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Merkekf^hllch 1.80 Mk., monatli/ 60 Pfg, für ans« «ärtige Abonnenten mit dem betreff. Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des «rein. ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Aallllthes Organ für SLJ= uni Landkreis Kanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die ögespaltene Petitzeile oder deren Ramn 50 Psg. im Reklamenteil die Zeile 45 Psg.

Verantwort!. Rebakteur: (5. Schrecker in Hanau,

Nr. 24

Aernsprechanschlutz Nr. 230»

Montan den 29. Januar

F«r»spr<chanschl«tz Nr. 230. 1912

Amiliches.

Stadtkreis F>anati.

Mt Rücksicht auf die Gefahr der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die für die Monate Februar und März 1912 in Stadt- und Landkreise Hanau anstehenden Viehmärkte einschließlich der Schweinemärkte und viehmarktähnlichen Veranstaltungen im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel hiermit untersagt.

Hanau den 25. Januar 1912. P. 988

Königliche ^ lizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Kirchstraße zwischen Schnur- und Sandstraße und in der Erbsengasse soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Aus­führung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Ent­richtung von 0.50 Mk. bezogen werden. Verschlosiene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Samstag den 3. Februar 1912, vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.

Zufchlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 25. Januar 1912. 2601

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachnna-

Die Arbeiten zur Herstellung eines erhöhten Bürger­steiges am Paradeplatz zwischen Fahr- und Rosenstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Aus­führung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Ent­richtung von 0.50 Mk. bezogen werden. Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Samstag den 3. Februar 1912, vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 25. Januar 1912. 2605

Der Magistrat.

Hild.

®1S Mi Will Kirchen unter Veßsnlischer Legierung erlebt haben.

Eine Säkularerinnerung.

Bon Pfarrer C. Henß in Mndecken.

(Nachdruck verboten.)

Als vor hundert Jahren ein fremder Herrscher von Napoleons Gnaden als König von Westfalen über unser Hessenland gebot, mußten auch zwei Casseler Kirchen er­fahren, daß häufig Gewalt vor Recht geht. Die eine ent­ging, nur mehr zufällig, wie es scheint, dem ihr zugedachten Schicksal der Umwandlung in eine katholische Dom- und Kaihedralkirche, die andere wurde in schnöder Weise in ein Mehl- und Fourage-Magazin umgewandelt. Es sind dies die Et. Martinskirche und die Hof- und Garnisonskirche. Im Folgenden soll noch nicht veröffentlichtes Aktenmaterial hierüber mitgeteilt werden.

Am 29. Januar 1812, allo grade vor 100 Jahren, lief bei dem Konfistorium zu Cassel ein Schreiben von der Präfektur des Fuldadepartements ein, das in dürren Worten mitteilte, daß die Hof- und Garnisonskirche unverzüglich ge­räumt und zu einem Mehl- und Fonragemagazin benutzt werden solle; der Gottesdienst in der Kirche solle sofort ein­gestellt und die Gemeinde in die Brüderkirche verwiesen werden. Ihre Unterdrückung sei ohnehin schon durch frühere Königliche Dekrete verordnet.

Diese Benachrichtigung versetzte das Konsistorium in die größte Erregung; es war sich aber darüber klar, daß durch eine Gegenvorstellung beim Minister nichts ausgerichtet werde; hatte man doch schon mit der Ausräumung der Kirche be­gonnen, ehe die Kirchenbehörde davon in Kenntnis gesetzt war. Diese mußte sich darauf befransen, dem Piäfekten mitzuteilen, die Aufhebung einer Kirche und des Gottes­dienstes in ihr stehe ihr eigentlich zu; bei der augenblicklichen

Bekanntmachung.

Die Sielbauarbeiten im Sandeldamm sollen unter Zu­grundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Ent­richtung von 0.50 Mk. bezogen werden. Verschlosiene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Samstag den 3. Februar 1912, vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 25. Januar 1912. 2603

Der Magistrat.

* Hild.

Mfmldkne und vtrlvitne Me^ciiftlinde rc.

Gefunden: 1 graubraune Mütze, 1 schwarzer steifer Filzhut Nr. 53.

Gelandet: 1 kleiner schwarz und weißer Nachen.

Verloren: 4 weiße Herren-Stehkragen, 1 Porte­monnaie mit 8 Pfg., einem Taschentuch und 1 kleinen Schlüssel, 1 Fünfdollarschein von Marktstraße bis Sternstr.

Abhanden gekommen: 3 Mülleimer.

Zugelaufen: 1 schwarzer Rehpinscher w. Eeschl.

Hanau den 29. Januar 1912.

Kaisers Geburtstag.

Die Feier in Berlin.

Berlin, 27. Jan. Die Geburtstagsfeier des Kaisers be­gann morgens 8 Uhr mit dem großen Wecken, welchem der Kaiser vom Schloßfenster aus beiwohnte. Nachdem der Kaiser zunächst die Glückwünsche der Kaiserlichen Familie und des engeren Hofes entgegengenommen hatte, begann um 10 Uhr Gottesdienst in der Schloßkapelle. Der Kaiser trug die Uniform des 1. Garderegimnets, der König von Sachsen Ulanenuniform. Die Fürstlichkeiten nahmen vor dem Altar Platz. Nach dem Gesang des Domchores und der Gemeinde hielt Oberhofprediger Dryander die Festpredigt. Nach abermaligem Gesang verließ der Hof unter den Klän­gen desWilhelmus von Nasiauen" die Kapelle und begab sich nach dem Weißen Saale, wo die Defiliercour begann. Der Kaiser und die Kaiserin nahmen vor den Stufen des Thrones Aufstellung. Der Oberkämmerer und Oberhof­marschall leiteten die Cour. Hinter dem Führer des diplo­matischen Korps, dem Dizeoberzeremonienmeister Röder, schritt der Reichskanzler vorüber, dem der Kaiser die Hand

Sachlage könne sie nur bitten, daß alle zum kirchlichen Inventar gehörigen Gegenstände den Predigem der Ge­meinde abgeliefert und zu keinem anderen Zwecke verwendet würden.

Am 3. Februar schrieb das Konsistorium an den Minister des Innern, durch die Wegnahme der Kirche hätten zwei Gemeinden ihr Gotteshaus verloren; die Maßregel habe große Sensation bei dem Publikum gemacht; man hoffe, eS sei nur eine provisorische Verfügung und die Kirche werde demnächst ihrem Gebrauch zurückgegeben; von der Güte Sr. Exzellenz erhoffe man das Beste und empfehle sich in seinen Schutz und Wohlwollen.

Wenn wirklich das Konsistorium Berücksichtigung seiner Bitten erwartete, so wurde es bald arg enttäuscht. Der Präfekt sprach seine Verwunderung über das Vorgehen des Konsistoriums aus; seine Empfindlichkeit scheine nicht am rechten Platze zu sein; wenn das Konsistorium nichts von dem Königlichen Drekret wiffe, so gereiche ihm diese Unwissen­heit zum Vorwurf, verleihe ihm aber kein Widerspruchsrecht; ob man wohl mit der Ausführung dieser Maßregel warten solle, bis das Konsistorium seine Zustimmung gegeben habe.

In ähnlich hochfahrender Weise antwortete der Minister, er wisse nicht, für welche Gemeinde das Konsistorium sich ; verwende; nach der jetzigen Militärveifassung sei der Gottes- i dienst der Garnisonen von dem der übiigen Oriseinwohner ; nicht mehr getrennt; sie gehörten zu den Parochien, in denen sie wohnten. Auch in Braunschweig sei die vormalige ! Garnisonskirche zu einem Fouragrmagazin eingerichtet worden. Auch die frühere Hofgemeinoe habe kein Recht auf diese Kirche'. Weiche Bestimmung Seine Majestät demnächst dem Gebäude der vormaligen Garnisonskirche ju geben geruhen würde, ließe sich jetzt noch nicht sagen; man könne aber ver­sichert sein, daß dabei immer auf das Beste der Stadt werde gesehen werden.

i Selbstverständlich konnte das Konsistorium gegen diese Verfügung des M misters keine Berufung einlegen: mußte

schüttelte. Dann folgte Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter und die Botschafter von Oesterreich-Ungarn, Spanien, Italien, Frankreich, der Türkei, England, Amerika und Japan. Jedem einzelnen Botschafter reichte der Kaiser die Hand und wechselte freundliche Wort mit ihm. Wäh­rend der Cour empfing der Kaiser auch das Präsidium des Abgeornetenhauscs, das vollständig erschienen war. Bei dem Leibregiment defilierten der Kronprinz und Prinz Eitel Friedrich. Nach der Cour nahm der Kaiser die Glückwünsche des Staatsministeriums entgegen. Um 12 Uhr begab sich der Kaiser im Automobil mit dem Bande des Schwarzen Adlerordens über dem Paletot nach dem Zeug­haus. Der Kronprinz war mit seinen Brüdern vorher zu Fuß hinübergegangen. Das Publikum begrüßte den Kaiser mit lauten Hochrufen. Die Parole lautete wie immer: Es lebe Seine Majestät der Kaiser und König! Der Kaiser nahm militärische Meldungen entgegen. Um 1 Uhr verließ der Kaiser das Zeughaus und kehrte nach dem Schlosse zu­rück. Das Kaiserpaar speiste dann mit den Prinzen Adal­bert, Oskar und Joachim. Die sämtlichen im Schlosse woh­nenden fürstlichen Gäste speisten im Pfeilersaal der Königs­kammer unter dem Vorsitz des Prinzen und der Prinzessin Heinrich. Für die Gefolge war die Marschalltafel im Garde- dukorps-Saal.

Der Kaiser und die Kaiserin machten nachmittags eine gemeinsame Ausfahrt nach der Döberitzer Heer-Straße und dem Kaiser-Wilhelm-Turm in einem neuen Automobil, dessen weit nach rückwärts ausladende Seitenfenster die In­sassen des Wagens für die Passanten gut sichtbar machen.

Dichtgedrängte Massen durchzogen den ganzen Abend hindurch die Hauptstraßen der inneren Stadt, um die glän­zende Illumination anläßlich des Geburtstages des Kaisers zu bewundern. Unter den Linden vor dem Denkmal Fried­richs des Großen, dessen Sockel mit zahlreichen Kränzen be­deckt war und das durch Scheinwerfer beleuchtet wurde, stauten sich Tausende und erwarteten die Abfart des Kaiser­paares und der Festgäste zur Ealaoper. Erst gegen 10 Uhr lichteten sich die Reihen. Trotz stellenweise lebensgefähr­lichen Drängens wurde die Ordnung nirgends im geringsten gestört. Das Kaiserpaar empfing bei der Zufahrt zur Oper begeisterte Ovationen seitens der Bevölkerung.

Den Abschluß der Hoffestlichkeiten bildete am heutigen Geburtstage des Kaisers die Galavorstellung im König!. Opernhause. Das Haus bot mit seiner vornehmen Gesell­schaft und mit seinem Blumenschmuck den gewohnten fest­lichen Anblick. Der Hof nahm in der großen Loge Platz. Der König von Sachsen führte die Kaiserin, der Kaiser die Königin von Württemberg, der König von Württemberg die Kronprinzessin von Griechenland. Insgesamt waren etwa 60 fürstliche Damen und Herren versammelt. Der den Dingen ihren Lauf lassen. Aber es schwieg wenigstens nicht zu der hochmütigen Belehrung des Präfekten und hob in seinem Schreiben vom 21. Februar 1812 an ihn hervor, daß der Vorwurf wegen der Unkenntnis des Dekrets vom 17. Dezember 1807 höchst unerfindlich sei. Dieses ihm wohlbekannte Dekret unterdrücke aber keineswegs die Garnisonskirche, wie das Präfekturschreiben unterstelle, sondern enthalte nur, daß die Garnisonskirche der Hofgemeinde zur Haltung ihres Gottesdienstes angewiesen werden solle. Auch das Dekret von 1808 rede mit keinem Wort davon, daß diese Kirche aufhören solle. Das Konsistorium habe sehr pflichtmäßig gehandelt, wenn eS gegen diese Supprimierung, die sich auf kein Königliches Dekret gründe, remonstriert habe, und in keiner Weise könne ihm solches übel genommen werden.

Daß die westfälische Regierung nicht daran dachte, die frühere Hof- und Garnisonskirche ihrem alten Zwecke wieder dienstbar git machen, geht auch aus ihrer Verfügung vom 4. August 1812 hervor, wonach ihre noch nicht anderweit verwendeten Eiurichtungsgegenstände zu anderen Bauzwecken sollten gebraucht werden. Damit schien ihr Schicksal end­gültig besiegelt zu sein.

Aber schon neigte sich die Fremdherrschaft ihrem Ende zu; fünfviertel Jahre später war die Schlacht bei Leipzig geschlagen und die künstlichen Staatenbildungen Napoleons verschwanden wieder wie sie aufgtaucht waren. Bald nach seiner Rückkehr verfügte Kurfürst Wilhelm I. nach dem Extrakt Geheimen Rats-Protokoll vom 7. Januar 1814, daß die Garnisonskirche wieder zum Gottesdienst herzustellen sei und daß die Verpflegungs-Kommission einen anderen schicklichen Ort zum Magazin auszumitteln habe. Am 18. Oktober 1816 wurde die Kirche in besonderer Feier wieder zum ersten Male gebraucht und ihrer alten Bestimmung zurückgegeben, nachdem sie mit den sehr bedeutenden, von der Staatskasse allein getragenen Kosten von 9370 Talern wie er völlig hergestellt worden war.