Einzelbild herunterladen
 

GP«S Blatt.

EinrSckungsgevShrr

Die 6gefpakt«e Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklametell die Zeile 50 Pfg.

General-Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg-, für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg- Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker in Hanau.

$L 119 Fernsprechanfchlitß Nr. 23S.

*

Mittwoch den 22. Mai

FernsPrechMtfchltch Nr. 230. 1912

.......

3k heutige Ammer mW mher dem MMiiWlM

14 Seiten.

Amtliches.

Landkreis F)anau.

Unter Hinweis auf die Verfügungen vom 24. Oktober 1910, St. 1868Nr. 9 der Amtlichen Beilage zum An­zeiger von 1910 und vom 11. November 1911, St. 2738, werden die Herren Bürgermeister ersucht, bis zum 28. d. M. folgende Verzeichnisse einzureichen:

1. Ein Verzeichnis der selbständigen, in den Gewerbe- steuerklass« III und IV besteuerten Handwerker aufzustellen nach der Rolle für 1911,

2, ein Verzeichnis sämtlicher gewerbesteuerfreien selb­ständigen Handwerker.

In letzterem sind die Handwerker getrennt in folgenden Abteilungen:

a) nach einem gewerblichen Jahresertrage bis einschließ­lich 500 Mark,

b) von mehr als 500 Mark bis einschl. 1000 Mark und

c) von mehr als 1000 Mark aufzuführen.

In die Handwerkerverzeichnisse find sämtliche selbständi­gen Handwerker aufzunehmen, gleichviel ob sie nur 1 Mark gewerbliches Reineinkommen haben oder zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Ferner sind in den Verzeichnisien nachzuweisen auch die­jenigen Handwerker, welche neben dem Handwerk einen anderen Gewerbszweig (beispielsweise ein Spezereige- ^öft usw.) betreiben.

Die sorgfältige Aufstellung der Verzeichnisse mgche ich den Herren Bürgermeistern zur Pflicht.

Hanau den 20. Mai 1912. St. 206

Der Vorsitzende

des Steuer-Ausschusies der Eewerbesteuerklasie III und IV.

I. V.: Karbe.

Stadtkreis Fyanau. Bekanntmachung.

Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Losungsscheine binnen 14 Tagen auf dem hiesigen Meldeamte, Langstratze Nr. 41 I, in den Sprech­stunden, vormittags von 10 bis 12% Uhr und nachmittags von 2% bis 5 Uhr, abzuholen.

Hanau den 21. Mai 1912. 12873 Der Magistrat.

Hild.

MMW r V'j in her MebW non Am.

In einer Vereinsgabe des Hanauer Geschichtsvereins behandelt Herr Professor Dr. G. W o l f f aus Frankfurt am Main eingehend die Freilegung neolithischer Brandgräber bei Hanau. Er führt u. a. aus:

Zwischen der Mainebene und dem Tale der Nidda und Nidder streicht, von Vockenheim aus ganz allmählich anstei­gend, ein flacher Höhenzug nach Nordosten, der bei Bergen feine größte Erhebung hat und von da als Plateau nach den Vorhöhen des Vogelsberges zieht, die er beim Limes­kastell Marköbel erreicht. Er trennt die beiden durch die Wetterau und das Kinzigtal führenden uralten Verkehrs­wege vom Untermain nach der Elbe und Weser. Auf seinem Rücken verläuft gleichfalls ein alter, bereits in vorgeschicht­licher Zeit benutzter Weg, nach dem der ganze Höhenzug als dieHohe Straße" bezeichnet wird. Für den südnörd­lichen Verkehr hat er von jeher ein Hindernis gebildet, und noch heute überquert ihn nur eine Sekundärbahn, die Linie HanauFriedberg, während der große Verkehr von Frankfurt nach Norden auf der Main-Weserbahn ihn in einem weiten westlichen Bogen umgeht.

Die tieferunbigen Lößablagerungen des Plateaus haben von jeher einer ackerbautreibenden Bevölkerung Nahrung geboten, die in den ältesten Zeiten über den Rücken zer- itreut oder in dorfartigen Niederlassungen vereinigt wohnte, h V die ausgedehnten Fluren mit Ausnahme her k ^^gelegenen Bergen von den wohlhabenden Dörfern der Mainebene und des Niddertales aus bebaut, deren Ge- mortungen zum Teil an der alten Straße zusammen- tr< sien, welche im westlichen Teile vielfach die Grenze bildet, ^iul in dem sich verbreiternden östlichen Teile finden sich tiefere Mulden, deren Quellen meist nach dem Kebel- oder Krebsback abwäliern. dem einzigen tieferen Einschnitte. der

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langenselbold belegene, im Grundbuchs von Langenselbold Blatt 2483 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schuh­machers Philipp Schäfer und heften Ehefrau Katharina geb. Waller zu Langenselbold, je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstück:

Krtbl. 44 Nr. 207/116, Wilhelmstraße Nr. 13 2,64 ar

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten 240 Mk. Nutzungswert,

b) Stallgebäude,

zu der dem Ehemann Philipp Schäfer zustehenden ideellen Hälfte

am 12. Juli 1912, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 18. Mai 1912. 12899

Königliches Amtsgericht.

Der Landwirt Konrad Höhl aus Hochstadt ist als Feld­hüter der Gemeinde Hochstadl bestätigt und verpflichtet morden.

Hanau den 21. Mai 1912. V. 2928 I

, Politische Rundschau.

Die deutsch-französische Kongokommisfion« Nach einer Pariser Meldung wird die deutsch-französische Kommission, welche die Arbeiten für die Feststellung der neuen Grenze zwischen Kamerun und Französisch-Kongo vorbereiten soll, Anfang Juni in Bern zusammentreten. An der Spitze der französischen Kommissionsmitglieder wird der Direktor im Ministerium des Aeußern Couch stehen.

Die Diamantkonzession in Deutsch-Südwestafrika. Wie verlautet, steht der Erlaß einer kaiserlichen Verordnung über Verleihung der Eigentumsrechte im Pomonogebiet und Er­teilung einer Bergbausonderberechtigung an di« Firma Daniel 1 de Paß u. Co. unmittelbar bevor. De Paß übertrug seine Diamantenrechte im Pomonagebiet an eine deutsche Gesell­schaft, die Pomona-Diamanten-Gesellfchaft, deren Gründung nunmehr in kurzer Zeit erfolgen dürfte.

Zur Erkrankung des Kardinals Kopp. Im Fürst­bischöflichen Palais in Breslau sind zahlreiche Telegramme eingetroffen, in denen Wünsche für die baldige Bessenmg im Befinden des Kardinals Kopp ausgesprochen werden, u. a. vom Kardinalstaatssekretär Merry del Val, vom König von Sachsen, vom König von Württemberg, von der Groß­

das Plateau von den Vorhöhen des Vogelsberges trennt. In jenen Einsenkungen liegen versteckt die Weiler Hirzbach und Butterstadt und die Domäne Baiersröder Hof, sämtlich aus alten Johanniter- und Antonitergütern entstanden. In ähnlichen Mulden, die aber schon direkter mit dem Ridder- tale einerseits, der Krebsbachniederung andererseits ver­bunden sind, liegen im Norde« Ostheim, im Süden Roßdorf, am Krebsbach selbst Marköbel, Rüdigheim, Ober- und Nie­derissigheim, an der Nidder Heldenbergen, Windecken, Ki­lianstädten, Büdesheim u. a. Nur auf der beschriebene« Höhe und an ihren Abhängen waren bis vor kurzem die Brandgräber und ihre eigentümlichen Beigaben gefunden. Man konnte daher an eine ganz engbegrenzte Kultur den­ken. Seitdem aber auch unten am Main bei Anlegung des .neuen Osthafens die völlig gleichen Erscheinungen ausge­treten sind, und mehr noch, seit die Nachforschungen tn Diemarden bei Göttingen wenigstens hinsichtlich bet Zier­steine ganz ähnliche Sitten haben erkennen lassen, wird man mit einem abschließenden Arteil zurückhalten müssen.

Was bei den Untersuchungen der Brandgräber ganz be­sonders auffiel, war die vollkommene Gleichheit der Gräber in Form und Größe und die große Uebereinstimmung der Art, wie sie zuerst in Erscheinung traten. Zwar an der Farbe und Form der dunklen Flecke, welche infolge der Tä­tigkeit des Dampfpfluges sich auf den braunen Ackerfläche? bemerkbar machten, fonnte man zunächst nicht entscheiden, ob unter ihnen eine Wohngrube oder ein Grab verborgen sei. Aber bei vorsichtigem, schichtenweisem Abstechen des Bodens ließ sich, wenn ein Grab vorhanden war, dies an dem Uebergang der mehr bröckeligen dunklen Erde in eine speckartige tiefschwarze erkennen, die sich als kreisrunde oder viereckige, an den Ecken abgerundete Scheibe deutlich von der dunkelgrauen oberen Schicht und noch weit deutlicher von dem gelben Lehm, der unter ihr lag, abhob. Denn mit einer einzigen Ausnahme waren die Gräber, mochten sie isoliert liegen oder in den Boden einer Wohnarube eingeschnitten

herzogin Luise von Baden, von Kardinal Fisch« in Köl» u. a. m.

Verschwörung gegen Rttwäirierls König. Blätter« Meldungen zufolge haben russische Anarchisten in Bratta di« Handelsangestellten Angyel, Öfretmu und Zajnik gedungen, um den König Karol durch einen Dombenwwff zu töten. Während es den russischen Anarchisten gelang, rechtzeitig zu flüchten, wurden die Handelsaugestellten verhaftet. Eine Haussuchung in den Wohnungen der Verhaftete« führte höchst kompromittierende Korresporckenzen zutage. In Galat wurde ein Mann verhaftet, der an dem Komplott beteiligt ist. Die Polizei glaubt, daß bet Verhütete mit de« Anarchisten Staub identisch ist.

Die Mischehen in Südwest. Eine Resolution des Landesrats in Wüchhuk befürwortet im Falle einer gesitteten Lebensführung die Anerkennung der bis zum Jahre 1905 geschlossenen Mischehen. Sie bittet, in Zukunft jede Mhe zwischen Weißen und Eingeborenen strengstes $n verbieten. Der Landesrat sieht in der Erlaubnis der Heirat eine schwere Gefahr für das Deutschtum und befürchtet im Fall« des Eintretens die Abwanderung der besten Kâmp« aus Drutsch-Südwestafrika.

Parlamentarisches.

mb. Die Geschaftsordnungskommisfiou des Abgeord« netenhauses sprach m ihr« gestrig« Sitzung die Ge­nehmigung zur Einleitung des gegen den Abg. Dahardt (freit) beantragten Strafverfahrens gegen den Widerspruch des fortschrittlich« Vertreters aus, der an der alten Uebung feftgehalten wissen wollte, derartige Prozesse bis muh Schloß der Tagung auSzusetzen. Alsdann manbte Ah die Kom­mission der Weiterberatung der Geschäftsordnung zu. An den § 69, der von dem Urlaub der Mitglieder handelt, knüpfte sich eine lange Debatte über die Form her Dtäten- gewâhrung. Von einer Aenderung dieses Paragraph« nahm man indes mit<kficht darauf Abstand, daß demnächst bat Plenum über den von allen Parteien gestellten Diâtruantra^ zu beschließen haben wird. Der Regierungsvertreter legte der Kommisfion nahe, zunächst ihrerseits diejenigen Mittel zn prüfen, welche geeignet seien, eine größere Präsenz herbei­zuführen. Vielleicht würde sich die Regierung zu «r" Aenderung des Diätenwesens erst entschließen können, wenn diese Mittel erschöpft sind. Eine bestimmt Erklärung im Namen des StaatsministeriumS vermochte d« RegienmgS- kommissar indes hierüber nicht abzugeben. § 70 erhielt folgende Fassung: Wenn aus irgend einer Ursache die Stelle eines Abgeordneten erledigt wird, so macht her Prä­sident dem Minister des Innern davon unvorzüglich Anzeige. § 71, der von den Adressen an den König handelt, wurde in der Fassung angenommen, die ihm die Kommisfion im

sein, mit ihrem untern Teile tu den gewach^n« Bode« eingetieft. Im ersteren Falle erkannte man die dunkelgläu- zende Fläche 35 bis 50 Zentimeter unter der Oberfläche, also unmittelbar unter der durch den Dampfpflug aufge­rissenen Humusschicht, die infolgedessen auf eine gewisse Ausdehnung durch die obersten Teile des Grabes dunkel ge­färbt war.

Der unberüAte Teil des Grabes erstreckte sich regelmäßig nur 10 bis 15 Zentimeter tief als eine von der erwähnten glänzend schwarzen Erde mit den Knochenresten und Grab­beigaben angefüllte flache Mulde in den gelben Lehm hinein. In mehrer« Fällen, in welchen die Sohle des Grabes etwas tiefer als sonst lag, machte sich neben dem Rande der ei­gentlichen Grabmulde noch eine flachere, in ihrem untersten Teile auch nicht vom Pfluge erreichte rechteckige Vertiefung von 1% bis 2 Meter Länge bemerkbar, auf deren Boden dicht am Rande der tieferen Grabmulde die bethen ein­zig« zwar zerdrückten, aber in ihrer Form noch erkenn­bar« Gefäße gesund« wurden, die scheinbar mit Gaben beigefetzt waren.

Einmal aber war diese Grube rechteckig mit 1,70 und 1,10 Meter Seitenlangen, so daß wir anfangs ein regel­rechtes Skelettgrab vor uns zu haben glaubten, bis in 70 Zentimeter Tiefe unter der Oberfläche an der östlich« Schmalseite die Längenachse der Grube war mit 90 ©rab westlichem Abstande von der Rordttnie, also genau west- östlich gerichtet sich die typische Grabmulde in d« ge­wachsenen Lehm eingetieft fand. Die Hersteller des Grâs hatten, fei es, um bequemer arbeiten zu könn«, oder fei es unter dem Einflüsse einer auf die ehemalige Sitte der Körperbeftattung zurückgehenden Tradition, zunächst eine für eine unverbrannte Leiche, wenigstens für einen Hocker, genügende Gruft mit fast senkrechten Wänden gegraben und dann das Vrandgrab in sie hinein gebettet. Davon, daß die Toten an Ort und Stelle, etwa über d« oberen, weiteren Gruben. verbrannt und bann in beten Bodes eiutiefcetdl