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Erstes Blatt.

ErnrLckungsgevührt

Die Sgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich L80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.

Nr. 81 Rmifor«I)<inf<W8 Nr. 330.

Donnerstag den 4. April

Fernsprechanschltch Nr. 230

1912

Lie itifiitSiaett mW «in i.NitaiiltWtM ______ 14 Seiten. _____

Amtliches.

Stadt- und Candkreis kjanau.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die

Einschleppung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die weite Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in fast allen Teilen des Deutschen Reiches und die infolgedessen bestehende Gefahr ihrer Einschleppung und Weiter­oerbreitung ordne ich auf Grund der §§ 18 und 20 des Reichs­gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unter Aufhebung meiner landespolizeilichen Anordnungen vom 7. No­vember 1910 A ni. 1646, 5. Februar 1911 A III. 550 2. Juni 1911 A III. 2725 und 7. Juni 1911 A III. 2725a (Amtsblatt für 1910 Nr. 45 S. 324, für 1911 Nr. 6 S. 45, Rr. 22a S. 174, Nr. 23 S. 184) für den Umfang des Regierungs­bezirks Gaffel bis auf weiteres folgendes an:

§ 1.

Alles Klauenvieh, welches aus verseuchten Regierungsbezirken oder diesen gleichstehenden Verwaltungsbezirken des Deutschen Reichs in den Regierungsbezirk Cassel eingeführt wird, ist, wenn es mit der Eisenbahn oder zu Schiffe eingeführt wird, bei der Ent­ladung, wenn es auf dem Landwege eingeführt wird, bei der Ein­fuhr an den von den Herren Polizeipräsidenten, Polizeidirektoren, llandräten bestimmten Untersuchungsstellen einer amtstierärzt­lichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Besitzer oder Führer des Diehtransportes hat von dem Eintreffen des untersuchungspflichtigen Viehs dem Kreistierarzt oder besten amtlich bestelltem Vertreter rechtzeitig Anzeige Hu erstatten und darf das Vieh nicht eher von der Entladestelle oder dem zur Untersuchung bestimmten Orte entfernen, bis die Unter­suchung stattgefunden hat.

§ 2.

Wird bei der Untersuchung auch nur bei einem Tiere Maul- und Klauenseuche festgestellt oder wird ein der Seuche verdächtiges Tier gefunden, so ist mit dem ganzen Transport gemäß § 66 der ~ esratsbekanntmachung vom 27. Juni 1895, betreffend die Instruktion zur Ausführung der §§ 19 bis 29 des Reichsviehseu- ch-mgesetzes, zu verfahren.

§ 3.

Alles aus Beobachtungsgebieten eingeführte Klauenvieh, ist, soweit es nicht zur sofortigen AMflachtung bestimmt ist, am Be­stimmungsorte in abgesonderten Stallräumen unterzubringen und für die Dauer von 14 Tagen der polizeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unterbringung des Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung auf das gesamte in den Ställen unlergebrachte Klauenvieh auszu- behnen.

§ 4.

Ein Wechsel des Standortes des unter polizeilicher Beobach­tung stehenden Viehs ist verboten.

Die Ausfuhr des Viehs zur Abschlachtung ist während der Be- obachtungssrist unter den für die Ausfuhr von Vieh aus Veobach- tungsgebieten geltenden Bedingungen mit polizeilicher Eeneh- «nißung gestattet.

§ 5.

Nach Ablauf der 14tägigen Frist ist das unter Beobachtung gestellte Vieh amtstierärztlich zu untersuchen. Wenn die Unter­suchung die Unverdächtigkeit der Tiere ergibt, ist die Beobachtung rufzuheben.

§ 6.

Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung fallen gemäß ß 24 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichsviehseuchen­gesetz vom 12. März 1881 dem Einführer des Viehs zur Last, w".n die Einführung durch Händler oder Metzger zum Verkauf ojit zur Abschlachtung erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß 8 22 a. a. O., wenn die Einführung durch oder für die Land­wirte zu eigenem Bedarf geschieht.

. § 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden l ach 8 328 des R.-Str.-E.-B. und nach den §§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes' vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bestraft.

§ 8"

T lese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Ihre Aushebung wird erfolgen, sobald die Seuchenaefahr beseitigt ist. (A III. 1473.)

Tassel am 26. März 1912.

Der Regierungspräsident.

Graf von Bernstorfß,

Vorstehende landespolizeiliche Anordnung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Die bisher für das von außerhalb in den Regierungsbezirk Cassel eingeführte Klauenoieh vorgeschriebene Quarantäne fällt nach dieser Anordnung in Zukunft in dem bisherigen Umfange fort und wird nur für das aus Beobachtungsgebieten kommende Vieh aufrecht erhalten.

Hanau den 2. April 1912. U. 2111

Der König!. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur. - "

Stadtkreis Ranau.

Nachdem die Frankfurterlandstrahe zwischen Teichweg und Landgrafenstraße mit einer Pflasterdecke versehen worden ist, werden die Anlieger dieser Straßenstrecke auf die Vorschriften der Polizeiordnung vom 3. Juli 1790 in Verbindung mit der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 aufmerksam gemacht.

Danach müssen die Straßen einschließlich der Rinnen und Bürgersteige Mittwochs und Samstags nachmittags längs der ganzen Frontlänge eines Grundstücks bis zur Mittellinie des Straßendammes gründlich gereinigt werden.

Verantwortlich sind die Eigentümer oder Mieter ganzer Häuser.

Die Verpflichtung zur Straßenreinigung beginnt vom 13. ds. Mts. ab.

Hanau den 3. April 1912. P 3765

Königliche Polizei-Direktion.

J. A.: Karbe. x

Bekanntmachung.

In das Handelsregister, Abteilung A, des unter­zeichneten Gerichts (Nr. 63 des Registers) ist bei der Firma Steinhäuser & Petri in Langenselbold, Leder- leimfabrik, Inhaber: Kaufmann (Fabrikant) Wilhelm Middelmann in Offenbach a. Main (Sitz in Langen­selbold) am 1. April 1912 folgendes eingetragen worden: Dem Kaufmann Eugen Volich in Langenselbold ist Prokura erteilt.

Langenselbold den 1. April 1912. 8881

Königliches Amtsgericht.

Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in der Schloßstraße in Fechenheim liegt bei dem Kaiserlichen Telegraphenamt in Offenbach (Main) und bei dem Kaiserlichen Postamt in Fechenheim von heute ab 4 Wochen aus.

Darmstadt, 4. April 1912. 8867

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 gelbe Peitsche, 1 schwarzes Damen­täschchen (Inhalt: Portemonnaie mit 4 Mk., 1 Paar Damenhandschuhe, Parfüm und Visitenkarten).

Verloren: 1 Brille mit Futteral, 1 Bozener Mantel und 1 Schirm, 1 Reiherfeder, 1 dunkles Porte­monnaie mit etwa 10 Mk., 1 Hausschlüssel mit Kordel und Pappdeckel mit dem Namen Wiegand.

Zugelaufen: 1 junger gelber Hund.

Hanau den 4. April 1912.

Aus Hanau Stadt und Land.

Danail, 4. April.

* Redaktionell. NM- Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst ^amstag den 6. April zur gewohnten Stunde.

Extrazüge in den Kahlgrund. Am Karfreitag Der« fegten auf der Lokalbahn Kahl Schöllkrippen folgende Exira- züge: Schöllkrippen ab 12.45 Uhr mittags, Kahl an 2.00 Uhr nachmittags. Kahl ab 3.00 Uhr, Schöllkrippen an 4.18 Uhr nachmittags. Da die Staatsbahn den Sonn- tagszng ab Hanau-West 2.06 Mr, an Kahl 2.26 Uhr be- reitS vom , l. April ab eingelegt hat, so erhält dieser günsti­gen Anschluß an vorstehenden Extrazua. Dieser Zug kann daher Touristen sehr empfohlen werden. Abends 6.48 Uhr fährt ein Zug ab Herrnmühle, der 7.22 Uhr in Kahl an- Fstmmt und hier Anschluß an den Zug 7.31 Uhr nach Hanau findet.

Die städtische Bibliothek Gärtnerstraße 67 (alte Zeichenakademie) ist Sonntags, Mitt­wochs und Samstags von 11 bis 1 Uhr zur kostenfreien Benutzung für das Publikum geöffnet. Gesamtkata- ' oge sind in der Bibliothek zu haben.

Zur Neuvergebung der deutsch - südwestafrikanischev Diamanten-Produktion.

In der gesamten Tagespresse des In- und Auslandes sind in den letzten Tagen Meldungen über die Nruvergebung der deutsch-südwestafrikanischen Diamanten-Produktion veröffent­licht worden, wobei zu lesen war, daß auch ein deutsches bezw. Hanauer Konsortium bereit gewesen ist, die Diamanten- Produktion zu übernehmen. Hierauf etwas näher einzugehen, dürfte weitere Kreise interessieren. Veranlaßt durch frühere in Hanau stallgehabte Verhandlungen mit dem Unterstaats- sekretâr des Reichskolonialamts Herrn Dr. C o n tz e, spätere Verhandlungen mit dem Herrn Staatssekretär des Reichs­kolonialamts und infolge Aufforderung des vortragenden Rates im Reichskolonialamt Herrn Geheimrat Schlüpmann, waren Delegierte eines Hanauer Konsortiums am 28. März in Berlin zusammengelreten, um eine Offerte auf Uebernahme der Jahresproduktion der deutsch - südwestafrikanischen Dia­manten einzureichen. Sie stellten das vom Herrn Staats­sekretär des Reichskolonialamts als erforderlich bezeichnet« Kapital von 51/» Millionen Mark zur Verfügung. Die Offerte sollte in folgender Weise stattfinden : von dem Kapital wird ein Betrag von 3 Millionen von deutschen Geldgebern aufgebracht, die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hanau, es wird ein Grundpreis per Karat geboten und außerdem 50 Proz. desjenigen Gewinnes, der nach Deckung der Spesen und eines Prâcipuums für die Gesellschaft von 5 Proz. er­zielt wird. Um eine Grundlage für die Offerte, für den Grundpreis, zu bekommen, begaben sich die Delegierten des Konsortiums, die Herren Oberbürgermeister Dr. G e b e - s ch u s von Hanau, Vizepräsident der Handelskammer Albert Deines von Hanau und Dr. V o l l b e h r - Berlin zu dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Diamantenregie und baten ihn, den Fachleuten des Konsortiums Einsicht in dieBasis" zu gewähren, die der Bewertung eines Shipments zu Grunde gelegt wird. Dies wurde abgelehnt. Obwohl die Delegierten darauf hinwiesen, daß sie von den Spitzen des Reichskolonialamtes zur Abgabe einer Offerte auf der Grundlage eines Grundpreises aufgefordert worden seien, und eine solche ohne Kenntnis der Basis nicht einge- reicht werden könne, blieb ihr Bemühen erfolglos, sie wurden abgewiesen mit der Bemerkung, daß man nicht mit ihnen zu verhandeln wünsche. Daraufhin haben die Delegierten des Konsortiums eine Protestnote verfaßt, die verschiedenen Reichs- behörden übermittelt worden ist.

Ueber den weiteren Inhalt des Diamantoertrags verlautet nach einer Mitteilung derFrkf. Ztg." aus Antwerpen, daß, ab­gesehen von progressiven Karatpreisen alles andere ziemlich beim alten bleibt, insbesondere gilt als sicher, daß weitaus der größte Teil der deutschen Diamanten nach wie vor in Antwerpen ge­schliffen wird, die Hanauer Schleifereien erhalten nur ein sehr bescheidenes Quantum.

Zu unserer gestrigen Notiz über die Vergebung der deutsch- südwestaftikanischen Diamanten an das Antwerpener Syndikat wird uns von Herren, welche persönlich an den Verhandlungen in Berlin beteiligt waren, berichtigend mitgeteilt, daß von höheren Preisen, welche genanntes Syndikat im Vergleich zu den Hanauer und Hamburger Firmen geboten habe, nicht gesprochen werden kann, weil die Offerten der Hanauer und Hamburger Firmen überhaupt nicht entgegen» genommen worden sind.

Aus parlamentarischen Kreisen wird noch geschrieben:

Der Verkauf der südwestafrikanischen Diamantenausbeute liegt, vorläufig bis zum 30. Juni d. I., als Monopol in der Hand des Antwerpener Syndikates, an den die Deutsche Diamanten-Regie die unbearbeiteten Steine weitergibt. Erst auf dem Umwege über Antwerpen erhalten also unsere eigenen Schleifereien auch die deutschen Steine. Ueber diesen Ge­schäftsgang klagen außer unserer Hanauer Industrie be­sonders die Förderer in unserem Schutzgebiete und behaupten, der Etrag ihrer Arbeit erziele durch diese Art der Verwertung zu geringe Preise. Aber auch das Reich soll durch die Unterbe­wertung der deutschen Diamanten seitens der Belgier um jährlich über 10 Millionen Mark, an Zollausfällen, geschädigt sein, lich haben sich deutsche Diamanten-Jnteressenten, vertreten durch den Oberbürgermeister von Hanau und den V izeprast benten der Hanauer Handelskammer, an den or« stand der Diamanten-Regie, Herrn Fürstender g von u r liner Handelsgesellschaft, gewendet, um die Wünsche bir Hermes Industrie vorzutragen, sind aber von ihm kühl abgewresen wo den. Hanau ist daraufhin sofort b e s ch w e r d e f ü !) r e u an Reichskanzler gegangen und hat den Fa vers-pe enen Reichstagsabgeordneten unterbreitet. Angeblich ists eigen»