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EinrSckungsgebührr

Die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Rettameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stob und FanRreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Merteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg-, Nr Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pf-.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Derantwortl. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Nr. 89

Aernsprechattschlittz Nr. 230

Dienstag den 16. April

Fernsprechattschluh Nr. 230

1912

Amtliches.

Landkreis Ranau.

Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß in den Ortschaften des Kreises auf den Gehöften von den Eigentümern und auch anderen Personen mit Teschings- oder Flobertgewehren nach Sperlingen öfters geschossen ward, wodurch verschiedentlich Unzu­träglichkeiten entstanden find.

In dieser Veranlassung mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem kurhessischen Ministerialausschreiben vom 1. Juni 1822, das noch Gesetzeskraft hat, niemand Schießwaffen bei sich führen darf, der nicht im Besitze eines Waffenscheines ist.

Die Ausstellung von Waffenscheinen ist mir vorbehalten.

Die Polizeibehörden und Gendarmen ersuche ich, ihr Augen­merk auf die in Rede stehenden Fälle zu richten und Zuwider­handlungen gegen die bestehenden Bestimmungen zur Anzeige zu bringen.

Hanau den 16. April 1912. V. 2246

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen.

Die Minenabteilung in Cuxhaven stellt im Oktober 1912 dreijährig-freiwillige Minenmatrosen und Minenheizer ein und zwar:

a) als Minenmatrosen Seeleute, See- und Flußschiffe!, Fischer, Handwerker und andere Berufe,

b) als Minenheizer Maschinisten unb Heizer, Maschinen­bauer, Kesselschmiede, Kupferschmiede, Elektrotechniker, Me­chaniker und ähnliche Berufe. Dreijährige Zivillehrzeit und Bestehen einer Prüfung (Deutsch, Rechnen, Zeichnen) gibt die Möglichkeit zur Kapitulation für die Minenmaschinisten­lausbahn.

Junge Leute, die beabsichtigen, als Freiwillige einzutreten, müssen ein Gesuch mit einem selbstgeschriebenen Lebenslauf, ihren Zeugnissen und einen vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission zu erbittenden Meldeschein zum freiwilligen Eintritt baldigst an das Kommando der Minenabteilung in Cuxhaven einsenden. Die ärztliche Untersuchung wird dann durch das Bezirkskom­mando veranlaßt.

Die Herren Bürgermeister unb Eutsvorsteher ersuche ich, vor­stehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Einwohner zu bringen und die bei den Gemeinde- und Euts- behörden in dieser Angelegenheit sich etwa einfindenden jungen Leute nach Möglichkeit in der Erwirkung eines Meldescheines, Weitergabe ihres Gesuches usw. zu unterstützen, da die Uner­fahrenheit im schriftlichen Verkehr manchen abhält, sich freiwillig zu melben.

Hanau den 13. April 1912. M. 2013

Der Könial. Landrat.

3. A.: Karbe.

Mit der Erledigung meiner Kreisblattverfügung vom 29. Februar d. Z., V 1365, 1409, betr. Beschulung blinder und taubstummer Kinder ist noch eine Anzahl der Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher mit Ein­reichung der am 1. d. Mts. fälligen Uebersicht über die vorhandenen taubstummen und blinden Kinder im Rück­stände. Ich bringe die Erledigung dieser Verfügung mit einer Frist von 5 Tagen hierdurch in Erinnerung.

Hanau den 11. April 1912. V 140911

Der König!. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Ffanau. Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Nußallee zwischen Vor dem Kanaltor und Frankfurtertor soll unter Zugrunde­legung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 1 Mk. bezogen werden.

Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungsterin in am Samstag den 27. April, vor­mittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschie­nener Anbieter.

Hanau den 12. April 1912. 9833

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 18. d. Mts., vormittags 10 Uhr, finbet im unteren Saal des Neuttädter Rathauses,

Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Kausmanns­gerichts statt.

Hanau den 15. April 1912. 9829

Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts.

_______ Hild. _________

Bekanntmachung.

Wegen Umpflasterung der Haupt-(Frankfurter-) straße zu Vilbel wird die genannte Straße eingetretener Hindernisse halber erst vom 15. April l. 3. an bis auf weiteres für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Friedberg den 9. April 1912.

Eroßherzogliches Kreisamt Friedberg. Schliephake.

Dienstnachrichten.

In Büdingen (Stadt) ist die Maul- und Klauen­seuche festgestellt worden.

Hanau den 16. April 1912. V 2363

LâirWsWtk Kreismeill Hm»

Nächste Versammlung Samstag den 20. d. Mts., nachmittags 21/2 Uhr, im Gasthauszum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über Milderung in der Handhabung der Unfallverhütungsvorschriften.

3. Betrifft den Auftrieb auf die Iungviehweide.

4. Festsetzung der im Sommer dieses Jahres seitens des Vereins auszuführenden Bereisungen.

5. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die vor­stehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden wieder­holt in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Hanau den 15. April 1912.

Der Vorsitzende.

Frhr. Laur, Landrat.

EelMdme Md mlmm EsseMde it.

Gefunden: 1 Mosaikarmband, 1 alte Blau6 Knabenmütze, 1 altes kleines Portemonnaie mit 1.15 M-

Verloren: 1 starker Kneifer (Neusilber).

Hanau den 16. April 1912.

Politische Rundschau.

Die Wehrvorlagen und der Deckungsplan der Re- gierung sind gestern dem Reicbsiaq zuoeqangen.

In dem Gesetzentwurf über die Aufhebung der sogenannten Branntweinliebesgabe wird diese außer für Bayern, Württemberg und Baden beseitigt, und in den genannten Staaten für gewerbliche Brennereien auf 5, für andere Brennereien auf 7,50 Mark herabgesetzt.

Veteranenhilfe. Unter dem Vorsitze des Generals von Blssing hat sich ein Reichsverband zur Unterstützung hilfs­bedürftiger Veteranen und ihrer Angehörigen gebildet, der beabsichtigt, durch Sammlung privater Mittel der Not be­dürftiger Veteranen zu steuern.

Koloniales. Zum Gouverneur von Togo ist Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg, zum Gouverneur von Deulsch- Oftafnfa der Direktor im Neichskolonialamt Dr. Scknee und als dessen Nachfolger der seitherige Gouverneur von Kamerun Dr. Gleim ernannt.

Sitzung des Provinzialvorstandes der nationalliberalen Partei Rheinlands.

Köln, 14. April. In einer sehr zahlreich besuchten Sitzung des Provinzialvorstandes der nationalliberalen Partei für die Rhein- provinz wurde nach eingehender Besprechung der politischen Lage beschlossen, alle rheinischen Wahlkreise aufzufordern, zum Ver­tretertag Delegierte zu entsenden, von welchen sich erwarten läßt, daß sie bei den Berliner Parteitagsverhandlungen am 12. Mai im Sinne eines Festhaltens an der Führerschaft Bassermanns und an der von ihm geleiteten Politik unter möglichster Sicherung fester Geschlossenheit der Partei wirken werden. Der Provinzial- vorstand beschloß weiterhin, den geschäftsführenden Ausschuß der Partei um Zusendung der formulierten Anträge auf die Satzungs­änderungen bis spätestens Ende April zu ersuchen und sofort nach deren Eingang wieder zusammenzutreten.

Aus der MilitürVsrlage.

Uebersicht der zur Ergänzung des Gesetzes von 1911 in den Jahren 19121915 noch geplanten Aenderungen in der Organi­sation des Reichsheeres:

1. An Kommando behörden: Für das preußische Kontingent: 1 Armeeinspektion, 1 Sanitätsinspektion, 2 Genera­lkommandos, 15 Landwehrinspektionen, 2 Feldartilleriebrigadc- ftâbe» 1 Pionterinspektion. Für Bayern: 4 Landwehrinspet-

tionen. Für Sachsen: 2 Landwehrinspektionen. Für Würt­temberg: 1 Landwehrinspektion.

2. An Infanterie. Für Preußen: 11 Bataillone, 80 Ma­schinengewehrkompanien, Etatserhöhung an Mannschaften bei 96 Bataillonen. Für Bayern: 12 Maschinengewehrkompanien, Etats­erhöhung an Mannschaften bei 20 Bataillonen. Für Sachsen: 1 Regimentsstab, 5 Bataillone, 8 Maschinengewehrkompanien. Für Württemberg: 1 Bataillon, 6 Maschinengewehrkompanien, Etatserhöhung an Mannschaften bei 7 Bataillonen. Außerdem bei allen 4 Kontingenten: Bei der Zuteilung je eines Oberstleut­nants zu dem Stab der Regimenter mit 2 Bataillonen in Bayern schon vorhanden; Zuteilung je eines weiteren Stabs­offiziers zu sämtlichen Regimentern mit drei Bataillonen; Zu­teilung je eines weiteren Hauptmanns bei allen Regimentern.

3. An Kavallerie. Für Preußen: 1 Regimentsstab, 5 Es­kadrons. Für Bayern: 1 Eskadron.

4. An Feldartillerie: Für Preußen: 4 Regimentsstäbe, 8 Abteilungsstäbe, 24 Batterien, Umwandlung der 9 reitenden Abteilungen von 2 Batterien zu 6 Geschützen in solche von 3 Batte­rien zu 4 Geschützen. Etatserhöhung an Mannschaften und Pfer­den bei 84 Batterien. Für Bayern: 6 Batterien, Umwandlung der reitenden Abteilung von 2 Batterien zu 6 Geschützen in eine solche von 3 Batterien zu 4 Geschützen, Etatserhöhung an Mannschaften und Pferden bei 18 Batterien. Für Sachsen: Umwandlung der reitenden Abteilung von 2 Batterien zu 6 Geschützen in eine solche von 3 Batterien zu 4 Geschützen, Etatserhöhung an Mannschaften und Pferden bei 6 Batterien. Für Württemberg: Etatserhöhung an Mannschaften und Pferden bei 3 Batterien. Bei allen Kon­tingenten: Zuteilung je eines Oberstleutnants zu je einem Regi­mentsstab jeder Brigade; Zuteilung je eines weiteren Haupt­manns zu den Regimentern, die keinen Oberstleutnant erhalten.

5. An Fußartillerie: Für Preußen; 1 Batterie.

6. An Pionieren: Für Preußen: 1 Kommandeur der Pio­niere eines Armeekorps, 3 Bataillone, 2 Scheinwerferzüge. Für Bayern: 1 Bataillonsstab, 1 Kompanie, 3 Scheinwerferzüge. Für Sachsen: 2 Scheinwerferzüge. Für Württemberg: 1 Scheinwerfer- zug. Für alle 4 Kontingente: Ansatz je einer zweiten Ratton für die Stabsoffiziere bei den Regimentsstäbeu.

7. An Derkehrstruppen: Für Preußen: 1 Funkerkom- panie, 1 Fliegertruppe, Etatserhöhung an Offiziere und Mann­schaften beim Krafkfahrbataillon. Für Bayern: 1 Telegraphen­kompanie, Umwandlung der Luftschiffer- und Kraftfahrabteilung in ein Luft- und Krastfahrbataillon, 1 Fliegerkompanie, Etats­erhöhung an Offizieren, Mannschaften oder Pferden bei dem Ersenbahnbataillon, der Funkerkompanie (bisher Funkerabtei- lrng), der Bespannun^"^*es Telegraphenbataillons, der Kraftfahrkompanie. Für Sachsen: 1 Detachement bei der preu­ßischen Fliegertruppe, Etatserhöhung an Offiziere und Mannschaf­ten für das Detachement bei dem preußischen Kraftfahrbataillon. Für Württemberg: 1 Detachement bei der preußischen Flieger­truppe, Etatserhöhung an Offiziere und Mannschaften für das Detachement bei dem preußischen Kraftfahrbataillon.

8. An Train: Für Preußen: 2 Bataillone zu je 3 Kom­panien, 2 Traindepots. Für Bayern: 3 Kompanien.

9. Außerdem: Für Preußen: 2 Halbinvalidenabteilungen, 2 Pferdemusterungskommissionen, Etatserhöhung an Mannschaft und Pferden beim Militarreitinstitut, 2 Remontedepots, Ver­mehrung des Arttlleriedepots und Verstärkung des Zeug- und Feuerwerkspersonals, Personalverstärkung bei Verwaltungsbe­hörden usw. Für Sachsen: Personalverstärkung bei Verwaltungs­behörden usw. Für Wütttemberg: Personalverstärkung bei Ver­waltungsbehörden usw. Für alle 4 Kontingente: Ferner Organi- sattonsänderungen im Offizierkorps zur Verbesierung der Stellen­besetzung im Mobilmachungsfall. Dem gleichen Zweck dient die bei den einzelnen Kontingenten aufgeführte Errichtung von Land­wehrinspektionen in allen Kontigenten.

Die Novelle zu dem Flottengesetz hat folgenden Wottlaut:

Art. 1. Anstelle des § 1 des Gesetzes betreffend die deutsche Flotte vom 14. Juni 1900 und der Novelle zu diesem Gesetz vom 5. Juni 1906 tritt der nachfolgende § 1. Es soll bestehen: 1. die Schlachtfl otte aus einem Flottenschlachtschiff, 5 Geschwa­dern zu je 8 Linienschiffen, 12 großen Kreuzern, 30 kleinen Kreuzern (als Aufklärungsschiffe); 2. die Auslandsflotte aus 8 großen Kreuzern, 10 kleinen Kreuzern.

Art. 2. Anstelle der Absätze 1 und 2 bes § 3 des Gesetzes be­treffend die deutsche Flotte vom 14. Juni 1900 treten noch fol­gende Absätze: 1. ein Flottenflaggschiff, 3 Linienschiffgeschwader, 8 große Kreuzer und 18 kleine Kreuzer bilden die aktive Schlacht flotte, 2 Linienschiffgeschwader, 4 große Kreuzer und 12 kleine Kreuzer bilden die R e s e r v e s ch l a ch t f l o t t e.

2. Von der aktiven Schlachtflotte sollen sämtliche. von der Reserveschlachtflotte ein Viertel der Linienschiffe und Kreuzer dauernd im Dlenst zehalten werden.

Art. 3. Anstelle des Eingangssatzes und der Absätze 1 und . >es § 4 des Gesetzes betreffend die deutsche Flotte vom 14. Juni

5 900 treten noch folgende Absätze:

An Deckoffizieren, Unteroffizieren und gemeinen Matrosen der Werft und Torpedodivisionen, sowie der Unterseebootsabtei-