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Einrückungsgebühr:

Die Sgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stabt und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis«

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.

Nr. 124

Aernfprechanschlutz Nr. 230

Mittwoch den 29. Mai

Fernsprechanschltttz Nr. 230

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1912

Amtliches.

Stadtkreis kjavau.

Bekanntmachung.

Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Losungsscheine binnen 14 Tagen auf dem hiesigen Meldeamte, Langstraße Nr. 41 I, in den Sprech­stunden, vormittags von 10 bis 12% Uhr und nachmittags wit 2% bis 5 Uhr, abzuholen.

Hanau den 21. Mai 1912. 12873

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Die Besitzer von Katzen werden darauf aufmerksam gemacht, daß wir die im Schloßgarten und in den städtischen Anlagen wildernden Katzen fangen und töten lassen werden.

Hanau den 24. Mai 1912. 13369

Der Magistrat.

Hild.

Steuererhebung.

Die Zustellung der Steuerzettel für das laufende Rech­nungsjahr hat begonnen.

Steuerpflichtige, welchen infolge Wohnungswechsels und dergleichen der Steuerzettel bis zum 15. n. Mts. nicht zugeht, werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, dies unter An­gabe ihrer Adresse alsbald der Steuerkasse mitzuteilen.

Der Richtempfang des Steuerzettels begründet kein Recht zur Hinausschiebung der Steuerzahlung, hält auch die kosten­pflichtige Zwangsbeitreibung nicht auf.

Es wird auf die auf der Rückseite der Steuerzettel auf­gedruckten Bestimmungen, insbesondere auf das unter Nr. 3 derselben Gesagte aufmerksam gemacht.

Die Steuerkasse befindet sich jetzt Marktplatz 18 (früheres Amtsgericht) erstes Obergeschoß und ist für Einzahlungen täglich vormittags von 8 bis 12% Uhr geöffnet.

Im Interesse einer schnellen Abfertigung find drei Zahl­stellen errichtet und zwar find zu zahlen:

Die Beträge der weißen Steuerzettel bei Kasse I,

die der blauen Steuerzettel bei Kasse II und

die der gelben Steuerzettel bei Kasse III (Hebestelle Kesselstadt).

Das 1. Vierteljahr ist innerhalb 14 Tagen nach Empfang des Steuerzettels zahlbar.

Fristgefuche können in dringenden Fällen nur dann Be­rücksichtigung finden, wenn sie v o r Ablauf des Fälligkeits­termins eingegangen und gehörig begründet sind.

Hanau den 28. Mai 1912.

Stadtkasse.

Bekanntmachung.

In der Badeanstalt am Steinheimertor — 1. Stock — werden täglich Kohlensäurebäder abgegeben.

Hanau den 25. April 1912. 11699

Der Magistrat.

I. A.: Ehrich, Stadtbaurat.

Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Neuen An­lage zwischen Ostbahnhofstrahe und Steinheimerlandstrahe, in der Steinheimerlandstrahe zwischen Wallweg und Neue Anlage und in der Ostbahnhofstrahe zwischen Neue Anlage und Akademiestrahe soll unter Zugrundelegung der Be­dingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau, in getrennten Losen, öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus (Stadt­bauamt) zur Einsicht aus und können von dort gegen Ein­sendung von je 1 Mark bezogen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermine am Dienstag den

Juni, vormittags 11 Uhr, einzureichen.

SMe Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa er- schrenener Anbieter.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 28. Mai 1912. 13425

Der Stadtbaurat.

Ehrich.

Bekanntmachung.

Bei dem diesjährigen Lamboywaldfest werden nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich im Besitz eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder aber ein stehendes Gewerbe in der Stadt Hanau betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Der Nachweis ist bei der Einholung der Erlaubnis, welche im Kreishaus, Hainstrahe Nr. 10 zu Hanau, aus­gehändigt wird, vorzulegen.

Auch für Vereine, welche auf Grund vorhandener Sta­tuten als geschloffene gelten, ist Erlaubnis in allen Fällen notwendig. Alle Gesuche um Erlaubnis zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirtschaftsbetrieb usw. sind an den Unterzeichneten zu richten. Die Erlaubnis­scheine werden von dem Polizeikommiffariat I der Königl. Polizeidirektion, Hainstrahe Nr. 10 (Kreishaus), vom Mitt­woch den 5. Juni ab ausgefertigt. Die Verteilung der Plätze wird ebenfalls von einem Polizeikommiffar vorgenommen.

Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirtschaften usw. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirtschaft er­richten wollen, am Dienstag den 11. und Mittwoch den 12, Juni d. Zs., jedesmal 8 Uhr vormittags, im Lamboy­wald in der Nähe des Polizeizeltes einzufinden und sich an den daselbst anwesenden Polizeikommiffar zu wenden. Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen ist, irge^ welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, ebenso ist das Anfahren von Wi^en usw. vor dieser Zeit verboten. Bis spätestens am 14. Juni d. Js., abends, muh der Festplatz wieder voLftändig geräumt sein.

Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Zur Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes usw. sind die Vereine, Wirte und sonstigen Gewerbetreiben­den nicht mehr verpflichtet, hingegen kommt Ijierfür, sowie für Forstabnutzung und sonstige unvermeidliche Ausgaben eine Gebühr zur Erhebung, welche bei Empfangnahme des - Erlaubnisscheines zu entrichten ist.

Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Diese ist sowohl für Vereine als Wirte auf je 10 Mark festgesetzt und vor Einholung der Erlaubnis bei der Kreiskommunalkaffe zu entrichten.

Die Genehmigung zu Ausspielungen irgend welcher Art durch Verlosung, Glücksrad, Würfelspiel, Ringwerfen und dergl. wird grundsätzlich nicht mehr erteilt.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Hast und Ausschließung von dem Feste be­straft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.

Eutsbezirk Kgl. Oberförsterei Hanau den 28. Mai 1912. Der wutsvorsteher.

Effenberger.

Bekanntmachung.

Der Verkauf von Holz- und Papierklatschen, Papier­schlangen, Konfetti und Federwischer (sogen. Kitzelmaschi- nen) auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. unb 13. Juni d. Js. wird hiermit strengstens untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft, sowie sofortiger Ausschließung von dem Feste bestraft.

Gutsbezirk Kgl. Oberförsterei Hanau den 28. Mai 1912. Der Gutsvorsteher.

Effenberger.

In das Eenoffenschaftsregister Nr. 7 ist bei der Spar- und Darlehnskasse, e. E. m. u. H. in Enkheim, eingetragen worden:

Der § 16 Absatz 2 der Satzung lautet jetzt: Der Vorstand besteht aus dem Direktor, dem Rendanten und zwei weiteren Mitgliedern. 13397

Bergen, Kr. Hanau, den 21. Mai 1912.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Bau­unternehmers Friedrich Keunecke in Hanau, Inhabers der Firma Friedrich Keunecke in Hanau ist an Stelle des Rechtsanwalts Ofius der Rechtsanwalt Dr. Koref in Hanau zum Konkursverwalter ernannt. Hanau den 24. Mai 1912. 18391

Königliches Amtsgericht 5.

WmrtMWi' Kreisverein Hanan.

Seitens des landwirtschaftlichen Kreisvereins findet am Sonntag den 9. k. Mts. eine Besichtigung der von Mumm'schen Gutswirtschaft in Wasserlos statt.

Abfahrt vormittags 11" Uhr Hanau Ostbahnhof bis Kahl. Von dort aus Fahrt per Wagen zur Besichtigung der Felder und der Gutswirtschaft in und bei Wasserlos.

Von Wafferlos weiter nach dem Hahnenkamm. Gegen Abend zurück über Alzenau nach Hanau. Zur Teil­nahme an der Reife werden auch die Damen freundlichst eingeladen.

Wegen der Bereitstellung von Fuhrwerken wollen die Teilnehmer ihre Beteiligung an der Bereisung bis zum 7. k. Mts. dem Schriftführer des Vereins, Herrn Domänen, Rentmeister Reinhardt hierselbst mitteilen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die vor­stehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreis­vereins in ihren Gemeinden wiederhott in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Hanau den 28. Mai 1912.

Der Vorsitzende.

Frhr. L a u r, Landrat.

tzelmdm md renitent 6tfltnWt x.

Gefunden: 1 Damsntäschchen mit Portemonnaie mit 4,28 Mk., 2 goldene Ohrringe, 1 Vereinsabzeichen vom Verein Fidelitas der Deutschen Naturforscher und Aerzte Karlsruhe.

Verloren: 1 schwarze Sammettasche mit Porte- monnaie mit 4 Mk. und 1 weißen Taschentuch, 1 noch neuer seidener Damenhandschuh (linker).

Hanau den 29. Mai 1912.

Politische Rundschau.

Der Kronprinz als Regimentskommandeur. Mit Bezug auf den im „Türmer" erschienenen, auch in den Reichs- tagSverhandlungen erwähnten Artikel, der darüber Klage führte, daß der Kronprinz seinem Danziger Regiment zu oft fern sei und „seit September vorigen Jahres wirklich stram­men Dienst noch niemals und nirgends habe tun können", schreibt — auf Grund einer besonderen Informierung — die „Mil.-Pol. Korrespondenz" : ES ist selbstverständlich, daß der Kronprinz neben seiner Tätigkeit als RegimmtSkommandeur auch noch Pflichten als Thronfolger hat, die ihn gelegentlich von Danzig fernhatten müssen, wie er z. D. auch jetzt als Vertreter deS Kaisers an den Beisetzungsfeierlichkeiten in Kopenhagen teilnimmt. Dafür aber widmet sich der Kron­prinz während feiner Anwesenheit in Danzig dem militärischen Dienste um so eifriger. Am ganz frühen Morgen, oft schon wenn der Stalldienst beginnt, begibt er sich in die Kaserne und reitet später auf bett nahegelegenen Exerzierplatz, wo er Eskadrsnsexerzieren beiwohnt. Im Anschluß daran folgt täglich eine mehrstündige Tätigkeit auf dem RegimentSge- schäftszimmer, wo der Kronprinz die mannigfachen verant­wortungsvollen Geschäfte deS Regimentskommandeurs erle­digt. Das Dirnstintereffe deS Kronprinzen geht sogar so weit , daß er sich persönlich um die musikalische Ausbildung deS Trompeterkorps bemüht, dessen Leistungen feine Ansprüche nicht ganz befriedigten. Während im allge­meinen in der Armee die Überwachung der Uebungsstunden der Musik zu den Aufgaben des Regimentsadjutamen gehört, wohnt der Kronprinz ost mehrere Stunden den Proben deS Trompeterkorps seines Regiments bei. Gegen Abend kann man in Langfuhr den Kronprinzen häufig dabei beobachten, wie er sich im Sportkostüm an den Turnspielen seiner Husa­ren beteiligt und dadurch diesen fakultativen Dienstzweig, der seit etwa zwei Jahren in der Armee eingeführt ist, zu An- sehen und Beliebtheit bei seinem Regiment verhilft. Die An­wesenheit des Kommandeurs bringt es von selbst mit sich, daß auch die Offiziere der 1. Leib-Husaren sich rege an diesen Turnspielen beteiligen, sodaß der gesamte Dienstbetrieb deS Regiments seit der Uebernahme deS Kommandos durch den Kronprinzen äußerst rege und gegen früher vertieft wor­den ist.

Die koloniale Studienreise Dr. Solfs. Der „Reichsan» zeiger" meldet: Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. Solf hat eine etwa viermonatige Dienstreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen Kolonien Süd­afrikas angetreten.

Aus der nationalliberalen Partei. Wie die parteiamt­liche Korrespondenz mitteilt, ist die Organisierung des rech, ten Flügels der nationalliberalen Partei nunmehr voll­zogen; die Organisation wird den Ramen ^Attuattonal-