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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
Gencraè-Anzeiger
AmÜlihts Organ für Stadt- und FaudKreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einri! ckungsgebilhrl
Die ^gespaltene Petttzelle oder deren NaiM 20 PW» im ReklamenteU die Zeile 45 Vig.
verantwort!. Redakteur: G. Schreckerk» Haua^
Mk. 37 ^ernsprechanschlttß Nr. 230.
Dienstaft den 13. Februar
Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912
Amtliches.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des 8 5 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird in Ergänzung des Ortsstatuts über die Anlegung bezw. Veränderung von Straßen in der Gemeinde Hüttengesäß nach Beratung mit der Gemeindevertretung folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1. Straßen und Straßenteile sind im Sinne des O.rts- statuts vom 30. August 1911 als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau von Wohngebäuden fertiggestellt zu erachten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) D ie Fluchtlinien der Straßen müssen in der durch das Gesetz vom 2. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise festgesetzt sein.
b) D ie zu den Straßen erforderliche Grundfläche muß der Gemeinde lastenfrei übereignet sein.
e) D ie Straße muß in der Plan- und Höhenlage den Bestimmungen des Fluchtlinienplanes entsprechen und mit genügenden (Entwässerungsanlagen versehen sein.
d) Die Straße muß in Fahrdamm und Bürgersteige geteilt sein. Sie soll eine Eesamtbreite von mindestens 8 Meter, der Fahrdamm eine solche von mindestens 5,50 Meter, die Bürgersteige von mindestens je 1,25 ' Meter haben.
e) Der Fahrdamm muß je nach Bestimmung des Gemeinderats und der Polizeibehörde entweder ordnungsmäßig chauffiert oder mit Pflaster oder Asphaltdecke versehen sein. Zwischen Fahrdamm und Bürgersteig muß eine ordnungsmäßig gepflasterte Wasser- rinne angelegt sein, die bei erhöhtem Bürgersteig eine Breite von mindestens 30 Zentimeter, bei nicht erhöhtem Bürgersteig eine Breite von mindestens 50 Zentimeter haben muß. Der Bürgersteig ist je nach Bestimmung des Eemeinderats und der Polizeibehörde als erhöhter oder nicht erhöhter Bürgersteig anzulegen und entweder mit einem geeigneten Belag oder Steinschlag oder Schlacken mit Kiesdecke zu versehen, erhöhte Bürgersteige müssen mittelst Randsteinen aus Basalt oder gleichwertigem Material von mindestens 12 Zentimeter Breite und 35 Zentimeter Gesamthöhe von der Wasserrinne getrennt werden. f) D ie Straße muß eine genügende Verbindung mit wenigstens einem öffentlichen Fahrwege haben.
§ 2. Die Wölbung des Fahrdammes der Straße soll von oer Mitte nach der Rinne bei gepflasterten Straßen 1:50,
Stadttlnatn in Hanau.
Mam'zelle Nitouche
Am Sonntag fand bei vollständig ausverkauftem Hause die zweite Aufführung dieser graziösen Vaudeville-Operette statt, die im Gegensatz zu so vielen anderen modernen Er- zeugnissen dieses Genres den Sprudelquell ihres Humors aus einem wirklich guten Einfall herleitet und mit ihren lustigen Kontrastwirkungen und ihren gutgeschauten Typen das Publikum nicht aus dem Lachen herauskommen läßt. Die kecke, kapriziöse Musik ist von anerkennenswerter Originalität und bleibt hinter den übermütigen Sprüngen der Handlung nirgends zurück. Diesmal lag die Titelpartie in den Händen von Frl. Lila Harves, deren in allen Sätteln gercheter, unverwüstlicher Humor der köstlichen Figur der durchtriebenen Klosterschülerin die glänzendsten Seiten abgewann. Es war sowohl in gesanglicher wie in schauspielerischer Hinsicht von Anfang bis zu Ende eine restlos vollkommene Leistung, die uns eine neue starke Probe von der anmutigen Gewandtheit und künstlerischen Viel- seitigkeit unserer beliebten Soubrette gab, und die fröhliche Stimmung im Publikum lawinenartig anwachsen ließ. Die Wiedergabe des reizenden Chansons „Babett und Kadett" z. B. war einfach mustergültig. Die übrigen Darsteller, deren Leistungen schon gelegentlich der ersten Aufführung an dieser Stelle verdiente Würdigung fanden, wurden ihren unterschiedlichen Aufgaben vollkommen gerecht.
Ein Fallissement
Schauspiel in 4 Auszügen von Björnson.
Die nordischen Meister des Dramas haben die Kunst des Sezierens zur höchsten Vollendung gebracht. Ihrer unerbittlichen Hand und ihrem tiefsuchenden Blick ist nichts entgangen, was sich an Schäden und Gebrechen, an Leiden und Krankheiten im komplizierten Körper der Gesellschaft festgesetzt hat, jeden kranken Nerv haben sie bloßgelegt und jede schwärende Wunde berührt, in den verborgensten Sitz
bei Haussierten 1:25 nicht überschreiten. Das Gefälle der Bürgersteige soll im Querprofil im Maximum 1:35 sein.
§ 3. Ausnahmen von den unter §§ 1 und 2 vorgeschriebenen Bedingungen können mit Zustimmung der Gemeindevertretung und des Gemeinderats zugelassen werden.
§ 4. Die Ableitung des Masters aus den Dachfallröhren bis zur Straßenrinne muß durch gepflasterte oder steinerne Rinnen oder mittelst gußeiserner runder oder viereckiger, in ihrer obersten Fläche (Deckel) geschlitzter und gerippter Röhren erfolgen, die Oberfläche der Abflußröhren darf nicht über die Oberfläche des Bürgersteiges hervortreten. In Straßen mit erhöhten Bürgersteigen darf das Master von den Dachfallröhren nur mittelst eiserner Röhren nach den Rinnen geleitet werden.
Uebertretungen werden mit 5—30 Mk. bestraft.
§ 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hüttengesäß den 9. Februar 1912. 3997
Die Ortspolizeibehörde.
Hofmann.
Handelsregister.
Unter der Firma
„Central-Automat, Inh. Max Wünsche" betreibt zu Hanau der dort wohnhafte Kaufmann Max Wünsche ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.
Hanau den 9. Februar 1912. 3995
Königliches Amtsgericht 5.
Handelsregister.
Firma: I. L S. Ginsberg mit Hauptniederlassung in Berlin und Zweigniederlastung in Hanau.
Dem Anton Lehmann in Charlottenburg, Dahlmannstraße 1 und dem Paul Goldberg in Hanau, Spestartstraße, ist Einzelprokura erteilt.
Eintrag des Königl. Amtsgerichts 5 in Hanau vom 8. Februar 1912. 39^9
PfttdcmfichttWs-Velli» fit den Landkreis Hamo.
Samstag den 17. d. Mts., nachmittags ^4 Uhr, findet im Gasthaus „Zum goldnen Löwen" in Hanau eine
ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Versammlung werden die Vereinsmitglieder eingeladen und gebeten, recht zahlreich zu erscheinen.
Die Herren Vorstandsmitglieder werden gebeten zu einer Vorstandssitzung sich um 3 Uhr in dem gen. Lokale uneingestandenen Siechtums haben sie geleuchtet. Mit schmerzvollem Erkennen und traurigem Verstehen haben sie das Erundwesen all dieser tausendartigen Krankheiten immer wieder diagnostiziert: Lüge und Verstellung. Und mit zäher Ausdauer und unbeirrbarer Konsequenz haben sie ihren Kampf gegen das schleichende Gift der Unwahrhaftigkeit geführt, ohne Pose und große Geste, kühl und streng und doch mit der verhaltenen Leidenschaftlichkeit des Wissenden, der nicht will, daß seine Menschenbrüder immerfort ihrer Blindheit wegen den alten Klippen zum Opfer fallen. Sie lasten das Persönliche sich im Allgemeinmenschlichen spiegeln und heben das Einzelschicksal aus der typischen Bedeutung heraus ins Symbolische. Geschehen wird Gleichnis und Erleben wird tragische Bestimmung, ohne daß das Sinnhafte vom Zwanghaft-Unbewußten aufgezehrt wird.
Vjörnsons Drama setzt in einer Zeit ein, da noch die Lüge des Wohlstandes alles Erkennen der Wurmstichigkeit des angesehenen Handelshauses überdeckt. Aber schon nach den ersten Szenen schleicht tastend das Ahnen des Ver- hängnifses durch das Haus, die Atmosphäre wird schwüler, die Fäden beginnen sich zu verstricken. Der Feind der Lüge setzt den Fuß ins Haus, gerade zu der Zeit, als der verzweifelt ringende Handelsherr seinem Schicksalsschiff durch eine schon fast geglückte Anleihe eine günstige Wendung geben zu können glaubt. Die Wahrheit reckt sich groß und gewaltig auf, das morsche, haltlose Truggebäude stürzt zusammen und in dem erbarmungslosen Sturm, der durchs Haus fegt, wird alles Ungesunde und Unwahre weggerissen. Die aber auf den Trümmern stehen, werden unter den Schreckenswirkungen der Katastrophe stark und lernen wieder frei atmen und dem Leben ohne Maske ins Gesicht sehen. Und das ist dann so überaus schön, wie sich unter der rüttelnden Wucht des Schicksals die Charaktere läutern und festigen und wie die frei gewordene Kraft ehrlichen Menschentums dem Leben Stück für Stück das entwundene Glück wieder abgewinnt.
Der Direktion, die uns in dieser Saison nun schon so
einzufinden, um die Höhe der zu erhebenden Aachschtch- prämie festzustellen.
Tagesordnung:
1. Mitteilung des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Vereins im Jahre 1911.
2. Abhörung der Jahresrechnung pro 1911.
3. Wahl von Ersatzmännern für die statutengemäß ausscheidenden Vorstandsmitglieder.
4. Festsetzung des im Jahre 1912 zu erhebenden Eintrittsgeldes.
Ravolzhausen, 9. Februar 1912. 8881 Der Vorsitzende.
Clauß, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
1. Die Aushändigung der Kriegsbeorderungen und Patznotizen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 10. bie einschließlich 25. März.
In der Stadt Hanau durch Ordonnanzen des Haupt- meldeamts, in den Landorten durch die Ortspolizeibehörden.
2. Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachten Wohnungsveränderungen find sofort beim Bezirksfeldwebel zu melden.
3. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr 1. und 2. Aufgebots, sowie die Ersatz-Reservisten haben in den Tagen vom 10. bis 25. März, falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine andere Person des Hausstandes mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder Paßnotizen zu beauftragen. Die Beauftragten haben die Quittung auf bett Quittungsabschnitt der Kriegsbeorderung bezw. Patznotiz zu leisten.
4. Denjenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welchen bis zum 25. März 1912 noch keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz für das Mobilmachungjahr 1912 bis 1913 ausgehändigt ist, wird hierdurch aufgegeben, dieselbe in der Zeit vom 26. bis spätestens 31. März 1912 bei« Hauptmeldeamt Hanau, Paradeplatz, Zeughaus, während der EefchLftsstunden, an Wochentagen von vormittags 9 biß 12 Uhr, nachmittags von 3 bis 6 Uhr, abzuholen.
Mannschaften der Landorte können die betr. Meümng über Richtempfang an den Bezirksfeldwebel in Hanau schriftlich machen.
Militärpapiere find mitzubringen bezw. milzusenden.
5. Die am 1. April d. J. nicht mehr gültigen gelben Kriegsbeorderungen und Paßnotizen sind an diesem Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichten, die neuen roten find einzukleben.
Hanau, im Februar 1912.
König!. Hauptmeldeamt.
I- —I —1— -SS manches hochinteressante Gastspiel vermittelte, war es gelungen, für die Rolle des Advokat Berent, dieser prachtvoll streng und straff gezeichneten Figur, den berühmtesten Vertreter deutscher Schauspielkunst, Herrn Generalintendanten Professor Dr. Ernst von Possart, zu gewinnen. Die sublime Kunst, mit der der illustre East diese unvergleichliche Men- schenfigur in höchster Natürlichkeit und Lebendigkeit vor uns erstehen ließ, war so einzig und unerreichbar, daß uns der Abend unvergeßlich bleiben wird. Herr Direktor Steff- ter überreichte dem stürmisch bejubelten Meister mit einer kurzen, eindrucksvollen Ansprache einen herrlichen Borbeer» kranz.
In der Rolle des Großhändlers Tjälde gastierte Herr Kruszynski vom Stadttheater in Bonn. Der East verfügt über ein gutes Organ und eine unverkennbare Routine, angesichts der besonderen Verhältnisse des Abends aber glauben wir mit einem eingehenderen Urteil zurück halten müssen. Frau Hammer traf den resignierten Ton, auf den die Rolle der Frau Tjälde gestimmt ist, nicht immer glücklich, die Affektszenen dagegen lagen ihr besser. Die sehr differenzierte Walburg wurde von Frl. Valin gespielt, die das Herbvornehme gut herausbrachte, sonst aber ihrer Partie noch einiges schuldig blieb. Frl. Michel verfügt noch nicht in genügendem Maße über schauspielerische Reife, um den Stil einer Björnsonschen Mädchenfigur richtig treffen zu können, so sehr ihr auch ein eifriges Studium ihrer Rolle anzumerken war. Von den Herren zeichnete sich Herr Krahe in der Partie des Sannas durch ein sehr natürliches Spiel aus, das auch die realistischen Nuancen gut zum Ausdruck brachte. Herr de Giorgi hatte für die dankbare Rolle des Jacobson volles Verständnis und brachte einzelne Stellen zu sehr guter plastischer Wirkung. Herr Spohn bemühte sich nicht mit Glück um die glaubhaft«. Wiedergabe des Leutnants Hamar. Die Vertreter der kleinen Rollen, die die sehr wirksame Szene nach dem Gastmahl zu beleben die Aufgabe hatten, zeigten diesmal ein merkwürdiges Ungeschick, das die Regie (Herr H e r n z nicht hätte passieren lassen dürfen. -=4—