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1867

Wochenblatt

für den vorhinnigen

RegierungsbezirkHanau.

Hanau^ Donnerstag den 17. Moder 1867.

Gesetzgebung. .

Die Nr. 75 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Verordnung vom 15. September 1867, betreffend die Schließung mehrerer in den neuen Landes­theilen bestehenden StaatSdkenerwittwen- und Waisenkassen.

2) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Einführung der preußischen Kriegsleistungs- gesetzt in den durch die Gesetze vom 20. Sep­tember 1866 und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen.

3) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Einführung der auf die Besteuerung der Eisenbahnen bezüglichen Gesetze vom 30. Mai 1851, 21. Mai 1859 und 16. März 1867 in den neuen Landestheilen.

4) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Verwaltung des vormals Kurfürstlich Hes­sischen Hausschatzes.

5) Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1867, betreffend die Abstandnahme von einer ander­weiten Veranlagung der Klassen-, klassifizirten Einkommen- und Gewerbesteuer in den mit der Monarchie vereinigten neuen Landestheilen für das Jahr 1868.

6) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den Kom­munalauflagen in den neu erworbenen Landes­theilen.

7) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Ausdehnung der preußischen Disziplinarge­setze auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen.

8) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die allgemeine Regelung der Staatsdienerver­hältnisse in den neu erworbenen Landestheilen.

9) Verordnung vom 26. September 1867, betreffend das ZeitungSkautionSwesen in den durch das Gesetz vom 20. September 1866 und die beiden Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit der Mo­narchie vereinigten Landestheilen, mit Ausnah­me des vormaligen Oberamtsbezirks Meisenheim und der Enklave Kaulsdorf.

10) Allerhöchster Erlaß vom 25. September 1867, betreffend die Revenüen des Kurhessischen Haus­schatzes.

11) Bekanntmachung, die Verwaltung der Bergpo­lizei auf den fiskalischen Bergwerken und Sa­linen betreffend.

12) Bekanntmachung der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 28. September 1867, betreffend die staatliche Ge­nehmigung zum Verkaufe von Lotterieloosen Be­hufs Beschaffung der Geldmittel für den Bau einer katholischen Kirche zu Lechhausen.

13) Erlaß des Herrn Finanzministers: Anweisung zu Behandlung der Anträge auf Erstattung ver­brauchter oder verdorbener Stempelmaterialien.

14) Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz des §. 2 der Bekanntmachung des Herrn Finanzministers