Erste- Blatt,
Mane
General-Anzeiger
Einrückungsgebühr:
Die 6gefpaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 60 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für Mt- und FMrtis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 92 K««nspr<chanschl,itz Nr. 230.
M M Mummet mW Met dm MOIiiiWM _____ 14 Seiten.________
Eandkreis hanau.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Landwirts Iakob Heil in Windecken ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:
I. Sperrbezirk.
Die Straße einerseits von „bet Post" bis „auf die Höhe" und andererseits von „der Post" bis an die Hochmühle in der Stadtgemeinde Windecken bildet einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
L Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftein- gängen des verseuchten Gehöftes, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
8. Das Geflügel in dem Seuchengehöft und den Nachbargehöften ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen, das Führen an der Leine ist der Festlegung gleichzuachten.
S. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
8. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Eeböften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation Windecken innerhalb des verseuchten Ortes ist verboten.
3. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sverrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk find verboten.
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fallen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.
TT. Veobachtunasaebiet.
Das Beobachtungsgebiet besteht aus dem übrigen Teil der Stadt Windecken.
Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:
1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebiet auf Märkte ist verboten.
2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Veobach- tungsaebiet ist verboten.
3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. V. zum Bullen) ist dagegen gestattet.
4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Genehmigung des Herrn Regiernnaspräädenten zulässig.
Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mitt^lbgr einwirkenden strömenden Wasserdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasserbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich- Zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.
Hanau den 19. April 1912. V 2436
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
greift de» 19. April
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Dörnigheim gelegenen städt. Parzellen:
Karte W Parz. 176 an der Grisenlache 5 ar 25 qm
Karte Z Parz. Obergrund 5 „ 09 „ sollen Samstag den 20. d. Mts., vormittags O1^ Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten Kasse, Neustädter Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 4, neu verpachtet werden.
Pachtliebhaber werden eingeladen.
Hanau den 17. April 1912. 9939
Stadthauptkas e.
Bekanntmachung
betr. die Erhebung der Handelskammerbeiträge.
Auf Grund der Vorschriften in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung der Handelskammern vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 hat die Handelskammer beschlossen, zur Beschaffung ihres Aufwandes für das Rechnungsjahr 1912/13 zehn Prozent der Gewerbesteuer von den beitragspflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben. Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden die von der Handelskammer auf Grund der Eewerbefteuerlisten fest- gestellten Hebelisten überwiesen, soweit Die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzieht.
Die Gemeinden bewirken die Erhebung der Handelskammerbeiträge und führen die eingezogenen Summen durch Vermittelung der königlichen Kreiskaffen an die Handelskammer ab.
Die Handelskammerbeiträge sind öffentliche Lasten. Rückständige Beiträge werden in derselben Weise eingezogen wie Gemeindeabgaben.
Einsprüche gegen die Heranziehung zu den Handelskammerbeiträgen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungsaufforderung bei der Handelskammer anzubringen, welche darüber beschließt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammerbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer richten, sind unzulässig.
Hanau den 20. April 1912. 10045 Die Handelskammer.
Canthal.
Der Syndikus.
Dr. phil. Grambow.
Widm mit verlorene SegeuMnie n.
Gefunden: 1 Kneifer (Neufilber), 1 Jnvalidenkarte Nr. 1 für Heinrich Müller, geb. 21 6. 1895 zu Hanau, 1 kleiner, gelber Kinderschuh mit Gummieinsatz.
Verloren: 1 schwarze Damentasche (Inhalt 5 Schlüssel, ein halbes Pfund Butter, 2 Zehnpfennigstücke und eine Radfahrkarte für Senni Eräbener), 1 rotlederne Federtasche (Inhalt Schreibutensilien und eine Schülerzeitkarte für Hedwig Heyde), 1 Schlüssel und eine Schlinke an einer Schnur, 1 Portemonnaie mit 63 Pfg., 1 Protokollbuch vom deutschnationalen Handlungsgehilfenverband.
Zugelaufen: 1 junger weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen, w. Geschl.
Hanau den 19. April 1912.
Politische Rundschau.
Die nationalliberale Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses hat zur zweiten Beratung des Etats der Eisenbahnverwaltung für das Etatsjahr 1912 folgenden Antrag (Abg. Dr. Friedberg) eingebracht: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche StaatSregierung aufzufordern, auf gesetzlichem Wege die Gleichstellung der preußischen Eisendahnassistenten mit den Reichs-Eisen- bahnasststenten b-rbeizufübren.
Weitere „Politische Rundschau" im zweiten Blatt.
Der italienisch-türkische Krieg.
Ein italienischer Angriff auf die Dardanellen.
Das Wolffsche Telegraphen - Bureau verbreitet folgende Meldung:
London, 18. April. Eine Depesche von Lloyd-Agentur teilt mit. daß bei der Einfahrt in die Dardanellen Kanonen-
Fernsprechanschlich Nr. 230. 1912
donner gehört worden sei. Man vermute einen italienischen Angriff. Zuverlässige Nachrichten stehen noch aus. Auch aus Paris liegen Depeschen vor, wonach die italienische Flotte in Kumkaleh angekommen sei. Ein italienisches Schiff sei gesunken.
Konstantinopel, 18. April. Hier wird die Nachricht verbreitet, daß 27 italienische Kriegsschiffe heute früh vor dem Eingang der Dardanellen erschienen und das Bombardement auf die Befestigungen von Kumkaleh begannen.
Schon seit Monaten drängte die öffentliche Meinung in Italien auf ein kräftiges Vorgehen gegen die Türkei im eigenen Lande. Was bisher geschehen ist, beschränkt sich auf die Beschießung von einreinen kleinen Küstenbefestigungen an den Ufern des Roten Meeres, die Wegnahme von Schiffen und den Angriff auf die im Hafen von Beirut liegenden, fast wehrlosen türkischen Kriegsschiffe. Je länger sich der Krieg in Tripolitanien hinschleppte, je länger ein durchschlagender Erfolg ausblieb, auf den das Volk in Unterschätzung der Schwierigkeiten sicher gehofft hatte, desto lauter wurden die Stimmen, die einen Angriff zur See verlangten. Der reiche Jnselbesitz der Türkei im Aegäischen Meer, di« großen Häfen und die weite Küstenentwicklung deS Otto- manischen Reiches schienen die beste Gelegenheit zu Operationen zu bieten, die Faustpfänder liefern konnten, in deren Besitz man die Pforte zum Frieden zu zwingen dachte. Man war sich in den breiten Kreisen nicht ganz darüber klar, daß ein derartiges Vorgehen nicht so leicht sei. Reiâ militärisch betrachtet, unterliegt es keinem Zweifel, daß die italienische Flotte mit Aussicht auf guten Erfolg darangehen konnte, sich in den Besitz von Smyrna oder Saloyik zu setzen. Die Küstenverteidigung von Smyrna ist außer Stande, einer kräftigen Offensive eines modernen Linien» schiffgeschwaders erheblichen Widerstand enlgegenrusetzen. Die Minenverteidigung hatte man dort nicht zu fürchten, weil die Werke fehlten, die das Aufräumen einer solchen Sperre verhindern müßten. Die Einfahrt in den Busen von Salonik konnte dagegen nur erfolgen, wenn man vorher di« starken Befestigungen von Kara Burun niedergekämpft hatte, welche die Minenverteidigung stcherten. Auch diese Aufgabe vermochte die italienische Flotte mit dem nötigen Kräfteeinsatz zu lösen. In beiden Fällen war- aber nur die Hafenstadt genommen. Man konnte nicht an eine Ausdehnung der Operation in das Innere des Landes denken, da die dazu erforderlichen großen Streitkräfte nicht vorhanden sind und die Türken die Gelegenheit jedenfalls benutzt hätten, ihre noch gar nicht eingesetzten Landungstruppen zu einem Angriff mit großer Ueberlegenheit auf die gelandeten Italiener zu verwenden. Auch der Angriff auf das Herz des ottomanischen Reiches, auf die Meerengen und Konstantinopel bietet dieselben Begleitumstände. Auf die ernsten politischen Fragen, die sich durch die Störung des internationalen Schiffsverkehr- ergeben müssen, haben wir wiederholt hingewiesen. Es können sich hier Reibungen der widerstreitenden Interessen ergeben, die von den bedenklichsten Folgen begleitet sein müßten. Davon abgesehen, handelt es sich aber bei der Erzwingung der Durchfahrt durch die Dardanellen um eine Operation, die nur unter Beisatz beträchtlicher Seestreitkräfte möglich ist. 70 Kilometer zieht sich die Enge hin, durchschnittlich 4 bis 5 Kilometer, an der engsten Stelle, etwa 20 Kilometer von dem westlichen Eingang, dagegen nur 1800 Meter breit. Hier liegen sich die starken Befestigungsgruppen von Kild ül Bachr auf der europäischen und Kaleh Sultanijeh auf der asiatischen Seite gegenüber. Nach der Zollstation wird dieser Punkt gewöhnlich Tschanak Kaleh genannt. Um alte Steinkastelle, mit deren Bau schon der Eroberer von Konstantinopel, Sultan Machmud II. begonnen hat und die der heutigen Geschoßwirkung nicht mehr gewachsen sind, legt sich nun ein Kreis neuerer Werke. In den letzten Jahren haben die Türken an der Anlage moderner Befestigungen gearbeitet und dabei vor allem Sorge getragen, sie vor Sichtbarkeit zu schützen. Zugleich wurde eine ausgedehnte Minensperre gelegt, die zu beseitigen unter dem Feuer nicht völlig niedergekämpfter Werke eine sehr schwere Aufgabe ist. Zur offensiven Verteidigung ist östlich der Forts die türkische Flotte versammelt, die unter diesen Umständen ihre an und für sich geringe Kampffähigkeit doch noch recht fühlbar einzusetzen vermag. Eine andere Befestigungsgruppe ist an den Westeingang der Meerenge vorgeschoben, die hier etwa 3800 Meter breit ist. Auf der euro» päischen Seite, die Steilufer hat, befindet sich das Kastell Sed il Bachr, ihm gegenüber die Gruppe um das alte Schloß Kum Kaleh in Asien. Wie stark und modern diese Werke sind, läßt sich nicht angeben, für die Er. zwingung der Durchfahrt kommt ihre Nrederkampfung nur als Auftakt in Betracht. Die asiatischen SeftftL