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Geueral-Anzciger
Amtlilhes Orga« für Stadt- und Landtireis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Lierteliahrkich 1.80 Mk., monatlich 60 W» Mr Postbezug vierteffährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Stammet kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hana«.
Ml. 107 ffernfprechanfchlittz Nr. 230.
Dienstag den 7. Mai
Fevttfprechaitschltttz Nr. 230. 1912
Amtliches.
Auf Grund von Ziffer II 5 Absatz 2 der Bekanntmachung über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken vom 10. November 1911 (R. G. Bl. S. 937) bestimme ich, daß im Einzugsverfahren (§§ 1447 ff. R.-V.-O.) — soweit nicht die Beiträge durch die Arbeitgeber nach
8 1454 R.-V.-O. entrichtet werden — bei Beitragsmarken als Tag der Entwertung auch der Tag des Einklebens der Marken in die Quittungskarten angegeben werden kann.
Diese Bestimmung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. Berlin W. 9, Leipzigerstraße 2, den 23. März 1912.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. V.: Schreiber.
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Bekanntmachung.
Huf Grund der Beschlüsse des Gesamt-Vorstandes und Ausschusses unserer Anstalt vom 23. November und 8. De- gember v. Js. wird in
Hanau fiir die Kreise Hanau-Stadt und Land sowie Gelnhausen eine Versicherungs-Kontrollstelle vom 1. Juli d. J. ab er- ttchter.
Mit der Führung dieser Stelle ist unser Sekretariats- beamter Lower beauftragt worden, welchem für die Dauer seiner dortigen Amtsführung die Dienstbezeichnung
„Landesoersicherungs-Jnspektor" gusteht.
Diesem Beamten liegt als Hauptaufgabe seines neuen Amtes ob, die rechtzeittge und vollständige Entrichtung der Beitrüge für die Invaliden- und Hinterbliebenen-Versiche- rung aller versicherungspflichtigen Personen seines Kontrollstellenbezirkes zu überwachen. Daneben ist ihm außer anderem noch die Ueberwachung der Markenverkaufsstellen und der Rentenempfänger überttagen, sowie die Unterstützung der Quittungskarten-Ausgabestellen empfohlen. Er wird mindestens an einem, noch näher zu bestimmenden Werktage einer jeden Woche in seinem Amtszimmer wäh- zenb der gewöhnlichen Dienststunden für Auskunftssuchende zu sprechen sein und außerdem an anderen Orten seines Kontrollstellenbezirkes, soweit nötig, auch Sprechtage in Verbindung mit der Ausübung der Kontrolle abhalten.
Der Landesversicherungs-Jnspettor wird sich bemühen, sein Amt so zu führen, daß er nicht nur als Kontrollbeamter betrachtet, sondern als gern gesehener Ratgeber bei Arbeitgebern und Versicherten begrüßt wird.
„Es fiel ein Steif . . . .“
Wissenschaftliche Plauderei von Richard Peter.
Es ist bekannt, daß sogar der Wonnemond nicht verpflichtet ist, unter allen Umständen das sprießende Leben vor „ohnmächtigen Schauern körnigen Eises" oder nur einem Frosthauch zu behüten, geschweige denn der März und April. Man fürchtet für die knospende Natur, daß rauhe Streifen ihre Jahresrechnung durchkreuzen könnten. Eigentlich ist : dies eine höchst selbstsüchtige Befürchtung des Menschen: die Besorgnis einer Ernteschmälerung, die natürliche Furcht des Hungers; für die Pflanze selbst bleibt allenfalls ein „ästhe- . tisches Mitleid" übrig, wenn ein Frost die Flur verheert . hat. Dann spricht man von Jammer, der über Blütenträume hereingebrochen ist. Die Pflanze aber ist ein Selfmademan, den ein Mißerfolg oder Verlust noch nicht zu Boden drückt. Sie hat immer noch ein Lebenskrastreservoir. Wenn sie auch ruhig in ihrem Boden wurzelt, sie ist doch auf alles gefaßt, sie nimmt es, wie der Mensch, mit allem auf. — Weit hinten im sibirischen Winter, wo er am kältesten ist, da blüht ein Löffelkraut mitten im Schnee, bei 40 Grad Celsius unter Null! Eine Nordenskjöldexpedition brachte die Nachricht mit. Da würde auch das Schneeglöckchen zähneklappernd verzichten. Ein winziges Pflänzchen, eine Alge, lebt im ewigen Schnee Grönlands und stellenweise der Hochalpen, ihn rot färbend. Ruhender Samen vermag 80 Grad Celsius Kälte auszuhalten. Man sieht: eine dauernde Kälte kann die Pflanze wohl ertragen, wenn sie sich angepaßt hat, wenn sie darauf eingerichtet ist. Tritt aber eine plötzliche Veränderung ein, etwa ein Frost, der in eine nicht darauf vorgesehene Entwickelungsperiode einschneidet, so kann es zur Katastrophe kommen. Bäume, die in der dicksten Winterruhe 20_ Grad Kälte spurlos abschütteln, können zwei Monate später schon durch viel geringere Frostgrade schwer be- ttoffeL werden. Dauz besonders lassen junge Pflanzeu und
Die Versicherungs-Kontrollstelle ist Organ unserer Anstatt und besitzt die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde. Gaffel den 26. April 1912.
Der Vorstand.
R iedesel Freiherr zu Eisenbach.
Landeshauptmann der Prov. Hessen-Nassau.
Bezirks-Polizeiverordnung, betreffend das Verbot des Fischereibetriebes in der Kinzig während der Früh- jahrsschonzeit.
Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung Wer die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (E. S. S. 1529) und mit Bezug auf § 3 Ziffer 3 und 5 der Verordnung vom 8. August 1887 zur Ausführung des Fischereigesetzes im Regierungsbezirk Gaffel (G. S. S. 441) bestimme ich unter Zustimmung des Bezirksausschußes in Ergänzung der Polizeiverordnung, betteffend Verbot des Fischereibetriebes in einigen Gewäsierstrecken, während der Frühjahrsschonzeit vom 12. März 1890 (Amtsblatt Nr. 13 S. 57), daß in der Kinzig, soweit sie Früh- juhrsschonzeit hat, während dieser Zeit (vom 10. April, morgens 6 Uhr, bis zum 9. Juni, abends 6 Uhr) die Fischerei auch von Montag morgen 6 Uhr bis Donnerstag morgen 6 Uhr nicht betrieben werden darf, soweit nicht von mir im einzelnen gewerbsmäßigen Fischern oder solchen Fischern, welche die Fischerei in einer größeren Gewasserstrecke rationell betreiben, Ausnahmen gestattet werden.
Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht den Straf- bestimmungen der §§ 49 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 (G. S. S. 197) oder des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich unterliegen, mit Gelb strafe bis zu 60 Mark bestraft.
Gaffel den 17. April 1909. A.=BL S. 96
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung.
Auf Grund der Einweisung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 20. November 1911, betreffend die Ausgabe von Quittungskarten in Gemäßheit der §§ 1413, 1415 und 1421 der Reichsversicherungs-Ordnung hat die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten sowie die Erneuerung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten vom 1. Januar 1912 ab durch die Ortspolizeibehörden, in Gemeinden mit König- Pflanzenteile wie angewelkt den Kopf hängen, der Lebens- prozeß erscheint gelähmt. Das deutet an, daß es, sich zunächst um ausgedehnten Wasserverlust handelt. Da nun gerade die sprossenden Gewächsteile in diesen gefährlichen Zeiten am meisten des belebenden Saftes bedürfen, so werden sie durch einen strichweisen Kälteeinfall am schwersten bedrückt. Im Durchschnitt enthält ein frisches Gewächs 75 Prozent Wasser, das ständig wegen der Transpiration erneuert werden muß. Am schlimmsten wirft nun der kalte Wind, der übermäßig Wasser entzieht, das aus dem gefrorenen Boden nicht genügend ersetzt werden kann. In der Hauptsache erfolgt die Transpiration durch die Blätter. Da dieser Vorgang in der kalten Jahreszeit so erschwert ist, ergab sich als notwendiges Anpassungserfordernis, die Blätter im Herbst abzuwerfen. Hat das Frühjahrstreiben eingesetzt, so ist der unvermutete Frostrückfall das Verderben für die wasserbedürftige Vegetation, die nach der Regel den Saft bereits hat steigen lassen und sich auch um Eisheilige nicht immer kümmern kann. Das ist die unangenehme Kehrseite der Einpassung. — Bei den geschilderten Vorgängen handelt es sich nun noch nicht um eigentliches Erftieren, das zugleich ein chemischer Prozeß ist und einer Verkohlung ähnlich sieht. Die Pflanzenzelle muß ständig Wasser abgeben, bis das Zelleiweis, selbst in seiner Zusammensetzung gestört und verändert, die Lebenstätigkeit einstellen muß und dann nach Verlust des chemisch gebundenen Wasiers „erfrierend" abstirbt, meist aber erst bei hohen Kältegraden. Jedenfalls wehrt sich die Pflanze bis zum letzten Tropfen ihres Saftes mit den verfügbaren chemischen Schutzmitteln gegen die Vernichtung ihres Proto- plasmas, ihres Lebensstoffes. Das wirkliche Erfrieren be- triftt denn auch vor allem die aus Süden eingebürgerten Gewächse. Die Rose erfriert erst bei —22 Grad Celsius, der Kohl bei —20 bis 25 Grad und darunter, die Buche bei —30 Grad, die Pflaume bei —40 Grad, der Apfelbaum bei -^49 Grad. Die Gurke dagegen, wie Profesior Göppert angibt» erfriert bei 1^5 Grab unter Null, ebenso Kürbis, in*
licher PoNzeiverwattu«g auch durch die Gemeindevorstäude, zu erfolgen.
In Ausführung der vorstehenden Anweisung bringe ich nach Vereinbarung mit dem hiesigen Magistrat hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß vom 15. März d. Js. ab zwei Quittungskarten-Ausgabestellen bestehen und zwar:
1. Im Kreishaus — Polizeidirettion, Zimmer 4 — für die Bewohner des gesamten Stadtbezirks rechts der Kinzig, einschließlich Kesselstadt; ferner auf dem linken Kinzigufer für die Bewohner des Stadtbezirks, der abgegrenzt wird durch die Katharina Velgika- straße, Nußallee bis zur Vleichstraße, Sternstraße, Paradeplatz, Mühlstraße, Mühttorweg, Sandeldamm, Jahnstraße, Rhönstraße (verlängert) bis zur Kinzig.
2. Im Rathaus — städtische Polizeiverwaltung Langstraße 41 — für die Bewohner des übrigen Stadtbezirks.
Zur Vermeidung von Irrtümern weise ich noch ausdrücklich darauf hin, daß nach vorstehender Einteilung die nörd- lichen Häuserreihen der unter 1 bezeichneten Grenzstratzen zum Bezirk der Ausgabestelle im Kreishaus, die südlichen Häuserreihen zum Bezirk der Ausgabestelle int Rathaus gehören.
Als Gefchastsstunden für die Ausgabe der Quittungskarten im Kreishause bleiben wie bisher die Tagesstunde« von 10—12 Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags bestehen. Im Rathaus werden die Qutttnngskarten von 10—12% Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags ausgegeben.
Hanau den 16. Februar 1912. P. 1696 Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Karbe,
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Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Sternheimer, Inhabers der Firma Adolf Sternheimer in Hanau ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf
den 21. Juni 1912, vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Rußalke 17 Zimmer Nr. 17, anberaumt.
Hanau den 30. April 1912. 1161
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Dienstnachrichten.
In der Gemarkung Langenselbold ist die SAoeineseuche erloschen.
Hanau den 6. Mai 1912. V. 2881 bischer Hanf, die Zwerg- oder Buschbohne, aus Südamerika stammend, Georginen usw. Bei —2 bis 3 Grad werden Mais, Hirse, Tomaten, Rizinus betroffen. Im Schutze von Bäumen und Schnee ertragen jedoch auch diese Pflanzen etwas schärfere Kältegrade. Je wasserreicher im allgemeinen ein Gewächs ist, desto empfiWlicher ist es gegen Frost und Kaltwind, daher, wie oben angedeutet, die Gefahr für junge, zarte Frühlingssprossen.
Leben und Wärme sind Zustände, die von Anfang an ineinander wurzeln. Während im Tierkörper die Nahrung durch Verbrennung mit dem eingeatmeten Sauerstoff in die Fähigkeit zu rascher Bewegung umgesetzt wird, sehen wir diesen Vorgang bei der Pflanze im allgemeinen so heruntergeschraubt und so wenig hervortreten, daß man ihr früher fast das Leben absprach, sie jedenfalls als ganz minderwertiges Wesen behandelte. Die Pflanze aber ist der Pionier des Lebens, sie schlug dem Tier die Brücken und Steige zu den Hohen der Entwickelung. Sie baut auf, indem sie durch Sonnenlicht mit Hilfe der Blattgrünkörperchen die für das Tier unbrauchbare Kohlensäure, das ausgehauchte Abfallprodutt insbesondere des menschlichen und tierischen Lebens, in Kohlenstoff und Sauerstoff wieder zerlegt. Von dem angehäuften Kohlenstoff verbrennt sie einen geringen Teil selbst, und dieses bißchen Wärme verleiht auch der in den gemäßigten Breiten bescheidenen, braven und fleißigen Pflanze ihre Lebensspannung. Aber sie reicht nicht aus, um ihr wie dem Tier, das sie mit ihrem Ueberfluß beköstigt, merkliche Eigenwärme zu gewähren, die nur ausnahmsweise meßbar wird und in der Blüte des bekannten Aronstabs bis 30 Grab Celsius erreichen soll. Kohlenstoff und sem« Verbindungen mit Wasser werden in der Pflanze abgelagert, während der ausgestoßene Sauerstoff das lungenatmeuda Leben in erster Linie wieder erfrischt.
Im Herbst werden die Rahrungsstoffe aus den Blatt» zellen als Stärke und Zucker sorglich durch die Adern hi Zweige und ^^mm transportiert, and auch tu bet guten