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Erstes Dlâ

CinrückungsgebShrl

Die Ogefpattene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Mt- nad Fauâreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

vezugspreisr

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzeln« Nummer kostet 6 Pfg,

Derantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 104 ^ernwrechnnschlnk Nr. 280.

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Die ieutige Kummer mW Mn Dem wnhoümÄM

14 Seiten.

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Fjanau.

Sprechstunden des Kreisarztes.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 30. v. M., V. 2710 (Nr. 102 desHanauer Anzeigers" vom 1. d. M.), bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß der Kreisarzt Dr. Sauberzweig bis auf weiteres täglich von 911 Uhr vormittags im Kreishause hier (Hainstraße Nr. 10) An­meldung in dem Botenzimmer im 1. Stock zu sprechen ist.

Hanau den 2. Mai 1912. V. 2806

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Fyanau.

Nachdem die Aepfelallee zwischen Lamboy- und Scharn­horststraße, sowie die Scharnhorststraße zwischen Aepfelallee und dem Dr. Hommelschen Grundstück ausgebaut und ge­pflastert worden sind, werden die Anlieger dieser Straßen­strecken auf die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 8. Juli 1790 in Verbindung mit der Straßenpolizeiverord­nung vom 28. Mai 1909 aufmerksam gemacht. Danach müssen die Straßen einschließlich der Rinnen und Bürgersteige Mittwochs- und Samstagsnachmittags längs der ganzen Frontlänge eines Grundstückes bis zur Mittellinie des Stratzendammes gründlich gereinigt werden. Verantwortlich sind die Eigentümer oder Mieter ganzer Häuser.

Die Verpflichtung zur Stratzenreinigung beginnt mit dem 8. d. M.

Hanau den 2. Mai 1912. p. 4893

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Landkreis Hanau.

Ansetzung der Sommer- und Herbstferien.

In Ergänzung unserer allgemeinen Verfügung vom 24. Juni v. I. B. 5301a, abgedruckt im Amtlichen Schul­blatte 1, S. 46, unter Nr. 50 verordnen wir hiermit in Uebereinstimmung mit dem Ministerialerlasse vom 19. März 1904 (A. S. 1, S. 34 Abs. 6), daß die Entscheidung auf die Anträge der Schulvorstände (Schuldeputationen) bezüglich der Ansetzung der Sommer- und Herbstferien für die Volksschulen mit Rücksicht auf die örtlichen (Witterungs- verhältniffe usw.) von dem Landrate und dem Kreisschul­inspektor in gegenseitigem Einvernehmen zu treffen ist. (B. I. Nt. 4298a.)

Cassel den 2. September 1909.

Königliche Regierung

Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.

An die Herren Kreisschulinspektoren des Bezirkes.

Vorstehende, im Amtlichen Schulblatte von 1909 auf Seite 94 abgedruckte Anordnung der Königlichen Regierung wird den Schulvorständen hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß diese Ferien und die etwaige Ein­richtung besonderer Heu- und Kartoffelernteferien nicht mehr, wie dies bisher in einzelnen Orten beobachtet worden ist, selbständig von den Schulvorständen anberaumt werden dürfen. Die Entscheidung muß vielmehr in allen Fällen von mir im Einvernehmen mit den Herren Kreisschulinspektoren getroffen werden. Die Anträge der Schulvorstände erbitte ich mir demnächst durch die Hand der Herren Kreisschul- inspel'toren bis zum 1. Juni d. J.

Hanau den 3. Mai 1912.

Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.

Im Namen des Königs!

In der Strafsache gegen den Fahrburschen Johann Käm­merer in Hanau, geboren am 11. November 1883 in Möm­bris-Hohl, Bez.-Amt' Alzenau, Bayern, katholisch,

wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom 2. Januar 1912 für Recht erkannt:

Angeklagter wird wegen Beleidigung zu einer Geld­strafe von zwanzig Mark, ersatzweise vier Tagen Gefäng­nis verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.

! Weichensteller Roth hat die Befugnis, das Urteil auf Kosten des Angeklagten einmal im Hanauer An-

Freitag den 3. Mai

zeiger binnen 14 Ta- nach Zustellung einer Ausfer­tigung öffentlich bekai c zu machen.

gez.: Dr. Popper Ausgefertigt.

Hanau den 22. April 1912. 11335

Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

Luckhardt, Amtsgerichtssekretär.

Setata imD oetlstene tëegenlWe et

Gefunden: 1 Damenschirm, 1 Portemonnaie mit 3 Mark und etwas Kleingeld (auf der Straße Hanau- Langendiebach).

Verloren: 1 goldner Manschettenknopf mit Mono­gramm C. B.

Hanau den 3. Mai 1912.

Politische Rundschau.

Griechischer Besuch beim Kaiser. Der griechische Ministerpräsidert Venizelos ist am Donnerstag mittag 12 Uhr im Achilleion eingetroffen. Er wurde vom Gesandten Frei­herrn von Jenisch empfangen und nach der Achille^terrasse geleitet, wo der Kaiser ihn in Gegenwart der Gesandten von Jenisch und von Wangenheim in Audienz empfing. Dann fand Frühstückstafel statt, an der auch der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland teilnahmen. Venizelos saß linst vom Kaffer.

Ankauf zweier Farmen durch den deutschen Kaiser. Nach einem Telegrackm derDeutschen Kabelgramm-Gesellschaft" aus Windhuk hat der Kaiser die FarmenDiK Dorn" und Kosof" im Bezirke Gideon für 96 000 Mark auf den Rat des gegenwärtig Deutsch-Südwestafrika bereisenden Hof­kammerrats Haekel gekauft. Die Farmen sollen dem Be­triebe der Wollschafzucht dienen. Der bisherige Besitzer, der Farmer Emil von Könen, bleibt der Pächter.

Der frühere Reichskanzler Fürst Bülow feiert am heu­tigen Freitag seinen 63. Geburtstag.

Der Bundesrat hat am Donnerstag der Vorlage über den Besoldungs- und Pensionsetat für die höheren Beamten bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte für das Rechnungsjahr 1912 seine Zustimmung erteilt.

Herr Bassermann als Sieger? Die in Frankfurt gefaßten jungliberalen Einigungsbedingungen sind jetzt gegenstands­los geworden. Denn wie bekannt wird, ist die Einigung bereits erfolgt. Eine frei Kommission hat einen Kompromiß ausgearbeitet, der beiden Teilen vorgelegt worden ist. Der jungliberale Reichsverband wollte diesem Kompromiß unter folgenden Bedingungen zusttinmen: 1. Der allgemeine Par­teitag findet an dem festgesetzten Termin am 12. Mai statt. > 2. Der Zentralvorstand der Partei empfiehlt den Kommis­sionsantrag als den seinigen unter Aufhebung seines Ve- schluffes vom 24. März. 3. Die Begründung, die dem Partei­tag für den Kommissionsantrag gegeben wird, wird vorher festgelegt. Sie muß die Feststellung enthalten, daß das Be­stehen des Reichsverbandes der nationalliberalen Jugend, wenn auch ohne besondere Vertretung für die Zukunft ge­währleistet wird. 4. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses Geheimrat Riedberg schlägt Dr. Fischer dem Zentralvorstand zur Zuwahl in den geschäftsführenden Aus­schuß vor. Durch diese letzte Forderung wird es klar, daß der Zentralvorstand auf seinem gegen die Jungliberalen gerichteten Beschluß vom 24. März nicht besteht. In diesem Beschluß hieß es, man soll dem nächsten Vertretertag den Entwurf einer Statutenänderung vorlegen, nach welchem nur solche Spezialvereine der Parteiorganisation ange­schlossen werden können, welche ihrerseits dem Landesver­band angeschloffen sind und nicht einen besonderen organi­sierten Verband mit eigener Spitze bilden. Wie die Leipz. N. N." aus nationalliberalen Kreisen erfahren, ist : die Einigung zwischen den jungliberalen Antragstellern und dem Zentralvorstande bereits definitiv erfolgt, so daß dieser Punkt von der Tagesordnung des Parteitages ver­schwinden wird. Die Einigung beruht darauf, daß die Son­derorganisation bestehen bleibt, aber ohne offiziellen Cha­rakter innerhalb der nationalliberalen Fraktion. Der Aus­schuß der Landesorganisationen ist mit vollen Rechten auch fernerhin ausgestattet. Die Bedingungen der Einigung wer­den in derNationalliberalen Korrespondenz" oeröffentlidjt, die den Zeitungen am Montag früh zugehen wird.

Der Deutsche Sahlwerkverband ist auf fünf Jahre ver­längert worden; aber nur für die Produkte A (Halbzeug, Träger, Eifenbahnmaterial), nicht für die Produkte B (Stab« eisen, Walzdrahl, Röhren).

Die Neuverteilung der englischen Flotte. Die Londoner Zeitungen veröffentlichen eine Mitteilung der Admiralität über die geplante Reorganisation der Flotte. Das erste und das zweite Geschwader werden aus Dreadnoughts und

Fernsprechanschluß Nr. 23V. 1912

denLord Nelsons" bestehen. Das dritte Geschwader, die bisherige atlantische Flotte, wird aus den acht Schiffen derEdward V1I."-Klaffe neugebildet werden. Im Laufe des Sommers wird die jetzige Mittelmeerflotte Gibraltar als Basis erhalten und in das vierte Geschwader umge- wandelt werden. Es wird aus derDuncan"-Klaffe be­stehen. Diese vier Geschwader bilden die erste Schlachtflotte. Das fünfte Geschwader, das jetzt die dritte Division heißt, und aus Schiffen mit Stammannschaften besteht, wird aus den acht Schiffen desFormidable"-Typs sich zusammen- setzen. Das siebente Geschwader (dritte Flotte) wird acht Majestics" erhalten und diesem Geschwader wird die neue erste Reserve zugewiesen. Die beiden Schiffe derSwift- sure"-Klasse werden in die dritte Flotte übergeführt werden. Das sechste und die Bildung des achten Geschwaders sind zurzeit noch nicht notwendig.

Der italienisch-türkische Krieg.

Der Vali von Smyrna bezeichnet die Behauptung der geretteten Mannschaft derTexas", daß der Unfall des Schiffes nicht durch eine Mine, sondern durch eine Granate verursacht worden sei, als unbegründet, und fügt hinzu, daß die Dampfer der Schiffahrtsgesellschaft Hadschi Daud in dem Glauben, daß keine Minen gelegt seien, wiederholt die Minenlinie passiert hätten.

Wieder ein Dampfer durch eine Mine vernichtet»

Anscheinend beim Aufsuchen der in den Dardanellen ausgelegten Minen ist ein kleiner Dampfer durch eine explo­dierende Mine zerstört worden. Es wird darüber berichtet: Der im Dienste der Admiralität stehende SchlepperSemen- dria" stieß bei der Verankerung von Bojen auf eine Mine und flog in die Luft. Der Kapitän und zwölf Mattose», darunter zwei Armenier, sind ertrunken; einer ist gerettet. Der Unfall hat bei der Bevölkerung große Erregung hervor­gerufen. Vielleicht hat der Dampfer die Aufgabe gehabt, vor Wiedereröffnung der Schiffahrt durch die Dardanellen die Fahrstraße durch Bojen zu bezeichnen und ist dabei mtt einer Mine in Berührung gekommen.

Ein italienischer Panzer gesunken?

Das Konstantinopeler BlattSavah" meldet, daß das italienische LinienschiffRe Umberto" beim Landen von Truppen in Sidi Said westlich von Tripolis an einem Felsen gescheitert und gesunken sei. Solche Konstanttnopeler Meldungen haben sich meistens aber nicht bewahrheitet.

Bombenwürfe von italienischen Luftschiffen.

Wie aus Tripolis gemeldet wird, unternahmen am Mittwoch früh die Luftschiffe P. 2 und P. 3 einen Erkun­dungsflug längs der Straße Fonduk-Tokar-Suani-Banaden- Azizia. Die Luftschiffs, die unter dem Befehl des sich auf dem P. 3 befindlichen Majors Dents standen, stellten die Streitkräfte und die Stellungen des Feindes fest. Als sie über dem feindlichen Lager eintrafen, wurden sie von leb­haftem Gewehrfeuer und Granaten aus zwei Geschützen empfangen, blieben jedoch unversehrt. Gegen 10 Uhr befand sich der P. 2 über dem Lager von Azizia und bombardierte es mit großem Erfolge, indem er dreißig große mächtige Bomben fallen ließ. P. 3 ließ etwa zwölf große Bomben in die Lager von Suani und Benaden fallen und fügte dem Feinde schwere Verluste zu, da sämtliche Bomben regelmäßig explodierten. Nach einer dreistündigen Fahrt kehrten die Luftschiffe zurück.

Der Wortlaut der Note.

Die Note der Pforte hat folgenden Wortlaut: Das kaiser* liche Ministerium teilte den auswärtigen Missionen mit, daß die ottomanische Regierung beschlossen hat, die Dar­danellen der neutralen Schiffahrt unter denselben Beding­ungen wie vor der Sperrung wieder zu öffnen, das heißt mit der Verpflichtung für die Handelsschiffe, sich den Vorschrif­ten über die Verwendung von Lotsen zu unterwerfen. Die Meerenge wird der Schiffahrt unter den früheren Beding­ungen nach einer Frist freigegeben werden, die zur Hebung der die Verteidigung ergänzenden Minen materiell uner­läßlich ist. Selbstverständlich hält die Kaiserliche Regierung ihr Legitimationsrecht uneingeschränkt aufrecht, die Meer­enge vollständig zu sperren, sobald sich das Bedürfnis danach fühlbar macht. ,

Aus aller Wett.

Der Schützenverein Rüsselsheim a. Main, welcher in diesem Jahre auf ein 50jähriges Bestehen zurückblickt, Der» austaltet anläßlich seiner Jubelfeier am 9. und 10. Juni ein großes Preisschießen; zahlreiche und wertvolle Ehrengabe» vom Frankfurter Schützenverein re. find bereits ge­stiftet. Möge der Verein sich auch weiterhin gedeihlich ent­wickeln.