EinrückvngsgeVShrr
Die 8gefpa!tene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Fandkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monattich 60 Pfg., flr W» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redaktor: ©. Schrecker in Hanau,
Nr. 123 Uernsprechanschlutz Nr. 230. ^WM»M————>—»»-—>»—->>————-'-'n. —I| ■■■ ■■■■*! gW
Dienstaq den 28. Mai
Fernsprechanschltttz Nr. 230. 1912
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Amtliches.
Stadt- und Candkreis F)anau.
Nachdem Stadt- und Landkreis Hanau wieder seucheu- frei sind, wird die Abhaltung der Viehmärkte einschließlich der Schweinemörkte in den beiden Kreisen vom
1. Juni ds. Zs. ab wieder freigegeben.
Hanau den 22. Mai 1912. P. 5723
Der König!. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. Laur.
Stadtkreis Fjanau.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Anweisung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 20. November 1911, betreffend die Ausgabe von Quittungskarten in Gemäßheit der 88 1413, 1415 und 1421 der Reichsversicherungs-Ordnung hat die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten sowie die Erneuerung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten vom 1. Januar 1912 ab durch die Ortspolizeibehörden, in Gemeinden mit Königlicher Polizeiverwaltung auch durch die Gemeindevorstände, zu erfolgen.
In Ausführung der vorstehenden Anweisung bringe ich nach Vereinbarung mit dem hiesigen Magistrat hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß vom 15. März d. Js. ab zwei Quittungskarten-Ausgabestellen bestehen und zwar:
1. Zm Kreishaus — Polizeidirektion, Zimmer 4 — für die Bewohner des gesamten Stadtbezirks rechts der Kinzig, einschließlich Kesselstadt; ferner auf dem linken Kinzigufer für die Bewohner des Stadtbezirks, der abgegrenzt wird durch die Katharina Belgika- straße, Nußallee bis zur Bleichstraße, Sternstraße, Paradeplatz, Mühlstraße, Mühltorweg, Sandeldamm, Jahnstraße, Rhönstraße (verlängert) bis zur Kinzig.
2. Zm Rathaus — städtische Polizeiverwaltung Langstraße 41 — für die Bewohner des übrigen Stadtbezirks.
Zur Vermeidung von Irrtümern weise ich noch ausdrücklich darauf hin, daß nach vorstehender Einteilung die nördlichen Häuserreihen der unter 1 bezeichneten Grenzstraßen zum Bezirk der Ausgabestelle im Kreishaus, die südlichen Häuserreihen zum Bezirk der Ausgabestelle im Rathaus gehören.
Als Geschäftsstunden für die Ausgabe der Quittungskarten im Kreishause bleiben wie bisher die Tagesstunden von 10—12 Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags bestehen. Im Rathaus werden die Quittungskarten von 10—12^ Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags ausgegeben.
Hanau den 15. Februar 1912. P. 1690 Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Karbe.
Es ist wiederholt festgestellt worden, daß noch immer fremde schulpflichtige Kinder in Betrieben im Handels- und Verkehrsgewerbe, welche als gewerbliche im Sinne der Reichsgewerbeordnung anzusehen sind, zum Austragen von Waren, Zeitungen und sonstigen Botengängen regelmäßig beschäftigt werden, ohne daß von dem Arbeitgeber vor dem Beginne der Beschäftigung der Polizeidirektion eine schriftliche Anzeige gemacht, und ohne daß dem Arbeitgeber zuvor für das beschäftigte Kind eine Arbeitskarte eingehändigt worden ist.
Ich weise hiermit erneut auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz) hin und gebe bekannt, daß fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Ueber 12 Jahre alte Kinder dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht. Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Stunden täglich (in Ferien 4 Stunden) dauern, und nachmittags erst 1 Stunde nach dem Unterricht beginnen, über Mittag sino 2 Stunden Pause zu gewähren. An Sonn- und Festtagen ist die Beschäftigung im allgemeinen verboten. Gestattet ist nur das Austragen von Waren und die Besorgung von Botengängen, - jedoch nur 2 Stunden und nicht über 1 Uhr mittags hinaus. In der letzten halben Stunde vm
Beginn des Gottesdienstes und während desselben ist jede Beschäftigung verboten.
Ich habe die Schutzmannschaft angewiesen, jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehend angegebenen Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit die gerichtliche Strafverfolgung des betr. Arbeitgebers eingeleitet werden kann.
Hanau den 15. Mai 1912. P. 5423
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: Karbe.
Steuererhebung.
Die Zustellung der Steuerzettel für das laufende Rechnungsjahr hat begonnen.
Steuerpflichtige, welchen infolge Wohnungswechsels und dergleichen der Steuerzettel bis zum 15. n. Mts. nicht zugeht, werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, dies unter Angabe ihrer Adresse alsbald der Steuerkasie mitzuteilen.
Der Richtempfang des Steuerzettels begründet kein Recht zur Hinausschiebung der Steuerzahlung, hält auch die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung nicht auf.
Es wird auf die auf der Rückseite der Steuerzettel aufgedruckten Bestimmungen, insbesondere auf das unter Nr. 3 derselben Gesagte aufmerksam gemaO.
Die Steuerkasie befindet sich jetzt Marktplatz 18 (früheres Amtsgericht) erstes Obergeschoß und ist für Einzahlungen täglich vormittags von 8 bis 12% Uhr geöffnet.
Zm Znteresie einer schnellen Abfertigung sind drei Zahlstellen e?.chtet und zwar sind zu zahlen:
Die Beträge der weißen Steuerzettel btt Kasie I, die der blauen Steuerzettel btt Kasse II und
die der gelben Steuerzettel btt Kasse ITT (Hebestelle Kesselstadt).
Das 1. Vierteljahr ist innerhalb 14 Tagen nach Empfang des Steuerzetttts zahlbar.
Friftgesuche können in dringenden Fällen nur dann Berücksichtigung finben, wenn sie v or Ablauf des Fälligkeitstermins eingegangeir und gehörig begründet siyd.
Hanau den 28. Mai 1912.
Stadtkaffe.
Hamm MraiMffe.
Skdentlilhe GeneralöerskMNlvng Mittwoch den 5. Zuni, abends 8 U^r, im Saale des Stadtschlosses, zu welcher die stimmberechtigten Vertreter gemäß § 44 des Kassenstatuts hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Jahresbericht des Vorstandes,
2. Abnahme der Rechnung pro 1911 und Entlastung,
3. Wahl des Rechnungsprüfungs-Ausschusses für 1912,
4. Neuwahl für ausscheidende Vorstandsmitglieder,
5. Definitive Genehmigung von Verträgen mit Aerzten,
6. Verschiedenes.
Hanau, 28. Mai 1912.
Der Vorstand. 13295
Aug. Kiefer, 1. Vorsitzender.
Bekanntmachung.
Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für die Matrosenartillerie-Rbteilung Kiautschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1913 bezw. 1914, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker, Monteure, Mechaniker, Chauffeure, Schuster und Schneider.
In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 Mark ge= miiljrt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienstjahre eine Ortszulage von täglich 1.50 Mk.
Meldungen mit genauer Adresie sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrofenartillerie Kiautichou, CuLhave».
Bekanntmachung.
Einstellung von Drtt- und Vierjährig-Freiwillige« für das 3. Seebataillon (Marine-Znfanterie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 Mtr. groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 gâren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
Das 3. Seebataillon besteht aus: 5 Kompanien Marine- Infanterie (davon ist die 5. Kompanie beritten), 2 Maschinengewehrzügen, 1 Marine-Feldbatterie (rettende Batterie), 1 Marine-Pionierkompanie in Tsingtau und dem Ostasiatischen Marine-Detachement in Peking und Tientsin.
Die Vierjährig-Freiwilligen sind in erster Linie fm: die 5. (berittene) Kompanie bestimmt.
In den Standorten in Ostasten wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich (150 Mark gewährt; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierte« Dienstjahre eine Ortszulage non täglich 1.50 Mark.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissio« ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Dienstantritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten cm:
Kommando des 3. S tammseebatarllons, Wilhelmshaven.
&ntoirWIidjer KreißvermömN.
Seitens des landwirtschaftlichen Kreisvereins findet am Sonntag den 9. L Mts. eine Besichtigung der von Mnmm'schen Gutswirtschast in Wafferlos statt.
Abfahrt vormittags 11* Uhr Hanau Ostbahnhof bis Kahl. Von dort aus Fahrt per Wagen zur Besichtigung der Felder und der Gutswirtschaft in und bei Wafferlos.
Von Wafferlos weiter nach dem Hahnenkamm. Gegen Abend zurück über Alzenau nach Hanau. Zur Teilnahme an der Reife werden auch die Damen freundlichst eingeladen.
Wegen der Bereitstellung von Fuhrwerken wolle« die Teilnehmer ihre Beteiligung an der Bereifung alsbald dem Schriftführer des Vereins, Herr« Domänen- Nentmeister Reinhardt hierfelbft mitteilen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die nor* stehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau den 28. Mai 1912.
Der Vorsitzende.
Frhr. Laur, Landrat.
Königliche Lehranstalt für Wein-, Obst- unb Gartenbau zu Geisenheim a. NH.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß a« der hiesigen Königlichen Lehranstalt
1. ein Obstverwerlungskurfus für Frauen in der Zett vom 29. Juli bis 3. August,
2. ein Obstverwertungskursus für Männer in der Zeit vom 6. bis 17. August,
abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theorettsch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethccken einzuüben.
Der Unterricht umfaßt: Obftweinbereitung und Behandlung desselben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine; Bereitung von Essig, Branntwein, Beerenwein, Schaum- wein und alkoholfreier Getränke; Untersuchung von Rei«- Hefen, Kahmhefen, Schimmelpilzen, ferner des Mostes auf Zucker und Säure, Bereitung von Mus, Gelees, Marmeladen und Pasten; Herstellung und Aufbewahrung von Konserven und Obstsäften, Dörren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses; Obsternte, Sortierung, Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes; Gurke«-, Kraut- und Bohnensäuerung usw.
Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1.: für Preußen 6 Mark, für Nichtpreußen 9 Mart; für den Kursus zu 2.: für Preußen 10 Mark, für Nichtpreußen 15 Mark.
AmneWungen sind an die Direktion zu richten.
Die Direktion.
Liegen geb liebe« das Buch „Deutschlands Flotte im Kampf", gefunden 1 Harke und 1 Tasche. Abzuhole« auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung. _____
Hanau den 25. Mar 1912. *8280