Einzelbild herunterladen
 

Zweites Blatt.

Bezugspreis;

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus- «artige Abonnenten mit dem betreff. Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

AMchts Organ für Stadt- und Landkreis Samu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feierten^ r.:^belletristischer Beilage.

ElnrNckungsgebShri

Die Fgefpalkene PetttzeUe oder deren RaMN TV Ps^ im Reklamenteil die Zeile 45 Pfg.

verantwort!. Redakteur: G. Schrecker!« Hanaus

Nr. 39 Bernlprecha»schl«tz Rr. 230.

Amtliches.

Eandkreis Ranau.

Laudespolizeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.

Meine landespolizeiliche Anordnung vom 3. Oktober 1911 A III. 4734 betreffend die Bekämpfung der im Landkreise Hanau aufgetretenen Maul- und Klauenseuche *- Amtsblatt Nr. 40, S. ,346 wird -hierdurch wie folgt abgeändert:

Das den ganzen Landkreis Hanau umfassende Beobach­tungsgebiet wird aufgehoben. Dagegen wird ein Beobach- tungsgebiet aus folgenden Gemeinden gebildet:

Enkheim, Hochstadt, Neuwiedermuß, Marköbel, Ravolz­hausen, Rückingen und Baumwieserhof

Tasse! den 10. Februar 1912. Ä III. 415c

Der Regierungspräsident.

Graf von Bernstorff.

Vorstehende Anordnung bringe ich hiermit zur öffent­lichen Kenntnis. Die Herren Bürgermeister und Gutsvvr- steher ersuche ich, für sofortige ortsübliche Bekanntmachung derselben in ihren Gemeinden Sorge zu tragen. Alle von mir bisher über die Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinden zum Beobachtungsgebiet ergangenen Verfügungen werden hiermit aufgehoben. Sperrbezirke bestehen jetzt noch wie folgt: Bergen, Bischofsheim, Hüttengesäg, Langenselbold rmd Bruderdiebacherhof.

Hanau den 12. Februar 1912. V. 1066

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung

Die Neichsversicherungsordnung hat mit Rücksicht auf die vom 1. Januar 1912 ab erfolgende Einbeziehung der Hinterbliebenenfürsorge in die Invalidenversicherung die Geldwerte der Beitragsmarken erhöht und zwar für eine Woche

in Lohnklaffe I von 14 Pfg. auf 16 Pfg. in Lohnklaffe II von 20 Pfg. auf 24 Pfg.

in Lohnklaffe III von 24 Pfg. auf 32 Pfg.

in Lohnklaffe IV von 30 Pfg. auf 40 Pfg. und

in Lohnklaffe V von 36 Pfg. auf 48 Pfg.

Das Reichsversicherungsamt hat mit Erlaß vom 11. No­vember 1911 die Formen der neuen Marken, die als Ein-, Zwei- und Dreizehnwochenmarken bei den Reichspostan­stalten zu haben sind, festgestellt.

Dss Whr. 6tlft«no§N des GesanMcks âmnich Krotzuheim, Jttiiinbtn mit WngsmWmt.

Von L. S., Großauheim.

Motto: Rein wie Gold, Stark wie Erz,

Sei des deutschen Sängers Herz?

Am 1., 2. und 3. Juni ds. Js. feiert der hiesige Gesang­vereinHarmonie" sein 40jähriges Stiftungsfest, verbun­den mit einem großen Eesangswettstreit. Nachdem mehrere Rundschreiben an etwa 300 Vereine abgesandt worden waren, fand am verfloffenen Sonntag in dem großen Saale des GasthausesZum goldnen Stern" die Delegiertenver­sammlung statt. Weit über 200 Delegierte, Dirigenten und Sänger aus allen Gauen unserer engeren Heimat: Darm­stadt, Mainz, Frankfurt a. M., Hanau usw. hatten sich dazu eingefunden. Die Versammlung nahm einen vornehmen, einen jeden Teilnehmer befriedigenden Verlauf. Nach eini­gen herzlichen Begrüßungsworten des Vorsitzenden des fest­gebenden Vereins, Herrn Martin Winkler, erteilte dieser Herrn Lehrer Gorge das Wort. Herr Görge sprach in freier Weise überGeschichte und Aufgabe des deutschen Liedes". Nach einem herzlichen Willkommengruß an die Anwesenden, führte Redner etwa folgende Gedanken aus:

Wie in den Lüften der Sturmwind saust,

Rtan weiß nicht, von wannen er kommt und braust, Wie der Quell aus verborgenen Tiefen;

So des Sängers Lied aus dem Innern schallt Und wecket der dunkeln Gefühle Gewalt, Die im Herzen wunderbar schliefen."

Mit diesen erhabenen Worten schildert der Dichterfürst Friedrich von Schiller die Macht des Liedes. Und fürwahr, er hat recht, denn keine Kunst und keine Sprache redet so mächtig zum Menschenberzen, als die dem Himmel ent­

Donnerstag den 15. Februar

Für die Zeit nach dem 1. Januar 1912 sind ausschließlich die neuen Marken zu verwenden.

Dagegen sind zum Zwecke der nachträglichen Beitrag- leistung (§ 29 Abs. I, §§ 1442 bis 1444 der Reichsversiche­rungsordnung) für die vor dem 1. Januar 1912 liegenden Zeiten die alten, auf Grund des § 130 des Jnvalidenver- sicherungsgesetzes ausgegebenen Marken (Bekanntmachung, betreffend die für die Invalidenversicherung zu verwenden­den Beitragsmarken, vom 27. Oktober 1899, Amtliche Nach­richten des Reichs-Versicherungsamts 1900, Seite 183) zu verwenden. Mit Rücksicht hierauf werden entsprechend den Anordnungen der obersten Postbehörden die Postanstalten diese Marken noch bis zum 30. Juni 1912 einschließlich ver­kaufen. Vom 1. Juli 1912 ab sind alte Marken nur noch von den Versicherungsanstalten zu beziehen.

Bis zum 31. Dezember 1913 einschließlich können die alten Marken bei den Markenrerkaufsstellen gegen neue Marken unter Berücksichtigung des veränderten Geldwerts umgetauscht werden.

Auf Grund der neuen Bestimmungen über die freiwillige Zusatzversicheru.cg können vom Jahre 1912 ab alle Versiche­rungspflichtigen und alle Versicherungsberechtigten zu jeder Zeit und in beliebiger Zahl Zusatzmarren eiltet beliebigen Versicherungsanstalt in die Quittungskarte einkleben. Sie erwerben dadurch Anspruch auf Zusatzrente für den Fall, daß sie invalide werden. Der S^ert der Zusatzmarken beträgt 1 Mark, und sie können, ebenso wie die Beitragsmarken von den Postanstalten bezogen werden.

Hanau den 12. Februar 1912. 4151

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

40. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats.

8. & H. Berlin, 13. Febr. Der Deutsche Landwirtschafts­rat begann heute im Sitzungssaal des Herrenhauses mit den Verhandlungen der 40. Plenarversammlung. Vorsitzender Graf Schwerin-Löwitz eröffnete die Sitzung mit einem Hoch auf den Kaiser. Außer zahlreichen Vertretern der verbün­deten Regierungen war als Vertreter des Reichskanzlers Staatssekretär Delbrück anwesend. An Stelle des aus dem Vorstand des Landwirtschaftsrats ausscheidenden Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofer, der das bayerische Ministerium des Innern übernommen hat, wurde Frhr. v. Cetto zum zweiten Vorsitzenden gewählt. Nach Erledigung geschäftlicher Ange­legenheiten hielt Dr. Hollmann, Landwirtschaftlicher Sach­verständiger beim Generalkonsulat in St. Petersburg, einen Vortrag über die landwirtschaftliche Entwicklung Sibiriens. Die klimatischen Verhältnisse Sibiriens seien für die Land­

stammende Kunst der edlen Musika. Der höchste Zauber liegt aber unstreitig in der menschlichen Stimme; am gewaltigsten in der edlen Männerstimme. Diese wird zur unbesieglichen Allgewalt, wenn sie als ein mächtiger, immer mehr an­schwellender Strom sich im Choral und Chorgesang zum Meeresbrausen erhebt. Das Lied würzt das Mahl, erfrischt den Trunk und hebt die Freuden der Geselligkeit. Das innigste Gefühls- und Seelenleben eines Volkes zeigt sich am wahrsten und treuesten in seinen Liedern. Was jeder bei der Wiederkehr des Frühlings, beim ersten Jubelruf der Lerche, beim Abschied vom Vaterhaus, was im besonderen der Weidmann im grünen Walde, der Wanderbursche mit dem Sträußchen am Hute auf der breiten Landstraße, bte Sennerin, auf hoher Alm, der Krieger in finsterer Mitter­nacht auf gefahrvollem Posten, der flotte Bruder Studio bei festlichem Gelage denkt und fühlt, das alles findet tm Liede seinen getreuesten Ausdruck.

Wie alt ist nun das deutsche Lied? Es ist so alt wie das deutsche Volk selbst. Wir haben zwar aus den ersten christlichen Jahrhunderten keine Denkmale deutscher Dich­tung, aber wir haben ausdrückliche Zeugniffe, die uns be­richten, daß die alten Germanen zu Ehren ihrer Götter und Helden gesungen haben. Als der tapfere Cheruskerfürst Armin im Jahre 9 nach Christus im Teutoburgerwalde dle römischen Legionen vernichtet hatte, besang das deutsche Volk noch jahrhundertelang diese glänzende Heldentat. Als über die Aloen her das Licht des Christentums hineinleuch­tete in die Urwälder Germaniens, waren die frommen Mönche vor allem darauf bedacht, alles auszurotten, was an die alte Eötterwelt erinnerte. So verschwanden die heid­nischen Götterlieder, und an ihre Stelle traten religiöse Lieder, die als wirksames Mittel zur Verbreitung christ­licher Gesinnung und Empfindung unter dem mit vieler Mühe bekehrten deutschen Volke dienten. Im 12. Jahrhun­dert übernahm der Ritterstand die Pflege der Poesie und machte sie zu einer höfischen Kunst, welche selbst Kaiser und

Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912

wirtschaft nicht günstig. Der Anbau von Wintergetreide sei to'efonbere im Steppengebiet ausgeschloffen. Man rechne in Sibirien in einem Jahre mit 2 bis 3 Mißernten. Für den Getreidetransport aus Sibirien ließe sich ganz leicht ein nördlicher Seeweg schaffen. Die Getreideausfuhr Sibi­riens stieg von etwa 2 Millionen Doppelzentnern 1900 auf ca. 6^ Millionen Doppelzentner 1909. Hierauf wurden die Ausführungsbestimmungen zum Viehseuchengesetz, ins­besondere die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, behandelt. Die Kommission stellte dazu einen Antrag, daß bei Neuausbrechen der Seuche die Tötung des Bestandes gemäß § 159 zu erfolgen habe, daß aber aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen Milderungen zugelassen werden können. Die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete sollen zweckentsprechend groß gemacht werden. Die Landwirt­schaftskammer des Herzogtums Oldenburg stellte den An­trag, bei den zuständigen Behörden zu beantragen, daß die sämtlichen Klauenviehbestände auf das Vorhandensein von Maul- und Klauenseuche untersucht werden. Der erste Refe- rent, Domänenrat Brödermann (Knegendorf), fordert die Errichtung eines Beobachtungsgebietes an der Ostgrenze auf Staatskosten. Der zweite Referent, Geh. Regierungs­und Medizinalrat Prof. Dr. Dammann (Hannover), hält den Antrag Oldenburg für nicht durchführbar. In der Dis­kussion bezeichnet Geheimrat Stammer vom Reichsamt des Innern die Errichtung eines Beobachtungsgebietes an der Ostgrenze auf Staatskosten wegen der hohen Kosten für unmöglich. Der Direktor im Reichsgesundheitsamt Dr. Oster­tag betont die Notwendigkeit der Kontrolle des Vieh­handels, da gerade durch diesen die Seuchen verschleppt werden. Er empfiehlt die Desinfektion der Stallungen zur Verhinderung der Tuberkulose. Geh. Oekonomierat Andrae (Braunsdorf) wies am Schluß seiner kurzen Ausführungen auf die Schwierigkeit der Kontrolle der Viehhändler hm. Landesökonomierat Keppel (Fronberg) hob die Gefahr her­vor, welche in der Verbreitung von Viehseuchen aus bett Fettviehhöfen resultiere; zu Mast -und Züchtungszwecke« dürste Vieh aus den Fettviehhöfen überhaupt nicht ausge­führt werden. Domänenrat Vrödemann (Kne­gendorf) zog seinen Antrag darauf zurück, wo­rauf der Kommissionsantrag einstimmig angenom­men wurde. UeberBedeutung und Durchführung der gemeinnützigen Rechtsauskunft auf dem Lande" referierten Rat Dr. Link, der Geschäftsführer des Verbandes der deut­schen gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck und Geheimer Justizrat Schneider (Stettin). Die beiden Refe­renten betonten den Wert der gemeinnützigen Rechtsaus­kunft für das Land und erläuterten eingehend die verschie­denen Zwecke derselben. Sie stellten sodann den Antrag, diese Einrichtung auf dem Lande weiter auszubreiten und

Fürsten ausübten. Die meisten höfischen Dichter gehörte«, dem armen Adel an und zogen als fahrende Sänger vo« Burg zu Burg, um die Milde der reichen Herren in An- spruch zu nehmen. Da sie in ihren Liedern vorzugsweise die Tugend, Anmut, Herzensgüte und Schönheit der Frauen oder die Minne besangen, so wurden sie auch Minnesänger genannt. Die Hauptvertreter waren Wolfram von Eschen­bach und Walther von der Vogelweide. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts konnte der Minnegesang wegen des Sitten^ Verfalles der Zeit sich nicht mehr auf seiner Höhe halten. Der erste Frühling des deutschen Liedes war also nur von kurzer Dauer. Von den Höfen der deutschen Fürsten unb von den Burgen des entarteten Rittertums zog sich die Dichtkunst zurück hinter die Mauern der Städte; an die Stelle des Minnegesangs trat der Meistergesang. Die Hand­werker einer Zunft kamen» in den Feierstunden zu Sing­übungen in der Herberge zusammen. Es entstanden Sing­schulen in Augsburg, Nürnberg, Straßburg, Ulm usw. Die bekanntesten Meistersinger waren Hans Rosenblüt, Michel Veheim und Sans Sachs. Die Lieder des letzteren fanden schnelle und weite Verbreitung. Seine weltlichen Lieder zeugen von begeisterter Vaterlandsliebe. Er verfaßte nicht weniger als 4350 Gesänge und 1700 Sprüche. Als der Minnesang auf den Burgen der Ritter verstummte und der Meistergesang sich hinter die Tore der Städte verschloß, da brach im 14. Jahrhundert mit wunderbarer Kraft wie aus verborgenen Quellen das frische und lebendige Volkslied hervor. Einfach und schlicht, treu und wahr, in ungekünstel­ten Worten und Tönen gab es die Gefühle und Empfin­dungen wieder, welche das Herz des ganzen Volkes erfüllten- Gefühle der höchsten Freude und der tiefen Wehmut, der Liebe und des Leides, *des Ernstes und des heiterste»

S S nun di- Volk-ti-d-r gedichtet? Niemand und alle. Es mochte ein Krieger sein, der einsam Feldwache yre , um ihn her war es still und dunkel. am Himmel nur silaiia»