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1867
Wochenblatt
für den vorhinnigen
RegierungsbezirkHanau.
Hanau^ Donnerstag den 17. Moder 1867.
Gesetzgebung. .
Die Nr. 75 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
1) Verordnung vom 15. September 1867, betreffend die Schließung mehrerer in den neuen Landestheilen bestehenden StaatSdkenerwittwen- und Waisenkassen.
2) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Einführung der preußischen Kriegsleistungs- gesetzt in den durch die Gesetze vom 20. September 1866 und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen.
3) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Einführung der auf die Besteuerung der Eisenbahnen bezüglichen Gesetze vom 30. Mai 1851, 21. Mai 1859 und 16. März 1867 in den neuen Landestheilen.
4) Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Verwaltung des vormals Kurfürstlich Hessischen Hausschatzes.
5) Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1867, betreffend die Abstandnahme von einer anderweiten Veranlagung der Klassen-, klassifizirten Einkommen- und Gewerbesteuer in den mit der Monarchie vereinigten neuen Landestheilen für das Jahr 1868.
6) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den Kommunalauflagen in den neu erworbenen Landestheilen.
7) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Ausdehnung der preußischen Disziplinargesetze auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen.
8) Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die allgemeine Regelung der Staatsdienerverhältnisse in den neu erworbenen Landestheilen.
9) Verordnung vom 26. September 1867, betreffend das ZeitungSkautionSwesen in den durch das Gesetz vom 20. September 1866 und die beiden Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheilen, mit Ausnahme des vormaligen Oberamtsbezirks Meisenheim und der Enklave Kaulsdorf.
10) Allerhöchster Erlaß vom 25. September 1867, betreffend die Revenüen des Kurhessischen Hausschatzes.
11) Bekanntmachung, die Verwaltung der Bergpolizei auf den fiskalischen Bergwerken und Salinen betreffend.
12) Bekanntmachung der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 28. September 1867, betreffend die staatliche Genehmigung zum Verkaufe von Lotterieloosen Behufs Beschaffung der Geldmittel für den Bau einer katholischen Kirche zu Lechhausen.
13) Erlaß des Herrn Finanzministers: Anweisung zu Behandlung der Anträge auf Erstattung verbrauchter oder verdorbener Stempelmaterialien.
14) Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz des §. 2 der Bekanntmachung des Herrn Finanzministers