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General-Allzeiger
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Erscheint tSgkkch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 2
ftigr«sprecha«schlutz Nr. 230»
Mittwoch den 3. Januar
Fernsprechanschltttz Nr. 2.0.
1912
Amtliches.
Candkreis Ranau. Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Gutspächters Karl Koch, Vruderdiebacherhof (Gemeinde Langenselbold), ist die Maul. und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne lch hiermit folgende Schutzmatzregeln an:
Der Bruderdiebacherhof bildet einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
1 Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftein- gängen des verseuchten Gehöftes, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
8. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlosten kann.
4. Die Hunde sind festzulegen.
8. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
6. Händlern, Schlachtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation Bruderdiebacherhof ist verboten.
8. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk find verboten.
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräfi- denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist verboten.
Hanau den 2. Januar 1912. V. 8845
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises weise ich darauf hin, daß die von dem Bezirkskommando uru mittelbar oder durch meine Vermittlung an fie ergehenden Anfragen usw. in Militär-Invaliden- und Unterstützungsangelegenheiten sowie auch die in Angelegenheiten betreffend Gewährung der Veteranenbeihilfe, von mir erlaste- nen Verfügungen mit möglichster Beschleunigung zu erledigen sind.
Hanau den 2. Januar 1912. M. 4008 Der Königliche Landrat.
J. A.: Karbe.
Stadtkreis Rana«. Bekanntmachung.
In der Badeanstalt am Steinheimertor — 1. Stock — werben nunmehr täglich auch Kohlensäurebäder abgegeben. Hanau den 12. Dezember 1911. 29673
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Städtische Sparkasse.
Der Zinsfuß für Spareinlagen beträgt vom 1. Januar 1012 ab 3®/4 °/e bei täglicher Verzinsung, d. h. die Einlagen werden vom Tage- nach der Einzahlung bis zum Tage vor der Abhebung verzinst.
Hypothekengelder werden zu 41/* °/o ausgeliehen.
Hanau den 12. Dezember 1911. 201
Der Vorstand.
Dienstnachrilhttil Ms dem Kreise.
Unter den Schweinen im Viehhofe zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden, Hanau den 2. Januar 1912.
Gefundene nnd verlorene Gegenstände rr. |
Gefunden: 1 gelbes Zigarrenetuis mit Visitenkarten von Bernhard Nötzling, 1 gelber Damengürtel, 1 Schlüstel- ring mit 4 Schlüsseln, 1 Brosche mit Kinderphotographie, 1 rotbraunes Vifitenkartentäschchen mit Visitenkarten von Marie Wichmann.
Verlo-ren: 1 10 Markstück (Vernhardstr. bis Leipzigerstr.), 1 Weißbinderkittel, 1 silbervergoldete Gürtelnadel, 1 rote Brieftasche mit einer Reiseroute unb noch verschiedenes (liegen gelasten auf der Post).
Zugelaufen: 1 schwarzer Pinscher mit weißen Flecken auf den Pfoten, 1 junger Foxterrier, 1 getigerte Voxerhündin.
Hanau den 3. Januar 1912.
Politische Rundschau.
Der Kronprinz hat sich in Begleitung des Kammerherrn v. Behr und des persönlichen Adjutanten Major Graf Solms-Wildenfels mit dem Nachtschnellzug von Danzig nach Berlin begeben.
Das Schiffahrtsabgabengesetz wird im „Reichsanzeiger" veröffentlicht. Der Zeitpunkt, an dem es in Kraft tritt, soll noch durch kaiserliche Verordnung festgesetzt werden.
Das neue türkische Ministerium ist gebildet worden. Growestr wird Said Pascha, Scheich uel Islam Resfib Effendi, Minister des Innern Talaal, Ackerbauminister Senator Aristi, llnterrichtsminister Emullah, Arbeitsminifter Sinapiam. Das Ministerium der Posten ist vorläufig nicht besetzt. Die übrigen Minister bleiben auf ihren Posten. Das Kabinett setzt sich vollständig aus Mitgliedern der Fortschrittlichen Union zusammen.
Weitere „Politische Rundschau" in der Beilage.
Die revolutionäre Bkwegnnz in Chino.
Peking, 2. Ian. Yuanschikai war heute im kaiser- lichen Palast. Wie das Auswärtige Amt erklärt, stellte ihm die Kaiserinwitwe 3 Millionen Taels zur Verfügung. Viele Anzeichen sprechen dafür, daß die Nordarmee darauf brennt, den Kampf wieder aufzunehmen.
Schanghai, 2. Jan. Auf die Vorschläge der Nationalversammlung in Schanghai ist jetzt die Antwort Yuanschikais erfolgt. Darin weist er Tangschaoyi in seine Grenzen zurück, da er nur Unterbevollmächtiger sei und keine Generalvollmacht habe. Er besteht darauf, daß Peking Sitz der Nationalversammlung werde, nimmt Honan und Schantung von der Zurückziehung der Truppen aus, überläßt die Frist für die Zurückziehung in Hanyang dem dortigen Kommandeur, schlägt vor, daß beide Parteien nach Einstellung der Kämpfe Anleihen aufnehmen und setzt das Wahlreglement für die einzuberufende Nationalversammlung fest. Die Antwort hat in Peking einen guten Eindruck gemacht.
Peking, 2. Jan. 700 Soldaten, die das Arsenal in Lanchow bewachten, haben heute gemeutert. Der Kommandeur ist nach Kaiping geflohen, von wo er an die Eisenbahnbehörden in Tientsin telegraphierte, die Meuterer hätten die Abficht, den Eisenbahnverkehr zu hindern.
Sm L«;, Frankreichs nenejtcr naiianaler Seid.
Als der französische Spion Lux vor einigen Tagen aus seinem Gewahrsam in der Festung Glatz ausbrach und wie ein gemeiner Verbrecher durch ein durchgefeiltes Fenster- gitter entkam, hat die deutsche Preste mit ihrem Urteil über dieses unseren landläufigen Begriffen von den ausdrücklichen oder stillschweigenden Verpflichtungen eines Offiziers in solcher Lage schnurstracks zuwiderlaufende Verhalten noch zurückgehalten. Nachdem nun aber Herr Lux von der gesamten Pariser Preste stürmisch umjubelt und begeistert als nationaler Held gefeiert wird, nachdem' der französische Kriegsminister, Herr Messiny, selbst in einer offiziösen Meldung erklärt hat, „er habe den ihm von dem General- stabschef Dubail angeführten Hauptmann Lux in amtlicher Audienz empfangen und vor anderen Offizieren zu seiner Flucht beglückwünscht," ist diese Rücksicht überflüssig.
Wir wisten damit, daß der beglückwünschende Kriegsminister, das französische Heer und die öffentliche Meinung in Frankreich auf dem Standpunkt steht, daß die in Rücksicht auf den Offizersrang verhängte custodia honesta, die Festungshaft für einen Offizier keinerlei stillschweigende Verpflichtungen in sich berge. Herr L r protestiert in einem Pariser Blatt dagegen, daß er Gefangener auf Ehrenwort gewesen sei. Ganz richtig! Wir können uns auch schlechter-' binos eine Szene, dab der Kommandant von Glatz dem
französischen Spion ein Ehrenwort abnimmt, nicht vorstellen. Aber es dürfte in der ganzen deutschen Armee wohl keinen Offizier geben, der — wir wollen das einmal annehmen — unter ähnlichen Verhältnissen einer französischen Festung entkommen, es wagte, sich wieder in der Heimat blicken zu lassen. Unb täte er es, so würde ihn ein peinliches und verlegenes Schweigen empfangen, und anstatt, daß ihm der Kriegsminister vor versammeltem Kriegsvolk die tapfere Rechte schüttelte, würde ihn wohl das lebhafte Gefühl beseelen, bereits mit einem Fuß im Zylinder zu stehen.
Nun, unsere westlichen Nachbarn haben ein anderes Empfinden und haben offenbar mit Herrn Lux kein Verständnis dafür, weshalb und unter welchen Voraussetzungen von deutschen Gerichten über frembe Offiziere die Festungshaft verhängt wird. Ueber Empfindungen läßt sich nicht streiten. Man hat fie oder hat sie nicht. Umlernen kann man nicht. Und deshalb muß der andere feine Schlüsse daraus ziehen: Und dieser Schluß lautet für uns: Für keinen französischen Spion, einerlei ob Offizier oder gewerbsmäßiger Agent, darf es in Zukunft noch Festungshaft von deutschen Gerichten geben. Mögen sie dahin gehen, wohin sie die ganze Strenge des Gesetzes und ihr mangelndes Verständnis für die Eharakter der Festungshaft verweist: ins Zuchthaus! Trennen uns und unsere westliche Nachbarn in diesem Punkte Abgründe in unserer Weltanschauung, so müssen die Folgerungen ohne viel sentimentales Gerede gezogen werden. -f
Wie die Pariser Presse den Sv ^ bewillkomme
Paris, 2. Jan. Die Pariser Blätter bekunden eine ebenso alberne wie maßlose Freude über die Flucht des Hauptmanns Lux aus Glatz und den gestrigen amtlichen Empfang des zurückgekehrten Spions durch den Genrralstabschef General Dubail und den Kriegsminister Mesfiny^ Die Presse bringt L^ge Beschreibungen der Flucht und ihrer Vorbereitung durch französische Offiziere, sowie die Photographie des von General Dubai! ins Kriegsminstierium eingeführten Spions Lux. Er erhielt auf der Innenseite der Umschläge der an ihn gerichteten Briefe genaue Fluchtanweisungen, die mit unsichtbarer Tinte geschrieben waren, die erst durch Erwärmen über der Lampe sichtbar wurde. Dann sandte man ihm in deutschen Banknoten fünfhundert Mark, ferner dünne aber starke Feilenklingen im Inner« von Einbänden verschiedener Bücher, endlich massenhaft Bindfaden, der die Zeitungspakete umhüllte, woraus Lux sich eine Strickleiter anfertigte. Außerhalb der Stadt wartete an einem vereinbarten Tage ein Automobil, das Lux nach Böhmen brachte, wo er an einer kleinen Station den Wien-Mailänder (sic?) Expreßzug bestieg. In Belfort, wo Lux garnisonierte, gab es einen Freudenausbruch bei dem Eintreffen der Nachttcht von der Flucht. Lux wurde fett seiner Verhaftung in Deutschland amtlich als Deserteur geführt und dürfte vor ein Kriegsgericht kommen. Natürlich wird er fteigesprochen werden. Nur der „Figaro" tadelt das unpolitische und undiplomatische Verhalten des Kriegsministers und des Eeneralstabschefs, die Lux amttich empfingen und beglückwünschten, obwohl er die Gesetze eines be, nachbarten Staates, mit dem Frankreich im Friedenszustande lebt, verletzt hat. Alle Welt scheine hier ihre Pflicht verkannt zu haben.
Weitere Einzelheiten der Flucht,
Wie weiter aus Paris gemeldet wird, beobachtet man jetzt in militärischen Kreisen bezüglich der Einzelheiten der Flucht des Hauptmanns Lux Stillschweigen. Lux begnügte sich einem Berichterstatter gegenüber mit der Versicherung, daß er ohne jede Mitwirkung eines Deutschen entkommen sei. Einzelne Blätter wisten gleichwohl sehr ausführlich zu erzählen, in welcher Weise Lux seine Flucht bewerkstelligt habe. Sie sei von den Kameraden des Hauptmanns Lux vorbereitet worden. Lux sei durch Briefe, die zum Teil mit sympathischer Tinte geschrieben waren, von den zur Begünstigung seiner Flucht getroffenen Maßnahmen verständigt worden. Regelmäßig seien an Lux mit dicken Schnüren umwickelte Zeitun^pakete gesandt worden. Diese Schnüre habe Lux sorgfältig gesammelt und daraus allmählich eine Sttickleiter hergestellt. Ferner habe man Lux Geschichtswerke gesandt, die die Aufschrift „Bibliothek der Offiziere des 30. Infanterie-Regiments" trugen. In den Deckeln dieser Bücher befanden sich Banknoten und Feilen. Auf diese Weise sei Lux in den Besitz von 500 Fr. und vier Feilen gekommen. Durch die geheime Korespondenz wurde er auch davon benachrichtigt, daß zwer Fluchtpläne ins Auge gefaßt seien, der eine, um an die russische, der andere, um an die österreichische Grenze zu gelangen. Schließlich sei vereinbart worden, daß in der Nacht vom 28. Dezember ein Automobil an einem bestimmten Platz auf ihn warten werde. Lux habe bei seiner Flucht die größte Kaltblütigkeit und den größten Mut bewiesen. Er habe zwei Türen aefnrenat. einen Erttevi