Parlamentsgebäudes eine Dynamit­patrone unter ungeheurem Getöse. Man vermutet, daß die Patrone während der Arbeiterunruhen gelegt worden und erst jetzt zur Explosion gekommsn ist. Aus Budapest wird darüber gemeldet:

Die Explosion.

Budapest, 29. Mai. Gestern abend nm 10 Uhr ist gegen das Parlamentsgebäude ein Dynamitattentat verübt wor­den. Auf der Donauterrasse des Parlaments, wo eine Re­stauration eingerichtet ist, saßen im Momente der Explosion dreißig Gäste, welche durch den furchtbaren Luftdruck auf die Erde geschleudert wurden. Eine Dame wurde hierbei schwer verwundet. Durch die Explosion, die sich im Anschlusse an die Straßenrevolte in der vorigen Woche als ein ruchloser politischer Racheakt herausstellt, wurden nur die unteren Mauern des Parlaments geringfügig beschädigt. Heute, wo der Reichstag seine Sitzungen nach den Pfingstferien wieder ausgenommen hat, find die Wachen um das Parlament durch Polizei und Gendarmerie verdoppelt worden. Im Laufe der polizeilichen Untersuchung des Dynamitattentates hat sich herausgestellt, daß aus der Pattonenfabrik bei Budapest mehrere Dynauritvatroneu gestohlen wurden.