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Erstes Blatt.

Hanauer K meiner

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Mertekfährllch 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus- wârtigr Abonnenten mit dem betreff. Postauffchlag. Die einzelne Nummer, kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Auülichts Grgu für S1aM= und FandÄeis Kasan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

MarilSungsgeLührt

Die ögefpalien« PetitzeUe oder deren Raum 20 Pfg im Reklamenteil die Zeile 45 Pfg.

L^antwortl. Redakteur: E. Schrecker in Hana^

Ak. 39 Kernsprechanschlutz Nr. 330.

Donnerstag den 15. Febrnar

Frrnsprechanschlutz Nr. 330. 1912

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13 Seiten.

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Amtliche Beilage Nr. 8".

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Amtliches.

Eandkreis Ratiau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Heinrich Friedrich Haupt |u Niederrodenbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich restgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Niederrodenbach bildet einen Sperrbezirk. Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftein- gängen des verseuchten Gehöftes, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3- Das Geflügel in dem Seuchengehöft und den Nachbar­gehösten ist so einzusperren, datz es den Hof nicht ver­laffen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen, das Führen an der Leine ist der Festlegung gleichzuachten.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation Nieder­rodenbach innerhalb des verseuchten Ortes ist verboten. ö. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht- zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

IT. Veobachtunftsaebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus den Gemeinden Oberrodenbach, Rückingen und dem Gutsbezirk Wolfgang. Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

l. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs­gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach­tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Nindviehgespannen nach den Grundstücken sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs­gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich, agsgen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh o^e amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh- r ^^ung des Herrn Negier"n^spräädenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasserdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade

auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich­zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 14. Februar 1912. V. 1128

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Bekanntmachung.

Vom 12. Februar 1912 ab werden die werktäglichen gewöhnlichen Dienststunden für die Gerichtsschreibereien des Amts- und Landgerichtes und das Sekretariat der Staatsanwaltschaft hier auf die Zeit von

8 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags, ohne Mittagspause, festgesetzt.

Die Sprechstunden für die Rechtsuchenden sind werktäg­lich von 10 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags bestimmt.

Hanau den 7./12. Februar 1912. 4183

Der Landgerichtspräsident. Der Erste Staatsanwalt.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von Hanau, Band 38, Blatt 2450 zurzeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Oekonomen Christian Neuling I, Zakobs Sohn in Hanau a. M.

Ktbl. WW Parz. 18/104 Wiese, im Tiergarten --- 17,67 ar, Reinertrag 2,43 Tlr.

ZZ 127/67 a) Wohnhaus mit Anbau nebst abgesondertem Abtritt, Hinterbau, Hainstraße 19 2 ar 35 qm Nutzungswert 300 Mk.

ZZ 67 a) Garten an der Hainstraße 0,57 ar, Reinertrag 0,09 Tlr.

ZZ 146/68 Scheuer hinter dem Gehöfte mit Hofraum 8 ar 10 qm

SS 17 Acker auf der Ruhbank 20 ar 76 qm, Reinertrag 1,46 Tlr.

WW 53 Acker am Wäldchen 24 ar 18 qm, Reinertrag 2,84 Tlr.

WW 55 Acker am Wäldchen = 11 ar 37 qm, Reinertrag 1,34 Tlr.

VV 62 Acker im Venussee = 19 ar 06 qm, Reinertrag 2,24 Tlr.

VV 59 Acker im Venussee = 21 ar 35 qm, Reinertrag 2,51 Tlr.

VV 58 Acker im Venussee = 19 ar 49 qm, Reinertrag 2,29 Tlr.

SS 58 Acker am neuen Brückenweg 16 ar 23 qm, Reinertrag 1,91 Tlr.

SS 3 Acker im Venussee = 24 ar 66 qm, Reinertrag 4,35 Tlr.

, UU 54 Acker im Venussee 40 ar 13 qm, Reinertrag 4,72 Tlr.

55 Acker im Venussee = 1 ar 8 qm, Reinertrag 0,12 Tlr.

UU 46 Acker im Venussee = 20 ar 69 qm, Reinertrag 1,46 Tlr.

UU 47 Acker im Venussee = 72 qm, Rein­ertrag 0,05 Tlr.

UU 43 Äcker im Venussee = 30 ar 63 qm, Reinertrag 2,16 Tlr.

ü 198/108 Acker auf den nassen Sträuchern = 1 ar 84 qm, Reinertrag 0,22 Tlr.

Q 126 Garten auf dem Kinzdorf 10,26 ar, Reinertrag 4,02 Tlr.

Q 118 Garten aufdem Kinzdorf 3 ar 15 ym, Reinertrag 1,23 Tlr.

CC 30 Wiese Carabiueracker = 9 ar 47 qm, Reinertrag 1,48 Tlr.

CC 31 Acker, Carabiueracker ----- 74 ar 62 qm, Reinertrag 13,15 Tlr.

DD 11 Wiese, WaldesriSwiesen = 1 ha 36 ar 51 qm, Reinertrag 28,53 Tlr.

CC 12 Wiese, Waldeselswiesen 21 ar 88 qm, Reinertrag 4,28 Tlr.

CG 45 Wiese an der kleinen Bulau 22 ar 51 qm, Reinertrag 5,29 Tlr.

CG 47 Wiese an der kleinen Bulau = 3,44 ar, Reinertrag 0,80 Tlr.

CC 48 Wiese an der kleinen Bulau 32 ar 54 qm, Reinertrag 7,65 Tlr.

CC 49 Wiese an der kleinen Bulau 66 ar 74 qm, Reinertrag 5,68 Tlr.

Krtbl. WW Parz. 52 Acker an dem Clausenweg 8 ai 51 qm, Reinertrag 0,90 Tlr.

, DD

ff

12 Wiese, Waldeselswiesen--- 13 ar 37qm, Reinertrag 32 Tlr.

HH

ff

50 Acker, das neue Mühlfeld 24 ar 82 qm, Reinertrag 1,75 Tlr.

HH

ff

120/17 Acker am Diebacher Pfad 1 ha 07 ar 45 qm, Reinertrag 11,09 Tlr.

HH

*

126/550 Acker, das neue Mühlfeld 2 ar 2 qm, Reinertrag 0,14 Tlr.

94/50 Acker beim Schützengärtchen 16 ar 77 qm, Reinertrag 1,97 Tlr.

RR

ff

MM

ff

9 Wiese im obersten Bruch = 98 ar 83 qm, Reinertrag 15,78 Tlr.

kk

ff

27 Wiese im obersten Bruch 2 ha 93 ar 64 qm, Reinertrag '42,42 Tlr.

WW

ff

51 Acker auf dem Clausenweg 8 ar, 51 qm, Reinertrag 0,27 Tlr.

QQ

ff

109/2 Acker am Brückenweg = 82 ai 90 qm, Reinertrag 0,74 Tlr.

. Ls

*

430/22 Acker zur projektierten Straße ----- 3,31 ar, Reinertrag 0,24 Tlr.

431/23 rc. Acker am Diebacher Pfad = 15,17 ar, Reinertrag 1,07 Tlr.

88

ff

ZZ

ff

518/68 rc. Garten an der Hainstraße = 59 ar 64 qm, Reinertrag 9,34 Tlr.

ZZ

»

519/66 rc. a) Bebauter Hofraum Hainstraße 3223 ar Nutzungswert 2580 Mk.

b) - ff

c) ff 576

d) - ff

e) ff 576

D

g) ff 2490

b) ff *

i) 18

ZZ

*

521/68 Wiese an der Hainstraße 34 ar 86 qm, Reinertrag 5,46 Tlr.

522/68 Garten an der Hainstraße = 2 ar 81 qm, Reinertrag 0,44 Tlr.

523/68 Garten z. T. Wiese an der Hain­straße 27 ar 66 qm, Reinertrag 4,34 Tlr.

März 1912, vormittags 91 /» Uhr,

v ZZ

ff

ZZ

am

*

30.

durch das

unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle,

Zimmer 14,

versteigert werden.

Hanau den 21. Januar 1911.

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 brauner gestrickter Kinderhandschuh.

Abhanden gekommen: 1 eisernes Kellergitter.

Hanau den 15. Februar 1912. ,

Politische RundTd^aa.

Gehaltsaufbesserung der hessischen Beamten. Die Re­gierungsvorlage betr. die Gehaltsaufbesserung der Beamten ist durch die Regierung soweit fertiggestellt und dürfte dem­nächst im Druck erscheinen und den Abgeordneten zugehen. Soviel wir erfahren, sind folgende Aufbefferungen vorge­sehen: Bei einem Gehalt bis zu 1500 Mark eine Erhöhung von 13 Prozent, bei einem Gehalt von 1500 bis 2000 Mk. eine Erhöhung von 12 Prozent, bei einem Gehalt von 2000 bis 4000 Mark eine Erhöhung von 8 Prozent, bei einem Gehalt von 4000 bis 6000 Mark eine Erhöhung von 6 Proz., und endlich bei einem Gehalt von über 6000 Mark eine Er­höhung von 4 Prozent. Außerdem soll das Wohnungsgeld auf 330 Mark erhöht und pensionsfähig gemacht werden. Das Gesetz soll schon am 1. April in Kraft treten und hofft man in diesem Jahre ohne Steuererhöhung durchzukommen. Es ist anzunehmen, daß diese Vorschläge auch bei den Kam­mern Annahme finden werden.

Dänemarks auswärtige Politik.

Kopenhagen, 14. Febr. Im Folkething richteten bit Rechtsparteien an den Minister des Aeußern eine Anfrage über die Auswärtige Politik der Regierung. Der Minister des Aeußern erwiderte, daß die Regierung gern die Gelegen­heit benutze, sich über die auswärtige Politik auszusprechen Er führte aus: Es herrscht in Dänemark Einigkeit darüber daß das Ziel der dänischen auswärtigen Politik bei lln- stimmigkeiten mit anderen Staaten, die nicht auf diploma 'sch Wege gelöst werben tonnten, di- Sntf4e.bi.ng durch du« Echi-dèg-richl, bei «onftitien anderer Staat,N unter,mander