Erstes Blatt,
EinrSckungsgebvhr:
Die 6gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. da Reklameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Orga» für StaM= and Landkreis Kanan.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 86 Rcrnfrr«6<mf»rn6 Nr. 230. Freitag bUt 12. AM Frrnsprcchanschlutz Nr. 230. 1912
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14 Seiten.
Amtliches.
Dienstanweisung für die Schulvorstände.
Der heutigen Nummer des „Amtlichen Schulblattes" liegen zwei Wdrücke unserer „Dienstanweisung für die Schulvorstände" vom 25. März 1912 bei. Diese tritt am 1. Mai d. Z. in Kraft und ist von da an genau zu befolgen.
Den einen der Abdrucke hat der Vorsitzende des Schulvorstandes (Verbandsvorsteher) zu entnehmen, in festem Pappdeckel einbinden zu lassen und sorgfältig bei den Schulakten aufzubewahren. Weitere Abdrücke sind in der Hof- und Waisenhaus- Buchdruckerei zu Cassel für mäßigen Preis zu haben. In jeder Schulvorstandssitzung muß die Dienstanweisung zur Einsicht bereit liegen.
Vor dem 1. Mai d. I. hat jeder Schulvorstand eine besondere Sitzung abzuhalten. In dieser ist der gesamte Inhalt der Dienstanweisung bekannt zu geben, damit die einzelnen Mitglieder möglichst bald darüber unterrichtet werden. Daß dies geschehen ist, ist den Herren Landräten anzuzeigen.
Taffe! den 25. März 1912. B I. 1230 Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
Graf von Bernstorff. Dr. Blankenhorn.
Lanâkreis Ranau.
Im Laufe dieses Sommers — etwa vom April d. I. ab — werden im hiesigen Landkreise trigonometrische Vermestungen zur Aufführung gelangen. Die mit den Vermestungsarbeiten beauftragten Offiziere, Beamten (Trigonometer und Hilfstrigono- meter) werden sich durch den nachstehend abgedruckten „offenen Ausweis" der Herren Minister der öffentlichen Arbeiten, für Landwirtschaft und des Innern ausweisen, die als Hilfsarbeiter kommandierten Soldaten führen zu ihrer Beglaubigung Ausweise mit sich, welche von dem Chef der trigonometrischen Abteilung der Landesaufnahme durch Dienststempel und Unterschrift vollzogen sind.
Bei der Wichtigkeit der zu gemeinnützigen Zwecken gesetzlich angeordneten Arbeiten erwarte ich, daß die beteiligten Grundbesitzer dieselben nach Möglichkeit unterstützen und insbesondere das Betreten ihrer Feldmarken den wie vorstehend beglaubigten Personen auch ohne vorherige Anzeige gestatten. Die betreffenden Trigonometer sind angewiesen, jede Flurbeschädigung nach billiger Uebereinkunst, alle Kosten für Fuhrwerk, Holz, Baumaterial, besondere Hilfeleistungen, Arbeiter usw. nach ortsüblichen Preisen bar zu bezahlen, dagegen haben dieselben mit dem Ankauf der Bodenflächen, welche zum Schutze der Festlegungssteine von den Grundbesitzern an den Staat abzutreten sind, nichts zu schaffen. Die Erwerbung dieser Schutzflächen für den Staat erfolgt später im Verwaltungswege; die Zahlung hierfür wird durch die Königliche Kreiskaste geleistet.
Gegen Vorzeigung der obenerwähnten offenen Ausweise sind die Offiziere und Beamten überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener, Burschen und Hilfsmannschaften mit geeignetem Quartier zu versehen, welches sie stets ebenso wie ihre Verpflegung unmittelbar und bar bezahlen werden. Es werden hierzu keinerlei Zuschüsse aus Staats- oder Eemeindemitteln gewährt.
Alle übrigen Hilfsleistungen und allen Vorschub, welche den Beauftragten widerfahren, werden gern bemerkt werden.
Die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher ersuche ich für möglichste Verbreitung dieser Bekanntmachung in ihren Bezirken Sorge zu tragen.
Hanau den 28. März 1912. V. 1995
Der Königliche Landrat.
F r h r. L a u r.
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und König befohlene, ' -er Leitung des Chefs der Trigonometrischen und Topographischen Abteilung der Landesaufnahme stattfindenden Vermestungsarbeiten finden in diesem. Jahre auch in dem Regierungsbezirke Castel statt. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens ist die Mitwirkung der Grundeigentümer und Einsasten, der Geistlichen, der Landesverwaltungsbehörden und Beamten, sowie der Forstbeamten erforderlich. Es werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung der Allerhöchsten Absicht auch ihrerseits kräftig mitzuwirken.
Die den Herren Abteklungschefs sowie den ihnen unterstellten Ofiizieren und Beamten zu gewährenden Hilfsleistungen bestehen vorzüglich in folgendem:
1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen ortskundige, verständige Führer gegen ortsübliche Lohnzahlung zu stellen, ebenso Arbeiter für anderweitig notwendige Arbeiten oder Botengänge.
2. Die zur Besteigung von Türnien und zur Herstellung von Be obachtungseinrichtungen auf diesen etwa erforderlichen Anstalten find zu gestatten.
3 Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz ist von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten, möglichst nahe der Signalstelle, jedenfalls aus dem nächstgelegenen Schutz- bezirk — wenn dort vorhanden und Hne Nachteil abgebbar — gegen Bezahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen, die Nebenkosten (Hauer- und etwaige Rückerlöhne bis zum Abfuhrwege) werden der Forstkasie ebenfalls erstattet. Die Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Durchsichten unumgänglich notwendigen Durchhauen Unterstützung zu leisten.
4. Wo Holzbeschaffung aus Königlichen Forsten des Zeitverlustes oder der unverhältnismäßig großen Anfuhrkosten wegen nicht möglich ist, werden die Grundbesitzer aufgefordert, die erforderliche Menge aus ihrem Gehölze gegen den üblichen Preis abzugeben.
5 Alle Behörden und Beamten, welche Karten und Aufnahmen von Teilen des aufzunehmenden oder zu erkundenden Geländes besitzen, werden angewiesen, diese auf Erfordern zur Einsicht und falls nötig Abzeichnung mitzuteilen, sowie die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich wie möglich zu geben.
6. Bei dienstlichen Veranlassungen haben die Obrigkeiten auf Antrag Mietsfuhrwerke für die ortsüblichen Preise, die sofort bar bezahlt werden, zu beschaffen, und überhaupt für schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
7. Gegen Vorzeigung dieses offenen Ausweises sind Offiziere und Beamte, für sich, ihre Burschen und Gehilfen und für ihre Dienstpferde mit Quartier und Verpflegung gegen unmittelbare angemessene Bezahlung zu versehen. Die Fourage für die Pferde ist auf Wunsch auch gegen die vorschriftsmäßige Quittung durch die Gemeinde zu verabfolgen.
8. Die Stationsvorsteher der Preußischen Eisenbahnen werden angewiesen, die Benutzung fahrplanmäßiger Eüterzüge auf den Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen für Offiziere, Beamte und deren Hilfsarbeiter gegen Zahlung des Fahrpreises 2. Klaffe zu gestatten.
Schließlich wird auch sonst auf bereitwillige Unterstützung dieser Offiziere und Veklmten zur Erleichterung ihrer schwierigen Aufgabe, Insbesondere durch die Grundbesitzer, Geistlichen, Lehre- usw. den Allerhöchsten Wünschen entsprechend, gerechnet.
Berlin den 1. Februar 1912.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
I. A.: v. d. Leyen.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Formen.
I. A.: W e s e n e r.
Der Minister des Innern.
I. A.: Kitzing.
Offener Ausweis für die Chefs der Trigonometrischen und Topographischen Abteilung der Königlichen Landesaufnahme, sowie die ihnen unterstellten Offiziere und Beamten, an die oben bezeichn Ken B-- hörden, Beamten, Grundbesitzer usw. in dem auf der ersten Seite der Ordre genannten Landesteile.
M. d. I. Ib 3031, Mi d. ö. A. II Cf. 348,
M. f. L. I B. Ib 477/111 930.
Die Schulvorstände mache ich auf die Bekanntmachung der Königlichen Regierung in Cassel vom 28. Februar 1912 — B I. Nr. 577 im Amtlichen Schulblatt Nr. 4 vom 1. d. M., Seite 52 — betr. Zahlung der Staatsbeiträge und Ergänzungszuschüffe zur Beachtung aufmerksam.
Hanau den 10. April 1912. ' V. 1919
Der König!. Landrat.
Frhr. L a u r.
■ Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3 prozentigen Staatsanleihe von 1892—1894 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1912 bis 31. März 1922 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 1. März d. Js. ab
ausgereicht und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafeustraße 46a,
durch die Preußische Zentralgenoffenschaftskaffe in Berlin C. 2, Am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkaffen, Kreiskaffen, Oberzollkaffen, Zollkaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkaffen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kaffeneinrichtung versehene Reichsbanknebenstellen, sowie
durch diejenigen Oberpostkaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneue- ■ rungsscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen einzuliefern find, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin den 10. Februar 1912. I. 303
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.
Städtisches Lyzeum zu Hanau.
I, Aufnahmeprüfung der für Klaffe I angemeldeten Schülerinnen: Montag den 15. April d. Js., vormittags 8^2 Uhr.
II. Aufnahmeprüfung der übrigen Schülerinnen'. Montag den 15. April d. Js., vormittags 9 Uhr.
III. Beginn des Unterrichts:
für die Klaffen VII b bis I: Dienstag den 16. April d. Js., oorm. 8 Uhr, für die Klaffen IX und VIII: Dienstag den 16. April d. Js., vorm. 9 Uhr, für die Klaffe X : Dienstag den 16. April d Js., vor, mittags 10 Uhr.
Hanau den 12. April 1912. 94411
Der Direktor.
Bungen st ab.
Dikttstnachrichttn aus dem Kreise.
In der Gemarkung Gutsbezirk Kinzigheimerhof ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 10. April 1912. V. 2228
Der Hafer- und Stroh-Ankauf wird fortgesetzt. Proviantamt Hanau. 8987
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Schlüffelring mit 11 Schlüffeln (darunter einige Kaffenschlüssel), 1 roter Rosenkranz, 1 Sturmlaterne, 1 silberne Busennadel, 1 schwarze Damentasche (Inhalt 1 Taschentuch und Portemonnaie mit 12 Mk.), 1 kathol. Gebetbuch mit dem Namen Iustus Naumann.
Verloren: 1 Päckchen mit angefangener Spitzenarbeit.
Zugelaufen: 1 brauner Pinscher m. Eeschl.
Hanau den 12 .April 1912.
Politische Rundschau.
• Die irische Homerulebill vor dem englischen Abgeordneten« Hause. In der gestrigen Sitzung des englischen Unterhauses brachte der Premierminister Asquith die irische Homerulebill ein. Das Haus war dicht besetzt, aber doch nicht so stark, wie bei der früheren Einbringung der Vorlage in den Jahren 1886 und 1893. Redmond, der Führer der irischen Nationalisten, Carson, der Führer der irischen Unionisten, Vonard Law und Premierminister As- quith wurden bei ihrem Eintritt in das Haus von ihren Anhängern mit lautem Beifall begrüßt. Bei der Einbringung der Bill, die „Bill der Regieung von Irland" genannt, erklärte Asquith, er möchte das Haus ersuchen zu erwägen, wie sich die Lage für oder gegen diese Homerulebill durch die Ereigniffe seit 1893 gestaltet haben. Das Verlangen der Iren nach Homerule habe alle politischen Veränderungen seit 1893 unverändert überdauert. Asquith betonte den gewichtigen Charakter der für Homerule eintretenden irischen Stimmen und beschäftigte sich mit den Einwendungen der Unionisten von Ulster gegen die vorgeschlagene Aenderung. Er hätte niemals die Kraft und Entschiedenheit ihres Widerstandes gegen Homerule unterschätzt, und die Regierung habe sie bei der Abfassung der Bill wohl gekannt. Aber die Regierung könne einer relativ geringen Minorität, namentlich wenn für die Wahrung ihrer besonderen Interessen gesorgt worden sei, der ungeheuren Majorität ihrer irischen Landsleute gegenüber nicht ein Vetorecht einräumen. Homerule für Irland ist der erste Schritt zu einer umfaffenderen Politik der Befreiung des