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Rotationsdruck und Verlag dar vuchdruLerrl des erntn, e» Waisenhauses in Ham».

General-Anzeiger

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Erscheint tLgNch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die Lzefpalle« Petttzeil» ad« drr« ÄÄm tt WA tat «âmrutrll Mt Zeile ö Psg.

verrmtwortl. Revaktèur: S, SchraSe« ia Haas«,

Nr. 4

Kernsprechanschlntz Nr. 230.

Freitag den 5. Januar

Nrr-sprrchanschlntz Nr. 230. 1912

Amtliches.

Stadtkreis Rsnau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Landwirts Karl Stephan in Hanau-Keffelstadt, Mittelgasse Nr. 18, ist die Maul- «ud Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

Der Stadtteil Kesselstadt bildet einen Sperrbezirk, so­weit er begrenzt wird von der Hellerbrücke, der Philipps- ruher Allee, der Burg-Allee bis zum Schnittpunkt der Frank- furterlandstratze, der Frankfurterlandstrahe bis zum Schnitt­punkt der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn sowie von dem weiteren Teil der durch die Eisenbahn von diesem Schnitt­punkte bis zur Kinzig und durch letztere selbst von da bis zu ihrer Einmündung an der Hellerbrücke abgegrenzt wird.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1 Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Das Geflügel in den verseuchten Gehöften und in den Nachbargehöften ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

3. Die Hunde sind festzulegen.

4. Das Betreten des verseuchten Stalles ist nur dem Be­sitzer, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

8. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern tn Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten des verseuchten Gehöftes strengstens untersagt.

6. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus dem verseuchten Gehöfte ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

7. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne polizeiliche Erlaubnis ist verboten.. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Aus­fuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus dem übrigen Ge­biet von Keffelstadt und der Stadt Hanau.

Für dieses Beobachtungsgebiet bleiben die Matzregeln in Nr. II der Bekanntmachung vom 2. November 1911 P 11793 in Kraft.

Hanau den 5. Januar 1912.

Königl. Polizei-Direktion. I. A: K arbe. ^"F~r-rmm «m an - -

Stadtthcatn in Hanau.

Hanau, 3. Januar.

Entgleisung.

Komödie in 3 Akten von Lothar Schmidt.

Nomen est omen. Die verehrliche Direktion wird's wohl selber nachträglich mit gerunzelter Stirn feststellen, aber leider können die Opfer dieser kleinenEntgleisung" keine Entschädigungsansprüche geltend machen. Und doch ist dabei so manches beschädigt oder doch wenigstens heftig an- gerempelt^ worden, so z. B. unsere Ansichten' über das Wesen der Komödie, das doch eigentlich nicht aus eitel Langeweile und schlechtpointierten Scherzchen siebenter Güte bestehen tlnb wenn eine so uralte und abgedroschene Schablonenfigur wie der optimistische Erfinder nebst einem mit wenig Mutterwitz ausgestatteten Knäblein so ziemlich den ganzen Humor des Stückes zu bestreiten haben, so müssen wir betrübt resümieren, daß der Autor gerade nicht unter, einem Sternschnuppenfall von Einfällen einherging, als er stch dieses Stück ausdachte. Dabei ist die Idee ganz gut und brauchbar: ein Tüchtiger, dem das Glück nicht hold ist, Simuliert na^ einem Eisenbahnunglück einen Nervenchok, um die erhoffte Rente seinen Verhältnissen aufzuhelfen, verl!crl den Prozeß und hat schließlich das Pech, eine wirk­liche Ebance im Leben durch seine Simulation zerstört zu sehen. Aber das alles ist viel zu weit auseinandergezerrt, zu dürftig im Aufbau ; wo Knappheit und flottes Tempo am Platze wären, wird mit wenig Witz und viel Behagen ein dünnes Fädchen endlos weitergesponnen, und im dritten Akt, in dem die Quellen fröhlich zusammenrauschen sollten, fällt das Ganze nach einer überlang gestreckten Szene ziemlich kläglich auseinander. Lothar Schmidt hat uns schon besseres gegeben, mit diesem Stücke aber hat er die dramatische Not nicht lindern helfen. Die kühne Absicht des Autors, den Zeugen feiner Entgleisung von Angesicht zu Angesicht gegen-

Bekanntmachung.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei den Reichstagswahlen 1907 wiederum Personen unter falschen Namen oder mehrfach in verschiedenen Wahlbezirken ge­wählt haben.

Zur Verhinderung solcher mißbräuchlichen Stimmenab­gabe sind die Herren Wahlvorsteher darauf hingewiesen worden, daß sie berechtigt sind, bei Zweifeln über die Iden­tität der zur Wahl erschienenen Personen von diesen eine Legitimation zu verlangen und gegebenenfalls z. B. neu zugezogene Wähler oder solche, bei denen die Möglichkeit besteht, daß sie auch anderwärts in die Wählerliste einge­tragen sind, in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen, daß jedermann bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe nur in einem Wahlbezirke und bei der Haupt, und Stichwahl nur in dem gleichen Wahlbezirke wählen darf. Hanau den 3. Januar 1912. 493

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Die in dem früheren Forsthaus Neuhof eingerichtete und am 1. April d. Js. in Betrieb genommene Wander­arbeitsstätte ist bis zum 30. November d. Js. von insge­samt 4100 Wanderern aufgesucht worden.

Ueber die Einrichtung, Unterhaltung unb Verwaltung derselben ist bereits unterm 9. Juli d. Js. imHanauer Anzeiger" eingehend berichtet worden. Wir weisen er­neut darauf hin, daß die Wanderarbeitsstätte mittellosen, arbeitsfähigen, außerhalb ihres Wohnortes arbeitsuchenden Männern Unterkunft und Verpflegung gewährt gegen Ar­beitsleistung. Die Beschäftigung besteht in Holzzerkleinern, Garten- und Feldarbeiten usw. Durch den mit der An­stalt verbundenen Arbeitsnachweis werden Wanderer in dauernde Arbeitsstellen untergebracht.

Mittellose, arbeitsfähige oder arbeitslose Arbeiter haben also auf der Landstraße nichts mehr zu suchen und keine Veranlassung sich durch Betteln zu unterhalten. Wir bitten dringend keinem Wanderer mehr Geschenke (Geld, Kleider usw.) zu verabfolgen, da hierdurch die Neigung vieler Wanderer zum Vagabundenleben und zum Land­streicher nur gefördert wird. Von der Anstaltsleitung wer­den Karten zur Verabfolgung an die bettelnd vorsprechen­den Wanderer gegen Zahlung eines geringen Betrages abgegeben. Diese zur Abweisung der Wanderer sehr zweck­entsprechenden Karten gewährleisten denselben Aufnahme in die Wanderarbeitsstätte und sollten in keinem Haushalt- fehlen.

Da die Wanderer, jetzt täglich 4050 Mann, hauptsäch­lich nur mit Zerkleinern von Holz beschäftigt werden können, welches wieder an Private verkauft werden mutz, so bitten wir zur Unterstützung der Wohltätigkeitseinrich­tung das im Haushalt erforderliche Brennholz von der Wanderarbeitsstätte zu beziehen. Die Abgabe des Holzes

überzutreten, blieb unausgeführt, wir müssen daher mit dem etwas fragwürdigen Neujahrsgeschenk seiner Komödie vorlieb nehmen.

Die an der Aufführung beteiligten Darsteller, die Damen Ballin, Wossidlo und Schmidt-Schütz, sowie die Herren Krahe, Grundmann (Regie), Kliewer und Wagner vermochten trotz besten Bemühens dem Stück keine wärmere Aufnahme zu bereiten. -1-

Kunst und Leben.

Auch eine Heirat durch die Zeitung. Ein gelegentlicher Mitarbeiter sendet derFrkf. Ztg." folgendes Bildchen aus dem Leben: Ein Mann in pelzgefüttertem Mantel setzt sich in den ärmlichen Schein der Wintersonne, welche durch die kahlen Zweige nach dem linken Ende einer Bank im Stadt­park schielt.Ich geh ein wenig am Waffer hin, Vater," sagt seine kleine Begleiterin.Sei vorsichtig, Kind!" Seit dem Tode ihrer Mutter ist seine Sorge um sie ein wenig übertrieben. Während er ihr nachsieht, sucht seine Hand mechanisch nach der Zeitung in der Tasche. Gedanken­voll faltet er sie dann auseinander, und nun sieht man fürs erste außer den Beinen wenig mehr von ihm. Er befindet sich mitten in einem sehr respektablen Aerger über die Re­gierung, als es leise neben ihmHu-u!" ruft. Sofort ant­wortet er mit einem liebevollenJa-a". Aber der Kopf seines Kindes schiebt sich nicht wie gewöhnlich unter seinem Ellbogen hindurch vor die Buchstaben. Nur ein leises Klei­derrauschen läßt sich vom andern Ende der Bank her ver­nehmen. Uebcrrascht sieht er hin. Eine schwarzgekleidete Dame erhebt sich eben und greift nach dem kleinen Wagen vor ihr; aus den Kiffen richtet ein runder Knirps die blan­ken Augen auf den Kopf, der plötzlich hinter dem großen Papier auftauchte. Die Mutter ist stark errötet und hat dre l unnahbarste Miene angenommen, welche ihr junges Gesicht 1

erfolgt in jedem beliebigen Quantum stet ins Haus zu billigen Preisen.

Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß die Wander- arbeitsstätte z. Zt. 20 Arbeiterkolonisten beschäftigt, die zu allen Arbeiten im Haushalt und Gewerbe auf Stunden, Tage und Wochen zur Verfügung stehen, wenn keine ein­heimischen Arbeiter zu bekommen sind.

Wir bitten weiter, unbrauchbar gewordene Gegenstände jeder Art, welche in den Haushaltungen nur Platz weg­nehmen und als unnützer Ballast herumstehen oder liegen, sogenannte Brocken, wie alte Kleider, Schuhe und Zeitschrif­ten rc. der Wanderarbeitsstätte zu überweisen. Dieselben werden jederzeit gern und mit Dank angenommen und bei Benachrichtigung sofort abgeholt. Die überwiesenen Gegen­stände finden zur Beschäftigung und Unterstützung arbeits- und mittelloser Wanderer Verwendung.

Bestellungen auf Lieferung von Brennholz, Gestellung von Arbeitern, Abholen von Gegenständen usw. können auch durch Telephon Nr. 291 aufgegeben werden.

Eine Besichtigung der Einrichtung der Wanderarbeits- stätte ist gern gestattet und kann an jedem beliebigen Tage bis 5 Uhr nachmittags erfolgen. Vorherige Anmeldung ist jedoch erwünscht. 881

Der Magistrat.

________Hild._____

Städtisches Wasserwerk.

Diejenigen, welche m t Zahlung des Waffergeldes und der Kanalbenutzungsgebühr für Oktober / Dezember 1911 noch im Rückstände sind, werden hierdurch aufge­fordert, diese Rückstände bis zum 9. Januar 1912 bei unserer Kasse, Leipzigerstratze 17, während der Stunden vormittags von 10121/» Uhr einzuzahlen, da vom 10. Januar 1912 ab die zwangsweise Beitreibung der rückständigen Beträge erfolgen wird.

Bemerkt wird noch, daß die Mahngebühr auch dann zu zahlen ist, sobald die Mahnzettel zur Zustellung aus gegeben sind.

Hanau, den 3. Januar 1912. 568

Die Wasserroerks»Direktto«.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

In einem Gehöft der Stadt Soden ist unter dem Rind­vieh die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Der Sperrbezirk besteht aus der Stadt Soden; zum Be­obachtungsgebiet gehören die Ortschaften Salmünster, Ahl und Romsthal. J. 14283

Hafer

kauft noch immer das Proviantamt Hanan. 617

Gefundene unb verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit 8,25 Mk., 1 silbernes Armband.

zustande brachte. Er erkennt bestürzt, was die Zeitung angerichtet: die Fremde hat ihrem Kindchen zugerufen, unb er hat ihr Antwort gegeben. Er erhebt sich schnell, entschul­digt sich, erklärt, ruft nach seiner Tochter als nach einem Be­weis --Das Mädchen kommt auch gelaufen und fällt, viel früher als die Etikette es erlaubt, über die willkommene Beute, den Dengel im Wagen, her. Der Dame schaut nun, bei der Erinnerung an das komische Mißgeschick des wür­digen Herrn, das Lachen aus allen Winkeln ihres Gesichts. --Merkwürdig, daß eine Zeitung zu einer Heirat führen kann, auch wenn gar kein Heiratsgesuch in ihren Anzeigen steht!

Geistesgegenwart. Eine Probe nicht gewöhnlicher Geistesgegenwart legte das Symphonieorchester in Lau­sanne gelegentlich eines Volkskonzertes ab, das es an den Feiertagen gab. Es hatte gerade den ersten Satz der Beet- hovenschen v-âur-Symphonie begonnen, als die elektrische Beleuchtung im Saale plötzlich erlosch. Zur nicht geringen Bewunderung des Publikums spielte das Orchester im Dun­keln den Satz mit einer Sicherheit und einer so tadellosen Akkuratesse zu Ende, daß den wackeren Musikern und ihrem Dirigenten enthusiastischer Beifall des Auditoriums zuteil wurde. Die Situation, die hier durch die Kaltblütigkeit des Orchesters gerettet wurde, war fteilich nicht entfernt so kri­tisch wie die, in die sich drei Ebirnrqen vor kurzem durch das Versagen der elektrischen Bel tung in einem New- Yorker Krankenhaus versetzt sahen. Sie waren gerade mitten in einer schweren Operation, bei der jede Sekunde kostbar war, begriffen, als plötzlich das Licht erlöschte. Der Patient wurde nur durch die Geistesgegenwart eines Krankenwär­ters gerettet, der rasch ein Streichholz anzündete, ein Bei­spiel, das von den anderen Anwesenden unverzüglich nach­geahmt wurde. Dadurch wurde den Aerzten die Beendigung der Operationsarbeit ermöglicht, von der das Lebe« des Kranken abhing.