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Die sgespaltene Petitzeile oder deren Raum '20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für $UM= und Landkreis Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 W» für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 101
Kerttsprechanschlutz Nr. 230»
Dienstag den 30. April
Fernspr.chanschlittz Nr. 2.30. 1912
Amtliches.
Stadtkreis Ranau.
Polizeiliche Anordnung.
Unter Bezugnahme auf § 63 der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 wird hiermst nach Beratung mit dem Magistrat folgende Anordnung erlassen:
Die Kleine Hainstrahe darf nur in der Richtung von der Hain- strahe nach der Kinzigbrücke befahren werden. Der gleichen Beschränkung unterliegt das Reiten, Treiben und Führen von Vieh.
Hanau den 25. April 1912. P. 4571
Königliche Polizeidirektion.
J. B.: Karbe.
Landkreis Ranau.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, ! mir bis zum 5. Mai d. J. ein Verzeichnis der in ihren Gemeinden bezw. Gutsbezirken befindlichen taubstummen Kinder einzureichen, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 80. September 1912 einschließlich das 6. Lebensjahr erreicht haben oder erreichen werden. Auch die der Taubstummheit verdächtigen Kinder dieses Alters sind in das Verzeichnis aufzunehmen.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich. • Hanau den 24. April 1911. V. 2477
Der Königliche Landrat. Frhr. Laur.
Verlängerung der Hcbainmenlehrkurse bei der Königlichen Universitäts - Frauenklinik und Hebammenlehranftalt in Marburg.
- Nachdem seitens der Medizinalverwaltung die Dauer der Hebammenlehrkurse generell von 6 auf 9 Monate verlängert worden ist, soll diese Maßnahme jetzt auch für die Marburger Kurse durchgeführt werden. Demgemäß ba- stimme ich im Einverständnis E dem Herrn Minister des Innern, daß die Dauer der Hebammenlehrkurse an der Frauenklinik der Universität Marburg vom 1. Januar 1912 ab 9 Monate beträgt. Damit die Klinik die etatsmäßigen 49 Schülerinnen dauernd für den Pflegedienst zur Verfügung hat, sind die Kurse hintereinander ohne Unterbrechung abzuhalten.
Die von den Hebammenschülerinnen für den verlängerten Kursus zu zahlenden Vergütungen setze ich im Einverständnis mit dem Herrn Finanzminister wie folgt fest. Es find für jeden Kursus zu erheben:
1. von den auf Staatskosten lernenden Schülerinnen (sog. Freistellen) Pflegegeld je 216 Mark,
2. von den auf volle Gemein-ekosten lernenden Schülerinnen:
a) Pflegegeld je 432 Mark,
b) Lehrgeld (an den Hebammenlehrer) je 45 Mark,
c) Wohnungsgeld je 30 Mark,
3. von den auf eigene Kosten lernenden Schülerinnen:
a) Pflegegeld je 432 Mark,
b) Lehrgeld (an den Hebammenlehrer) je 45 Mark,
c) Wohnungsgeld je 30 Mark.
Berlin den 12. Oktober 1911. U. I 1637 II 1740 Der Minister
der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten.
- I. A.: Naumann.
Veröffentlicht.
Hanau den 26. April 1912. V. 2431
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
In den letzten Jahren haben sich an Bahnübergängen, namentlich an den nicht bewachten oder nicht mit Schranken versehenen Uebergängen, zahlreiche Unfälle dadurch ereignet, daß die Fuhrleute bei Annäherung an die Uebergänge den Bewegungen der Züge auf den Bahnstrecken, den gegebenen Signalen und den aufgestellten Warnungstafeln gar keine oder nur ungenügende Aufmerksamkeit schenkten und leichtsinnig darauf losfuhren. Diese Fuhrleute bringen ihr Leben und die Gesundheit anderer in Gefahr und setzen sich selbst einer Anklage wegen Eisenbahntransport-Gefährdung aus.
Indem ich nachstehend die §§ 8 und 9 der Regierungs- Polizeiverordnung vom 15. April 1909, abgedruckt in Nr. 10 der amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" pro 1909, veröffentliche, mache ich den Führern von Fuhrwerken die strengste Beachtung dieser polizeilichen Bestimmung zur Pflicht. Wenn die letztere stets genaue Beachtung findet, namentlich beim Passieren von Bahnübergängen, werden sich die Gefahren und Unfälle vermindern.
Die mir unterstellten Polizeiorgane werden hiermit angewiesen, auf die Beachtung der fraglichen Polizeivorschrift gan- besonders zu achten und irden Uebertretunaskall AM
Bestrafung zu bringen. Die erfolgten Bestrafungen sind durch die Ortspolizeibehörden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Hanau den 24. April 1912. V. 2486
Der Königs Landrat. Frhr. Laur.
^
Der Führer eines Fuhrwerkes darf während der Fahrt weder schlafen, noch betrunken sein. Er muß während der Fahrt entweder auf dem Fuhrwerk selbst seinen Platz nehmen oder auf einem der Zugtiere reiten oder unmittelbar neben dem Fuhrwerk oder den Zugtieren hergehen.
Es ist dem Führer untersagt, sich auf die Deichsel, deren Arme, die Wage (Bracke, Barke) oder auf einen an der Seite des Fuhrwerks angebrachten Sitz zu setzen.
Befindet sich der Führer auf dem Fuhrwerk, dann muß er seinen Platz so wählen, daß er nicht nur die Zugtiere, sondern auch die Wegestrecke vor dem Fuhrwerk beobachten kann. Sowohl wenn der Führer sich auf dem Fuhrwerk befindet, als auch wenn er auf einem der Zugtiere reitet, muß er die Zügel oder die Leine unausgesetzt angezogen in der Hand halten.
Geht der Führer neben dem Fuhrwerk, so darf er nur im Schritt fahren.
Bei Hundefuhrwerk muß der Führer stets neben dem Fuhrwerk gehen.
Bei hochgeladenem Fuhrwerk darf der Führer sich nicht auf die Ladung setzen.
Das Auf- und Absteigen währ^, der Fahrt ist außer im Falle der Gefahr untersagt.
§ 9.
Der Führer darf sich von dem Fuhrwerk über fünf Schritt nur dann entfernen, wenn es nicht in der Bewegung ist. Er muß beim Fuhrwerk die Bremsvorrichtung anziehen und entweder eine geeignete Person (s. § 7) bei dem Fuhrwerk zur Aufsicht zurücklaffen, oder die Zugtiere auf einer Seite — bei Zwei- und Mehrspännern auf der Deichselseite — ab- strävgen.
Bei einspännigem Fuhrwerk mit Schere (Gabel), Deichsel muß das Zugtier sicher angebunden werden.
Der Auftrieb der für den diesjährigen Weidegang auf der Kreisjungviehweide angemeldeten Fohlen und Rinder erfolgt am Donerstag den 2. Mai 1912, vormittags halb 9 Uhr.
Die Tiere sind — nach Gattungen und Gemeindebezirksweisèl getrennt — an dem kurz vor der Weiche der Hanauer Kleinbahn nach dem Weidegelände abzweigenden Waldweg aufzustellen.
Es werden nur gesunde, gut entwickelte und zur Zucht geeignete Tiere zum Weidegang zugelassen. Bullen und Hengste finden keine Aufnahme.
Um die Tiere an die Weide leichter zu gewöhnen, wird nochmals auf die im Hanauer Anzeiger am 2., 21., 23. und 27. März b. Js. veröffentlichten Bedingungen verwiesen, wonach die zur Weide kommenden Tiere schon vorher an den Aufenthalt im Freien und an kaltes, frisches Wasser gewöhnt sein müssen. Zubereitete Tränke empfiehlt sich den Tieren nicht mehr zu reichen.
Die Versicherung der Weidetiere gegen alle Verluste infolge Tod oder notwendig gewordenes Töten, die während des Weideganges entstehen, erfolgt wie bisher bei einer leistungsfähigen Versicherungsgesellschaft durch den Kreisausschutz. In die Versicherung sind Verluste, welche durch Feuer, Blitzschlag und Ertrinken in der Kinzig, sowie durch Tuberkulose entstehen, sowett letztere nach erfolgter Schlachtung amtlich feftgestellt wird, ein- geschlossen.
Die von den Viehbesitzern zu tragenden Versicherungsprämien betragen für Fohlen 1 Prozent und für Rinder IM Prozent der Versicherungssumme.
Soweit die zur Weide kommenden Tiere bei den örtlichen Viehversicherungs-Vereinen bezw. bei dem Pferdeversicherung»- Verein für den Landkreis versichert sind, empfiehlt sich diese Versicherung für die Weidezeit aufzuheben. Die vom Kreis abgeschloffene Weide Versicherung endet 8 Tage nach dem Abtrieb der Weide.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Mehbesitzer, welche Weidetiere zum Auftrieb angemeldet haben, auf die vorstehende Bekanntmachung unter besonderem Hinweis auf die bekannt gegebenen Bedingungen aufmerksam machen zu lassen. Besondere schriftliche Aufforderungen ergehen an die Biehbesitzer nicht Hanau den 25. April 1912.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 2. Mai, vormittags 8 Uhr, findet im unteren Sâal des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.
Hanau den 30. April 1912. 10981
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Silk
Oirch Ausschlußurteil vom 25. April 1912 sind die Rechtsnachfolger des Gläubigers der im Grundbuch von Kilianstädten Blatt 1089 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek u ™ . „342,86 Mk. — dreihundertzweiundvrerzrg Mark 86 Pfg. — mit 5°/o verzinsliches Darlehen für Chirurgen Preifer zu Hanau laut Obligation vom 31. Januar 1783 eingetragen am 27. August 1878 mit ihren Rechten auf diese Hypothek ausgeschloffen worden.
Windecken den 25. April 1912. . 10957g
Königliches Amtsgericht.
Den Hafer- und Strohankauf setzt fort das Proviantamt Hanau.
EèMM Md Btrlorene EWiKndè u.
Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit 60 Pfg. (in der Turnhalle bei der Hauptprobe des Oratorienvereins)., 1 Stockschirm, 1 Schlüsselring mit 4 Schlüsseln.
Stehengeblieben vor einigen Wochen im Hofe der Brauerei Koch: 2 Einspänner-Pritschenwagen, ohne Bezeichnung.
Verloren: 1 Paar goldene Ohrringe mit roten Stein- chen, 1 silbernes Kollier mit lila Stein, 1 weißer Celluloid» Fächer, 1 Portemonnaie mit 75 Pfg.
Hanau den 30. April 1912.
Politische Rundschau.
Die Reis^ispofitionen des Kaisers. Für die Heimreise des Kaisers von Korfu sind folgende Bestimmungen getroffen worden: Am 8. Mai mittags Abreise von Korfu. Am 10. nachmittags wird Genua erreicht; die Abreise erfolgt zwei bis drei Stunden später. Am 11. vormittags Ankunft in Karlsruhe. Am 13. vormittags Abfahrt von Karlsruhe, mittags Ankunft in Straßburg; Frühstück bei dem Unterstaatssekretär Frhrn. Zorn v. Bulach; Fahrt nach der Hohkönigsburg und Essen bei dem Statthalter. Am 14. findet eine Parade der Garnison statt und darauf ein Frühstück bei dem kommandierenden General des 15. Armeekorps, General der Infanterie v. Fabeck. Am Nachmittag fährt der Kaiser im Automobil nach Metz; am Abend ist Tafel bei dem kommandierenden General des 16. Armeekorps, General der Infanterie v. Prittwitz und Eaffron. Am 15. Mai findet eine große Truppenübung statt, abends Effen beim Königs-Infanterieregiment; nach dem Effen Abreise von Metz. Am 16. morgens erfolgt die Ankunft in Wiesbaden. (Festspiele.) Am 23. abends Abreise von Wiesbaden. Am 24. vormittags Ankunft in Hamburg; Stapellauf des „Imperator". Am Nachmittag Abreise, abends Ankunft in Wildpark.
Der Termin für die Reichstags-Stichwahl in Barel- Jever ist auf den 9. Mai festgesetzt worden.
Der Stapellauf des Linienschiffes „König Albert" fand am Samstag in Danzig statt. Der König von Sachsen hielt die Taufrede, in der es heißt: „Vor nunmehr sechs Jahren war es mir vergönnt, einem Dampfer der Handelsmarine bei seinem Stapellauf ein Geleitwort mitzugeben und dabei der Bedeutung des überseeischen Verkehrs für unser ganzes deutsches Vaterland und für mein Sachsenland insbesondere zu gedenken. Mit noch tieferer Bewegung trete ich heute an diese Stelle, wo ein Schift vom Stapel laufen soll, das bestimmt ist, die Macht und das Ansehen des Reiches zur See zu bekunden und an seinem Teile dazu beizutragen, die friedliche Mitarbeit der Deutschen im Wettbewerb der Völker ficherzustellen." Die Prinzessin Mathilde vollzog dann unter den üblichen Feierlichkeiten die Taufe und gab dem Schiff den Namen „König Albert".
Der Zentralverband deutscher Eisenbahnhandwerker und -Arbeiter (Sitz Elberfeld) hält vom 15. bis 18. Mai in Elberfeld seinen 2. Verbandstag ab. Das Hauptteferat hält Graf Posadowsky über: „Die Stellung der Eisenbahnbediensteten in Staat und Gesellschaft." Ferner werden sprechen die Reichstagsabgeordneten ßk. Mumm, Behrens und Heckmann.
Der Landtag von Reuß j. 8. wurde am Montag in Gera durch den Vizepräsidenten Froeb aus Lobenstein eröffnet. Der Minister von Hinüber begrüßte die Abgeordneten und teilte eine Reihe von Vorlagen mit, die zur Verhandlung kommen sollen und unter denen sich u. a. eine bett. den Anschluß der beiden Reuß an die Oberverwaltungskammer Dresden befindet.
Der Landtag des Herzogtums Gotha wurde nach An» nähme der Vorlagen über die Erhöhung der ^^mtew' gehälter geschloffen. Die Neuwahlen finden voraussichtlich im Juni statt. , m ,
Diamantenfunde im Kongo. Vom Kongo in Antwerpen angekommene Paffagiere berichten, daß im Äagaigebtet Dia. maulen aeLundeu worden feiet.