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Nr. 1

^ernsprechanschlutz Nr. 230

346 wird Hierdruch, wie folgt,

Jnfoge des Erlöschens der Maul- und Klauenseuche

Aufruf

Landkreise Hanau aufgetretenen Maul- und Klauenseuche Amtsblatt Nr. 40, S.

Amtliches.

Laudespolizeiliche Anordnung betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.

Meine landespolizeiliche Anordnung vom 3. Oktober 1911 A HI. 4734 betreffen die Bekämpfung der im

abgeändert:

1. Aus dem Sperrgebiete iyi § 1 scheidet die Gemeinde Erbstadt aus, sie tritt zum Beobachtungsgebiet.

2. Das Viehverladeverbot § 7 auf der Station Ost­heim landespolizeiliche Anordnung vom 26. Juli 1911 A DI. 3648 Amtsblatt Nr. 30, S. 262 wird hier­durch aufgehoben.

Caßel den 28. Dezember 1911. A III. 6399 n Der Regierungspräsident.

Graf von Bernstorff.

Stadtkreis F)ana u.

Der Möbelfabrikant Chr. Holzinger in Hanau-Keßel­stadt, Feldgaße Nr. 7, hält Brieftauben, welche der Militär­verwaltung zur Verfügung gestellt sind und daher dem Schutz des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 betr. den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege genießen.

Hanau den 29. Dezember 1911. V. M. 53

Dèr Königl. Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

Eandkreis Hans«.

Hierdurch bringe ich zur allgemeinen Kenntnis, daß der seither beurlaubte Königliche Kreisarzt, Medizinal­rat Dr. Eichenberg hier, mit dem heutigen Tage die kreisärztlichen Geschäfte wieder übernommen hat.

Hanau, den 2. Januar 1912. V L

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

in

der Gemeinde Erbstadt werden die über diese Gemeinde verhängten Sperrmaßregeln hiermit aufgehoben. Die betr. Gemeinde tritt zum Beobachtungsgebiet.

Hanau den 30. Dezember 1911. V. 8827

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Der Krieg zwischen Italien und der Türkei, der seit Wochen die Gemüter bewegt, hat das Rote Kreuz entsprechend seiner humanitären Aufgabe veranlaßt, der Italienischen Ge­sellschaft vom Roten Kreuz und der Ottomanischen Gesellschaft vom Roten Halbmond seine Hilfe für die Pflege der Ver­wundeten und Kranken anzubieten.

Vonseiten Italiens ist dieser Antrag mit der Begründung dankend abgelehnt worden, daß das Italienische Rote Kreuz aus eigenen Kräften den Anforderungen dieses Kampfes zu genügen imstande sei.

Der Türkische Rote Halbmond dagegen heißt die Hilfe des Roten Kreuzes sehr willkommen. Der Rote Halb­mond, eine nach den Grundsätzen der Genfer Konvention zu wirken entschlosiene Gesellschaft, befindet sich im ersten Stadium seiner Entwicklung und wird voraussichtlich eine nachdrückliche Wirksamkeit vorerst nicht entfalten können. Einrichtungen zur Behandlung von Verwundeten und Kranken nach den Vorschriften unserer jetzigen Wißen- schaft sind nur in spärlichem Umfange vorhanden; es fehlt an Instrumenten, Arzneien und Verbandmaterial ebenso wie an Personal, das solche Hilfsmittel sachge­mäß zu verwenden versteht. Das Deutsche Rote Kreuz unterzieht sich seiner Aufgabe, zu helfen, um so lieber, als nicht bloß aus den Reihen seiner Angehörieen, son­dern auch aus vielen anderen Kreisen des Deutschen Volkes die Stimmen sich mehren, die zu einem Hilfs­unternehmen drängen, und eine große Anzahl angesehener und mit den Verhältnißen Tripolitaniens wohl ver­trauter Männer auch ihrerseits für tunlichst nachhaltige Unterstützung der in Kriegsnot befindlichen Türken und Araber eintreten wollen.

An das deutsche Volk richten wir daher die dringende Bitte, Gaben für den beregten Zweck, vor allem Geld­spenden an die hierfür bekannt zu gebenden Sammel­stellen abzufübren. Jeder. auch noch so kleine Beitrag

Dienstag den 2. Januar

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wird um so willkommener sein, je rascher er dargeboten wird.

DasCentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz, v. P f u e l, General der Kavallerie z. D., Vorsitzender, v. Viebahn, General ber Infanterie z. D., 1. stell­vertretender Vorsitzender. Rothe, General der Artillerie z. D., 2. stellvertretender Vorsitzender. Lademann, Geheimer Justizrat, 1. Schriftführer. Magnus, Ge­heimer und Ober-Regierungsrat a. D., 2. Schriftführer, v. D o m b o i s, Präsident der Kgl. Seehandlung, Wirk­licher Geheimer Rat, Schatzmeister, v. d. Heydt, Bankier, stellvertretender Schatzmeister. Dr. Kimm le, Professor, Oberstabsarzt a. D., Generalsekretär.

Unter Bezugnahme auf den vorstehenden Aufruf richten wir an die Bewohner des Stadt- und Landkreises Hanau die Bitte, die deutsche Hilfsaktion zu Gunsten der schwer Bedrängten und der sanitären Hilfsmittel entbehrenden Türken nach Kräften zu fördern und Geld­spenden, wenn auch noch so gering, den als Sammel- stellen bestimmten Redaktionen desHanauer Anzeiger" und derHanauer Zeitung" hier übermitteln zu wollen.

Wir würden dankbar sein, wenn die Herren Bürger­meister des Landkreises für die weitere Verbreitung dieses Aufrufes Sorge tragen und ihrerseits ebenfalls Sammelstellen für Geldspenden einrichten möchten. Falls dies gelingen sollte, bitten wir die gesammelten Gelder bis zum 1. Februar 1912 an den unterzeichneten Vor­sitzenden einsenden zu wollen.

Ueber den Empfang von Geldbeiträgen wird in den genannten Zeitungen Quittung erteilt werden.

Ueber die «Bereitstellung vop Material können z. Zt. bestimmte Herreise nichr erE. wr?oen, da die Er­hebungen darüber noch nicht abgeschloßen sind, was in erster Linie erforderlich und unter den besonderen Ver­hältnißen in Nordafrika verwendbar ist. Nähere Mit­teilungen darüber bleiben vorbehalten.

Hanau den 30. Dezember 1911.

R K Nr. 170

Der Vorstand des Zweigvereins vom Roten Kreuz.

Namens desselben.

Frhr. Laur, Vorsitzender.

Stadtkreis Han»«. Bekanntmachung.

Gemäß §§ 2 Abs. 3 und 38 des Statuts der Handwerks­kammer vom 17. August 1899 scheidet alle drei Jahre die Hälfte der Kammermitglieder und der Mitglieder des Ge- sellenausschußes aus.

Da die 3. Wahlperiode vom 1. April 1912 abläuft, so scheidet am 31. März d. J. das nachgengannte MitgliÄ) und sein Ersatzmann aus:

Mitglied und Ersatzmann der Kammer: Wahlbezirk, umfaßend die Kreise Fulda, Schlüchtern, Geln­

hausen und Hanau, Stadt und Land.

Mitglied: Schneidermeister Kaspar Müller in Hanau.

Ersatzmann: Zimmermeister Joseph Fritz in Fulda.

Die weiteren Anordnungen bezüglich der hiernach not­wendigen Wahlen werden demänchst von dem Herrn Kom­mißar des Regierungspräsidenten getroffen werden.

Gemäß § 6 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Caßel liegt das Verzeichnis der im hiesigen Stadtkreise vorhandenen Gewerbevereine 8 Tage lang vom 2. bis 9. Januar 1912 auf Zimmer Nr. 12 des Rathauses während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwa­ige Beschwerden gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses sind binnen 14 Tagen vom 9. Januar 1912 ab gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder mündlich anzu­

bringen.

Hanau den 2. Januar 1912.

Der Magistrat.

J. A.: Bartmutz.

135

Bekanntmachung.

Alle in Hanau wohnhaften Militärpflichtigen, welche über ihre Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben, werden aufge­fordert, sich in der Zeit

- vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. J.

bei dem hiesigen städtischen Meldeamte, Langstraße 41, 1 Treppe hoch links, zur Rekrutierungsstammrolle zu mel­den, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche im jetzigen Stadt­bezirk Hanau-Keßelstadt wohnhaft sind, haben die Anmel­dung zur Rekrutierungsstammrolle in der oben ange-

Ferttsprechanschlutz Nr. 230

1912 "

gebenen Zeit beim Bezirksvorsteher Herrn Bürgermeister Geibel zu bewirken.

Für solche Militärpflichtige, welche abwesend sind, ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauern­den Aufenthalt zu haben, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Nach, teile.

Diejenigen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1892, welche außerhalb Hanaus geboren sind, haben bei An­meldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein, welcher von dem Standesamt des Geburtsortes für diesen Zweck ge­bührenfrei ausgestellt wird, vorzulegen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche in Hanau einschl. Hanau-Kesielstadt 1892 geboren find, brauchen nichts vor­zulegen.

Hanau den 2. Januar 1912.

Der Magistrat.

Hild.

Anleihen der Stadt Hanan.

Ziehung am 28. September 1911, Auszahlung am 31. März 1912.

I. Anleihe vom 1. April 1888 (Privileg vom 30.

Lit

Nr.

Juni 1880, II. Reihe zu 3i/,°/o, 22. Ziehung).

36, 72, 78 zu 1000 Mark.

117, 154, 187, 190, 199, 813, 394, 330 zu 500 Mark.

B

0

70, 165, 205, 207, 209, 246, 800, 845, 403, 449, 480, 534, 575, 582, 593, 598,

717, 744 zu 200 Mark.

Rückständig : Lit. 0 Nr. 546, 632, 714 zu 200 Mark.

II. Anleihe vom 1. Oktober 1889, II. Serie zu

B

C

D

3i/, o/o, 22. Ziehung.

Lit. A Nr. 116, 125, 168 zu 2000 Mark.

228, 265, 271, 277, 278, 285 zu 1000 Mk. 205, 274, 322, 357, 360, 375 zu 500 Mk. 259, 327 zu 200 Mark.

ff ff ff

w

ff

ff

UI Anleihe vom L Oktober 1889, I. Serie zu 31/, 0/a,

19. Ziehung.

Lit A Nr.

* ff

ff D

24, 40 zu 2000 Mark.

41, 79, 148 zu 1000 Mark.

51, 84, 183, 142 zu 500 Mark. 53, 156, 205 zu 200 Mark.

IV. Anleihe vom 21. Juni 1898, zu 8*/.fo 13. Ziehung.

Lit A Nr. 10 77, 81, 206, 214, 282, 235, 268, 284 zu 2000 Mark.

B

Lit.

Nr.

0

Lit

ff

Rückständig

D

78, 98, 115, 148f 150, 157, 163, 177, 208, 225, 298, 801, 303, 447 zu 1000 Mk. 38, 96, 98, 100, 121, 130, 158, 179, 240, 262, 272, 384, 408, 424, 480, 566, 599 zu 500 Mark.

2, 43, 87, 89, 96, 106, 145, 187, 236, 302, 324, 334, 347, 366, 417, 430, 436, 562, 563, 587, 600, 608, 663, 738 zu 200 Mark.

Lit. B Rr. 199, 372

Hanau den 5.

6 , 81, 88

D 320, 326, 871, 498, 712.

Oktober 1911.

Der Magistrat.

Dr. Eebefchus.

Ansschreiben.

Am 20. dieses Monats wurde im Main bei Groß - Steinheim die Leiche eines neuge borenen Kindes weiblichen Geschlechtes geländet, die bereits zwischen 4 bis 8 Tage im Waßer gelegen haben mag. Sie war mit mehreren Tüchern umhüllt, um Beine und Hals war eine Schnur geschlungen. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß an dem Kinde, das nach ärztlichem Gutachten nach der Geburt gelebt hat, ein Verbrechen verübt worden ist.

Um Nachforschungen nach der Mutter und Nachricht hier­

her wird gebeten.

Darmstadt den 23. Dezember 1911.

Großh. Staatsanwaltschaft.

Dr. Leoni.

V. 8745

Stehen geblieben in der städtischen Bade­anstalt (Volksbrausebad): 1 Regenschirm. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung.

Hanau den 22. Dezember 1911.

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