Erstes Blatt.
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General-Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
Amtliches @rm für Mt- und Fall-Kreis Kanan.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Ri. 87 Kernsprechanschlusi Rr. 230.
Samstag den 13. April
F«rnsprecha»schl«tz Rr. 230. 1912
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16 Seiten.
Amtliches.
Eandkreis F)anao.
Die Erdgeschotzwohnung im Hause Hainstraße 7, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, 2 Bodenkammern und Keller, ist vom 1, Mai d. Zs. ab zu vermieten.
Nähere Auskunft wird im Bureau des Kreisausschusses — Kreishaus — erteilt.
Hanau den 12. April 1912.
Der Vorsitzende des Kreisausschußes.
1 Frhr. Laur.
Stadtkreis Fjanau. Bekanntmachung.
Arbeitssuchende: 1 Diener, 2 Fahrburschen, 1 Eartenarbeiter, 1 Gärtner, 1 Kettenmacher, 1 Küfer, 1 Kutscher, 3 Monatsfrauen, 1 Schlosser, 1 Silberschleifer und -Polierer, 10 Taglöhner und Hausbur,cyen, 1 Weißjuwelenmonteur (der auch als Volontär geht) uni) 1 Mädchen, welches nod) nicht im Dienst war, sucht Dienststelle.
Offene Stellen. Gesucht werden: 1 Eisendreher, einige Fabrikarbeiter unb Fabrikarbeiterinnen, 1 Küfer, 1 Sattler, einige Schuhmacher, 4 Schneider und 3 Tapezierer.
Hanau den 13. April 1912.
Städt. Arbeitsvermittelungsstelle. 9543
Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder findet an den Mittel- und Volksschulen
Montag den 15. April 1912, vormittags 9 Uhr, statt. 9541
Hanau den 12. April 1912.
Der Stadtschulrat.
Hahne.
-----------------———-----------— Handelsregister.
1. Eingetragen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma:
Heraeus Quarzglas-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Hanau.
Der Gesellschaftsvertrag ist am 13. und 28. März 1912 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme des Fabrikbetriebes der Firma W. C. Heraeus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hanau, soweit dieselbe in Griesheim am Main die Herstellung von Quarzglasgeräten zum Gegenstände hat und zwar mit Rückwirkung vom 1. Januar 1912. Gegenstand ist weiter die Herstellung von Quarzglasgeräten. Die Gesellschaft ist befugt gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu betreiben.
Das Stammkapital beträgt 20 000 Mk.
Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten, welche von der Gesellschaft bestellt werden. Zur Zeit sind Geschäftsführer:
1. Dr. Richard K ü ch, Chemiker in Hanau,
2. Kaufmann William Meyer in Hanau.
Jeder dieser beiden Geschäftsführer ist allein für sich berechtigt, die Firma nach außen zu vertreten, Willenserklärungen allein für dieselbe abzugeben und für die Gesellschaft allein zu zeichnen.
2. Das bisher unter der Firma:
Eduard Zmgrund
Zu Hanau von dem in Hanau wohnhaften Diamantschleifereibesitzer Eduard Zmgrund betriebene Handelsgeschäft ist auf den Diamantschleifereibesitzer Jean Viehmann in Hanau übergegangen, welcher das Geschäft unter der Firma: ,
Eduard Zmgrund Nachfolger
zu Hanau foriführt.
Die Prokura:
1. der Ehefrau des Eduard Zmgrund, Marie geb. G a u s f,
2. des Kaufmanns Jean Viehmann, beide in Hanau,
ist erloschen. 9515
Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu 1. vom 3. April 1912. zu 2. vom 4. April 1912.
Dienstnachrichttn Ms dem Kreise.
Die Maul- und Klauenseuche ist im Biehhofe zu Frankfurt a. M. erloschen.
Hanau den 13. April 1912.
Bekanntmachung.
Die Leihbank in Hanau gewährt zur Zeit
Darlehen gegen Hypothek zu 4K %,
Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombard) zu 5 %. 711
Der Zinsfuß für Spareinlagen beträgt 3% %, im Konto- Korrent-Verkehr für Guthaben 3^ %, für Schuld 5 %.
Gefundene und verlorene ©theilst fiiibc re.
Gefunden: 1 5-Markschein, 1 Paar braune Damenhandschuhe, 1 neues Portemonnaie ohne Inhalt, 1 Zigarettenetui mit Monogramm K. G., 1 Portemonnaie mit 4.50 Mk.
Verloren: 1 neues Portemonnaie mit 7 Mk., 1 Stück Samtband.
Hanau den 13. April 1912.
Politische Rundschau.
Kurzsichtigkeit. Zn den „Hamb. Nachr." tritt ein ungenannter angeblicher Parlamentarier dafür ein, daß man bei der Oldenburger Ersatzwahl um jeden Preis gegen den Fortschrittler stimme. „Die Fortschrittliche Volkspartei muß damit rechnen, daß nach dem Bekanntwerden ihres Stichwahlabkommens mit der sozialdemokratischen Partei ihr bei Stichwahlen gegen Sozialdemokraten jede Wahlhilfe der rechtsstehenden Wähler unbedingt versagt werden mutz. Selbst wer bisher stets den Grundsatz vertrat: „Unter allen Umständen gegen den Sozialdemokraten", muß jetzt anerkennen, daß die Fortschrittspartei sich außerhalb der bürgerlichen Eemeinbllrgschaft gestellt hat. . . . Das Unheil, das daraus entsteht, kann zum Segen werben, wenn es die Geister klärt. So braucht uns der Einzug des 111. Sozialdemokraten in den Reichstag nicht zu erschrecken, wird doch dadurch dem Bürgertum aufs neue dargetan, wohin die Großblockpolitik führt."
Die streikenden Bergarbeiter im Zwickauer und Lugau-Oels- nitzer Revier haben beim Minister des Innern angefragt, ob er noch gewillt sei, eine Deputation der Streikenden zu empfangen. Die Deputation soll die Lage des Streiks schildern und anfragen, ob die Regierung einen Vermittlungsversuch unternehmen wolle.
Tumultszenen im ungarischen Reichstage. Aus Budapest, 12. April, wird berichtet: Die heutige Reichstagssitzung war mit Skandalszenen ausgefüllt. Bei einer Hausordnungsdebatte wegen einer angeblichen Verletzung der Hausordnung seitens des Abgeordneten Kallay verlangten mehrere Mitglieder der Zusth- Partei das Wort. Vizepräsident Paul Boethy verweigerte dies, worauf die Justhinianer die Estrade des Präsidenten stürmten und diesen Herunterreißen wollten. Unter unbeschreiblichen Tumulten umgab die Majorität des Hauses die Estrade und schützte so den Präsidenten vor Tätlichkeiten. Die Opposition hat weitere allerschärfste gewalttätige Obstruktion gegen die Regierung beschlossen. Es wird deshalb voraussichtlich sehr bald die Auflösung des Reichstages erfolgen. Weiter meldet ein Telegramm der „Leipz. N. Nachr." aus Wien: Es ist noch immer nicht zu erkennen, ob und wie die Regierung entschloßen ist, einen energischen Versuch zur Niederringung der Obstruktion zu machen. Es heißt, die Regierung hoffe noch immer auf einen Friedensschluß mit der Justhpartei. Andererseits heißt es, daß die Regierung energischere Maßregeln erst nach Abhaltung der für den 25. April in Aussicht genommenen Delegationstagung ergreifen wolle. In den Kreisen der Regierungsmehrheit macht sich stark? Unzufriedenheit mit der kraftlosen Haltung der Regierung bemerk- bär. In unterrichteten Kreisen hält man eine baldige Auflösung des Hauses nach wie vor für unvermeidlich.
* Marokko.
Paris, 12. April. Die französische Regierung beschloß, den Oberingenieur Nouailhac demnächst nach Marokko zu senden, um die Trassierung der geplanten Eisenbahnverbindung Tanger-Fez zu studieren. Gegenwärtig liegen zwei Projekte vor, eine direkte Linie von Tanger nach Fez, die zwar nur 300 Kilometer lang wäre, aber beträchtliche Bauschwierigkeiten, insbesondere in dem gebirgigen Gelände bei Fez bieten wurde, und eine zweite Linie von Fez über Mckines nach Tanger, welche zum Teil die geplante Linie Fez-Rabat Eamblanca umfassen und die wirtschaftliche Erschließung der wichtigsten dem französischen Protektorat unser* worsenen Gegenden ermöglichen würde.
Paris, 12 Avril. Aus Madrid wird gemeldet: Die französische fachmännische Kommission hat ihre Abreise nach Madrid auf unbestimmte Zeit vertagt mit der Begründung,
daß sie noch gewisse Punkte einer eingehenden Prüfung unte ziehen müsse. In hiesigen Regierungskreisen hat bieft Meldung lebhaftes Aufsehen erregt.
Aus Hanau Stadt und Land.
Hana«, 13. April.
Die Verwertung Der deiMWMWklMeil Diiiiiteihniie.
Die Hanauer Handelskammer und bet Magistrat der Stadt Hanau haben gemeinsam eine außerordentlich interessant abgefaßte Denkschrift über die Verwertung der deutsch-sudwefl- afrikanischen Diamantenfunde an die Mitglieder der Budgetkommission des Deutschen Reichstages und an die beteiligten Reichsämter abgeschickt. Die Denkschrift lautet:
Sobald die Bedeutung der in unserem sudwestafrikanische» Schutzgebiete gemachten Diamantenfunde erkannt worden war. hat die Reichsregierung unverzüglich Maßnahmen getroffen, welche deren größtmögliche Nutzbarmachung im Interesse aller Beteiligten — dies sind außer Reichsfiskus und Förderern selbst auch die deutschen Schleifer der rohen Steine und Verarbeiter der geschliffenen sowie der Handel mit beiden — sicherzustelle» bestimmt waren. Daß dabei die Anwendung eines weitgehenden Zwanges nicht zu vermeiden war, lag in der E^aenart des Dia- mantenmarktes. Bekanntlich befand sich damals fast die gesamte Welt-Produktion in den Händen eines englischen Syndikats, das, geschickt geleitet und sehr kapitalkräftig, die Preisgestaltung vollständig beherrschte. Einer so mächtigen Organisation gegenüber, der neuen deutschen Produktion eine selbständige Geltung zu verschaffen und den Preisstand der vorwiegend kleinen Steine, die plötzlich in der ansehnlichen Menge von jährlich etwa 800 000 Karat im Werte von über 20 Millionen Mark auf dem Markt erschienen, zn halten, war die schwierige Aufgabe, vor welche sich die Kolonialverwaltung gestellt sah.
Durch eine Kaiserliche Verordnung vom 16. Januar bezw. durch diejenige des Reichskanzlers vom 26. Februar 1909 wurde den Förderern bei hoher Strafe die Verpflichtung auferlegt, ihre gesamte Förderung an die Diamantenregie zwecks Vermittlung der Verwertung abzuliefern, und das Reich behielt sich ferner das Recht vor, wenn für die Erhaltung eines gesunden Handels mit Diamanten erforderlich, ein jährliches Höchstmaß der zm Verwertung gelangenden Diamanten für jeden Förderer festzusetzen. Die Verwertung hat in der nach dem freien Ermeßen der Kolonialverwaltung für die Förderer günstigsten Weise zu erfolgen, unb der erzielte Erlös ist an die Berechtigten abzuführen, abzüglich einer Verwertungsgebühr von 5 Prozent des Verkaufspreises außerhalb des Schutzgebietes, Das Reich erhebt von den rohen oder nicht fertig geschliffenen Diamanten einen Ausfuhrzoll, welcher durch eine Verordnung des Gouverneurs vom 16. Dezember 1908 vorläufig auf 10 Mark pro Karat fest» gesetzt war, nach einer solchen vom 28. Februar 1909 33N Proz. vom Werte betrug und neuerdings in ein nach der Höhe der Förderungskosten gestaffeltes Rettoabgabensystem umgewandelt werden soll. Die Ausfuhr ist nur seewärts und nur über die Zollämter Lüderitzbucht und Swakopmund durch die Beauftragten der Regie gestattet. •
Die Diamanten-Regie ist ausdrücklich ermächtigt, die Diamanten von den Förderern zwecks Vermittlung der Verwertung entgegenzunehmen, zu verwahren und zu versenden, die Verwertung zu bewirken und die Erlöse nach Abzug der Verwertungsgebühr an die Berechtigten abzuführen." Bei Ausübung dieser Ermächtigung ist die Regie verpflichtet, den Anweisungen des Reichskanzlers (Reichskolonialamt) nachzukommen; die weiteren Bedingungen, unter welchen die Ausübung zu erfolgen hat, sind durch Vertrag geregelt.
Durch diese, ihrem Hauptinhalt nach wiedergegebenen Verordnungen und durch ergänzende Polizeivorschriften sollten zunächst die Interessen und Rechte der Förderer und des Reichs- fiskus geschützt werden. Die Kaiserliche Verordnung vom 16. Januar 1909 legt die Verpflichtung zur Ablieferung der Diamantenfunde den Förderern jedoch ausgesprochenermaßen „zum Schutze des Handels mit südwestafrikanischen Diamanten" auf, und hierin liegt der Inbegriff aller derjenigen Aufgaben, welche der Regte und in höherer Instanz der Kolonialverwaltung daraus erwachsen, daß den Förderern die Verfügung über ihre Diamanten entzogen worden und deren Verwertung auf eine besondere sellschaft unter Reichsaufsicht übergegangen ist: ein Vorgehen, das als Novum in der deutschen Wirtschaftsgeschichte angesprochen werden darf, das sich aber als unbedingt zwe maß g erwiesen hat. Denn nur durch ein solches autoritatives Zusam- menfaßen konnte vermieden werden, daß die einzelnen «vor erer durch übermächtige Konkurrenten um den Grtraa ihrer Lunde ao-