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Erstes Blatt.

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Nr. 20 ^rnfrrtdjanfdM Nr. $30. Mittwoch ötn 24. Januar

Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912

Amtliches.

LandespolizeiNche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.

Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauen, seuche in Bischofsheim durch den beamteten Tierarzt be­stimme ich in Erweiterung meiner landespolizeilichen An­ordnung vom 8. Mai 1911 A. III. 2152a Amtsblatt Nr. 19, 6. 140/1 folgendes:

Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Bischofs­heim. (A. HL 416.)

Cassel am 19. Januar 1912.

Der Regierungspräsident.

ErafvonDernstorff.

Eandhreis Ranau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Heinrich Fuchs 16er in Langenselbold ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

Die Gemeinde Langenselbold mit Ausnahme des Baum­wieserhof bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallfpeve.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftein­gängen des verseuchten Gehöftes, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasier zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel in dem Seuchengehöft und den Nachbar­gehöften ist so einzusperren, daß es den Hof nicht ver­lassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen, das Führen an der Leine ist der Festlegung gleichzuachten.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf den Bahnstationen Langen­selbold ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne

ßinifl^ über ostfriesischts Kunstffcwcrbc.

Zu dem Vortrag und der Ausstellung des Herrn Etzlinger am Mittwoch den 24. Januar in der Kgl. Zeichenakademie.

Auf der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung zu Dres­den im Jahre 1906 waren in der Abteilung Volkskunst auch eine Ostfriesische Küche, ferner zahlreiche ostfriesische kunst­gewerbliche Gegenstände, Schmucksachen, Modelle usw. aus­gestellt, alles aus der Sammlung Etzlinger, von der wir heute und morgen in der Zeichenakademie einen Teil sehen können. Die Nummer 31 der Dresdener Aus­stellungszeitung brachte damals einen Artikel von Herrn Etzlinger, den wir, da er gerade jetzt für Hanau von be­sonderem Jnteresie ist, in Nachfolgendem unverkürzt zum Abdruck bringen.

Ein altes Sprichwort sagt:Ostfriesland ist wie ein Pfannkuchen; der Rand ist das beste." UnterRand" ist hier hauptsächlich die dem Meere und dem Emsflusse zuge­kehrte Seite zu verstehen. Dort herrschte seit alten Zeiten Schiffahrt und Handel, blühte das Gewerbe und zog der in neuerer Zeit stets anschwellende Fremdenverkehr vor­über nach den Nordseeinseln. Das Innere Ostfrieslands aber war bis zur Eröffnung der Eisenbahnen und bis zum Bau von Kunststraßen weltabgeschieden. In der günstige­ren Jahreszeit war der Landbewohner vollauf beschäftig!, sein Grundstück zu bestellen, nur die Jahrmärkte veranlaßten lebhafteren Verkehr und während der vielen schlechteren Monate bildeten die meisten Dörfer eine Insel in den über­schwemmten Feld- und Moorgrundstücken. Diese Isolierung ist auch eine Erklärung dafür, daß ganz kleine Dörfer bis zu 100 Seelen herunter eine eigene Kirche und einen eige­nen Pfarrer haben.

Nach dem Gesagten versteht es sich, daß das ostfriesische

meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten. . . .

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Strotzen ist verboten.

Hanau den 23. Januar 1912.

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Bekanntmachung.

Zu den Schuldverschreibungen der 3^ %igen Deutschen Reichsanleihe von 1892, 1893 werden vom 1. Dezember ds. Js. ab neue Zinsscheinbogen ausgegeben. Die Ausgabe geschieht durch Vermittelung

der Regierungshauptkasie in Easiel, der Kreiskasie in Hanau und

der Reichsbank-Nebenstelle in Hanau.

Den Vermittelungsstellen sind die Erneuerungsscheine (Talons) mit Verzeichnis einzuliefern. Formulare zu Ver- zeichnisien werden unentgeltlich abgegeben.

Hanau den 5. Dezember 1911. V. 8147

Der Königliche Landrat.

J. V.: Karbe.

Bekanntmachung.

Zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsoli­dierten 3% vormals 4 %igen Staatsanleihe von 1882 wer­den vom 1. Dezember ds. Js. ab neue Zinsscheinbogen aus­gegeben. Die Ausgabe geschieht durch Vermittelung

der Regierungshauptkasie in Easiel und

der Kreiskasie in Hanau.

Den Vermittelungsstellen sind die Erneuerungsscheine (Talons) mit Verzeichnis einzuliefern. Formulare zu Ver- zeichnisien werden unentgeltlich abgegeben.

Hanau den 5. Dezember 1911. V. 8146

Der Königliche Landrat.

___ I. V.: Karbe.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau

Kunstgewerbe hauptsächlich an der Wasierkante sowie in den Städten und Flecken seinen Sitz hatte.

Das vornehmste ostfriesische Kunstgewerbe war das der Goldschmiede. Eine tiefwurzelnde Neigung zu Schmuck und Prunk, das sogar durch obrigkeitliche Verfügungen geförderte ' Bestreben, den Reichtum so anzulegen, daß er im Notfälle sofort umgesetzt werden konnte, das Vorhandensein zahl­reicher tüchtiger Goldschmiede führten in die ostfriesische Tracht eine überreiche Anwendung von Gold und vergolde­tem Silber ein, so daß z. V. die Kleider vornehmer Ost- friesinnen frei hingestellt werden konnten: die zahlreichen Spangen und Platten hielten das Kleid aufrecht. Von die­sem alten Schmuck ist wenig mehr vorhanden. Was uns jetzt an ostfriesischem Schmuck entzückt, stammt frühestens aus dem 17,. meist aus dem 18. und 19. Jahrhundert.

Eine Sammlung von diesem Schmuck wohl die reichste überhaupt bestehende, ist in Raum 153 der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung ausgestellt. Wir können sie nicht kürzer und treffender kennzeichnen, als Profesior P. Schu­mann in Dresden getan hat mit den Worten:

Von den vielen Quellen, aus welchen der moderne Künstler in der Abteilung Volkskunst der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung Dresden 1906 gleich einem nie versiegenden Borne schöpfen kann, nimmt die Sammlung ostfriesischen Schmuckes von Herrn Postdkrektor Eßlinger in Leer unstreitig eine der ersten Stellen ein. Die material- echte Behandlung und reizvolle Anordnung der einzelnen Schmuckgegenstünde, die Treffsicherheit in der Wirkung über­rascht bei eingehenderem Studium jedesmal aufs neue, und es dürfte wohl nicht zu viel gesagt sein, wenn man gerade diese Abteilung als mustergültig für modernen Schmuck bezeichnete.

Das edelste unter diesem Schmucke sind die herrlichen Filigranarbeiten. Die Drahtzieher kamen aus Westfries­land nach Ostfriesland, zunächst nach Emden. Sie fanden

1. Band 43 Blatt 2693, 2. Band 29 Blatt 1813 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen

zu 1. des Architekten und Bauunternehmers Heinrich Usenet, Heinrichs Sohn, in Hanau,

zu 2. der Firma J. C. Jäger & I. M. Rumpf in Hanau eingetragenen Grundstücke:

Kartenblatt YY Parzelle 407/34 rc. Garten zur Amelia» stratze 2,85 ar, Reinertrag 0,67 Tlr.,

Kartenblatt YY Parzelle 421/54 Acker zum Teichweg 1,15 ar, Reinertrag 0,20 Tlr,,

Kartenblatt YY Parzelle 422/54 Acker zur Kurfürsten« straße (nördliche Hälfte) 1,73 ar,

Reinertrag 0,30 Tlr.»

Kartenblatt YY Parzelle 418/55 rc. Acker zur Amelia­straße 5,18 ar, Reinertrag 0,91 Tlr.,

Kartenblatt YY Parzelle 419/55 rc. Acker zum Teich­weg 9,86 ar, Reinertrag 1,73 Tlr., Kartenblatt Yf Parzelle 424/56 Acker zur Kurfürsten» stratze (nördliche Hälfte) 0,88 ar, Reinertrag 0,15 Tlr.

am 8. März 1912, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 13, versteigert werden.

Hanau den 9. Januar 1912. 2307

Königliches Amtsgericht, Abt. L

Handelsregister.

Unter der FirmaFerdinand Zeh" betreibt zu Hanau der daselbst wohnhafte Kaufmann Ferdinand Zeh ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.

Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau vom 16. Januar 1912. 2271

Dienstnochrichtcn ans dem Kreise.

Unter den Schweinen im Viehhof zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Hanau den 23. Januar 1912.

Gefundene und verlorene Geaenstiindc rc.

Gefunden: 1 schwarzer Knabenpelzkragen, 1 silberner Armreif mit Eoldbeschlag (auf einem Goldblättchen die Gravierung W. 1896), 1 brauner noch neuer Erimmerhand- schuh (linker).

Verloren: 1 schwarzer Lackgürtel, innen mit Seide gefüttert mit weißer Schnalle, 1 silberner Taschenspiegel.

Hanau den 24. Januar 1912.

dort einen günstigen Nährboden und verbreiteten sich über die anderen Städte und Flecken.

Neben dem Schmuck verfertigten die Goldschmiede noch Kirchen- und Prunkgesäße, Tafel- und Eßgeräte. Zu er­wähnen sind hier die Prunkgeräte des Emder Rathauses, die schön getriebenen Braminsköppchen, aus welchen bei Taufen versüßter Branntwein mit Rosinen gelöffelt wurde, die beim Teetrinken benutztenRahmlöffelchen", deren Lasse häufig schön getrieben und deren Stiel mit einer Figur verziert ist.

Nach den Goldschmieden gebührt die Erwähnung den Grobschmieden. Jene rechneten sich nicht zu den Hand­werkern, sondern zu den Künstlern und die Erobschmiede haben nicht sehr tief unter ihnen gestanden. Stellen wir uns den alten Schmied vor, den Hünen, wie er über und über rußig, mit den dicken Fingern und der breiten Hand am muskelschwellenden Arm mit einfachen Werkzeugen arbeitet, und sehen wir, was er fertiggestellt hat an Herd- und Fischereigerätschaften, Ampeln, Schlittschuhen, Kuchen­eisen und Erabschmuck, so neigen wir uns bewundernd vor der Arbeitsfreudigkeit, dem Schönheitsgefühle dieser Dorf­schmiede. Die in der ostfriesischen Küche (Raum 152) am Kamin, sowie in der Nähe der Küche aufgestellten Kessel- und Lampenhaken, Wurströsten, Kucheneisen, Tranlampen usw. gereichen ihren Verfertigern zu großer Ehre. Ob ein tüchtiger Schmied oder ein ganzes Geschlecht von solchen im Dorfe gewesen ist, darüber gibt ein Blick auf den Dorf­friedhof Auskunft. Sind die Gräber mit schönen eisernen Lilien und Rauten, Laubwerk, Urnen geziert, dann haben dort jene Riesen gelebt, die das Schmiedeeisen bogen tote Wachs, es bearbeiteten wie wenn es silberweich wäre.

Der Tischler, Zimmermann und Glaser war und ist auf dem Lande oft noch eine Person. Dieser Handwerker ya vom 16. Jahrhundert ab jene zahllosen Truhen, Anri ) u. Schränke. Telleraestelle aeschafsen. die von den Bemmeru