Erstes Blatt.
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Nr. 20 ^rnfrrtdjanfdM Nr. $30. Mittwoch ötn 24. Januar
Fernsprechanschlutz Nr. 230. 1912
Amtliches.
LandespolizeiNche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.
Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauen, seuche in Bischofsheim durch den beamteten Tierarzt bestimme ich in Erweiterung meiner landespolizeilichen Anordnung vom 8. Mai 1911 — A. III. 2152a — Amtsblatt Nr. 19, 6. 140/1 — folgendes:
Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Bischofsheim. (A. HL 416.)
Cassel am 19. Januar 1912.
Der Regierungspräsident.
ErafvonDernstorff.
Eandhreis Ranau. Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Heinrich Fuchs 16er in Langenselbold ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:
Die Gemeinde Langenselbold mit Ausnahme des Baumwieserhof bildet einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallfpeve.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfteingängen des verseuchten Gehöftes, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasier zu desinfizieren.
3. Das Geflügel in dem Seuchengehöft und den Nachbargehöften ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen, das Führen an der Leine ist der Festlegung gleichzuachten.
5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf den Bahnstationen Langenselbold ist verboten.
9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne
ßinifl^ über ostfriesischts Kunstffcwcrbc.
Zu dem Vortrag und der Ausstellung des Herrn Etzlinger am Mittwoch den 24. Januar in der Kgl. Zeichenakademie.
Auf der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung zu Dresden im Jahre 1906 waren in der Abteilung Volkskunst auch eine Ostfriesische Küche, ferner zahlreiche ostfriesische kunstgewerbliche Gegenstände, Schmucksachen, Modelle usw. ausgestellt, alles aus der Sammlung Etzlinger, von der wir heute und morgen in der Zeichenakademie einen Teil sehen können. Die Nummer 31 der Dresdener Ausstellungszeitung brachte damals einen Artikel von Herrn Etzlinger, den wir, da er gerade jetzt für Hanau von besonderem Jnteresie ist, in Nachfolgendem unverkürzt zum Abdruck bringen.
Ein altes Sprichwort sagt: „Ostfriesland ist wie ein Pfannkuchen; der Rand ist das beste." Unter „Rand" ist hier hauptsächlich die dem Meere und dem Emsflusse zugekehrte Seite zu verstehen. Dort herrschte seit alten Zeiten Schiffahrt und Handel, blühte das Gewerbe und zog der in neuerer Zeit stets anschwellende Fremdenverkehr vorüber nach den Nordseeinseln. Das Innere Ostfrieslands aber war bis zur Eröffnung der Eisenbahnen und bis zum Bau von Kunststraßen weltabgeschieden. In der günstigeren Jahreszeit war der Landbewohner vollauf beschäftig!, sein Grundstück zu bestellen, nur die Jahrmärkte veranlaßten lebhafteren Verkehr und während der vielen schlechteren Monate bildeten die meisten Dörfer eine Insel in den überschwemmten Feld- und Moorgrundstücken. Diese Isolierung ist auch eine Erklärung dafür, daß ganz kleine Dörfer bis zu 100 Seelen herunter eine eigene Kirche und einen eigenen Pfarrer haben.
Nach dem Gesagten versteht es sich, daß das ostfriesische
meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten. . . .
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Strotzen ist verboten.
Hanau den 23. Januar 1912.
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
Zu den Schuldverschreibungen der 3^ %igen Deutschen Reichsanleihe von 1892, 1893 werden vom 1. Dezember ds. Js. ab neue Zinsscheinbogen ausgegeben. Die Ausgabe geschieht durch Vermittelung
der Regierungshauptkasie in Easiel, der Kreiskasie in Hanau und
der Reichsbank-Nebenstelle in Hanau.
Den Vermittelungsstellen sind die Erneuerungsscheine (Talons) mit Verzeichnis einzuliefern. Formulare zu Ver- zeichnisien werden unentgeltlich abgegeben.
Hanau den 5. Dezember 1911. V. 8147
Der Königliche Landrat.
J. V.: Karbe.
Bekanntmachung.
Zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3% vormals 4 %igen Staatsanleihe von 1882 werden vom 1. Dezember ds. Js. ab neue Zinsscheinbogen ausgegeben. Die Ausgabe geschieht durch Vermittelung
der Regierungshauptkasie in Easiel und
der Kreiskasie in Hanau.
Den Vermittelungsstellen sind die Erneuerungsscheine (Talons) mit Verzeichnis einzuliefern. Formulare zu Ver- zeichnisien werden unentgeltlich abgegeben.
Hanau den 5. Dezember 1911. V. 8146
Der Königliche Landrat.
___ I. V.: Karbe.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau
Kunstgewerbe hauptsächlich an der Wasierkante sowie in den Städten und Flecken seinen Sitz hatte.
Das vornehmste ostfriesische Kunstgewerbe war das der Goldschmiede. Eine tiefwurzelnde Neigung zu Schmuck und Prunk, das sogar durch obrigkeitliche Verfügungen geförderte ' Bestreben, den Reichtum so anzulegen, daß er im Notfälle sofort umgesetzt werden konnte, das Vorhandensein zahlreicher tüchtiger Goldschmiede führten in die ostfriesische Tracht eine überreiche Anwendung von Gold und vergoldetem Silber ein, so daß z. V. die Kleider vornehmer Ost- friesinnen frei hingestellt werden konnten: die zahlreichen Spangen und Platten hielten das Kleid aufrecht. Von diesem alten Schmuck ist wenig mehr vorhanden. Was uns jetzt an ostfriesischem Schmuck entzückt, stammt frühestens aus dem 17,. meist aus dem 18. und 19. Jahrhundert.
Eine Sammlung von diesem Schmuck wohl die reichste überhaupt bestehende, ist in Raum 153 der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung ausgestellt. Wir können sie nicht kürzer und treffender kennzeichnen, als Profesior P. Schumann in Dresden getan hat mit den Worten:
„Von den vielen Quellen, aus welchen der moderne Künstler in der Abteilung Volkskunst der 3. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung Dresden 1906 gleich einem nie versiegenden Borne schöpfen kann, nimmt die Sammlung ostfriesischen Schmuckes von Herrn Postdkrektor Eßlinger in Leer unstreitig eine der ersten Stellen ein. Die material- echte Behandlung und reizvolle Anordnung der einzelnen Schmuckgegenstünde, die Treffsicherheit in der Wirkung überrascht bei eingehenderem Studium jedesmal aufs neue, und es dürfte wohl nicht zu viel gesagt sein, wenn man gerade diese Abteilung als mustergültig für modernen Schmuck bezeichnete.
Das edelste unter diesem Schmucke sind die herrlichen Filigranarbeiten. Die Drahtzieher kamen aus Westfriesland nach Ostfriesland, zunächst nach Emden. Sie fanden
1. Band 43 Blatt 2693, 2. Band 29 Blatt 1813 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen
zu 1. des Architekten und Bauunternehmers Heinrich Usenet, Heinrichs Sohn, in Hanau,
zu 2. der Firma J. C. Jäger & I. M. Rumpf in Hanau eingetragenen Grundstücke:
Kartenblatt YY Parzelle 407/34 rc. Garten zur Amelia» stratze — 2,85 ar, Reinertrag 0,67 Tlr.,
Kartenblatt YY Parzelle 421/54 Acker zum Teichweg — 1,15 ar, Reinertrag 0,20 Tlr,,
Kartenblatt YY Parzelle 422/54 Acker zur Kurfürsten« straße (nördliche Hälfte) — 1,73 ar,
Reinertrag 0,30 Tlr.»
Kartenblatt YY Parzelle 418/55 rc. Acker zur Ameliastraße — 5,18 ar, Reinertrag 0,91 Tlr.,
Kartenblatt YY Parzelle 419/55 rc. Acker zum Teichweg — 9,86 ar, Reinertrag 1,73 Tlr., Kartenblatt Yf Parzelle 424/56 Acker zur Kurfürsten» stratze (nördliche Hälfte) — 0,88 ar, Reinertrag 0,15 Tlr.
am 8. März 1912, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 13, versteigert werden.
Hanau den 9. Januar 1912. 2307
Königliches Amtsgericht, Abt. L
Handelsregister.
Unter der Firma „Ferdinand Zeh" betreibt zu Hanau der daselbst wohnhafte Kaufmann Ferdinand Zeh ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau vom 16. Januar 1912. 2271
Dienstnochrichtcn ans dem Kreise.
Unter den Schweinen im Viehhof zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Hanau den 23. Januar 1912.
Gefundene und verlorene Geaenstiindc rc.
Gefunden: 1 schwarzer Knabenpelzkragen, 1 silberner Armreif mit Eoldbeschlag (auf einem Goldblättchen die Gravierung W. 1896), 1 brauner noch neuer Erimmerhand- schuh (linker).
Verloren: 1 schwarzer Lackgürtel, innen mit Seide gefüttert mit weißer Schnalle, 1 silberner Taschenspiegel.
Hanau den 24. Januar 1912.
dort einen günstigen Nährboden und verbreiteten sich über die anderen Städte und Flecken.
Neben dem Schmuck verfertigten die Goldschmiede noch Kirchen- und Prunkgesäße, Tafel- und Eßgeräte. Zu erwähnen sind hier die Prunkgeräte des Emder Rathauses, die schön getriebenen Braminsköppchen, aus welchen bei Taufen versüßter Branntwein mit Rosinen gelöffelt wurde, die beim Teetrinken benutzten „Rahmlöffelchen", deren Lasse häufig schön getrieben und deren Stiel mit einer Figur verziert ist.
Nach den Goldschmieden gebührt die Erwähnung den Grobschmieden. Jene rechneten sich nicht zu den Handwerkern, sondern zu den Künstlern und die Erobschmiede haben nicht sehr tief unter ihnen gestanden. Stellen wir uns den alten Schmied vor, den Hünen, wie er über und über rußig, mit den dicken Fingern und der breiten Hand am muskelschwellenden Arm mit einfachen Werkzeugen arbeitet, und sehen wir, was er fertiggestellt hat an Herd- und Fischereigerätschaften, Ampeln, Schlittschuhen, Kucheneisen und Erabschmuck, so neigen wir uns bewundernd vor der Arbeitsfreudigkeit, dem Schönheitsgefühle dieser Dorfschmiede. Die in der ostfriesischen Küche (Raum 152) am Kamin, sowie in der Nähe der Küche aufgestellten Kessel- und Lampenhaken, Wurströsten, Kucheneisen, Tranlampen usw. gereichen ihren Verfertigern zu großer Ehre. Ob ein tüchtiger Schmied oder ein ganzes Geschlecht von solchen im Dorfe gewesen ist, darüber gibt ein Blick auf den Dorffriedhof Auskunft. Sind die Gräber mit schönen eisernen Lilien und Rauten, Laubwerk, Urnen geziert, dann haben dort jene Riesen gelebt, die das Schmiedeeisen bogen tote Wachs, es bearbeiteten wie wenn es silberweich wäre.
Der Tischler, Zimmermann und Glaser war und ist auf dem Lande oft noch eine Person. Dieser Handwerker ya vom 16. Jahrhundert ab jene zahllosen Truhen, Anri ) u. Schränke. Telleraestelle aeschafsen. die von den Bemmeru