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Erstes Blatt.

MnrückungsgebUhr:

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General-Anzeiger

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Mt- und Laufkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker in Hanau.

^ernsprechanschlttst Nr. 230

Donnerstag den 28. März

Fernfprechanschlutz Nr. 230

1912

Bit Mat Statt! nM mit! d.WerhMWM _________14 Seiten.

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Amtliches.

Stadt- und Landkreis Ran au.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die für die Monate April und Mai 1912 im Stadt- und Landkreise Hanau anstehenden Vieh­märkte einschließlich der Schweinemärkte und viehmarktähnlichen Veranstaltungen im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten zu Castel hiermit untersagt.

Hanau den 26. März 1912. P. 3425

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

J. V. Karbe.

Candkreis fianau.

Ja Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsfrau für das diesjährige Ersatzgeschäft bekannt gemacht:

Montag den 1. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen und Bruchköbel und des Gutsbezirks Baiers­röderhof.

Dienstag den 2. April d. 3.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bischofsheim, Butterstadt, Dörnigheim, Eichen, Erbstadt, Gronau, Hochstadt und der Cutsbezirke Dottenfelderhof und Cronauerhof.

Mittwoch den 3. April d. 3.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinde Fechenheim.

Dienstag den 9. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinde Großauheim.

Mittwoch den 10. April d. 5»

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Kilianstädten, Marköbel und des Gutsbezirks Kinzigheimerhof.

Donnerstag den 11. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langenselbold und Mittelbuchen.

Freitag den 12. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langendiebach, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Nieder­issigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Oberissigheim, Oberrodenbach und-des Forstgutsbezirks Neuhof.

Samstag den 13. April d. J.

, Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Ostheim, Ravolzhausen, Roßdorf, Rückingen, Rüdigheim, Wachenbuchen und der Eutsbezirke Philippsruhe, Pulver­fabrik, Rüdigheimerhof, Wilhelmsbad und Wolfgang.

Montag den 15. April d. Z.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinde Windecken sowie derjenigen Militärpflichtigen (aller Jahr­gänge) von Hanau und Hanau-Kestelstadt, deren Familien­namen mit den Buchstaben A bis einschließlich E beginnen.

Dienstag den 16. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen (aller Jahrgänge) von Hanau und Hanau-Kesielstadt, deren Familiennamen mit den Buchstaben F bis einschließlich I beginnen.

Mittwoch den 17. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen (aller Jahrgange) von Hanau und Hanau-Kesielstadt, deren Familiennamen mit den Buchstaben K bis einschließlich O beginnen.

Donnerstag den 18. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen (aller Jahrgänge) von Hanau und Hanau-Kesielstadt, deren Familiennamen mit den Buchstaben P bis einschließlich T beginnen.

Freitag den 19. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen (aller Jahrgänge) von Hanau und Hanau-Kesielstadt, deren Familiennamen mit den Buchstaben ll bis einschließlich Z beginnen: Hieran anschließend:

Verhandlung sämtlicher nicht durch Zurückstellung er­ledigten Reklamattonen des Stadtkreises Hanau.

Samstag den 20. April d. 3-

Klassifikation und Losung.

Das Ersatzgeschaft (Musterung und Losung) findet in diesem Jahre im GasthausZur schönen Aussicht" (Kaisers Brauerei) in Han^u-Kesielstadt statt und beginnt an jedem Tage vormittags 8^ Uhr.

Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Ran­gierens um 7% Uhr morgens pünktlich im Musterungslokal in Hanau zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1. Alle diejenigen Militärpflichttgen, welche im Jahre 1892 geboren sind und im hiesigen Aushebungs­bezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohn­ort haben, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Aus- stand versehen sind.

2. Alle die im Jahre 1890 und 1891 geborenen Mann­schaften, die nicht bereits bei einem Truppenteil eingestellt, oder mit einem Ersatzreserve- bezw. Land­sturm- oder Ausmusterungsschein von der Oberersatz­kommission versehen sind.

3. Diejenigen Mannschaften älterer Jahrgänge, welche eine endgültige Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Losungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militärpflichtige, die nach 8 25 der Wehrord­nung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, in werden sie hiermit auf­gefordert, dies sofort bei dem be^r. Ortsvorstande zu tun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu er­statten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Mili­tärdienste müssen spätestens im Musterungsterm ine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Abläufe seines zweiten Militär- pflichtjahres zu reklamieren. Ausdrücklich wird darauf hin­gewiesen, daß gemäß § 63,7 der Wehrordnung spätere Rekla­mationen nur insofern berücksichtigt werden dürfen, als die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und eventl. klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33,4 der Wehr­ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß außer den Reklamierenden (Eltern usw.) auch sämtliche nicht mehr schulpflichtige Geschwister, welche auf die Beurteilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsver- Handlung im Mustekungs- resp. Aushebungslokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Rekla­mierten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheirateten Ge­schwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzu- geben.

Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 27. ds. Mts. hierher einzusenden.

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind zur Feststellung eines angegebenen Fehlers, wie Epilepsie, Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit usw. womöglich 3 glaubwürdige Zeugen protokollarisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außer­dem aber sind darüber ärztliche Atteste, Zeugnisse der Orts­vorstände, der Geistlichen und der Lehrer vorzulegen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in an­derer glaubwürdiger Weise geführt ist.

An der am 20. April stattfindenden Losung teilzunehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaf­ten und Ersatzreserve, ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatzgeschäften reklamiert haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve bestimmt sind, findet am 20. April d. J. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Anspruch erheben.

Die hierauf gerichteten Gesuche sind vor dem Ersatzge­schäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 27. d. M. hierher einzureichen.

Die Klasfifikationsanttäge sind nach demselben Formu­lare wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten. Die Vorladung der Militärpflichtigen ist rechtzeitig zu be­wirken, und für pünktliche Gestellung derselben vor der Er­satzkommission Sorge zu tragen: auch haben sich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher im Musterungstermine persönlich einzufinden.

Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen und etwaige von ihnen getragene Gläser (Brillen usw.) mit­zubringen.

Militärpflichttge, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen, oder bei Aufrufung ihres Na­mens nicht anwesend sind, werden mit Geldsttafe bis zu 30 Mk. oder entsprechender Haft besttast.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mk. oder mit Haft bis L« 3 Tagen geahndet.

Hanau den 12. März 1912. M. 869

Der Zivilvorsttzende der Ersatzkommission

des Aushebungsbezirks Hanau.

Der Königliche Landrat.

J. V.: Karbe.

Ladung.

Der Schuhmacher Otto Stritzke in Hanau, geboren am 16. August 1884 in Breslau, katholisch, ledig, desten Aufenthalt unbekannt ist, wird beschuldigt, am 16. November 1911 in Somborn, also außerhalb des Wohn­orts, ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung Druckschriften feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des hierzu erforderlichen Wandergewerbescheines zu sein. Uebertretung gegen §§ 1 Ziffer 1, 6, 18 und 27 des Hausiergesetzes vom 3. Juli 1876.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts­gerichts auf

den 5. Juni 1912, vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Meerholz Zimmer Nr. 1 zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptver, Handlung geschritten werden. (E 2/12).

Meerholz den 16. März 1912. 8065

Imming,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Gefundene und verlorene Gegenstände rr.

Gefunden: 1 silbernes Kollier mit Anhänger, 1 Porte­monnaie mit 46 Pfg, 1 Kontobuch für W. Bester zu Langen­selbold.

Verloren: 1 Pfandschein Nr. 13603. \

Hanau den 28. März 1912.

Politische Rundschau.

Durch den Tod von Albert Trager werden Ersatz­wahlen für den Reichstag und für das preußische Ab­geordnetenhaus notwendig. Sein Reichstagsfitz Varel- Jever, den er seit 25 Jahren innehatte, wird von der Sozialdemokratie umstritten. Bei den letzten Wahlen wurden 12 204 fortschrittliche, 4335 nationalliberale und 13 014 sozialdemokratische Stimmen abgegeben; in der Stichwahl siegte Träger mit 15 629 gegen 13 925 sozial­demokratische Stimmen. Der von Träger bisher ver­tretene erste Berliner Landtagswahlkreis gilt als sicherer fortschrittlicher Besitz. Bei der Wahl von 1905 stimmten dort 545 fortschrittliche gegen 83 sozialdemokratische Wahlmänner.

Der Papst erteilte gestern die üblichen Audienzen und empfing den Kardinal Martinelli, mehrere päpstliche Würden­träger, sowie etwa 300 italienische und ausländische Pilger.

Marokko. Nach einer anscheinend offiziösen Meldung beabsichtigt die französische Regierung die Verhandlungen mit Spanien erst nach Unterzeichnung des Protektoratsvertrages durch den Sultan Mulay Hafid wiederaufzunehmcn. Tue diesbezüglichen Besprechungen zwischen dem Sultan und oe Gesandten Regnault werden morgen in Fez beginnen, aus Madrid gemeldet wird, ist die Meldung, daß der 2" tische Botschafter Bunsen einen Vermittelungsvorschlag bett, der von Frankreich geforderten Gebietsentschad,grmg Oergagebiet gemacht habe. unbegründet.